Folgende Reden von Hedi Thelen im Landtag finden sie hier:
Rede am 20.10.2011: "Lage behinderter Menschen und die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen"
Aussprache zum vierten Bericht der Landesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM) - Drs. 15/5489 -
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Grundgesetz stellt allen Grundrechten voran, dass die Würde des Menschen unantastbar ist und es verbietet Diskriminierungen auch aufgrund von Krankheit oder Behinderung.
2001 hat dieses Haus in die Landesverfassung in Artikel 64 festgehalten: „Das Land, die Gemeinden und die Gemeindeverbände schützen behinderte Menschen vor Benachteiligung und wirken auf ihre Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hin.“ In der konsequenten Umsetzung dieses Verfassungsauftrages haben wir am 4. Dezember 2002 einstimmig das „Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen“ beschlossen. Am 26.03.2009 hat Deutschland die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Die Rahmenbedingungen für unsere Politik sind damit eindeutig. Rheinland-Pfalz war und ist mit dem genannten Landesgesetz und seiner Umsetzung Vorreiter in der Politik für behinderte Menschen in Deutschland.
Dies erkennen wir ausdrücklich an. Wir sind mit unserer Behindertenpolitik auf einem guten Weg und grundsätzlich auch in die richtige Richtung. Daran haben neben der Landesregierung viele Akteure in unserem Land einen erheblichen Anteil geleistet. Neben den Leistungserbringern und den Leistungsträgern möchte ich besonders auch die Vertretungen der Betroffenen nennen. Alle haben einen engen Dialog mit der Landesregierung aber auch mit uns geführt und bringen ihre Belange, Wünsche und Erwartungen in den laufenden Prozess einbringen. Ihnen allen möchte ich an dieser Stelle im Namen der CDU Fraktion für ihr Engagement herzlich danken und hoffe, dass der enge Austausch auch in Zukunft fortgesetzt wird.
Der Bericht, der uns kurz vor den Wahlen vorgelegt wurde, hat sich in der Systematik der UN Konvention angepasst und beschreibt neben den Leitlinien die Handlungs- und Politikfelder beginnend bei den Betreuungsangeboten für Kinder über die Schulen und Hochschulen, den Arbeitsmarkt bis zum Wohnen. Es folgen Ausführungen zu den Feldern Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte und Interessenvertretungen und nicht zuletzt die Mobilität und Barrierefreiheit und endet mit einem Ausblick. Zu den einzelnen Themen werden die Aktivitäten der Kommunen benannt und erfolgt jeweils eine Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates.
Zu Beginn dieser Aussprache ist es mir wichtig, auf zwei aktuelle Beschlüsse einzugehen, die für unsere Wahrnehmung der Würde des Menschen bedeutsam sind. Am 06.07.2011 erfolgte die viel beachtete Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zur Präimplantationsdiagnostik. Am Ende der Gewissensentscheidung stand die Freigabe der PID in engen Grenzen.
Wir, die CDU RLP, hätten uns ein Verbot der PID gewünscht. Dies u.a. auch wegen der Sorge, dass das Gebären von Kindern mit Behinderung deshalb zunehmend auf Unverständnis in der Gesellschaft stoßen kann. Hinzu kommt eine immer weiter reichende Pränataldiagnostik. Es darf nicht sein, dass sich schwangere Frauen einem deutlichen Druck ausgesetzt sehen, vor der Geburt die gesundheitliche Unbedenklichkeit des Ungeborenen untersuchen zu sollen. Der Druck wird durch immer einfachere Tests weiter steigen. Im Gegenteil, wir müssen den werdenden Eltern Mut zusprechen, sich diesem Zwang zu entziehen und sich auch zu behinderten werdenden Kindern zu bekennen. Hierfür benötigen sie Aufklärung und Unterstützung. Ich möchte anregen, im nächsten Bericht auch auf diese Fragestellungen und die Unterstützungsangebote im Land einzugehen.
Die Frühförderung in Rheinland-Pfalz ist auch vor diesem Hintergrund ein wichtiges und wertvolles Angebot für Eltern behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder. Die zweite Entscheidung betrifft den Embryonenschutz. Der EUGH hat sich gegen den Schutz eines Patents ausgesprochen, das ein Verfahren zur Gewinnung embryonaler Stammzellen beinhaltet und auf der Zerstörung von Embryonen aufbaut. Die Resonanz ist zwiespältig und beschreibt das moralische Dilemma. Auf der einen Seite der verfassungsrechtlich verbriefte Schutz der Würde des Menschen von Anfang an und auf der anderen Seite die Enttäuschung derer, die sich Heilung von Krankheit und Behinderung mit Hilfe von Stammzell-Therapien erhoffen. Auch vor dem Hintergrund der PID und der Pränataldiagnostik bleibt die Frage: Kann es Gründe oder Zwecke geben, die das Zerstören von Embryonen rechtfertigen können?
Gerade in diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, sich klar für die Würde und die Rechte behinderter Menschen einzusetzen und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensverhältnisse mit aller Macht anzustreben. Hier in Rheinland-Pfalz aber auch bundesweit gibt es eine breite politische Mehrheit für eine moderne, inklusive Politik für behinderte Menschen.
Die vielfältigen Maßnahmen werden im Bericht sehr anschaulich und mit den notwendigen Zahlen dargelegt. Es spricht auch für den Bericht, dass sich kritische Stimmen darin wieder finden, beispielsweise in der Stellungnahme des Landesbehindertenbeirates zum Handlungsfeld Arbeit oder seine Stellungnahme zum Handlungsfeld Wohnen, in der er vor möglichen negativen Folgen des Landeswohn- und Teilhabegesetzes warnt.
Wir erwarten, dass die Hinweise ernst genommen werden und in der weiteren Umsetzung der UN-Konvention und des Landesgesetzes berücksichtigt werden. Zum Schluss möchte ich Ihnen gleichwohl meine Bedenken und Befürchtungen im Hinblick auf die künftige Entwicklung der Politik für behinderte Menschen mit auf den Weg geben.
1. Im Zentrum aller Maßnahmen müssen die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen stehen. Das, was sicher für viele behinderte Menschen gut und richtig ist, kann für andere einfach falsch und unangemessen sein. Möglichst selbständiges, individuelles Wohnen gibt dem einen aufgrund seiner persönlichen und gesundheitlichen Ressourcen den Raum zur Entfaltung seiner Person. Dem anderen aber, der über weniger Fähigkeiten verfügt, kann der Weg in Einsamkeit, Unsicherheit und zu Einschränkungen seiner Entfaltung führen. Ich bin mir sicher, wir werden auch in Zukunft stationäre Einrichtungen brauchen für Menschen, die nur dort den nötigen Schutz und die erforderliche Unterstützung und Betreuung erhalten, die sie benötigen, um ein erfülltes Leben führen zu können. Wenn individuelles Wohnen fehl schlägt, muss es den Weg zurück geben. Dies gilt auch für die integrative Betreuung in Kitas oder das integrative lernen in Schulen. Auch für Kinder brauchen wir in Zukunft weiter spezielle Kitas und Förderschulen, um den individuellen Bedürfnissen dieser Kinder gerecht zu werden. Auch dies verlangt die UN-Konvention. Deshalb müssen diese Einrichtungen flächendeckend erhalten bleiben, sonst stehen sie faktisch nicht zur Verfügung (Fall Neuwied, Autistischer Junge, 13 Jahre, integrativer Unterricht schlug fehl, die passende Förderschule ist zu weit weg, er sitzt zu Hause!)
2. Die Leistungserbringer und die Leistungsträger brauchen Kostensicherheit. Seit 17 Jahren wird versucht die Rahmenvereinbarung nach § 79 SGB XII abzuschließen. Unter Ziff. 1.3 Ihres Berichtes gehen Sie hierauf ein. Wir, die CDU Fraktion, erwarten, dass die Vereinbarung schnellstmöglich zustande kommt. Wenn die Umsteuerung auf die personenbezogene Systematik einen längeren Umstellungszeitraum erfordert, so kann auch dieser in Schritten vereinbart werden. Es kann nicht sein, dass diejenigen, die unmittelbar die Hilfen sicher stellen über keinerlei Planungssicherheit verfügen. Zu diesem Thema gehört auch die notwendige Änderung des AGSGB XII. Auch hierauf gehen Sie in Ihrem Bericht unter Ziff. 2.3.2 auf Seite 54 ein. Bislang übernimmt das Land in Ausnahme / Modellfällen auch ambulante Leistungen. Dies kann kein Dauerzustand sein. Auch die Kommunen brauchen Planbarkeit.
3. Die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe muss für die gesamte Gesellschaft tragbar bleiben – auch unter großzügigen Maßstäben Bereits in den letzten Haushaltsberatungen haben wir auf die deutlichen Steigerungsraten hingewiesen, die auch unsere Kommunen, die Landkreise und kreisfreien Städte, besonders belasten. Ich bin der Überzeugung, dass die Individualisierung in der Behindertenhilfe insgesamt zu Mehrkosten führen wird. Umso mehr irritieren mich Äußerungen von SPD Kommunalpolitikern, die ganz im Gegenteil eine Kostensenkung erwarten, wenn die Eingliederungshilfereform von Ministerin Dreyer endlich umgesetzt wird. Was erwarten Sie, Frau Ministerin?? Werden wir in Zukunft immer häufiger akzeptieren, dass für die ambulante Betreuung schwer mehrfach behinderter Menschen im Einzelfall monatlich weit über 10.000 € ausgegeben werden? Wie wichtig, wertvoll und teuer ist uns die stationäre Betreuung in gut ausgestatteten Einrichtungen? Werden es 4.000 oder vielleicht 8.000 € im Monat sein? Wo sehen Sie mögliche Sparpotenziale? Und wo sehen Sie möglicherweise die Schmerzgrenze dieser Gesellschaft und die Grenzen zu sozialer Ungerechtigkeit beispielsweise gegenüber alten Menschen ebenfalls mit Handycaps?
4. Fachkräftemangel: Kleinere Einrichtungen erfordern mehr Personal, individuelles Wohnen erfordert Assistenz, integrative Betreuung und Beschulung erfodern Integrationshelfer usw… Welchen Bedarf an Fachkräften erwarten Sie in den nächsten 5 bis 10 Jahren? Wie wollen Sie diesen decken? Es macht keinen Sinn, ambulante Hilfen auszubauen, aus größeren Einrichtungen kleine zu machen, wenn vieles mangels der nötigen Fachkräfte nicht genutzt werden kann.
Sehr geehrte Damen und Herren, eine nachhaltige und zukunftsweisende Politik für behinderte Menschen wird nur gelingen, wenn sie auf Dauer die Akzeptanz der Gesellschaft findet. Hierzu halte ich deutlich mehr Transparenz als bisher und die klare Kommunikation von Zielen und den damit verbundenen Kosten für dringend erforderlich. Dies ist auch die große Lücke in Ihrem Bericht und ein erheblicher Mangel.
Nur Transparenz und Offenheit verhindern gegensätzliche Erwartungen von Betroffenen, Leistungserbringern und Leistungsträgern. Diese gegensätzlichen Erwartungen behindern eine vernünftige Fortentwicklung der Behindertenpolitik. Wir wollen mehr Transparenz und Offenheit, wir wollen die dauerhafte Akzeptanz in der Gesellschaft, und werden gerne eine so ausgerichtete nachhaltige und zukunftsweisende Politik für behinderte Menschen unterstützen.
Danke schön.
Rede am 15.09.2011: „Haltung der Landesregierung zur Diskussion über die Zukunft der Pflege“
AKTUELLE STUNDE: „Haltung der Landesregierung zur Diskussion über die Zukunft der Pflege“ auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 16/323 –
Das komplette Pleanarprotokoll vom 15.09.2011 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Wir waren erst etwas überrascht über diese Bezeichnung der Aktuellen Stunde, weil sie anregt, dass wir über eine Diskussion diskutieren. Das halte ich immer für ein bisschen schwierig. Ich glaube, der Beitrag von Herrn Dr. Konrad hat auch gezeigt, dass Sie auf viele Mutmaßungen bauen, weil das Eckpunktepapier – das haben Sie richtig gesagt – am 23. September vorgelegt werden soll.
Ich denke, wenn wir das einmal vorliegen haben und daraus ein Gesetzentwurf erarbeitet wird, dann haben wir eine wirkliche Grundlage, über die es sich dann sicherlich zu diskutieren lohnt. Ich finde und wir von der CDU finden, es wäre wichtiger, auch über die Zukunft der Pflege hier im Land Rheinland-Pfalz zu diskutieren, weil es bei der Pflege sehr wohl brennt.
Herr Dr. Konrad, wenn Sie so ein bisschen den Eindruck vermitteln, als gäbe es morgen kein Geld mehr, weil man mit der Reform noch nicht zu Ergebnissen kommt, wie man sich das selbst einmal gedacht hat, dann ist das ein Irreführen des Publikums. Sie wissen genau, wir haben eine Pflegeversicherung. Diese Pflegeversicherung funktioniert, aber sie muss sicher angepasst werden. Über den Reformbedarf wird überhaupt nicht gestritten.
Ich will noch einmal eingangs die Fakten benennen, um noch einmal deutlich zu machen, wie drängend das Problem ist. Es drängt nicht nur die Bundesregierung zum Handeln, es drängt sicherlich auch das Land selbst zum Handeln, um das, was auf uns zukommt, ein Stück weit wenigstens abzumildern.
Wir hatten 2009 rund 2,3 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland. Davon wurden 69 %, also mehr als zwei Drittel, zu Hause versorgt. Das ist schon eine hervorragende und beachtliche Zahl.
1,1 Millionen wurden durch ihre Angehörigen betreut. Davon wurden 555.000 durch oder zusammen mit ambulanten Pflegediensten betreut. Man konnte auch eine neue Solidarität feststellen, weil wir wissen, die Familienstrukturen sind auch nicht mehr so, wie sie einmal waren.
Es gibt neue Solidarität, zum Beispiel unter Freunden, unter Bekannten oder unter Nachbarn, aber es gibt auch viele Einsame, bei denen die Vertreter des Mittagstisches, der von ihnen nach Hause gebracht wird, die einzigen Ansprechpartner sind, neben denen, die von der Pflegestation morgens und vielleicht noch abends kommen.
Die Pflegeversicherung hat es sicherlich in den letzten 16 Jahren geschafft, flächendeckende Strukturen aufzubauen, aber der demografische Wandel birgt erhebliche Herausforderungen für alle politische Verantwortung Tragenden. Die Modellrechnungen gehen davon aus, dass es im Jahr 2050 voraussichtlich 3,8 bis 4,5 Millionen pflegebedürftige Menschen geben wird. Das ist dann fast die doppelte Anzahl von heute.
Es ist noch völlig unklar, in welcher Größenordnung auch Menschen mit Demenz oder Alzheimer darunter sein werden. Wir erleben in diesem Bereich eine deutliche Steigerung von Jahr zu Jahr.
Dies alles wirkt sich auf den Leistungsbedarf der Pflegeversicherung, aber auch auf das Maß erforderlicher Fachkräfte aus, und das ist meines Erachtens mindestens genauso dramatisch wie die Frage der Finanzierung. Im Jahr 2009 betrugen die Kosten der Pflegeversicherung noch 19,3 Milliarden Euro, und 2010 stiegen sie bis auf 20,4 Milliarden Euro an. Man muss sich das einmal auf der Zunge zergehen lassen: Das ist ein Zuwachs in einem Jahr von 1,1 Millionen Euro. Das sind wahnsinnige Beträge. Wenn wir dies im Hinblick auf die Zahlen, die ich soeben genannt habe, einmal hochrechnen, kann es einem schon schummrig werden.
Von den rund 20,4 Milliarden Euro entfielen etwa 10,2 Milliarden Euro auf die ambulante Hilfe und circa 10,3 Milliarden Euro auf die stationäre Versorgung. Darin liegt auch ein großes Risiko. Wenn wir nämlich erleben, dass in unseren stationären Einrichtungen immer mehr Schwerstpflegebedürftige aufgenommen werden, und wenn wir wissen, dass deren Betreuung zu Hause, ambulant durch die Familie, durch Bekannte und Nachbarn natürlich erheblich schwerer zu regeln ist als die Betreuung von weniger Pflegebedürftigen, wird auch der Druck auf die Einrichtungen deutlich zunehmen.
Wir haben es gerade gesehen, auch dort sind die Kosten in der Regel höher. Aber es ist noch völlig unklar, wie sich im ambulanten Bereich die Kosten weiter entwickeln werden. Erste Fälle insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe machen deutlich, dass sie in Einzelfällen zum Teil dramatisch über den monatlichen Kosten von stationären Hilfen liegen können, wenn in einem Einzelfall 12.000 Euro und mehr pro Monat zu zahlen sind, um eine 24-Stunden-Betreuung sicherzustellen.
Sie sehen also, es kommt eine dramatische Entwicklung auf uns zu, und zwar sowohl, was die Leistungsbedürfnisse angeht, als auch, was die Bedürfnisse an Fachkräften angeht. Ich denke, wenn es ein so schwerwiegendes Problem gibt, kann man auch verstehen, wenn eine Bundesregierung, die sich an eine Reform in diesem Bereich heranwagen möchte, sie nicht übers Knie brechen möchte, zumal auch ein Ministerwechsel stattgefunden hat. Man kann verstehen, dass sie sich sehr sorgfältig mit Experten und Fachleuten damit auseinandersetzt
(Glocke des Präsidenten)
und lieber etwas später, aber dafür einen etwas durchdachteren Kompromiss oder Vorschlag vorlegen wird. Wir sind gespannt, wann wir ihn erhalten, und wir sind gern auch zu weiteren Diskussionen bereit.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
Im weiterem Verlauf der Aktuellen Stunde:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich versuche, auf die wesentlichen Dinge einzugehen. In den Beiträgen ist deutlich geworden, wir stochern noch im Nebel, weil wir nicht genau wissen, was geregelt wird und was nicht.
Liebe Frau Kollegin Ebli, wenn Sie davon sprechen, dass man den Eindruck gewinnen könne, als dass es Beitragssenkungen gebe, dann weiß ich nicht, woher Sie das nehmen. Das ist mir völlig schleierhaft. Noch im August gab es vom zuständigen Minister Bahr Pressemeldungen, dass die Pflege ohne Beitragssteigerungen nicht zu finanzieren sein wird. Das können Sie in zahlreichen Zeitungen nachlesen. Also lassen Sie weitere Nebelkerzen.
(Zuruf des Abg. Dr. Rosenbauer, CDU)
Frau Dreyer, Sie beklagen das Chaos der Diskussion. Diskussionen haben es an sich, dass verschiedene Aspekte zur Lösung eines Themas vorgeschlagen werden. Manche kommen etwas überraschend. Auch für mich kam das Seehofer-Papier überraschend. Wir haben keine Denkverbote, weder in der Partei noch in der Koalition.
(Beifall bei der CDU)
Ich bin immer noch optimistisch. Wenn man sich die Koalitionsvereinbarung dieser Bundesregierung anschaut, dann sehe ich, dass es zu vielen Fragen, die Sie hier gestellt haben, Lösungen geben wird. Schon in dieser Koalitionsvereinbarung steht, dass man die Familien besser entlasten muss, man das Berufsbild der Altenpfleger attraktiver gestalten muss und man dazu beitragen will, Bürokratie auf das notwendige Maß zu begrenzen, damit mehr Zeit für die Arbeit am Menschen bleibt. Es soll mehr Transparenz bei den Leistungsangeboten geben. Das ist in Teilen schon geschehen. Es soll eine differenzierte Definition der Pflegebedürftigkeit geschaffen werden, mit der wir alle zurechtkommen können. Das gilt insbesondere mit Blick auf die Betreuung von Menschen mit Demenz. Das ist ausdrücklich in dieser Koalitionsvereinbarung benannt.
Man muss neue Wege bezüglich der Wohngemeinschaften beschreiten. Das gilt auch für viele andere Bereiche.
Es wird einen Punkt geben, bei dem wir uns nie einig werden. Das ist die Frage der Finanzierung. Sie bleiben bei Ihrer Bürgerversicherung und blenden immer aus, dass die jetzigen vielen Einzahler später auch zu mehr Leistungsempfängern werden.
(Glocke des Präsidenten)
Das System wird dann nicht die goldene Lösung bilden. Wir sind gespannt auf die Eckpunkte. Dann besteht die Möglichkeit, eine weniger mit Nebel belastete Diskussion zu führen.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
Rede am 18.08.2011: Instrumentenreform am Arbeitsmarkt
Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Tanja Machalet und Peter Wilhelm Dröscher (SPD), Instrumentenreform am Arbeitsmarkt – Nummer 1 der Drucksache 16/225 – betreffend.
Das komplette Pleanarprotokoll vom 18.08.2011 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Zunächst bin ich Frau Dr. Machalet dankbar dafür, dass sie das Gesetz, das zurzeit auf Bundesebene beraten wird, auch in den Kontext der sehr positiven Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt gestellt hat. Ich glaube, man muss schon etwas genauer hinschauen, um auch wirklich zu dem Schluss zu kommen, dass es grundsätzlich sinnvoll ist, aufgrund der deutlich reduzierten Zahl von Arbeitslosen und auch Langzeitarbeitslosen – darauf möchte ich gleich noch einmal zu sprechen kommen – die Mittel für die Arbeitsmarktförderung etwas zurückzufahren. Dazu möchte ich einige Fakten nennen und zum Schluss auch zu meiner Einschätzung kommen, ob ich es in diesem Maße für sinnvoll halte.
Wie haben sich die Zahlen der Arbeitslosen in den letzten Jahren verringert? – Ich möchte dazu drei Zahlen nennen. 2005, als Kanzlerin Angela Merkel mit der Großen Koalition begann, lag die Zahl bei bedauernswerten 4,86 Millionen Arbeitslosen oder 12 %. Im Jahr 2009, nach der erneuten Amtsübernahme durch Frau Merkel, dieses Mal mit Schwarz-Gelb, lag die Zahl bei etwas günstigeren 3,41 Millionen oder 8,2 %. In diesem Jahr, im Juni 2011, konnten wir uns darüber freuen, dass wir es geschafft hatten, unter die 3-Millionen-Marke zu kommen, und nun bei etwa 3 Millionen liegen – im Juni waren es 2,83 Millionen – oder 6,9 %.
(Beifall der CDU)
Ich denke, das ist zunächst einmal eine Erfolgsgeschichte, über die wir alle zusammen froh sein können. Sie hat sicherlich auch Gründe in den Maßnahmen, die in der Vergangenheit dazu beigetragen haben, die Wirtschaft zu unterstützen, mehr Arbeitsplätze anzubieten. Sie haben zu Recht erwähnt, in Teilen beklagen wir schon Fachkräftemangel.
Sie haben ausgeführt, bei der Langzeitarbeitslosigkeit habe sich dieser Aufschwung im Prinzip nicht niedergeschlagen. Das muss ich nach den Fakten völlig anders sehen.
(Frau Klöckner, CDU: Genauso ist es!)
Ich denke, bei den Fakten muss man auch so fair sein, die richtigen miteinander zu vergleichen. Deshalb benenne ich hier allein die Personen, die Arbeitslosengeld- II-Bezieher sind, und nicht die Familienangehörigen, weil ich das auch bei den Arbeitslosengeld-I-Beziehern genauso mache.
(Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach!)
Hier kann man sehr wohl feststellen, dass wir eine Reduktion um rund eine Million haben. Wir hatten 2006 2,82 Millionen Langzeitarbeitslose im Arbeitslosengeld- II-Bezug zu beklagen.
Dann ist es interessant, einmal die Mittel, die wir hierfür zur Verfügung gestellt haben, miteinander zu vergleichen. Für diese 2,82 Millionen wurden aus deutschen Steuermitteln insgesamt 4,5 Milliarden Euro für Vermittlung und Förderung zur Verfügung gestellt, was pro Kopf etwa 1.600 Euro entspricht.
Nun beklagen wir, dass Mittel reduziert werden. Wir können natürlich aber feststellen, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen zurückgegangen ist. Wir haben nämlich statt 2,8 nur noch 1,86 Millionen Langzeitarbeitslose im ALG-II-Bezug.
(Frau Klöckner, CDU: Davon hätte Herr Schröder geträumt!)
Für diese Personen sollen nach dem jetzt vorliegenden Haushaltsentwurf des Finanzministers 2012 4,4 Milliarden Euro Steuergelder zur Verfügung gestellt werden. Das sind umgerechnet 2.400 Euro pro Kopf, also 50 % mehr als bisher.
(Beifall bei der CDU - Frau Klöckner, CDU: Genauso ist es!)
Ich denke, das ist eine ganz wichtige Feststellung. Deshalb kann man nicht sagen, die Bundesregierung würde sich hier aus der Verantwortung stehlen, im Gegenteil. Sie will diese Mittel auch noch effizienter und wirkungsvoller den Betroffenen zugutekommen lassen.
Ich kann berichten, dass es noch gar nicht so furchtbar lange her ist, dass auch der Petitionsausschuss die Bundesanstalt in Nürnberg besucht hat, um sich dort vor Ort zu informieren. Das, was wir dort erfahren haben und was viele von uns auch in der täglichen Arbeit aufgrund von Petitionen mit der Bundesagentur für Arbeit erleben, war nicht dazu angetan zu glauben, man habe hier in erster Linie die individuelle Notlage im Kopf. Es war vielmehr ein sehr nach unternehmerischen Methoden gesteuerter Quasi-konzern, was häufig dazu führte, dass sich selbst die Betroffenen über die Zahl von unsinnigen Maßnahmen beklagten, in die sie der Reihe nach geschickt wurden. Ich nenne einmal das x-te Bewerbungstraining, das x-te Training in irgendeiner Word- Anwendung oder Sonstiges. Wir hatten also Grund, unzufrieden mit den Maßnahmen zu sein. Auch das haben wir im Sozialausschuss und in den Haushaltsberatungen immer wieder hier im Lande festgestellt.
(Beifall bei der CDU)
Sie wissen selbst, in unserem Bericht kann immer nur festgestellt werden, wie viele Personen wir in den Maßnahmen hatten. Wie effektiv die Maßnahmen waren, also wie viel jüngere Menschen, ältere Menschen, die mit Fördermaßnahmen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden sollen, es tatsächlich geschafft haben, können wir nie feststellen. Das ist ein großes Hemmnis. Ich halte es für sehr richtig, dass das neue Gesetz mit stärkerer Evaluation und stärkerer Kontrolle zu mehr effizientem Einsatz der Steuermittel führen soll.
(Glocke des Präsidenten)
So weit zu den positiven Feststellungen. Das Nächste in der zweiten Runde.
Vielen Dank.
(Beifall der CDU – Frau Klöckner, CDU: Sehr gut!)
Im weiterem Verlauf:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Lieber Herr Kollege Dröscher, ich habe nicht vor, irgendetwas schönzureden, aber ich werde mich auch nicht auf Schwarzmalerei einlassen. Ich möchte gerne bei den Fakten bleiben.
(Beifall der CDU)
Da nur noch zwei Minuten Redezeit zur Verfügung stehen, will ich zwei Beispiele zum Einstieg nennen. Damit will ich deutlich machen, dass zum Teil ein Zerrbild besteht.
Ich habe es schon gesagt, wir haben in den vergangenen Jahren einen Wust von Maßnahmen beklagt, der zum Teil ergänzend, zusätzlich, parallel und trotzdem nicht zielführend stattgefunden hat. Ich will Ihnen hierzu ein Beispiel nennen.
Im Jahr 2010 betrugen die Gesamtausgaben der Bundesanstalt für Arbeit allein für die Trägerpauschalen 700 Millionen Euro. Darüber haben wir gesprochen. Das sind die Gelder, die die Maßnahmenträger von der Bundesagentur für die Qualifizierung und Weiterbildung der Betroffenen erhalten. Im Vergleich dazu betrugen die Mehraufwandsentschädigungen für die Teilnehmer selbst, also für die Langzeitarbeitslosen, um deren Förderung es uns geht, 300 Millionen Euro. Das sind weniger als 50 %. Das macht diesen eklatanten Missstand deutlich, den es in der Vergangenheit gegeben hat. Ich bin dankbar, dass man daran grundsätzlich herangeht.
Ich begrüße sehr, dass vor Ort Ermessensspielräume gegeben werden. Ich begrüße sehr, dass die freie Förderung ausgebaut werden kann.
Ich erinnere beim Thema „Zerschlagen von Trägerstrukturen“ an Folgendes: Ich erinnere an die neuen Einkaufszentren – für uns war es Frankfurt –, die für viele Maßnahmen, die in unserer Region ausgeschrieben wurden, einbezogen werden mussten. Viele kommunalen Träger hatten keine Chancen mehr, weil quasi Großanbieter mit Dumpingpreisen aufgetreten sind. Deshalb hatten unsere kommunalen Träger Not zu überleben. Heute haben wir die Ermessensspielräume und Entscheidungskompetenzen viel mehr vor Ort. Darin sehe ich große Chancen für unsere kommunalen Anbieter.
(Beifall bei der CDU – Glocke des Präsidenten)
Trotzdem sage ich, es wird bei den Arbeitsgelegenheiten sehr deutlich gespart.
(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)
Ich plädiere dafür, nicht nur den Haushalt der Bundesagentur zu sehen, sondern die volkswirtschaftlich eintretenden Folgen, die gegebenenfalls die Kommunen zu tragen haben. Das gilt beispielsweise für gegebenenfalls eintretende Konsequenzen, die die Kommunen zu tragen haben, wenn Menschen in Einrichtungen für Suchtbekämpfung usw. untergebracht werden müssen. Dann wird es für uns alle zusammen deutlich teurer. Ich hoffe, dass bei den Pauschalen und dem 5 %-Anteil beim Eingliederungstitel noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU)
Rede am 15.06.2011: „Positive wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz“
AKTUELLEN STUNDE: „Positive wirtschaftliche Entwicklung in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/32 –
Das komplette Pleanarprotokoll vom 15.09.2011 finden sie hier.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich möchte direkt sagen, auf das Thema „Energiepolitik“ werde ich jetzt nicht eingehen, weil wir nachher noch einen ausführlichen Tagesordnungspunkt im Zusammenhang mit der Regierungserklärung dazu haben. Da mir nur zwei Minuten Redezeit bleiben, muss ich es auf einen Punkt bringen und tue es im Stenogrammstil.
Wir sind froh über überdurchschnittliche Wachstumsraten unserer Wirtschaft, weil wir diese Wachstumsraten brauchen, weil wir aus einem ziemlichen Loch kommen. Herr Kollege Baldauf hat schon einmal erläutert, Rheinland- Pfalz hat, was die harten Zahlen angeht, im Vergleich der Bundesländer immer noch relativ schlechte Bruttoinlandsproduktzahlen. Das bedeutet, wir haben immer noch zu wenig Produktion am eigenen Standort.
Sehr geehrter Herr Guth, manche Menschen wären froh, sie hätten Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz, dann wäre das Thema „Mindestlohn“ wahrscheinlich erst zweitrangig.
(Beifall der CDU)
Leider haben wir immer noch die Situation, dass in Rheinland-Pfalz selbst noch viel zu wenig Arbeitsplätze angeboten werden. Wir haben eine Beschäftigungslücke im Vergleich zu anderen Bundesländern. Bei der Umrechnung der Erwerbstätigen pro 1.000 Einwohner liegen wir im Vergleich der gesamten Bundesländer relativ weit hinten und im Vergleich der westdeutschen Bundesländer sehr weit hinten. Auch bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen liegen wir im Bundesländervergleich auf Platz 14. Dies ist also eine sehr dürftige Situation.
Liebe Frau Wirtschaftsministerin Lemke, ich hatte die Hoffnung, wenn nun eine neue Fraktion in der Landesregierung vertreten ist, dass Sie sich durch diese Steigerungsraten, die immer wieder gern herausgestellt werden, was sicherlich menschlich ist, nicht den Blick verstellen lassen auf die tatsächliche Ausgangslage der Wirtschaft und der Arbeitsplätze in unserem Land. Herr Steinbach, das ist die wichtige Aufgabe, die Sie haben.
Die Situation ist zwar jetzt in einer guten Entwicklung, aber wir müssen uns im Land Rheinland-Pfalz auf die Hinterfüße stellen, um diese Entwicklung weiter voranzutreiben und nicht in eine Falle zu geraten. Diese Falle ist durchaus gegeben, wenn wir wissen, dass jeden Tag über 150.000 Menschen mehr zu ihrem Arbeitsplatz außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz pendeln, als nach Rheinland-Pfalz herein kommen. Wenn wir die Pendelei durch zu hohe Spritkosten, durch schlechte Straßenverhältnisse oder durch die notwendige Nutzung von Fähren anstatt Brücken erschweren, wird der Druck auf die Arbeitnehmer größer, zu ihren Arbeitsplätzen ins benachbarte Umland zu ziehen.
(Beifall der CDU – Glocke des Präsidenten)
Dies wird die demografische Situation in unserem Land und auch die Fachkräftesituation erheblich erschweren.
Wir wünschen uns, wir hätten mehr Zeit zu diesem Thema. Wir würden Ihnen gern unsere Alternativen noch einmal vorstellen.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
Abg. Frau Thelen, CDU:
Rede am 28.01.2011: „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“
Bericht der Enquete-Kommission 15/2 „Integration und Migration in Rheinland-Pfalz“ – Drucksache 15/5280 –
Mehrsprachigkeit als Chance – Unterricht in Herkunftssprachen für Kinder mit Migrationshintergrund neben der Förderung der deutschen Sprache erhalten und stärken Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5320 –
Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen verbessern Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/5319 –
Das komplette Pleanarprotokoll vom 28.01.2011 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst danken wir dem Vorsitzenden Dieter Klöckner für seinen Bericht und schließen uns natürlich seinem Dank an alle an, die uns bei dieser umfangreichen Arbeit unterstützt, wesentliche Zuarbeit geleistet sowie als Experten in der Kommission und als Anzuhörende ihr Wissen beigetragen haben. Dazu zählen natürlich auch alle, die in der Landtagsverwaltung und in den Fraktionen ebenfalls Informationen zusammengetragen und ausgewertet haben. Ohne diese Unterstützung wäre die umfangreiche Arbeit nicht zu leisten gewesen. Herzlichen Dank von mir persönlich und allen Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)
Aufgrund der Kürze der Redezeit können wir seitens der CDU nur auf die wesentlichsten Erkenntnisse eingehen und empfehlen daher allen Interessierten, sich ab Seite 87 des Abschlussberichts auch das Minderheitenvotum der CDU anzusehen. Dem ganz eiligen Leser empfehle ich unsere Zusammenfassung ab Seite 109.
(Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD)
– Es ist schwierig, in gut zehn Minuten zweieinhalb Jahre unterzubringen, weil wir uns die Redezeit noch ein bisschen aufgeteilt haben. Ich werde mich aber bemühen, die Schwerpunkte dennoch deutlich zu machen.
Die erste wesentliche Feststellung ist aus unserer Sicht eine durchaus positive. Viele zugewanderte Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich schon gut integriert oder sind auf einem guten Weg. Dies belegen unter anderem die überraschend vielen Teilnehmer der seit 2005 angebotenen Integrationskurse. Besonders viele der schon lange bei uns lebenden Migranten, besonders auch viele Frauen, was mich natürlich sehr freut, nutzen freiwillig und gern die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern, etwas über unsere Geschichte, unsere Verfassung und unsere Gesellschaft zu erfahren. Wir sind froh, dass Bundeskanzlerin Merkel die Integration zu ihrem persönlichen Anliegen gemacht hat, mit Professor Maria Böhmer eine Staatsministerin mit dem Thema betraut und letztendlich auch diese Integrationskurse eingeführt hat. Es war höchste Zeit. Bislang wurde hierfür gut 1 Milliarde Euro ausgegeben, und es gibt immer noch Wartelisten.
Fakt ist aber auch, die Kenntnis der deutschen Sprache ist die entscheidende Voraussetzung für gelingende Integration.
(Beifall der CDU)
Diese muss im Rahmen der frühen Förderung den Kindern bereits in den Kindertagesstätten mit klaren Konzepten und Zielsetzungen vermittelt werden. Nach Auffassung der CDU müssen die Kinder zu Beginn des Schuljahres die deutsche Sprache so beherrschen, dass sie dem Unterricht ohne Probleme folgen können. Dabei ist es richtig, diese Sprachförderung auch deutschen Kindern zu bieten, die leider viel zu häufig keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben. Der heute mit zu beratende Antrag der SPD zur Intensivierung der muttersprachlichen Förderung geht aus Sicht der CDU in die falsche Richtung. Auf ihren Antrag wird die Kollegin Dickes gleich noch näher eingehen.
(Pörksen, SPD: Oh wie schrecklich!)
Ergänzend brauchen wir Sprachförderung für ältere Kinder und sogenannte Gelegenheitsstrukturen, bei denen unsere Sprache quasi nebenbei erlernt werden kann. Besonders hilfreich ist die Einbindung in Vereine, Freizeitaktivitäten und Projekte. Wir durften feststellen, dass viele Menschen mit Migrationshintergrund in Integrationsbeiräten mitarbeiten, sich aktiv am Vereinsleben beteiligen – ob im Sport, in Musikvereinen oder sozialen Projekten, und manch einer wird sich auch jetzt in der fünften Jahreszeit wieder erleben –, aber es sind noch zu wenige. Es müssen mehr werden. Das hat sicherlich seinen Grund darin, dass manch einem aus seinen Herkunftsländern eine solche Vereinsstruktur nicht bekannt ist. Wir ermuntern ausdrücklich die Vereine, auf zugewanderte Mitbürgerinnen und Mitbürger zuzugehen und sie für ihre Angebote zu gewinnen.
Den Menschen, die sich in unserem Land integrieren wollen, die die Chancen, die unser Land durch seine freiheitliche Grundordnung bietet, nutzen wollen, wollen wir vielfältige Unterstützung bieten, damit sie ihre Fähigkeiten entfalten und sich aktiv in unsere Gesellschaft einbringen können. Dazu zählen Verbesserungen bei der Berufsorientierung, Sprachförderung auch berufsfachlicher Art, diskriminierungsfreier Zugang zu Ausbildungsplätzen und ein Eingliederungsmanagement in den Arbeitsmarkt. Die vergleichsweise geringe Anzahl von Arbeitsplätzen im Land erschwert die Integration in den Arbeitsmarkt. Eine bessere Wirtschaftspolitik, die weiterhin den Ausbau des Arbeitsplatzangebotes im Fokus haben muss, hilft daher auch den Menschen mit Migrationshintergrund. Die im Herkunftsland erworbenen Kompetenzen und Abschlüsse müssen besser als bislang berücksichtigt, in größerem Maße als bisher anerkannt und Qualifikationen weiterentwickelt werden. An diesem Ziel arbeitet die Bundesregierung mit großer Intensität. Der Antrag der SPD zu diesem Thema kommt daher nicht nur zu spät, sondern er wird beispielsweise mit der Forderung eines Rechtsanspruchs, für jeden Migranten und jede Migrantin ohne jegliche Voraussetzung ein Antragsverfahren durchführen zu dürfen, der Komplexität der erforderlichen Verfahren nicht gerecht. Wir werden ihn daher nicht mittragen.
Integration vor Ort erfordert einen integrierten Politikansatz, der sich in aufeinander abgestimmten Integrationsplänen von Land und Kommunen niederschlagen muss. Die Kommunen gestalten das unmittelbare Lebensumfeld ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Eine gute Integration der zugewanderten Mitbürger liegt daher auch in ihrem ureigenen Interesse. Wir danken an dieser Stelle heute auch den vielen Kommunen, die an dieser Arbeit mit großem Engagement, zum Teil auch schon mit sehr gut messbaren Erfolgen arbeiten. Auf diesem Weg müssen wir alle zusammen gemeinsam fortschreiten.
Wir mussten allerdings in der Enquete-Arbeit auch feststellen, dass sich etwa 10 % bis 15 % der hier lebenden Migranten mit der Integration in Deutschland schwertun. Dabei handelt es sich ganz überwiegend um Moslems. Sie lehnen unser freiheitliches rechtsstaatliches Gesellschaftssystem ab, weil sie den Islam nicht nur als Religion, sondern auch als Weltanschauung, als Alltagskultur und als Gesellschaftsmodell leben wollen.
Es gibt zum anderen Integrationsprobleme dort, wo sich Migranten als chancenlos erleben. Sie kommen häufig aus Familien, in denen die finanzielle Situation schwierig ist, in denen sie keine ausreichende Förderung und Unterstützung während der Schulausbildung erfahren. Häufig wird Gewalt als übliches Mittel der Erziehung erlebt. Auf diese Menschen müssen wir, die Politik und alle Akteure im Integrationsprozess, unser besonderes Augenmerk richten. Hierzu zählt nach unserer festen Überzeugung die Einforderung eines klaren Bekenntnisses zu unserem Staat und seiner Verfassung. Hier darf es keine Abstriche geben, weder bei der Würde jedes einzelnen Menschen noch bei seinem Recht auf Freiheit noch bei der Gleichberechtigung aller Menschen, egal ob jung oder alt, ob krank, behindert oder gesund, egal ob Mann oder Frau.
(Beifall der CDU)
Diese klare Erwartungshaltung, die wir auch in unserem Bericht formulieren, vermissen wir in den Empfehlungen der SPD. Natürlich respektiven wir Religionsfreiheit, aber keine Religion darf Grund für die Einschränkung der Freiheit und die Infragestellung der Gleichberechtigung von Frauen und Mädchen sein, auch nicht im Sportunterricht oder bei der Klassenfahrt.
Wir sind davon überzeugt, ohne klare Regeln erleichtern wir nicht die Integration, sondern wir erschweren sie.
(Beifall der CDU)
Wenn wir bei 10 % bis 15 % der Migranten Probleme feststellen, müssen wir genau hinschauen und darauf hinwirken, diese zu überwinden. Dazu gehören auch Hilfestellungen wie gut konzipierte Maßnahmen der Jugendhilfe. Diese müssen aber auch gerade die Problemjugendlichen erreichen, was bislang nicht hinreichend belegt werden kann. Die Evaluation entsprechender Maßnahmen ist deshalb dringend erforderlich.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik muss sich dazu eignen, Gewaltproblematik bei Menschen mit Migrationshintergrund authentisch abzubilden und zu analysieren, um darauf aufbauend gezielter und stärker präventiv vorgehen zu können.
Die CDU-Landtagsfraktion will alle Menschen, die in unserem Land nach unserem Grundgesetz leben wollen und nach unserem Ausländerrecht hier leben dürfen, die sich für unser Land einsetzen und hierfür Verantwortung übernehmen wollen, gerne auf diesem Weg in allen möglichen Bereichen unterstützen. Hierzu hat die Arbeit der Enquete-Kommission wertvolle Hinweise und Anregungen gegeben. Jetzt gilt es, diese sukzessive umzusetzen.
Herzlichen Dank.
(Beifall der CDU)
Im weiteren Verlauf:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich muss mich jetzt also auf die Kurzintervention beschränken, das heißt, ich habe drei Minuten Redezeit. Dazu habe ich mich gemeldet, weil hier offensichtlich etwas missverständlich rüberkam, und das möchte ich gern aufklären.
(Pörksen, SPD: Das ist fast unmöglich!)
Ich bin auch froh, dass ich diese Passage so vorgetragen habe, wie ich sie mir notiert habe. Deshalb will ich es hier auch noch einmal wiederholen. Wir mussten in der Enquete-Arbeit aber auch feststellen, dass sich etwa 10 % bis 15 % der hier lebenden Migranten mit der Integration in Deutschland schwertun. Frau Ministerin, Frau Sahler-Fesel, diese Zahlen haben wir sehr wohl in der Enquete-Kommission bekommen, in einem Beitrag, wenn ich es richtig im Kopf habe, im Zusammenhang auch mit der Kriminalstatistik. Ich müsste in die Unterlagen schauen gehen. Es ist aber auch eine Zahl, die deutschlandweit gebraucht wird. Es geht also nur um die Frage, wer sich mit Integration schwertut.
(Fuhr, SPD: Wenn man so etwas vorträgt, sollte man es genau wissen!)
Ich habe nie gesagt, es gibt 10 % bis 15 % Migranten, die die Teilnahme an Integrationskursen verweigern. Dieses Missverständnis möchte ich als erstes aufklären.
Zum Zweiten habe ich gesagt, dabei – also bei diesen Menschen, die sich mit der Integration schwertun – handelt es sich überwiegend um Moslems. Das ist eine Feststellung, die wir aus vielen Aussagen in der Enquete gezogen haben. Diese trifft zu. Es sind eben nicht moderne und aufgeklärte Moslems, sondern es sind eben auch sehr konservative Moslems, die – und das habe ich eben auch ausgedrückt – diese Religion, ihre Religion, den Islam, eben nicht nur als Religion leben wollen, wie wir Katholiken oder Protestanten oder Juden oder wer auch immer unseren Glauben und unsere Religion leben, sondern sie sehen den Islam als ein rechtsstaatliches Gesellschaftssystem, als eine Weltanschauung und eine Alltagskultur, zum Teil ja auch als ihr Strafrecht an. Diese Feststellung müssen wir zunächst einmal zur Kenntnis nehmen.
Frau Ministerin, ich war froh, dass Sie gesagt haben, Schwierigkeiten müssen wir ansprechen, um sie überwinden zu können. Da habe ich wirklich die große Bitte, dass man an dieser Stelle nicht die Augen zumacht und diejenigen, die die Schwierigkeiten ansprechen, in eine Ecke stellt, in der sie nicht stehen.
(Beifall bei CDU und FDP)
Wir sind nicht per se gegen Moslems oder Andersgläubige.
(Pörksen, SPD: Das wäre aber schlimm!)
Wir stehen da auf dem Boden unserer Verfassung und haben hohen Respekt vor der Religionsfreiheit, die in unserem Land gelebt werden darf. Aber ich habe eben auch zu schauen, dass die Verfassung mit ihren Grundrechten respektiert wird.
(Pörksen, SPD: Das ist doch eine Selbstverständlichkeit!)
Da haben wir den Eindruck, dass dies für manche aus diesem Religionsbereich problematisch ist.
(Glocke des Präsidenten)
Da erwarten wir, dass wir diese Schwierigkeiten sehen
(Glocke des Präsidenten) und alles dazu tun, sie zu überwinden.
(Pörksen, SPD: Das hätten Sie sich sparen können!)
Danke schön.
(Beifall der CDU und bei der FDP)
Im weiteren Verlauf:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Sahler-Fesel, ich finde es jetzt schon fast amüsant, dass Sie hier darauf hinweisen, dass wir frei sind in der Zusammenstellung unseres Abschlussberichtes.
(Frau Spurzem, SPD: Ich finde es nicht mehr amüsant!)
Wir hätten uns eine Zensur an dieser Stelle auch wirklich verboten. Wo kämen wir denn hin?
Ich erinnere wirklich noch einmal an die Diskussion rund um das Thema „Gewalt, Gewaltprävention, Gewalterscheinungen“. Da wurde selbstverständlich von den Experten auch auf diese zum Teil eben gewaltgeneigte Familiensituation in konservativen moslimischen Familien hingewiesen. Das haben wir uns doch nicht aus den Fingern gesogen. Es ist im Bereich der Bildungsdebatte und der Probleme mit der Integration dort auch von unseren Experten, die wir angehört haben, beklagt worden, dass es eben auch Väter gibt, die sich schwertun, bei einem Elternabend die Lehrerin als kompetente und adäquate Gesprächspartnerin zu akzeptieren. Es ist von männlichen Schülern berichtet worden, die Probleme haben, weibliche Lehrkräfte zu akzeptieren und zu respektieren.
Natürlich bringt diese Prägung einer konservativ lebenden moslemischen Familie auch Probleme im Alltag mit sich, die sich eben an diesen Stellen auch widergespiegelt haben und die wir zur Kenntnis genommen haben. Uns hier zu sagen, wir würden wieder mit aller Gewalt versuchen, ein Feindbild aufzubauen, das ist grober Unfug. Ich sage Ihnen, ich glaube, dass genau ihre Art, die Dinge nicht wahrnehmen zu wollen – der Eindruck entstand bei uns schon sehr früh in der Enquete- Kommission, und er besteht heute auch –,
(Ministerpräsident Beck: Unglaublich! Das ist so eine Ungehörigkeit!)
diese nicht gegebene Bereitschaft, diese Realität zur Kenntnis nehmen zu wollen, darüber zu sprechen und miteinander zu klären, wie wir hier Lösungsansätze entwickeln können, die Leute, die Menschen, die diese Dinge erleben, eher skeptisch machen gegenüber Integration.
Die Menschen, die diese Dinge erleben, werden gegenüber der Integration eher skeptisch gemacht. Sie verlieren das Vertrauen in diese Landesregierung, ob sie tatsächlich Integration so befördert, wie das notwendig wäre.
Wenn wir geschildert bekommen, dass Schüler einen anderen Schulweg nehmen, weil sie auf dem eigentlichen Schulweg von sehr machohaften jungen Ausländern in einer bösen, wirklich beängstigenden Art und Weise angemacht werden,
(Pörksen, SPD: Das ist wieder eine typische Diskussion, einen Einzelfall zu generalisieren! Ihnen glaube ich gar nichts mehr!)
aber man diese Dinge hier nicht ansprechen darf, wie wir es jetzt wieder erleben, Herr Pörksen,
(Beifall der CDU)
geben Sie die Grundlagen unserer Demokratie auf.
(Pörksen, SPD: Wie bitte?)
– Herr Pörksen, ich meine, Sie hätten aus der Reaktion auf das Buch von Herrn Sarrazin eigentlich lernen müssen,
(Pörksen, SPD: Wie man Geld verdienen kann, das kann ich lernen! Das stimmt!)
dass es diese Wirkung nicht entfaltet hätte, wenn man vorher ernsthafter mit den Sorgen und Nöten der aufnehmenden Gesellschaft umgegangen wäre
(Beifall der CDU)
und wenn man sie in ihrem politischen Handeln ernsthafter zur Geltung gebracht hätte. Das ist unsere Hauptforderung, die wir an Sie haben: Hören Sie damit auf, bestimmte Dinge unter den Teppich zu kehren. –
Dann will ich kurz zu dem Thema „Statistik, Mikrozensus und Zahlen“ kommen, weil das ein kleines Beispiel dafür ist, an dem deutlich wird, dass es da schon anfängt, schwierig zu werden. Sie haben eben gehört, wir hatten zu Beginn der Arbeit der Enquete-Arbeit einen Experten, den Bevölkerungswissenschaftler Professor Birk, der wirklich sehr anerkannt ist. Es ging um die simple Frage, wie hoch der Anteil der Abiturienten bei den Menschen mit Migrationshintergrund und bei der aufnehmenden Gesellschaft ist. Da haben uns zunächst einmal die Zahlen dargelegt, dass sie genauso gut sind wie die Deutschen. Sie haben eine genauso hohe Abiturquote, wenn nicht sogar noch eine höhere.
Dann haben wir auch mit Unterstützung von Herrn Professor Birk versucht zu hinterfragen, wie man zu diesen Erkenntnissen kommen kann, obwohl uns jeder Leiter eines Gymnasiums sagt, dass das gar nicht so sein kann. Dann wurde festgestellt, dass die Bezugsgröße falsch war. Dann ist das auch leicht zu erklären. Wenn man die Abiturienten eines Jahrgangs zur gesamten Bevölkerung der hier lebenden Migranten in Bezug setzt – das ist im Vergleich zur deutschen Bevölkerung eine recht junge Bevölkerung, bei der es in den vergangenen 15, 20 Jahren häufiger vorkam, dass man Abitur machte –, aber man auf der anderen Seite die deutschen Abiturienten zur kompletten deutschen Bevölkerung in Bezug setzt, bei der Jahrgänge mit 70- und 80-Jährigen dabei sind, von denen nur 15 % ein Abitur gemacht haben, komme ich logischerweise zu falschen Aussagen.
Ein Bevölkerungswissenschaftler hat gesagt, wir müssen auf jeden Fall jahrgangsscharf die Dinge vergleichen. Ich bin Herrn Dr. Schmitz sehr dankbar, dass er darauf zuvor noch einmal eingegangen ist. Natürlich kann man nur zu vernünftigen Ergebnissen kommen, wenn man weiß, wie viele Jugendliche ich in einem Jahrgang mit Migrationshintergrund und ohne Migrationshintergrund habe, wie viele davon Abitur machen, wie viele davon den Sekundarabschluss I machen oder die Ausbildungsreife haben oder eben keinen Abschluss machen. Nur dann komme ich zu Zahlen, die uns politisch weiterhelfen. Schönreden mit aller Gewalt mit falschen Bezugsgrößen hilft uns allen nicht.
Unser Appell an Sie ist, dass wir bei Ihnen eine größere Bereitschaft finden, wirklich über die Probleme reden zu können und auch offen darüber diskutieren zu können, welche Empfehlungen zu welchem Zeitpunkt sinnvoll sind.
Abschließend will ich noch auf die Darlegung unseres Abstimmungsverhaltens durch Frau Sahler-Fesel eingehen. Sie hat das so dargestellt, als wäre es ein Leichtes für uns gewesen, die Dinge gemeinsam zu beschließen, die man in weiten Teilen gemeinsam gleich sieht. Das ist zum Glück in weiten Teilen der Fall. Die Systematik einer Enquete-Kommission und die Beschlussfassung über den Bericht lässt das aber nicht zu. Das haben wir wirklich umfangreich diskutiert. Ich will Ihnen das kurz erläutern.
Man hätte nur die Chance gehabt, wenn die SPD bereit gewesen wäre, nur den Teil ihrer Position, mit dem die FDP und wir uns konform erklären können, in den Hauptbericht aufzunehmen. Dann hätte jede Fraktion noch ergänzend die Dinge gesagt, die notwendig gewesen wären. Ich kann gut verstehen, dass die SPD dazu nicht bereit war. Das kritisiere ich gar nicht; denn das ist ihr gutes Recht. Es ist üblich, dass die Mehrheitsfraktion den Mehrheitsbericht beschließt. Dann haben wir die Chance, unser Minderheitenvotum abzugeben. Ich meine nicht, dass es für den geneigten Leser hilfreich gewesen wäre, wenn wir gesagt hätten, auf Seite 3 der Empfehlungen der SPD akzeptieren wir die Absätze 1 bis 4 und dann vielleicht noch den Absatz 7, aber die Absätze 5 und 6 finden wir nicht gut, weshalb wir dazu folgendes Votum abgeben.
Frau Sahler-Fesel, ich bitte deutlich zu machen, dass wir vom Verfahren her an dieser Stelle keine andere Chance hatten, um den Menschen im Land zu sagen, wo die CDU steht und was sie will. Deshalb sage ich auch noch einmal zur Klarstellung abschließend: Wir halten es in Zeiten knapper Kassen für sinnvoller, auf den mit Steuergeldern finanzierten muttersprachlichen Unterricht zu verzichten. Da, wo er ergänzend zum Unterricht stattfindet, halten wir es für wichtig, diese Gelder für eine bessere Sprachförderung für unsere Schülerinnen und Schüler einzusetzen.
Wir sind offen bei der Frage – das hat Frau Dickes eben eindeutig gesagt –, eine Zweitsprache, egal welche Sprache – in der Grundschule haben wir das zum Teil schon in Form von Englisch, und wir haben die Zweitund Drittsprache an den weiterführenden Schulen, wo wir vielleicht noch offener sein müssten, sie freiwillig um weitere Sprachen zu ergänzen, sie dort anzubieten und gut zu organisieren –, aufzunehmen, aber derzeit sind wir der Überzeugung, dass die Ergebnisse der Enquete- Kommission gezeigt haben, dass wir alle Kraft in die Förderung der deutschen Sprache investieren müssen. Dafür brauchen wir das Geld, und dafür wollen wir es einsetzen.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
Rede am 15.12.2010: "Beratung des Einzelplans 06 – Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen"
Beratung des Einzelplans 06 – Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen Abg.
Das komplette Pleanarprotokoll vom 15.12.2010 finden sie hier.
Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Hering, es hat mich jetzt schon überrascht, dass Sie sich hier echauffieren, wenn man als sozialpolitische Sprecherin auf die eher unterdurchschnittliche Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Rheinland-Pfalz hinweist.
(Pörksen, SPD: Das war ja falsch, was Sie erzählt haben! Sie haben zu 2010 gar nichts gesagt! Schwindel war das!)
– Nein, nein. Es war absolut richtig. Es waren die Zahlen des Statistischen Landesamtes aus Rheinland-Pfalz. Offensichtlich tun Ihnen die Fakten weh. Das kann ich ja verstehen, Herr Pörksen. Ich schicke sie Ihnen aber gern auch noch einmal schriftlich.
Herr Minister, ich habe nicht den Eindruck, dass man hier Sozialpolitik mit Scheuklappen betreiben darf.
Für uns von der CDU ist nach wie vor die beste Sozialund Arbeitsmarktpolitik, möglichst viele Arbeitsplätze für die Menschen in Rheinland-Pfalz zu schaffen und sie in Arbeit zu bringen. Das ist das Beste, was wir sozialpolitisch für die Menschen hier tun können.
(Ramsauer, SPD: Deshalb haben wir auch so viele Arbeitsplätze wie noch nie!)
– Auch bei anderen haben die Arbeitsplätze zugenommen, Herr Ramsauer.
Sie haben nach wie vor das Problem, dass Rheinland- Pfalz mit anderen Bundesländern wie Brandenburg und Schleswig-Holstein am Ende der Skala steht, wenn es um die Arbeitsplätze pro Einwohner geht, sodass Rheinland- Pfalz um die letzten Plätze kämpft. Ich sage Ihnen, wir brauchen dringend mehr Arbeitsplätze in Rheinland- Pfalz. Dann wird sich auch die Situation im Bereich der Sozialpolitik sicherlich positiv entwickeln.
Ich will an der Stelle auch auf die Ausbildungssituation eingehen, weil das alles sehr eng miteinander zusammenhängt. Sie wissen, wir haben über 130.000 Menschen mehr, die jeden Tag auspendeln, um außerhalb des Landes ihrer Arbeit nachzugehen, als die, die einpendeln. Es mag für einen erwachsenen Menschen, der mobilisiert ist, gehen, wenn er – ich sage jetzt einmal – von Plaidt aus 40 Kilometer nach Norden fährt, um in Bonn zu arbeiten. Für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, ist das sehr viel schwieriger. Gerade für den Ausbildungsmarkt ist es wesentlich wichtiger, die Arbeitsplätze im Land Rheinland-Pfalz zu schaffen.
Es kommt ein weiterer Punkt hinzu. Das ist die langfristige oder auch mittelfristige Entwicklung. Sie wissen alle, dass wir im vergangenen Jahr zum ersten Mal einen negativen Zuwanderungssaldo hatten. Das heißt, es sind mehr Rheinland-Pfälzer aus Rheinland-Pfalz weggezogen, als Menschen von außerhalb zu uns kamen. Herr Hering, deshalb hinkt auch immer Ihre Erklärung, dass das an den vielen Zuwanderern liegt, die Rheinland- Pfalz so schön finden. Wir hatten aber diese negative Zuwanderungsbilanz.
Wir haben auch eine Alterung der Gesellschaft. Mit diesem Spannungsbogen und den Kosten der Mobilität erhöhen wir den Druck auf Menschen wegzuziehen. Je mehr ich für den Sprit bezahlen muss, den ich benötige, um in Bonn, Köln, Karlsruhe oder sonst wo zu arbeiten, umso eher müssen sich unsere Mitmenschen überlegen, ob sie nicht zu diesem Arbeitsplatz ziehen. Das wird die Situation von Rheinland-Pfalz weiter belasten.
Deshalb sage ich, der erste Appell der Sozialpolitiker muss in Richtung Wirtschaftspolitik erfolgen, da wir unser Land im Konkurrenzkampf mit den Bundesländern um Arbeitskräfte gut aufstellen müssen, um nicht nachher als Verlierer dazustehen.
(Beifall der CDU)
Deshalb vorweg einige grundsätzliche Ausführungen. Woher kommen wir? Wir haben das heute Morgen in der Generaldebatte schon gehört. Wir haben Ende 2008 eine fürchterliche Rezession gehabt, die 2009 andauerte. Das Konjunkturpaket II hat uns ein Stück herausgeholt. Wir haben 2010 deutlich bessere Zahlen, als wir alle zu hoffen gewagt hatten. Wir haben außerordentlich gute Perspektiven für 2011. Trotzdem schlägt sich dies nicht entsprechend positiv im Sozialetat der Landesregierung nieder.
Man kann sagen, okay, daran kann man sehen, wie schwierig die Situation ist, die wir eben beschrieben haben, weshalb man weiter mit steigenden Mitteln rechnet. Diese Mittel sind erheblich. Im Jahr 2008 hatten wir 1,512 Milliarden Euro Bruttoausgaben, und wir haben in diesem Jahr Bruttoausgaben von 1,688 Milliarden Euro veranschlagt. Wir haben also erhebliche Steigerungen bei den Ausgaben von 176 Millionen Euro seit 2008. Auch bei den Nettoausgaben haben wir fast 100 Millionen Euro mehr, die wir ausgeben müssen. Das spricht dafür, dass sich die Situation eher verschlechtert.
Ich frage mich, wie das werden wird, wenn wir eher wieder mit einem wirtschaftlichen Abschwung und einer Rezession zu rechnen haben.
(Beifall bei CDU und FDP)
Wir brauchen eine Sozialpolitik, die sowohl das Wohl der Betroffenen im Blick hat als auch eine dauerhafte Tragfähigkeit und Akzeptanz des sozialen Sicherungssystems mit sich bringt. Da haben wir den Eindruck, dass Sie diese Verantwortung in unserem Land nicht so wahrnehmen, wie wir das für erforderlich halten.
Schauen wir uns die Seniorenpolitik an. Alle Experten sind sich einig, dass wir aufgrund der demografischen Entwicklung sehr flexible Wohnmodelle in der Zukunft brauchen, um den Menschen auf dem Weg der Einschränkungen eine möglichst lange, möglichst umfangreiche Selbstständigkeit zu erhalten. Zwischen dem ganz normalen Leben zu Hause und dem späteren vielleicht in einer voll stationären und voll betreuten Einrichtung muss es also ganz viele lebensnahe und an den individuellen Bedürfnissen der alten Menschen orientierten Lösungen und Angebote geben. Wir wollen natürlich so lange wie möglich die Selbstständigkeit der Menschen und ihren Verbleib zu Hause erhalten, aber wir wollen vor allen Dingen nicht Entwicklungen solcher Wohnmodelle behindern.
Da haben wir den Eindruck, dass mit dem Landeswohnformen- und Teilhabegesetz, wodurch das alte Heimaufsichtsrecht abgelöst wurde, eher Erschwernisse zu befürchten sind. Wir haben erste Hinweise von Organisationen, die betreute Wohnformen anbieten, dass sie sich großen Anforderungen der Heimaufsicht gegenübersehen. Es sind für diese Wohnform jetzt Genehmigungsverfahren notwendig, die in der Vergangenheit nicht notwendig waren. Deshalb sehen wir uns in unserer Skepsis, in unseren Befürchtungen bestätigt und sehen auch aus diesen Gründen die Entwicklung in der Seniorenpolitik in Rheinland-Pfalz eher kritisch.
Als Trost für die Menschen haben Sie einen unglaublich umfangreichen Aktionsplan für Senioren vorgelegt. Ich sage, das ist eine Sammlung von sehr wunderbaren Wünschen, zu der wir uns fragen, wo eigentlich die Mannschaft im Ministerium ist, die das alles umsetzen soll. Das ist aber nicht das, was wir uns unter verantwortlicher Seniorenpolitik und auch nicht unter verantwortlicher Sozialpolitik vorstellen.
Wir bleiben nach wie vor bei unserer Forderung nach einem Seniorenbericht und fordern nicht einen Aktionsplan. Ein Seniorenbericht muss zunächst einmal die Situation in Rheinland-Pfalz unter die Lupe nehmen und muss erkennen, wie die Lebenswirklichkeit der Menschen ist, wo ihre Bedürfnisse sind, wo die Defizite sind und sehr konkret an den festgestellten Situationen sehr konkrete Maßnahmen vereinbaren, zeitlich planen und finanzieren. Dann werden wir meiner Meinung nach die Lebenswirklichkeit für unsere Seniorinnen und Senioren in Rheinland-Pfalz wirklich auf zukunftsfeste Füße stellen können.
(Beifall der CDU)
Schauen wir uns Ihre Politik für behinderte Menschen an. Hier streben Sie mit Macht und auch mit Druck auf viele Einrichtungen eine Dezentralisierung an. Das klingt zunächst noch recht harmlos und eigentlich ganz modern, aber in der Praxis heißt das, Sie lassen keine weiteren Plätze in Einrichtungen zur Betreuung behinderter Menschen mehr zu, auch wenn schwerst mehrfach behinderte Menschen dringend Plätze in Rheinland- Pfalz suchen.
(Frau Staatsministerin Dreyer: Das ist unwahr!)
– Ich kann Ihnen die Einrichtung nennen, die vergeblich darum gebeten hat. Das ist nicht nur eine in Rheinland- Pfalz.
Sie fordern eine Auflösung der sogenannten großen Einrichtungen in Minieinrichtungen, wobei Sie dem schwedischen Modell mit maximal sechs Plätzen nachhängen.
Angehörige finden unverhofft ihre schwer behinderten erwachsenen Kinder nicht mehr in ihrer vertrauten Wohngruppe in der Einrichtung wieder – Beispielsfälle haben wir selbst von Betroffenen vorgetragen bekommen –, sondern in einer betreuten Wohnung im Ort, wo die Erwachsenen, die Angehörigen dieser Menschen, die auch Betreuer sind, erfahren müssen, dass es eben nur noch stundenweise eine Betreuung für diese Menschen im Ort gibt und sie auch nur noch mit erheblichem Aufwand die zentralen Angebote der Einrichtung wahrnehmen können. Da haben wir auch den Eindruck, dass nicht zwingend das Wohl der Betroffenen im Mittelpunkt Ihrer Arbeit steht. Gerade dieses Wohl der Betroffenen fordert ganz ausdrücklich die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.
(Beifall der CDU)
Natürlich ist die Inklusion ein wichtiges Ziel, aber sie darf nicht an den Interessen der Menschen vorbei oder sogar zum Teil gegen die Interessen der Betroffenen gerichtet werden.
(Beifall der CDU)
Unseres Erachtens überziehen Sie mit der Art Ihrer Umsetzung die Erwartungen und auch die Zielsetzungen dieser UN-Konvention. Wir sind auch der Auffassung, dass Sie diese Einrichtungen, die viele Menschen mit Behinderungen nicht nur versorgen, ihnen Wohnung geben und sie betreuen, sondern ihnen auch ein Stück Familie und Heimat geben, in unseren Augen mit der finanziellen Entwicklung ziemlich allein lassen.
Sie ist vage, weil seit 17 Jahren vergeblich versucht wird, eine neue Rahmenvereinbarung zu verhandeln. Das kann nicht im Sinne der Einrichtungsträger und der betroffenen und zu betreuenden Menschen sein. Sie brauchen auch hier Planungssicherheit. Nur dann kann man dauerhaft eine gute Hilfestruktur aufbauen.
Um zu klären, wie es gehen könnte, hat man einige Modelleinrichtungen ausgesucht und getestet. Man war über die kostenmäßigen Entwicklungen sehr überrascht, weshalb auch dies nicht dazu gedient hat, bei der Verhandlung weiterzukommen.
In einer Kreistagssitzung am letzten Montag hat der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Kreistag Mayen- Koblenz vor dem Hintergrund der enormen Kostenentwicklungen im Bereich der Jugendhilfe und der Hilfen für behinderte Menschen festgestellt, dass die Dezentralisierung der Heimplätze in Zukunft Kosten spare. Ich habe jetzt doch den Eindruck, dass vielleicht eher die Kosten als das Wohl der Menschen im Mittelpunkt stehen. Ich hoffe sehr, dass Sie das heute noch einmal klarstellen.
Allen Beteiligten ist bewusst, dass der Weg, den Sie zum Teil mit Gewalt gehen wollen, zu erheblichen Mehrkosten führt.
(Ministerpräsident Beck: Ich frage nur, ob wir hier über Kreistagsangelegenheiten befinden sollen!)
– Herr Ministerpräsident, auch wenn Sie sagen, dass es Bundesgesetze sind, führt dieser Paradigmenwechsel in der Umsetzung der Bundeshilfen zu einer extremen Mehrbelastung auch der an den Kosten mitbeteiligten Kommunen. Jeder, der in den Räten der Landkreise und kreisfreien Städte sitzt, kann dies an seinen Haushaltsplänen ablesen.
Das ist eine Entwicklung, bei der ich mich frage, wohin sie führen soll und welche Antwort Sie den Kommunen geben. Hier ist ein Grad erreicht, der meines Erachtens schon ganz vehement, was die Konnexität angeht, relevant ist und dringend diskutiert werden muss.
(Beifall bei der CDU)
Ich will zum Schluss noch ganz kurz auf ein Thema zu sprechen kommen, das mich umtreibt, weil ich bei einem Träger engagiert bin, der versucht, Hilfen zu organisieren und anzubieten. Wir haben eine Unmenge an Projekten und Modellen, und zwar befristete, regionale und örtliche. Es werden hier und da immer wieder einmal durchaus gute Dinge gemacht, aber punktuell und in der Regel vorübergehend. Oft müssen wir hinterher enttäuschte Menschen zurücklassen, weil die Dinge nicht auf Dauer fortgeführt werden
(Staatsministerin Frau Dreyer: Na ja!)
und sich keine Teilnehmer finden, die die Finanzierung weiter tragen. Die Träger sind aufgrund dieser immer wieder vorgenommenen Befristungen der Modellprojekte überhaupt nicht in der Lage, ihre Mitarbeiter in nennenswertem Umfang auf Dauer zu beschäftigen. Das heißt, Sie sind ein Stück weit dafür mitverantwortlich, dass viele in den sozialpolitischen Arbeitsfeldern nur mit befristeten Arbeitsverhältnissen arbeiten können. Das ist nicht die Art von Nachhaltigkeit, wie wir uns die Sozialpolitik vorstellen.
(Zuruf der Abg. Frau Ebli, SPD)
Wir brauchen für Probleme, die erkannt werden, durchaus hier und da ein Modell, um zu klären, ob der eine oder der andere Lösungsweg besser ist, um das Problem zu lösen. Eines muss aber vorher klar sein. Wenn wir erkennen, dass das Modell A besser ist, müssen wir bereit, gewillt und in der Lage sein, dieses Modell landesweit umzusetzen. Ansonsten müssen wir die Finger davon lassen. Es ist zu schade, für Strohfeuer Geld zu verbrennen.
(Schreiner, CDU: Dafür brauchen die Kommunen das Geld!)
– Dafür brauchen die Kommunen das Geld. Ganz genauso ist das.
Ich will zum Abschluss gerade auch an diesem Punkt noch einmal auf den Antrag der FDP eingehen, der sehr deutlich den Finger in die Wunde und darauf Wert legt, dass die Maßnahmen auch auf ihre Effizienz und Wirkungsweise hin untersucht werden.
Es reicht wirklich nicht, wenn wir in dem dicken Subventionsbericht eine Unzahl von Maßnahmen vorgelegt bekommen, und in dem als Beleg dafür, dass es sinnvolle Maßnahmen waren, nur darauf hingewiesen wird, wie viele Teilnehmer und Teilnehmerinnen in den Maßnahmen gesessen haben.
Ob diese Teilnehmer mit der Maßnahme das erreicht haben, was sie erreichen sollten, ist völlig offen. Das ist nicht die Art von nachhaltiger und effizienter Sozialpolitik, wie wir sie uns vorstellen.
Wir brauchen für eine gute bürgernahe Sozialpolitik gute engagierte Aufgabenträger vor Ort. Dazu zählen die Kommunen. Die Kommunen brauchen hierfür eine vernünftige Finanzausstattung. Die haben sie nicht. Das führt auch zu einem Kostendruck, beispielsweise – Sie haben es auch vorgetragen bekommen – auf die Kräfte, die wir in der Umsetzung des Kinderschutzgesetzes dringend brauchen und die als sozialpädagogische Familienhelferinnen in die Familien gehen. Die Aufgabenträger vor Ort drücken auf die Preise, sodass uns die Träger sagen, dass sie unter den Bedingungen diese Aufgaben kaum noch wahrnehmen können.
Das ist eine Entwicklung, die uns nicht zufriedenstellen kann, die kontraproduktiv ist und die die gute Sozialpolitik und die gute Arbeit mit den Menschen eher verhindert.
Zum Schluss noch ein Satz zum Thema „Integration“, weil ich meiner Kollegin noch ein paar Minuten Zeit lassen möchte. Wir sind der Auffassung, dass eine gelingende Integration eine der wichtigsten gesellschaftlichen Aufgaben der nächsten Jahre ist. Wir brauchen eine gute Integration, damit die Menschen aktiver Teil unserer Gesellschaft werden. Hier gilt das Gleiche wie für viele andere Querschnittsaufgaben auch.
Wir sind der Auffassung, dass diese Aufgabe in allen Aufgabenfeldern der Politik mit bearbeitet werden muss. Auch hier haben wir den Eindruck, dass es nicht unbedingt um mehr Mittel, sondern um effizient eingesetzte Mittel gehen muss. Das sind unsere Ziele.
Ich danke Ihnen.
(Beifall der CDU)
Rede am 15.12.2010: "Beratung des Einzelplans 02 – Ministerpräsident und Staatskanzlei, Landesvertretung"
Grundsatzaussprache Beratung des Einzelplans 02 – Ministerpräsident und Staatskanzlei, Landesvertretung
Das komplette Pleanarprotokoll vom 15.12.2010 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben hier berichtet, Sie haben schon so manches einfach gemacht. Sie sollten es sich aber mit so manchen Zahlen nicht zu einfach machen. Wir haben den Eindruck, dass bei Ihnen ein Stück weit Methode darin besteht, bestimmte Zahlen zu nutzen, um ein positives Bild und eine positive Entwicklung dieses Landes zu zeichnen, die so einfach nicht gegeben ist. Diese Art, mit Zahlen umzugehen, stellt eine Täuschung der Mitbürgerinnen und Mitbürger hier in Rheinland-Pfalz dar. Deshalb ist es uns wichtig, dies zu korrigieren.
(Beifall der CDU)
Der Ministerpräsident hat eben noch einmal dargelegt, wie gut die Entwicklung von Rheinland-Pfalz ist, und hat das mit einer Steigerungsrate beim Bruttoinlandsprodukt belegt. Ich habe nicht ohne Grund nach den Fakten, nach den absoluten Zahlen, gefragt, weil es meiner Meinung nach jedem leicht einsichtig ist, jemand, der wenig hat und wenig dazubekommt, kann trotzdem eine hohe Steigerungsrate haben, und die, die schon viel haben und auch nicht mehr dazubekommen, haben eine niedrige Steigerungsrate. Zum Glück habe ich immer mein Heft vom Statistischen Landesamt dabei.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, da bin ich gespannt, wie Sie Ihre 4 %-Steigerung des Bruttoinlandsprodukts hier in Rheinland-Pfalz erklären. Nach Ausweisung dieser Zahlen, und zwar berechnet auf Erwerbstätige am Arbeitsort, weil ich nur durch diese Umrechnung Bundesländer miteinander vergleichen kann, ich die Entwicklung eines Landes mit der Entwicklung im Bund vergleichen kann, liegt Rheinland-Pfalz überhaupt nicht gut da. Es liegt permanent unter dem Schnitt von Deutschland.
(Ministerpräsident Beck: Es liegt überhaupt nirgendwo! Es steht gut da!)
Es liegt deutlicher noch unter dem Schnitt der alten Bundesländer. Ich will nur einmal einen Jahrgang mit den absoluten Zahlen benennen. Fangen wir mit 2005 an. Da hatte Rheinland-Pfalz ein Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen am Arbeitsort von 54.322 Euro vorzuweisen. Der bundesweite Schnitt lag bei 57.737 Euro, und der Schnitt der alten Bundesländer ohne Berlin lag bei über 60.000 Euro.
Wenn man sich dann noch die Veränderungen der Jahre anschaut – auch das wird hier freundlicherweise ausgewiesen –, kann man sich anschauen, was sich bundesweit und was sich in Rheinland-Pfalz getan hat. Da hat das Land 2005 schlechter abgeschnitten als der Bund, auch 2006, 2007, 2008. Das einzige Mal, als der Absturz genauso schlecht war wie bundesweit, war im Jahr 2009. Wie Sie allen Ernstes die Situation von Rheinland- Pfalz bei dem Bruttoinlandsprodukt positiv rechnen können, ist schon eine Zahlenakrobatik, mit der Sie bewusst die Menschen hier in Rheinland-Pfalz täuschen.
(Pörksen, SPD: Er hat von 2010 gesprochen! Wissen Sie, das ist doch ein Taschenspielertrick, den Sie hier betreiben! So ein Quatsch!)
Das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.
Vielen Dank.
(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: So ein Blödsinn! Wo ist denn die Zahl von 2010?)
Rede am 18.11.2010: "Integration: Freiräume öffnen – Grenzen setzen"
Integration: Freiräume öffnen – Grenzen setzen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/5115 –
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat den Antrag eingebracht mit der Bitte und Erwartung, ihn von diesem Hause mitzutragen. In Rheinland-Pfalz hat fast ein Fünftel der Bevölkerung einen Migrationshintergrund im engeren Sinne. Die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund steigt an.
Die CDU betrachtet die Integration als eine Daueraufgabe für den Staat und die Gesellschaft. Sie muss auf der einen Seite Freiräume eröffnen, auf der anderen Seite aber auch Grenzen setzen. Gelingende Integration bedeutet für uns, miteinander leben statt nebeneinander her leben. Deshalb stellen wir auch zu Beginn unseres Antrags fest, dass die Utopie von der problemlosen multikulturellen Gesellschaft gescheitert ist.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Da ich weiß, dass dieser Begriff manches Mal auf Unverständnis stößt – natürlich leben hier Menschen mit vielen kulturellen Hintergründen –, möchte ich noch einmal deutlich machen, dass dieser Begriff über viele Jahrzehnte in Deutschland als ein politischer Begriff genutzt wurde, der ausdrückte, dass wir das Positive sehen und erwarten, dass die Integration von alleine gelingt und es sich spätestens in der zweiten und dritten Generation richten wird. Das war mehr eine Politik des Laissez-faire als des aktiven Handelns.
Ich glaube, wir müssen zusammen feststellen, dass sich diese Erwartung nicht eingestellt hat. Sie ist nicht von allein gelungen. Sie ist zum Glück bei vielen gelungen, aber bei vielen eben auch nicht.
– Wir mussten feststellen, dass wir viel zu viele junge Menschen mit Migrationshintergrund haben, die die Schulen ohne Schulabschluss verlassen. – Wir mussten feststellen, dass es junge Menschen gibt, die ein anderes Verhältnis zur Gewalt haben.
– Wir mussten feststellen, dass sich viele Eltern schwertun, ihre Kinder in Kindergärten, den Unterricht, den Turnunterricht und die Mädchen auf Klassenfahrten zu schicken.
– Wir mussten gerade auch in großen Städten feststellen, dass es Parallelgesellschaften gibt, in denen sich deutsche Mitbürgerinnen und Mitbürger fremd vorkommen. Wir halten das für eine verfehlte Politik und sind froh, dass seit 2005 unter Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel das Thema „Chefinnenthema“ ist. Sie hat in ihrem Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für diesen Themenbereich eingesetzt.
(Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)
Sie hat die erste nationale Integrationskonferenz eingeführt und seither mehrere durchgeführt. Bundesminister Schäuble hat die Islamkonferenz durchgeführt, jetzt Minister de Maizière.
Ich denke, wir sind damit auf einem richtigen Weg. Aber es ist wichtig, die Leitplanken klarzustellen, unter denen wir uns Integration vorstellen wollen.
(Pörksen, SPD: Das ist etwas anderes!)
Wir brauchen dringend die Akzeptanz unseres Grundgesetzes durch diese Menschen, die hier leben wollen. Wir brauchen verstärkt Sprachförderung. Wir brauchen Sprachtests. Wir brauchen auch die Bündelung der Aufgaben in der Landesregierung,
(Pörksen, SPD: Wir brauchen Ihren Antrag nicht!)
um diese schwierige Querschnittsaufgabe besser in den Griff zu bekommen. Wir müssen die Schulpflicht stärker durchsetzen, als dies bislang der Fall gewesen ist.
(Beifall bei der CDU)
Auf diesem Weg bitten wir Sie um Ihre Unterstützung.
Herr Pörksen, ich denke, es ist ein Thema, auch wenn Sie gerne dazwischenrufen, das ein Stück mehr Ernst erfordert.
(Pörksen, SPD: Das mache ich gerne! Das stimmt!)
Ich glaube, Sie selbst mussten feststellen, als es um den Ausschluss Ihres Parteikollegen Sarrazin aus der SPD ging, dass es auch viele Angehörige in der SPD, Mitglieder der SPD gibt, die die bisherige Situation in der Integration durchaus kritisch sehen, auf ihrer Seite Ängste vorhanden sind und sie Sorgen haben, dass diese Dinge aus dem Ruder laufen, und deshalb in der SPD durchaus die Erwartung besteht, ihn nicht auszuschließen, mittlerweile auch bei prominenten Vertretern Ihrer großen Partei. Also lassen Sie uns das Thema mit dem nötigen Ernst und dem Respekt vor den Ängsten vieler Menschen wahrnehmen und konsequent handeln.
(Pörksen, SPD: Aber nicht verstärken!)
Das konsequente Handeln muss heißen, fördern, das Fördern derer, die sich integrieren wollen. Hier sind wir auf einem guten Weg.
Seit 2005 gibt es Integrationskurse, die für alle Menschen mit einem Migrationshintergrund offen sind, die hier leben, die diese freiwillig besuchen können. Wir sind im Prinzip alle positiv überrascht, wie groß die Resonanz und die Wissbegierde vieler dieser Menschen ist. Aber wir haben auch die Menschen, die wir verpflichten müssen, sie zu besuchen, die sich bis heute verweigern, sie zu besuchen.
Das müssen wir ernst nehmen und klarmachen, dass wir das nicht akzeptieren und es auch Sanktionen gibt. Wir müssen eine klare Erwartungshaltung äußern, um den Menschen, die hier leben, deutlich zu machen, was die Mehrheitsgesellschaft ihnen bietet, aber im Gegenzug an Mittun von ihnen erwartet.
(Beifall der CDU)
Wir haben nicht den Eindruck, dass eine Gleichstellung zwischen dem Islam und dem Christentum zum Beispiel in Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts möglich ist. Das gelingt nicht.
(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)
Die Kirchen sind völlig anders strukturiert. Sie wissen, wie groß die Schwierigkeiten waren, bei den ersten Konferenzen überhaupt gemeinsame Vertreter der hier lebenden Moslems zu finden. Ein großer Teil der Moslems ist überhaupt nicht in den Verbänden, die jetzt dabei sind, organisiert. Es ist also eine sehr schwierige Situation.
Wir müssen auch feststellen – das gehört zur Wahrheit dazu –, dass wir heute Gebetshäuser und Kirchen selbst in ländlichen Räumen haben, die sich abschotten, die noch nicht einmal bereit sind, wenn der türkischstämmige Moslem und Vorsitzende des Städtischen Integrationsbeirats das Gespräch mit ihnen sucht, sie besuchen möchte, ihn anzuhören. Sie laden ihn nicht ein, sie laden ihn aus.
Ich denke, das sind Verhaltensweisen, die zeigen, es gibt Menschen, die nicht integrationswillig sind. Das sage ich Ihnen klar, und das ist das Anliegen der CDU mit diesem Antrag, solche Menschen haben in unserem Land nichts zu suchen. Sie stehen nicht auf dem Boden unseres Rechtsstaats.
(Beifall bei der CDU)
Sie stehen nicht auf dem Boden unserer Demokratie. Das sind die maßgeblichen Leitlinien, nach denen wir beurteilen, ob Integration gelingt oder nicht.
In diesem Sinne würden wir uns sehr freuen, wenn Sie diesen Antrag mit unterstützen würden. Sie würden damit helfen, Klarheit in die politischen Zielsetzungen im Land Rheinland-Pfalz zu geben.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU)
Im weiteren Verlauf:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin Dreyer, Sie haben Frau Merkel vorgeworfen, sie würde nicht hinreichend klarstellen, welche Bedeutung Integration habe. Das weise ich aufs Schärfste zurück.
(Beifall der CDU – Baldauf, CDU: So ist es!)
Das hat sie mit ihrer Amtsübernahme mit der Priorisierung der Integrationspolitik mit der Staatsministerin im Kanzleramt in einer Weise getan, wie es kein Kanzler vorher getan hat, auch nicht Kanzler Schröder.
(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)
Ich befürchte, dass Sie die Sorgen der Menschen in unserem Land bezüglich des Nichtgelingens von Integration nicht ernst nehmen. Sie blenden sie zum Teil aus. Herr Kollege Dr. Schmitz hat das eben durchaus richtig dargestellt. Das trägt vielmehr zur Verunsicherung der Menschen und zur Steigerung der Vorbehalte gegenüber hier lebenden Menschen mit Migrationshintergrund bei.
(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Das müssen Sie gerade sagen! – Weitere Zurufe von der SPD)
Sie haben wie wir wahrnehmen müssen – und Sie haben es wahrgenommen –, welche Resonanz Herr Sarrazin mit seinem Buch in der Gesellschaft gefunden hat. Ich sage Ihnen, meine erste Bewertung war die gleiche wie die der Bundeskanzlerin. Es war nicht hilfreich. Es hat zu einer Verschärfung der Diskussion geführt. Aber nach einigen Wochen habe ich gesagt, es war hilfreich, weil es Tabus aufgebrochen hat. Ich habe das erste Mal erlebt, dass Menschen auf mich zugekommen sind und gesagt haben, ich traue mich als Übungsleiter im Fußballverein erst jetzt zu sagen, es sind die drei türkischen Jungs, die mir die ganze Mannschaft „durcheinanderdengeln“ und ein Training unmöglich machen. Es war tabuisiert.
(Pörksen, SPD: Sie scheinen weit weg von der Wirklichkeit zu sein, geradezu lächerlich! – Weitere Zurufe von der SPD)
Das sind die Fakten. Ich glaube, wir bekommen die Probleme im Sinne aller hier Lebenden, der Integrationswilligen, der Deutschen und der nicht Integrationswilligen, nur in den Griff, wenn wir die Realität wahrnehmen, Frau Ministerin.
(Beifall der CDU)
Zum Wahrnehmen der Realität gehört auch, dass man unseren Antrag nicht verzerrt wiedergibt.
(Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Die Rede muss man wirklich im Land verschicken!)
Wir wollen eine Sprachförderung, die alle Kinder einbindet. Ich gebe Ihnen recht, es sind viele in Rheinland- Pfalz, aber es sind nicht alle. Alle Kinder sollen eingebunden werden, indem wir für alle Kinder im vierten Lebensjahr verpflichtend Sprachtests einführen.
(Pörksen, SPD: Was für ein Glück, dass es nicht alle sind!)
Daran schließt sich nach unserem Wunsch und nach unserer Formulierung in diesem Antrag eine individuelle bedarfsgerechte Förderung an. Kein Kind darf ohne ausreichende Sprachkenntnis die Schule besuchen. Ziel ist es, bis zur Einschulung alle Kinder auf das nötige Sprachniveau zu bringen. Wer dieses Ziel verfehlt, wird ein Jahr zurückgestellt.
Ich halte das für richtig, weil ich die aktuelle Situation nicht für ausreichend halte, dass Kinder neben der Schule und zum Teil aus den Unterrichtsfächern wieder herausgeholt werden, um die Sprache oder die Muttersprache zu lernen. Ich sage Ihnen, für uns hat die deutsche Sprache und nicht die Muttersprache eindeutige Priorität.
(Glocke des Präsidenten)
Wir sind für Mehrsprachigkeit. Es gibt alle Möglichkeiten dieser Welt, die Muttersprache später und außerhalb der Schule zu fördern. Danke schön.
(Beifall der CDU)
Im weiteren Verlauf:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass gerade wieder das passiert, was auch der Integrationsdiskussion in der breiten Gesellschaft eher geschadet hat und was genau dazu geführt hat, dass das Buch von Sarrazin Dinge aufgebrochen hat, die vorher immer wieder unter einen dicken Teppich gekehrt wurden.
(Pörksen, SPD: Ihr habt es doch angefangen! Erst der Brandstifter sein, und dann nach der Feuerwehr rufen!)
Frau Sahler-Fesel, wenn Sie uns hier erst minutenlang um die Ohren hauen, dass ich hier böswilligerweise wieder die türkischen Jungs herausstelle, und dann zum Schluss sagen, natürlich darf man das sagen, dann ist das nicht besonders glaubwürdig. Ich sage Ihnen, wir werden es uns nicht verbieten lassen, auch hier weiterhin den Finger in die Wunde zu legen.
(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Scharf zu machen!)
– Nein, wir machen überhaupt nicht scharf, Frau Brede- Hoffmann,
(Pörksen, SPD: Doch!)
sondern es geht darum, wirklich bereit zu sein, die Sorgen unserer Gesellschaft und der Menschen ernst zu nehmen.
Frau Ministerin, natürlich reden auch wir mit vielen. Dieser Antrag hat überhaupt nichts damit zu tun, dass wir sagen, Integration sei für viele Menschen noch nicht gelungen. Wir haben hohen Respekt vor denen, die sich wirklich mit ihrer ganzen Kraft auch hier in die Gesellschaft einbringen,
(Staatsministerin Frau Dreyer: Das sagen Sie aber nicht!)
aber wir haben doch als Politiker die Aufgabe, die Dinge in den Griff zu bekommen, die eben noch nicht so laufen, wie sie laufen müssten.
(Pörksen, SPD: Aber so nicht! – Frau Pepper, SPD: Indem man Kinder ausschließt?)
Ich will Ihnen ein weiteres Beispiel nennen, das deutlich macht, dass es nach wie vor in Deutschland schwierig ist, wenn eine hier offensichtlich gut integrierte türkischstämmige Großmutter für ihr Enkelkind, also für die dritte Generation, das immer noch kein Wort Deutsch kennt und kann, im Kindergarten eine Türkisch sprechende Erzieherin verlangt
(Pörksen, SPD: Normal ist es eher umgekehrt!)
und unsere Leute vor Ort fassungslos sind.
(Zurufe von der SPD)
Ich sage Ihnen, diese Beispiele gibt es sicherlich viele in diesem Land.
(Pörksen, SPD: Da kann man nur aus dem Fenster springen!)
– Jetzt nutzt Ihre Aufregung nichts, ich sage Ihnen, ich will diese Dinge ernst nehmen. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, wie wir als politisch Verantwortliche auch unserer Gesellschaft klarmachen, nach welchen Regeln Integration stattfinden soll.
(Beifall der CDU)
Wir müssen aussagen, mit welchen Leitplanken wir hier Integration leben wollen, welche Anstrengungen wir erwarten und welche Leistungen wir zu erbringen bereit sind, weil ich glaube, dieses Unwohlsein, Ängste und Sorgen werden wir nur damit in den Griff bekommen, indem wir den Menschen diese Leitplanken geben.
Ich habe den Eindruck, dass das mittlerweile auch bei der Bundespartei der SPD angekommen ist, auch bei deren Bundesvorsitzenden. Auch Herr Gabriel hat gesagt, wer Integrationsangebote dauerhaft ablehnt, hat in Deutschland nichts zu suchen.
(Baldauf, CDU: Sehr vernünftig!)
Genauso ist es. Sie stellen uns hier hin, als seien wir gegen Integration. Ganz das Gegenteil ist der Fall, Frau Ministerin. Nur wenn man bereit ist, die Realität zu sehen und die Realität zu benennen und für diese Realität konkrete Lösungsangebote zu formulieren,
(Pörksen, SPD: Das ist doch keine Realität!)
nur dann wird man die Integration auch so gestalten, dass sie für die aufnehmende Gesellschaft und für die sich Integrierenden auf einen guten Weg kommt. Das ist unser Appell an Sie.
(Staatsministerin Frau Dreyer: Sie ist auf einem guten Weg in Rheinland-Pfalz!)
Machen Sie die Augen auf, und dann werden Sie auch die richtigen Lösungen finden.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
Rede am 09.09.2010: "Regelsätze SGB II"
Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Peter Wilhelm Dröscher, Ingeborg Sahler-Fesel und Bettina Brück (SPD), Regelsätze SGB II – Nummer 1 der Drucksache 15/4947 –
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich habe den Eindruck, hier werden die Dinge vermischt, um eher Nebelkerzen zu werfen als zur Aufklärung beizutragen. Das sollten wir an der Stelle vermeiden.
Ich will deshalb zur Klarstellung noch einmal auf die Ausgangslage eingehen. Die Ausgangslage war gegeben und begründet durch die Einführung der Hartz- Gesetze unter Rot-Grün, wo es eine Neuberechnung der Regelsätze gegeben hat. Man hat hier in dem Erwachsenenregelsatz den Part Bildung herausgenommen mit der Begründung, diese Dinge würden über Maßnahmen der ARGEn für die Erwachsenen finanziert. Dann werden die Regelsätze, wie es schon seit vielen Jahrzehnten, auch schon früher in der Sozialhilfe üblich war, als prozentualer Anteil des Erwachsenenregelsatzes festgelegt. Dabei hat man nicht berücksichtigt, dass vorneweg der Bildungsanteil herausgefallen ist.
Das hat dann zu dem angesprochenen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 geführt und natürlich dem Gesetzgeber einen ganz klaren Auftrag erteilt: Nachfolgende Änderungen sind bis zum 1. Januar 2011 umzusetzen. Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die bei der Förderung im SGB II in Zukunft berücksichtigt werden müssen. Das Gericht hat entschieden, dass der Bund eine Fürsorgepflicht für die Kinder von Langzeitarbeitslosen hat, die er ab diesem Stichtag zwingend erfüllen muss.
Die Berechnung der Regelsätze, das heißt das Basisgeld für Erwachsene und Kinder, muss zukünftig transparent sein. Es muss besser als bisher und nachvollziehbar sein, auf welcher Grundlage der Bedarf bestehen wird. Die Höhe der Leistungen im SGB II muss regelmäßig aktualisiert und überprüft werden. Dafür sollen Preissteigerungen und Lohnentwicklungen maßgebend sein und nicht mehr wie bisher der aktuelle Rentenwert.
Interessant ist es – Frau Sahler-Fesel, das sollten Sie noch einmal in der Urteilsbegründung nachlesen –, das Bundesverfassungsgericht ist sich sehr wohl bewusst, dass die kompletten Daten durch die Erhebungsverfahren über das Statistische Bundesamt erst im Herbst dieses Jahres vorliegen werden, weil man ganz transparent mit einer Einkommens- und Verbrauchsermittlung entsprechender Haushalte – – – Insgesamt wird das Einnahme- und Ausgabeverhalten von 60.000 Haushalten in Deutschland überprüft, um wirklich zu konkreten Erkenntnissen zu kommen, welche Bedürfnisse Haushalte haben. Man schaut insbesondere auf die Haushalte mit geringerem Einkommen. Es wird Regelsätze ausschließlich an den Bedürfnissen von Kindern orientiert geben werden, wenn die Fakten vorliegen.
Von daher sollten wir erst einmal ein wenig Geduld haben. Wichtig ist, dass man den richtigen Weg beschreitet. Ich denke, es ist eindeutig, dieser Weg ist richtig. Es gibt vom Bundesverfassungsgericht neben diesen Festlegungen kinderorienterter Bedarfssätze auch die ausdrückliche Aufforderung, den besonderen Kinderbedarf, den Kinder zum Beispiel im Lernförderbereich, im Teilhabebereich, Teilhabe an Kultur, Sport, Vereinsleben oder auch Anspruch auf Teilhabe an einem Mittagessen, Anspruch auf Schulmaterialien haben, dieses in besonderer Weise über diesen Basiswert, der, wie ich eben erläutert habe, neu ermittelt wird, zu gewährleisten.
Da stellt sich jetzt die Frage: Wie machen wir das am vernünftigsten, welchen Weg kann es dafür geben? Fakt ist, der Basiswert wird in Geld ausgezahlt. Die neue Idee von Ministerin von der Leyen ist, diesen darüber hinausgehenden Bedarf sehr individuell zu ermitteln, was nach unserem Dafürhalten richtig ist, weil ich nur dann zu entsprechenden Angeboten kommen kann, und dieses Geld, das ermittelt wird, nicht in Bargeld zur Verfügung zu stellen, sondern auf eine Chipkarte zu laden, und zwar auf dieser Chipkarte in verschiedenen Börsen, wo ich ganz konkret für den Bereich Lernförderung und für den Bereich Teilhabe einen Topf aufladen kann. Ich glaube, wir sind heute mittlerweile alle so im Umgang mit Geldkarten geübt – vieles wird mit Geldkarten bezahlt –, dass das auch mit Diskriminierung nichts zu tun hat.
Fakt ist allerdings auch, dass die Bundesregierung zunächst vom Bundesverfassungsgericht den Auftrag hat, für die Kinder, die unter den Leistungsbereich von SGB II und XII fallen, dies so zu regeln. Das heißt nicht, dass es nicht auch Angebote für die Kinder, die Sie zu Recht angesprochen haben, von Familien mit nur geringfügig darüberliegendem Einkommen geben kann. Hier denken wir, dass es gute freiwillige Möglichkeiten gibt. Das machen heute schon Städte wie Stuttgart vor, wo 50.000 Kinder seit etwa zehn Jahren solche Geldkarten von der Stadt bekommen, mit der sie den Zoobesuch finanzieren können, mit der sie kulturelle Angebote oder auch Vereinsmitgliedschaften wahrnehmen können.
(Frau Spurzem, SPD: Hat jeder Verein ein Lesegerät?)
Ich sehe keine Probleme, dass sich das auch praktisch umsetzen lässt. Man hat einmal überschlagen: Die Kosten der Hardware-Ausstattung liegen nachher bei unter 3 Euro pro Gerät. Ich denke, auch das können wir leisten, wenn wir damit eine Gewährleistung im Sinne der Kinder sicherstellen können.
Vielen Dank.
(Beifall der CDU und der FDP)
Im weiteren Velauf der Aussprache:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Liebe Frau Ministerin Dreyer, ich habe nicht den Eindruck, dass Ihre Position und Ihre Argumentation konsistent sind. Ich mache es an dem Grundsatz fest, den Sie sehr bewusst und zu Recht herausgehoben haben. Das Bundesverfassungsgericht hat sehr deutlich auf den Teilhabeanspruch, abgeleitet aus der Würde des Menschen, hingewiesen und ihn als Anspruch der Betroffenen formuliert.
Es hat niemand behauptet, dass dieses Urteil und diese Aussagen nicht befolgt werden. Wir werden es mit einem Basiswert und individuellen Leistungen obendrauf umsetzen. Diesen Basiswert – da sind wir uns im Prinzip einig – brauchen die Menschen in bar, damit sie damit wirtschaften und ihren Lebensbedarf decken können. Dann geht es um die Frage, wie das bezahlt, beglichen, geleistet wird, was an zusätzlichem Bedarf bei Kindern vorhanden ist: Bedarf an Nachhilfe, einen Verein besuchen zu können, ein Mittagessen in der Schule zu bekommen. – Da unterscheiden wir uns sehr deutlich. Ich sage, da weichen Sie mit Ihrer Position von dieser grundsätzlichen Menschenwürde ab. Sie sagen nämlich, das Geld bekommt nicht der Einzelne,
(Ministerin Frau Dreyer: Im Gegenteil!)
wir trauen den Einzelnen nicht zu, es ordnungsgemäß auszugeben, wir wollen die Leistung als Staat erbringen, indem wir Ganztagsschule, Ganztagskita, Mittagessen anbieten. So haben Sie es eben dargelegt.
Wenn ich das weiterdenke, könnte man so weit gehen zu sagen, am liebsten würden Sie bestimmte Personengruppen in Wohnheime stecken, dann könnten Sie auch noch kontrollieren, ob sie die Wäsche waschen.
(Widerspruch von der SPD)
Ich will diese Aussage des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen. Ich traue den Menschen schon zu, dass sie entscheiden können, ist mein Kind besser im Musikunterricht aufgehoben,
(Frau Pepper, SPD: Oder bekommt es etwas zu essen!)
ist mein Kind besser im Sportunterricht aufgehoben oder braucht mein Kind Nachhilfe. Das Geld für das Essen bekommt die Familie. Wenn Sie jetzt noch entscheiden wollen, dass Sie das Geld für das Essen in Gutscheinen geben, dann weiß ich, wohin wir in dieser Republik gehen.
(Zuruf der Staatsministerin Frau Dreyer – Zurufe von der SPD)
Unser Ziel ist es, die Rechte der Hartz-IV-Empfänger zu wahren, wie es das Bundesverfassungsgericht sagt. Wir wollen gute, zielgenaue Hilfen über ein gutes Mittel anbieten, das die Chipkarte ist. Sie wird nicht zum 1. Januar 2011 eingeführt, sondern es soll Modelle geben. Sie wird erst im Laufe des Jahres erprobt werden.
(Pörksen, SPD: Fragen Sie einmal in Stuttgart, was das kostet!)
Wahrscheinlich werden Mitte 2011 die ersten Erprobungen laufen. Ich würde mich freuen, wenn wir die Dinge ein bisschen abwarten, die Fakten zur Kenntnis nehmen. Dann, wenn wir die Fakten auf dem Tisch liegen haben, können wir darüber diskutieren, ob es sinnvoll ist oder nicht. Heute arbeiten Sie mit vielen Vermutungen, und das hilft uns in der Sache überhaupt nicht.
Vielen Dank.
(Beifall der CDU und der FDP)
Rede am 08.09.2010: "Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch"
Landesgesetz zur Änderung von Ausführungsvorschriften zum Zweiten und zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4457 –
Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4925 –
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren!
Die Landesregierung schlägt mit diesem Gesetzentwurf Änderungen vor, die sich in erster Linie auf die Finanzbeziehungen zwischen dem Land als überörtlichem Träger der Sozialhilfe und den Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe beziehen. Es gibt weitere Regelungen – ich denke, darauf wird gleich der Kollege der SPD eingehen –, die uns im Sozialpolitischen Ausschuss sehr kurzfristig ereilt haben, nämlich am Abend vorher. Es geht um die Umsetzung und Anpassungen an bundesgesetzliche Regelungen, die sich mehr oder minder auf Formulierungen beziehen, und eine Zuständigkeitsfestlegung.
Wir haben in dem Gesetz einen Punkt, den wir durchaus für sinnvoll erachten. Deshalb will ich ihn an den Anfang setzen. Das sind die Nummer 5 und die Änderung des § 14.
Hier geht es darum, Modellvorhaben zur Erprobung neuer Formen der Leistungserbringungen besser zu ermöglichen und den Kommunen hierdurch die Finanzverantwortung für diese Modelle zu erleichtern, indem die Landesregierung hier auch das Mittragen dieser Leistungen zusagt.
Es sollen neue Formen der Leistungserbringung erprobt werden können, zum Beispiel hin zu mehr ambulanten Versorgungen und Hilfestellungen als zu stationären. Hier ist es wichtig, diese Klarstellung vorzunehmen, weil ansonsten diese Veränderungen zulasten der Kommungen gingen. Das halten auch die kommunalen Spitzenverbände für eine wichtige Möglichkeit.
Der Artikel 1 beinhaltet mehr redaktionelle Änderungen.
Schwierig wird es beim Artikel 2, der in seinen Ziffern im Wesentlichen von den Kommunen abgelehnt wird. Hier macht die Landesregierung geltend, dass sie zwischenzeitlich auch Leistungen der Grundsicherung in ihrem Zuständigkeitsbereich erbringt, weshalb ihr hier – ich vereinfache jetzt stark, damit es ein Stück verständlich wird – auch Anteile der Bundesmittel zustünden, die sie bislang, und zwar genaugenommen seit 2005, in vollem Umfang an die Kommunen weiterleitet, die den größten Teil dieser Leistungen erbringen.
Seit 2005 trägt die Landesregierung diese Situation, dass sie allein ihren kleinen, knapp 16 %igen Anteil trägt und die Leistungen des Bundes zu 100 % an die Kommunen weiterleitet.
Unsere Kritik setzt ganz besonders an diesem Punkt an. Wir können nicht erkennen, warum jetzt der Zeitpunkt gegeben sein soll, diese unseres Erachtens in der Vergangenheit bewährte und für die Kommunen wichtige Mittelweitergabe des Bundes zu ändern und einen kleinen Anteil, der aber letztendlich im Jahr etwa 3,6 Millionen Euro ausmacht, doch für sich selbst zu reklamieren.
Wir halten das nicht nur für den falschen Zeitpunkt, sondern für einen gänzlich unglücklichen Zeitpunkt, jetzt mit dieser Veränderung zu kommen.
Wir diskutieren auf Landesebene, einen Entschuldungsfonds für die Kommunen zu organisieren, weil wir der festen Überzeugung sind, die Kommunen stehen mit ihrer Leistungsfähigkeit völlig an der Wand. Sie haben eine Menge an Mitteln zu stemmen, auch an Mitteln, die so in ihrer Entwicklung der vergangenen Jahre kaum vorherzusehen waren. Deshalb ist es völlig deplatziert, jetzt hiermit zu kommen.
Dass es die Kommunen in den letzten Jahren bei Ausgaben stark trifft, will ich an einem Beispiel noch einmal deutlich machen. Die Kommunen sind als Träger der örtlichen Jugendämter auch für die Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen für behinderte Kinder und Jugendliche zuständig. Diese Leistungen haben sich – Sie alle werden die Berichte über die Jugendhilfeleistungen auch kennen – in den letzten Jahren mehr oder minder explosionsartig entwickelt. Wir haben Kostensteigerungen von annähernd 100 % seit dem Jahr 2000.
Trotzdem gab es im Jahr 2003 eine Veränderung der Beteiligung des Landes. Bis dahin hat das Land 25 % der Nettokosten der Kommunen getragen. Ab diesem Zeitpunkt hat man sich auf einen festen Betrag und auf festgelegte Steigerungsraten von nur noch 2 % festgelegt.
Die Aufstellung, die wir vom Land selbst in einer Antwort auf eine Große Anfrage von uns erhalten haben, belegt, dass durch diese Veränderung der Kostenbeteiligung zwischenzeitlich die höheren Lasten der Kommunen in Rheinland-Pfalz bei über 141 Millionen Euro liegen.
Wir könnten uns daher nur vorstellen, einen solchen Schritt, wie er hier in Form dieses Änderungsgesetzes vorliegt, mitzugehen, wenn wir sehen würden, dass auf anderer Seite auch die Mehrlasten, die die Kommune haben, adäquat vom Land mitgetragen würden. Das ist nicht der Fall. Aus diesem Grunde werden wir dieses Gesetz ablehnen.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
Rede am 24.06.2010: "Erwerbstätigkeit und Beschäftigung in Rheinland-Pfalz"
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung in Rheinland- Pfalz vor dem Hintergrund der Vorstellung des Armuts- und Reichtumsberichtes der Landesregierung 2009/2010
Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 15/4393/4521/4616 –
Das komplette Pleanarprotokoll vom 24.06.2010 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir thematisieren nicht zum ersten Mal die Standortschwäche von Rheinland-Pfalz und die Beschäftigungslücke, die wir in Rheinland-Pfalz aufzuweisen haben. Wir tun dies, weil wir den Eindruck haben, dass Sie die Risiken, die mit dieser schlechten Situation heute und auch in den nächsten Jahren verbunden sind, bis heute nicht ernst nehmen.
(Ramsauer, SPD: So ein Quatsch!)
Diesen Schluss muss man ziehen, wenn man sich Artikel ansieht, die von Ihnen an die Medien gegeben werden, in denen es um die Steigerungsraten beispielsweise bei den Erwerbstätigen geht, die leicht über dem Bundesdurchschnitt liegen und die Sie – ich sage einmal – fast bejubeln, sodass der gut meinende Leser den Eindruck bekommt, Rheinland-Pfalz sei das Bundesland in Deutschland, das die meisten Arbeitsplätze und die meisten Beschäftigten aufweist.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, wer die Realität derart verzerrt und für sich schönrechnet, nimmt sie nicht wahr und wird auch nicht an die Lösung dieser Probleme gehen.
(Beifall der CDU)
Genau das ist der Eindruck, den wir von Ihrer Regierung an dieser Stelle haben.
Die Fakten, auf die ich gleich noch näher eingehe,
(Ramsauer, SPD: Auf die bin ich gespannt!)
haben wieder belegt – das sind die Antworten der Landesregierung –, dass sich Rheinland-Pfalz im Vergleich der 16 Bundesländer kaum bewegt hat, wenn es darum geht festzustellen, wie viele Erwerbstätige oder auch wie viele Sozialversicherungspflichtige oder wie viele Beschäftigungsverhältnisse wir in Rheinland-Pfalz haben.
Damit man ein Land wie Rheinland-Pfalz mit großen Bundesländern wie Bayern und Nordrhein-Westfalen vergleichen kann, muss man natürlich auf einen vergleichbaren Modus kommen. Den findet man, indem man die Arbeitsplätze und Beschäftigungsverhältnisse auf 1.000 Einwohner umrechnet. Wenn man dies tut, stellt man fest, dass Rheinland-Pfalz bei den Erwerbstätigen nach wie vor einen nicht zu bejubelnden 11. Platz in dem Ranking aller Bundesländer einnimmt. Dieser Platz hat sich seit Jahren nicht verbessert. Bei einem Vergleich mit den alten Bundesländern stehen wir auf einem nach wie vor traurigen vorletzten Platz.
Noch schlechter sieht es aus, wenn wir uns die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse anschauen und einen Vergleich mit der Situation der erwerbstätigen und der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in allen anderen Bundesländern anstellen.
Bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nimmt Rheinland-Pfalz im Vergleich mit allen 16 Bundesländern Platz 14 ein. Schlechter sind von den alten Bundesländern Schleswig-Holstein und von den neuen Bundesländern Brandenburg.
Es gibt also überhaupt keinen Grund, sich in irgendeiner Weise für leicht überdurchschnittliche Steigerungsraten zu loben und darüber froh zu sein. Andere haben auch Steigerungsraten. Ich sage immer, von einem niedrigen Niveau aus habe ich es leichter, gute Steigerungsraten zu erzielen. Wer aber schon viele Arbeitsplätze hat, muss vergleichsweise mehr dazugewinnen, um entsprechende Steigerungsraten vorweisen zu können.
Weshalb ist uns dieses Thema so wichtig? Weil wir der Auffassung sind, dass die Erwerbsarbeit für die Menschen in unserem Land wichtig ist. Wir sind der Auffassung, dass diese Erwerbstätigkeit möglichst nahe bei den Menschen möglich sein muss, weil sie nur dann leicht erreichbar ist.
Wir haben das hohe Risiko, dass in einem Pendlerland wie Rheinland-Pfalz viele Menschen weite Wege auf sich nehmen zu Arbeitsplätzen außerhalb unseres Bundeslandes nach Nordrhein-Westfalen, nach Luxemburg, nach Hessen und nach Baden-Württemberg. Eine Steigerung der Benzinkosten und eine Steigerung der ÖPNV-Kosten kann dazu führen, dass sich immer mehr Menschen einen anderen Wohnort suchen, nämlich einen Wohnort – – –
(Ministerpräsident Beck: Aber umgekehrt ist es doch! Die kommen doch zu uns!) –
Herr Beck, hören Sie doch auf! Herr Ministerpräsident, ich habe gewusst, dass Sie mit diesem unsinnigen Einwand kommen.
(Ministerpräsident Beck: Das ist kein unsinniger Einwand!)
Sie sollten sich Ihre Zuwanderungsstatistik ansehen und einmal in die statistischen Monatshefte schauen. Wir hatten in diesem Frühjahr das erste Mal einen negativen Wanderungssaldo.
(Beifall der CDU)
Packen Sie also diese faule Ausrede Zuwanderung bitte in die Mottenkiste; denn da gehört sie hin.
Wir haben also das Risiko vor Augen, dass mit der Steigerung der Kosten der Mobilität immer mehr Menschen dieses Land verlassen und zu ihren Arbeitsplätzen
(Fuhr, SPD: Wir bluten aus!)
in Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg ziehen.
Wir haben nach wie vor einen erheblichen Auspendlerüberschuss. Viel weniger Menschen pendeln zu uns ein. Dieses Risiko wird auch die Lage der Infrastruktur in Rheinland-Pfalz verschärfen; denn genauso wie auch in anderen Bundesländern kommen auf uns ohnehin die Lasten der Demografie zu. Es gibt weniger Menschen im ländlichen Raum – schon allein, weil weniger geboren werden. Dazu käme dann noch der Wegzug zum Arbeitsplatz in andere Bundesländer. Das würde gerade die Flächenregionen in Rheinland-Pfalz besonders hart treffen. Dies darf man nicht ignorieren und es permanent mit wirklich dummen Ausreden schönreden. Damit werden Sie der Entwicklung in diesem Land nicht gerecht, Herr Ministerpräsident.
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Das ist keine dumme Ausrede, sondern die Wahrheit! Sie haben keine Ahnung!) I
ch appelliere an Sie, sich einmal die Zuwanderungsstatistik anzuschauen. Dieses Argument haben Sie vor drei Jahren angeführt. Damals hatten wir noch einen positiven Saldo. Ich habe Ihnen aber die Zuwanderungszahlen – auch in Bezug auf die Gesellschaftsgruppen – dargelegt. Den immer angeführten Frankfurter Banker, der in die Pfalz zieht, gibt es bei dieser Zuwanderungsstatistik nicht, Herr Beck.
Schauen wir uns die Auswirkungen dieser Entwicklung auf andere Felder an, zum Beispiel auch auf das Thema „Armut und Reichtum“. Die Landesregierung stellt in ihrem Armuts- und Reichtumsbericht zu Recht fest, dass Erwerbstätigkeit das Risiko vermindert, unter Armut leiden zu müssen. Das ist eine absolut richtige Feststellung. Ich kann auch einmal die Zahlen nennen. Die Armutsgefährdungsquote für Erwerbstätige lag in Rheinland- Pfalz im Jahr 2008 bei 7,4 %. Damit war sie halb so hoch wie die durchschnittliche Armutsgefährdungsquote von 14,5 %. Das bedeutet, dass Erwerbstätigkeit vor Armut schützt. Deshalb müssen wir alles tun, damit möglichst viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland- Pfälzer die Chance bekommen, hier in Rheinland-Pfalz auch erwerbstätig zu sein.
(Beifall bei der CDU)
Armut bekämpft man also mit Arbeitsplätzen, und zwar nicht in Nordrhein-Westfalen oder in Baden-Württemberg, sondern am besten in Rheinland-Pfalz.
Ich komme zu einem weiteren Feld, für das diese Situation ein erhebliches Risiko darstellt. Das ist der Ausbildungsmarkt. Wenn es schon für erwachsene Erwerbstätige schwierig ist, weite Anfahrtswege zu ihren Arbeitsplätzen auf sich zu nehmen, und sich die Frage stellt, ob das Sinn macht oder ob sie nicht zum Arbeitsplatz zie ziehen, liegt es doch nahe, dass für junge Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen, noch engere Grenzen gegeben sind als für einen Erwachsenen. Einen 15- oder 16-Jährigen schicke ich nicht 100 Kilometer zu einem Ausbildungsplatz – von dem ökonomischen Unsinn einmal ganz abgesehen. Deshalb ist es auch schwierig, in Zukunft die jungen Menschen in Rheinland-Pfalz mit hinreichend erreichbaren Ausbildungsplätzen zu versehen.
Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Energie in die Anstrengung zu stecken, hier in Rheinland-Pfalz mehr Arbeitsplätze für die rheinland-pfälzischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu schaffen. Das ist auch mein Appell, den ich heute an Sie richte.
Ich will zum Ende noch einige Zahlen nennen, die dieses Auspendlerrisiko belegen. Wir haben wirklich mobile Menschen, denen man dankbar sein muss; denn ohne deren Mobilität hätten wir eine erheblich höhere Arbeitslosenquote. Bei der Arbeitslosenquote profitieren wir von dieser Mobilitätsbereitschaft und von vielen starken Regionen außerhalb von Rheinland-Pfalz. Bei den Erwerbstätigen standen in Rheinland-Pfalz 2008 169.200 Einpendlerinnen und Einpendlern, die zu uns zur Arbeit kamen, 321.900 Auspendlerinnen und Auspendler gegenüber. Bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten waren es 134.310 Einpendlerinnen und Einpendler gegen 266.075 Auspendlerinnen und Auspendler. Auch hier hat sich die Situation also nur unwesentlich verändert.
Deshalb ist es wichtig, dass wir an dieses Thema mit dem nötigen Ernst herangehen, politisch die Prioritäten setzen und aufhören, uns die Situation mit Menschen, die in die schöne Pfalz ziehen, schönzureden. Dafür werben wir an dieser Stelle.
Danke schön.
(Beifall der CDU – Schweitzer, SPD: Haben Sie die Rede selbst geschrieben?)
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Rede am 28.04.2010 "Auswirkungen der geplanten Neuregelung der Jobcenter"
AKTUELLE STUNDE: „Auswirkungen der geplanten Neuregelung der Jobcenter und einer entsprechenden Grundgesetzänderung auf die ARGEN und Optionskommunen in Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/4490 –
Das komplette Pleanarprotokoll vom 28.04.2010 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Verehrter Herr Kollege Dröscher, es war schon immer das Ziel der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, einen Weg zu finden, diese Aufgabe gemeinsam wahrzunehmen und die Leistungen für die Betroffenen möglichst bürgernah und einfach zu organisieren. Aber man war eben auch der Auffassung, dass der Weg, der in der letzten Legislaturperiode vorgesehen war, die Verfassung, unser Grundgesetz, hierfür zu ändern, nicht der richtige sei und es andere Wege gebe, dieses Ziel zu erreichen.
Ich denke, auch wenn man sich über die Wege streitet, sollte man doch auch einmal respektieren, dass wir uns sehr wohl im Ziel auf einem Weg befunden haben,
(Pörksen, SPD: Das war doch ein Holzweg, auf dem Sie waren!)
wir dieses Ziel nach wie vor im Auge haben und es nun mit Sicherheit auch gut erfüllt wird.
Das ist für mich heute sicherlich nicht leicht. Sie wissen, wir haben damals über die Argumente der CDU/CSUBundestagsfraktion diskutiert, diese schnelle Verfassungsänderung zunächst nicht mitzutragen. Ich konnte die Argumente auch in Teilen nachvollziehen. Aber es hat sich herausgestellt, dass die alternativen Lösungswege, die man ursprünglich angedacht hatte, doch schwieriger waren als gedacht. Nun ist man bereit, diese Verfassungsänderung mitzutragen, und hat sie in einem breiten Konsens in einer überfraktionellen Arbeitsgruppe zusammen erarbeitet. Ich denke, mit diesem Ziel können wir alle zufrieden sein, wenn es denn auch so umgesetzt wird, woran ich im Moment auch noch keinen Zweifel habe.
(Zuruf des Ministerpräsidenten Beck)
Das, was wir an Fakten vorliegen haben, spricht dafür, dass die Neuorganisation erhebliche Vorteile bieten wird. Darin kann ich mich Herrn Kollegen Dr. Schmitz durchaus anschließen: Wir haben eine Ausdehnungsmöglichkeit der Optionskommunen. Das heißt, die Kreise und kreisfreien Städte können sich dafür entscheiden, diese Aufgabe selbst für ihre betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger aus einer Hand wahrzunehmen.
Die 69, die es bislang sind, können es weiter bleiben.
Wir haben die Ausdehnungsmöglichkeit auf 110. Ich habe den Eindruck, dass die Neuregelungen auch dafür sorgen werden, dass es klarere Strukturen geben wird und vor allen Dingen die Datenerhebung vergleichbar sein wird. Eine vergleichbare Datenerhebung wird aus unserer Sicht auch einen gesunden Wettbewerb zwischen ARGEn und Optionskommunen und umgekehrt ermöglichen, weil dann letztendlich auch ein Ansporn da ist, in den Leistungen gut und besser zu werden. Das kann nur zum Vorteil der Betroffenen sein. Von daher sind wir auf einem guten Weg.
Das Dritte, was mich besonders freut, ist, dass endlich diese Lösung auf einem guten Weg ist. Es ist ein Stück Beschäftigungssicherheit für die vielen Menschen, die in den ARGEn arbeiten,
(Pörksen, SPD: Das haben wir immer gesagt!)
die nicht wussten, wie es mit ihnen weitergehen wird,
(Ministerpräsident Beck: Gegen den härtesten Widerstand haben wir das durchverhandelt!)
die jetzt zumindest voraussehen können, dass, wenn die Aufgabe in einer Optionskommune wechselt, dann auch das Personal dieser Aufgabe folgen soll.
Wir haben in den Geschäftsführern der ARGEn in Zukunft Persönlichkeiten mit einer Personalhoheit, mit der Möglichkeit, auch im Rahmen von vorgegebenen Stellenplänen über Beförderungen entscheiden zu können. Wir haben die Dienstherreneigenschaft. Wir werden in den ARGEn Personalvertretungen haben. Wir werden Schwerbehindertenvertretungen haben. Wir werden Gleichstellungsbeauftragte in den ARGEn haben, was sicherlich für die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dort ein erheblicher Fortschritt und eine deutlich größere Sicherheit in der eigenen Arbeitssituation sein wird.
(Ministerpräsident Beck: Sie begrüßen alles, was Sie verhindern wollten!)
Aber Fakt ist doch – daran darf man bitte auch heute noch einmal erinnern, Herr Ministerpräsident –,
(Ministerpräsident Beck: Ich habe es doch verhandelt!)
es ist in jedem Fall die Korrektur eines Gesetzes, das 2004 unter Rot-Grün verabschiedet wurde.
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Ja, ja!)
Ich kann mich noch sehr gut an diese fast Krönungsmesse erinnern, die der damalige Bundeskanzler Schröder mit Herrn Hartz im Berliner Dom inszeniert hat, als er die neuen Gesetze überreicht bekommen hat und damit meinte, jetzt ist das Abendland gerettet. Wir haben sehr bald feststellen müssen, dass insbesondere diese Mischverwaltung, die wesentlicher Teil des Gesetzes ist, großen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
(Zuruf des Abg. Hartloff, SPD)
– Natürlich, das habe ich doch eben gesagt, Herr Hartloff. Sie müssen von Anfang an zuhören, dann kriegen Sie das auch mit.
(Beifall der CDU)
Natürlich wollen wir das Ziel der gemeinsamen Wahrnehmung. Fakt war aber, dass dies verfassungsrechtlich so, wie es in dem alten Gesetz vorgesehen war, nicht in Ordnung ist. Jetzt hat man sich im Rahmen des Kompromisses entschlossen, für diese große Mischverwaltung ARGEn
(Glocke der Präsidentin)
eine Ausnahme im Grundgesetz vorzusehen. Ich hoffe, dass wir alle diese Dinge auch im Sinne der Betroffenen umsetzen.
Danke schön.
(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Das hoffe ich auch!)
Im weiterem Verlauf der Aktuellen Stunde:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Ich denke, die Debatte zeigt, wie schwierig die Gemengelage zu Beginn des Gesetzes, im Vorfeld der jetzigen Änderung und im Zusammenhang mit der jetzigen Änderung ist.
Frau Ministerin, ich habe durchaus eingestanden, dass ich in der letzten Debatte die Position der damaligen Bundestagsfraktion ein Stück weit nachvollzogen und vorgetragen habe. Sie hat sich umorientiert. Ich sage, das ist dank einer sehr engagierten neuen Arbeits- und Sozialministerin Frau von der Leyen erfolgt, die das Heft des Handelns gut in die Hand genommen hat.
(Fuhr, SPD: Die hat auch mal etwas gesagt! – Weitere Zurufe von der SPD)
Sie hat es geschafft, zügig in diesen Beratungen voranzukommen.
(Beifall der CDU)
Das ist trotz der Schwierigkeit einer Koalitionsfestlegung gelungen, die diesen Lösungsweg nicht unbedingt befördert hat. Es ist manchmal nicht eine Schwäche von Politik, sondern durchaus Stärke von Politik, wenn man bereit ist, neue Erkenntnisse zur Kenntnis zu nehmen, daraus Schlüsse zu ziehen und von alten Vorhaben abzuweichen.
(Pörksen, SPD: Wenn man gezwungen wird!)
Ich sage, das halte ich für ein sehr positives Ergebnis.
Sie kennen meine Haltung aus langjährigen Debatten, die wir hier geführt haben. Es freut mich, dass der Einfluss der Bundesagentur für Arbeit auf die ARGEn in Zukunft deutlich geringer sein wird. Damit werden individuellere, regional besser verankerte und besser bezogene Hilfen vor Ort möglich sein. Ich bin überzeugt, dass viele Geschäftsführer froh sein werden, diesen Freiraum im Sinne der Betroffenen nutzen zu können.
Von daher kann ich heute der Hoffnung der CDU in diesem Landtag Ausdruck verleihen, dass wir diesen Weg zu einem Erfolg begleiten wollen. Wir müssen im Sinne der Betroffenen und der Beschäftigten versuchen, diese im Ansatz gut vorgegebene Lösung im Ergebnis gut umzusetzen.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
Im weiterem Verlauf der Aktuellen Stunde
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will wenigstens noch einmal auf das Thema „Kompromisse“ eingehen. Natürlich waren Kompromisse möglich. Ich weiß, dass auch in der Debatte in der Bundestagsfraktion die Bedenken wegen der Verfassungswidrigkeit im Vordergrund standen.
Es waren aber auch die ZAGs, die im Gesetzentwurf von Herrn Scholz enthalten waren, die auf keine große Gegenliebe stießen. Ich denke, Sie haben es mit dem Begriff „Behördenstruktur“ beschrieben. Es war auch das Festhalten vonseiten der SPD an den 69 Optionskommunen.
Es haben sich offensichtlich – das lässt zumindest das Ergebnis so feststellen – alle ein Stück weit bewegt.
Jetzt ist es verständlich, dass Sie hier in besonderer Weise den positiven Einfluss, den die Landesregierung auf diesen Kompromiss hatte, darstellen. Aber auch ein Kompromiss kann immer nur zustande kommen, wenn andere bereit sind, ihn mitzugehen. Von daher sage ich jetzt allen Beteiligten: Danke schön, dass Sie bereit waren, diesen Kompromiss mitzugehen.
Zu Ihrer Feststellung, was die Optionskommunen und die zunächst geringe Bereitschaft oder Lust in Rheinland- Pfalz anging, direkt auf diese Möglichkeit zu springen, dafür habe ich sehr großes Verständnis, Herr Ministerpräsident. Es ist eine komplett neue Struktur entstanden mit diesen ARGEN, mit neuen Finanzströmen, mit neuen rechtlichen Grundlagen, wo es für viele Kommunen noch ganz schwer abzuschätzen war: Was wird aus dieser Art, für unsere Arbeitslosenhilfeempfänger zu arbeiten? – Wie könnte man sich in diese Situation auch selbst einbringen? Heute liegen Erfahrungen vor. Das Gesetz besteht seit 2004. Heute können Kommunen vor Ort für sich ganz anders und mit ganz anderen Entscheidungsgrundlagen sagen: Diese Aufgabe traue ich mir zu; ich kann mir vorstellen, sie als Optionskommune wahrzunehmen oder auch nicht. –
Von daher bin ich sehr wohl optimistisch, dass sich auch in Rheinland-Pfalz die Zahl der Optionskommunen nach oben verändern wird. Ich habe auch die Hoffnung, dass die Landesregierung, der die Prüfung nach den bis jetzt bekannten Regelungen und die Auswahl der Optionskommunen obliegen wird, mit klugen Entscheidungskriterien den Kommunen, die sich diese Aufgabe zutrauen, auch den Raum dafür lässt, diese wahrzunehmen. Das wäre jedenfalls in unserem Sinn. Dann sollten alle verschiedenen – ich nenne sie jetzt – Behörden auch in einen gesunden Wettstreit eintreten. Ich denke, nur so können wir auch für die Betroffenen das Beste erreichen.
Vielen Dank.
(Beifall bei CDU und FDP)
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Rede am 18.03.2010: "Abkehr des Ministerpräsidenten von flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhnen“
AKTUELLEN STUNDE: „Abkehr des Ministerpräsidenten von flächendeckenden gesetzlichen Mindestlöhnen“ auf Antrag der Fraktion der CDU
Das komplette Pleanarprotokoll vom 18.03.2010 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Uns stellt sich die Frage an Sie, Herr Ministerpräsident Beck, was wollen Sie wirklich beim Thema „Mindestlöhne“.
(Beifall bei der CDU – Zurufe von der SPD: Oh!)
– Hören Sie ruhig zu.
Wollen Sie gesetzliche flächendeckende Mindestlöhne, oder wollen Sie sie nicht, oder wollen Sie sie vielleicht nicht so?
Diese Frage stellt sich uns, weil wir in einem Interview, das Sie dem Redakteur Fred Folz von der „RHEINPFALZ“ gegeben haben, – es ist in der Zeitung vom 20. Februar 2010 veröffentlicht – eine Antwort gegeben haben, die verschiedene Schlussfolgerungen ermöglicht.
(Zurufe von der SPD)
Sie wurden nach den Problemen gefragt, das Lohnabstandsgebot bei Hartz IV einzuhalten. Ich möchte jetzt gerne mit Erlaubnis des Präsidenten die Antwort des Ministerpräsidenten zitieren. Ich werde sie ganz zitieren, damit es nachher nicht heißt, es sei etwas aus dem Zusammenhang gerissen.
Also: „Wie ist das Problem zu lösen?“ – „Das Problem ist nicht damit zu lösen, dass man den Bedürftigen immer noch weniger gibt, sondern damit, dass wir durch Mindestlöhne denen, die Arbeit haben, einen anständigen Lohn garantieren. Mindestlöhne können es zudem unattraktiv machen, aus bestehenden Tarifbindungen herauszugehen. Wir wollen ja nicht, dass es überall Mindestlöhne gibt; darum geht es gar nicht. Wir wollen, dass Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer in ihren Tarifbindungen bleiben. Auf diese Weise werden anständige Löhne garantiert.“
Da sage ich die Schlussfolgerung, dass wir Löhne über Tarife brauchen und wollen und möglichst auch gute Mindestlöhne, gute Löhne, von denen man leben kann. – Da sind wir uns völlig einig. Aber das, was die SPD seit Jahren fordert, ist doch genau das Gegenteil, nämlich einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn,
(Ministerpräsident Beck: Gar nichts begriffen!)
und dazu sagen Sie hier: Wir wollen ja nicht, dass es überall Mindestlöhne gibt. – So. Darum geht es gar nicht.
Herr Ministerpräsident, deshalb fragen wir Sie, worum es geht. Diese Stellungnahme ist wieder klar wie Kloßbrühe.
(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)
Aber vielleicht ist es auch nur eine Nebelkerze, um wieder nach allen Seiten offen zu sein.
(Ramsauer, SPD: Können Sie ausschließen, dass Sie das nicht begriffen haben?)
Herr Ministerpräsident, genau deshalb beantragen wir diese Aktuelle Stunde. Wir wollen, dass Sie Klarheit schaffen, und zwar für alle Menschen in diesem Land.
Ich will noch einmal auf die Fakten eingehen und gehe zurück auf den 22. Januar 2009. Für alle, die sich sicher erinnern, dass war die Zeit unter Schwarz und Rot. Da gibt es die Meldung von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zu dem Thema „Mindestlohngesetze beschlossen“.
Das Arbeitnehmerentsendegesetz und das Mindestarbeitsbedingungsgesetz wurden heute in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag beschlossen. Er meldet dazu – hier bitte ich um die Erlaubnis, es zitieren zu dürfen –: „Das ist heute ein guter Tag für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für viele Unternehmerinnen und Unternehmer, erklärt Bundesminister Olaf Scholz. Die beiden Gesetze sind Teil eines klugen gesetzlichen Rahmens für das Wirtschaftsleben. Die Politik greift dort sozialregulierend ein, wo persönliches Engagement und Leistungswille nicht mehr mit dem Versprechen einhergehen, dass sich Arbeit auch auszahlt. Dass diese Anstrengung sich lohnt, ist für eine soziale Marktwirtschaft unverzichtbar. Gleichzeitig schaffen diese Bedingungen einen unternehmerischen Handlungsrahmen, der fairen Wettbewerb überhaupt erst möglich macht.“
Herr Ministerpräsident, dem kann ich nur zupflichten. Das sind hervorragende Gesetze, die in der letzten Legislaturperiode gemacht wurden und die uns wirklich helfen werden, Missstände, die wir gar nicht leugnen, in den Griff zu bekommen und sie abzuschaffen.
(Ministerpräsident Beck: Gegen heftigen Widerstand der CDU durchgesetzt!)
Die SPD fordert aber gesetzliche flächendeckende Mindestlöhne. Ihre Partei nimmt das durchaus ernst, wie Sie selbst bei dem Unterbezirksparteitag der SPD Süd erleben mussten, auf dem ein Ortsverband, der SPDOrtsverein aus Landau, einen Antrag erhoben und gestellt hat, dass die SPD ihre Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn auf 8,50 Euro pro Stunde anheben solle.
(Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)
– Herr Pörksen, ja, sehen Sie, genau, das ist das Dilemma. Sie sagen „Sehr vernünftig“. Der Ministerpräsident sagte aber auf diesem Parteitag – – –
Er fuhr diesem Antrag in die Parade, so wird es hier beschrieben.
Ich zitiere auch hier aus einem Bericht der „RHEINPFALZ“: „Selbstverständlich müssten Löhne angemessen sein und Menschen, die Vollzeit arbeiten, davon leben können. Doch solle nicht der Gesetzgeber die Höhe eines Mindestlohnes bestimmen, sondern eine Kommission aus allen gesellschaftlichen Gruppen.“
(Beifall der SPD – Zurufe von der SPD: Jawohl! – Glocke des Präsidenten)
„Wenn der Gesetzgeber den Mindestlohn bestimme, gewinne die Partei, die den höchsten Mindestlohn verspricht (…).“
Genau das ist der Grund, weshalb die CDU nach wie vor gegen einen gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn ist.
Danke sehr.
(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)
Im weiterem Verlauf der Aktuellen Stunde:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Ich denke, es ist wichtig, kurz klarzustellen: Auch die CDU missbilligt ausbeuterische Löhne. Wir wollen solche Löhne nicht. Wir wollen, dass Menschen für ihre Arbeit vernünftig bezahlt werden.
(Pörksen, SPD: Sehr gut!)
Aber im Gegensatz zu Ihnen setzen wir die Priorität auf die Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern, branchenbezogen und auf die Region bezogen vernünftige Löhne auszuhandeln, die eine ordentliche Entlohnung für die Arbeit darstellen. Auf der anderen Seite sind wir der Auffassung, dass gesetzliche Mindestlöhne in Einzelfällen höchst unsozial sein können. Wir haben gestern über einen Stundenlohn von 7,50 Euro gesprochen, heute über einen Stundenlohn von 8,50 Euro. Worüber reden wir morgen? Wir alle wissen, dass es Menschen mit einem verminderten Leistungsvermögen gibt.
(Ministerpräsident Beck: Darum geht es überhaupt nicht!)
Es gibt Arbeitsplätze, auf denen nur eine geringe Wertschöpfung erarbeitet werden kann. Jeder Arbeitgeber, der qua Gesetz für einen Arbeitnehmer mehr zahlen muss, als dieser ihm erwirtschaften kann, wird Arbeitsplätze abbauen. Diese Gefahr müssen wir im Auge behalten. Nur wer diese Gefahr ein Stück weit ernst nimmt, wird eine vernünftige Lösung finden.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
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Rede am 18.03.2010 "Sozialpartnerschaft in Rheinland-Pfalz"
Sozialpartnerschaft in Rheinland-Pfalz schützen und fördern Antrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3830 –
dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4290 –
Den rheinland-pfälzischen Weg der wirtschaftsund beschäftigungsfreundlichen Rahmenbedingungen, der Unternehmenshilfen und der Sozialpartnerschaft fortsetzen Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3868 –
dazu: Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen Ausschusses – Drucksache 15/4291 – Betriebsrätliches Schnellinformationssystem Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4351 –
Das komplette Pleanarprotokoll vom 18.03.2010 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Ich erstatte Bericht über den Gang der Anträge, die zur Beratung anstehen.
Der Antrag der FDP-Fraktion vom 25. Februar 2009 – Drucksache 15/3830 – wurde durch Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2009 an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen. Das Gleiche gilt für den ebenfalls zu beratenden Antrag der SPD-Fraktion vom 7. Oktober 2009. Auch er wurde mit Beschluss des Landtags vom 8. Oktober 2009 an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat beide Anträge in seiner 36. Sitzung am 29. Oktober 2009, in seiner 37. Sitzung am 26. November 2009, in seiner 39. Sitzung am 21. Januar 2010 und in seiner 40. Sitzung am 25. Februar 2010 beraten.
In seiner 39. Sitzung am 21. Januar 2010 hat der Ausschuss ein ausführliches Anhörverfahren durchgeführt.
Die Beschlussempfehlungen des Sozialpolitischen Ausschusses lauten für den Antrag der FDP, der Antrag wird abgelehnt, für den Antrag der SPD, der Antrag wird angenommen.
Die CDU-Fraktion hat als Alternativantrag zum Alternativantrag der SPD unter dem 11. März 2010 einen eigenen Antrag – Drucksache 15/4351 – eingereicht, der ebenfalls heute zur Beratung ansteht.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall im Hause)
Im weiterem Verlauf:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!
Es wird Sie jetzt nicht verwundern, dass wir nicht so ganz auf der Linie von der Kollegin Frau Anklam-Trapp sind,
(Pörksen, SPD: Das hätte uns umgekehrt sehr verwundert!)
weil natürlich von Anzuhörenden sehr deutlich die Verletzung des Datenschutzes geltend gemacht wurde.
(Pörksen, SPD: Da seien Sie aber sehr zurückhaltend! Da seien Sie einmal sehr vorsichtig!)
Gerade in Rheinland-Pfalz wurde darauf hingewiesen, dass ein Großteil unserer Wirtschaftsstruktur eher in kleinen Unternehmen zu sehen ist, in personen- und familiengeführten Unternehmen, und die Daten, die erhoben wurden, sehr wohl auch deren Datenschutzrechte berührt haben. Von daher kann man hier nicht einfach sagen, das war alles in Ordnung.
Wir haben schon die Erwartung, dass Sie die Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen ziehen und die kritischen Stimmen an der Stelle auch nicht ausblenden.
Da möchte ich auch an die kritische Stellungnahme vom Landesverband der Unternehmer in Rheinland-Pfalz erinnern, der auch hier noch sehr aufgeregt und sehr kritisch dieses Verfahren der Landesregierung beschrieben und beurteilt hat.
(Pörksen, SPD: Was meinen Sie, wie oft ich mich aufrege über Sie?)
Man kann nicht auf der einen Seite die Sozialpartnerschaft als ein ganz wichtiges Instrument für unser Wirtschaftsleben darstellen – was wir natürlich auch so sehen, natürlich ist diese Partnerschaft zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite auch ein ganz wichtiges Erfolgsrezept für unsere soziale Marktwirtschaft und steht daher auch zu Recht bei uns im Grundgesetz – – –
Gerade wenn ich diese Partnerschaft hoch schätze, darf ich in Verfahren, in denen ich auf Daten dieser beiden, vor allen Dingen der Arbeitgeber, wie die Kenntnisnahme von Daten aus den Unternehmen, Auftragslage, Auftragseingänge, Beschäftigungs- und Kurzarbeitersituation usw., aus bin, doch nicht einen wichtigen Teil dieser Partner, nämlich die Arbeitgeberseite, völlig im Unklaren lassen.
An ihnen vorbei Daten zu erheben, ist eigentlich ein Aufkündigen des Respekts vor dieser Partnerschaft.
(Beifall der CDU)
Aus diesen Gründen war es uns wichtig, mit einem Alternativantrag gerade die Erkenntnisse aus der Anhörung zu der Sozialpartnerschaft sehr genau festzuhalten und zu beschreiben, da es uns ein Anliegen ist, dass die Landesregierung auch die Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen zieht, um bei künftigen Bedürfnissen, die man sich durchaus vorstellen kann, frühzeitig und schnell Informationen aus Unternehmen des Landes zu erhalten, dass sie beide Partner im Blick hat und beide als Gesprächspartner wahrnimmt und respektiert. Ich glaube ohnehin, dass man nur mit den Zahlen von beiden Partnern tatsächlich die richtigen Schlüsse ziehen kann. Unser Appell mit unserem Antrag lautet, diese sensible Situation zu respektieren und in der eigenen Arbeitsweise wertzuschätzen.
Wir sind der Überzeugung, dass dies wichtig ist, und wir glauben, dass nur im gemeinsamen Miteinander beider Partner auch vernünftige Politik konzipiert werden kann. Deshalb haben wir unseren Antrag eingebracht, und ich habe ihn damit auch weitestgehend begründet.
Ich möchte zur Abrundung noch einmal auf die Historie dieser Maßnahme eingehen. Ich muss Ihnen trotz aller Sachlichkeit in der Debatte sagen, für uns bleibt immer noch ein Geschmäckle an dem ganzen Konzept.
(Beifall der CDU)
Dieses Geschmäckle ergibt sich aus der Konstruktion. Ursprünglich hatte man einen Antrag der TBS vorliegen, die ein Paket an schnellen Hilfen vorsah. Die TBS ist ein Unternehmen, das sich in Zeiten gegründet hat, als die neuen Technologien in den Unternehmen eingeführt wurden und man festgestellt hat, dass auch Betriebsräte Beratung über die Frage benötigen, wie diese Technologien vernünftig in die Betriebsabläufe implementiert werden können. Sie hat sich – dies ist durchaus nicht kritisch zu sehen – sehr positiv zu Beratern von Unternehmen in schwierigen Krisenzeiten entwickelt. Dies galt für Unternehmen wie Pfaff, die vor der Insolvenz standen und Probleme hatten, wie es weitergeht und wie sie einen Sozialplan konzipieren können, um noch eine vernünftige Zukunftsperspektive zu sehen. Dies galt aber auch für andere Unternehmen, in denen mithilfe der TBS die Sicherung von Arbeitsplätzen erreicht werden konnte. Dies ist durchaus eine vernünftige Arbeit, die wir respektieren.
Ich weiß auch aus Gesprächen mit der TBS, dass sie sich in diesen Krisenzeiten bei Gott nicht über einen Mangel an Arbeit beklagen kann. Meinen ersten Eindruck, dieses Konzept sei in erster Linie der Akquise geschuldet gewesen, möchte ich durchaus relativieren. Aber ich möchte darauf hinweisen, dass dennoch ein Geschmäckle bleibt.
Ein Unternehmen, das das Ziel verfolgt, als Beratungsunternehmen in Krisen befindliche Betriebe in Rheinland- Pfalz zu beraten, schlägt der Landesregierung einen Strauß an Maßnahmen vor, von denen eine das betriebsrätliche Schnellinformationssystem ist. Das Unternehmen bietet sich an, die Daten von den Betrieben zu erheben, aufzubereiten und anonymisiert an die Landesregierung weiterzugeben. Die TBS hat uns auch berichtet, dass sie in den Unternehmen, in denen sich die Krise abzeichnete, sehr wohl beratend und helfend zur Seite stehen konnte, mit positiven Ergebnissen, beispielsweise durch Vereinbarungen über die Einführung von Kurzarbeit, die Form der Durchführung von Kurzarbeit und gleichzeitig über die Qualifizierung in den Unternehmen. Sie war also durchaus auch positiv beratend tätig, aber sie hat damit natürlich auch in gewisser Weise davon profitiert, Daten von den Unternehmen zu erheben und damit auch sehr schnell zu erkennen, wo ihre Hilfe erforderlich ist.
Auch dieses Konstrukt scheint mir nicht ganz geglückt zu sein. Es war der Landesregierung auch klar, welche Funktion die TBS hat. Man hat sich das Gesamtpaket gegenüber der TBS schon eine stolze Summe kosten lassen. Aus der Antwort auf die Frage Nummer 26 der Großen Anfrage der FDP, die Auslöser unserer Diskussionen war, geht hervor:
„Das Projekt der TBS gGmbH ‚Schnellinformationssystem – Chancen und Risiken, Begleitung der Betriebsräte in der aktuellen Krise 2009’ wird, wie in der Einleitung zur Beantwortung dieser Anfrage dargestellt, mit 323.471 Euro aus Landesmitteln gefördert.“
Ich denke, auch wenn es im Ergebnis gut investiertes Geld war, wovon wir nach den Informationen, die wir bekommen haben, durchaus ausgehen, müssen Sie aber als Landesregierung auch darauf achten, manche Verfahren sauber zu trennen, damit Geschmäckle eben nicht entstehen. Dann muss auch klar sein, wer Daten erhebt und wer Leistungen gewährt. Verknüpfungen sind immer mit einem Beigeschmack versehen.
Deshalb lautet unsere Bitte, die wir auch noch einmal mit unserem Antrag formuliert haben: Nehmen Sie die kritischen Worte der kompetenten Anzuhörenden ernst! – Wenn Sie auch weiterhin mit allen Sozialpartnern, mit den Betrieben zusammenarbeiten wollen, um Krisen aufzufangen und auch helfend zur Seite zu stehen, um das Bestmögliche für die Betriebe und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bewirken, achten Sie bitte auf beide Partner; denn die Arbeitsplatzsicherung wird mit Sicherheit nie ohne die Betriebe funktionieren.
Wir hoffen auf Ihre wohlwollende Berücksichtigung unserer Hinweise.
Vielen Dank.
(Beifall der CDU)
Im weiterem Verlauf:
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Staatssekretär!
Ich habe es fast befürchtet. Ich hätte mir jetzt schon gewünscht, dass Sie sagen, wir werden zukünftig, wenn es um diese Zusammenarbeit geht, selbstverständlich auch die betroffenen Unternehmen einbinden.
(Beifall bei der CDU)
Ich denke, das ist das Mindeste, was diese Landesregierung als Konsequenzen aus diesem ganzen Verfahren ziehen müsste. Sie sind nicht dazu bereit.
Herr Ministerpräsident Beck, sich darauf zurückzuziehen, dass im Betriebsverfassungsgesetz die vertrauensvolle Zusammenarbeit grundgelegt sei und Sie deshalb von den Betriebsräten erwarten, dass sie ihrer Pflicht nachkommen, ist ein Abdelegieren von eigener Verantwortung. Das geht nicht. Sie haben dieses Verfahren unterstützt. Sie haben es mitgetragen. Sie müssen die Verantwortung dafür übernehmen, dass auch in diesem Verfahren gescheite Transparenz besteht.
(Zuruf von der SPD: Machen wir doch!)
Die besteht bis heute nicht. Die Ministerin ist bis heute nicht in der Lage, den Unternehmen, die betroffen waren, eine Information zukommen zu lassen, dass sie betroffen waren.
(Dr. Schmitz, FDP: Das ist der Punkt!)
Das heißt, Sie selbst wissen nicht, wer dabei war.
(Beifall bei CDU und FDP)
Herr Staatssekretär, genau diese mangelnde Transparenz führt zu schrillen Tönen, wenn man den Eindruck hat, hier wird man bewusst hintergangen. Das ist die Lehre, die diese Regierung ziehen muss. Man muss mit beiden Partnern zusammenarbeiten, nur dann kommt man zu vernünftigen Ergebnissen und erspart sich schrille Töne.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
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Rede am 03.02.2010 "Ausführung des Betreuungsrechts"
Landesgesetz zur Ausführung des Betreuungsrechts (AGBtR)- Gesetzentwurf der Landesregierung - Zweite Beratung
Das komplette Pleanarprotokoll vom 03.02.2010 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zuerst einmal einen kurzen Blick auf die Ausgangslage werfen. Wir alle kennen das Thema „Demografie“. Wir wissen, wir sind eine alternde Gesellschaft. Der Teil der Menschen jenseits der 60 Jahre wird innerhalb der nächsten 20 Jahre deutlich zunehmen.
Wir alle kennen sicherlich auch im privaten Umfeld und im Freundeskreis Personen, zum Teil auch deutlich jüngere als 60 Jahre und auch schon junge Menschen, die nicht in der Lage sind, selbst für sich verantwortliche Entscheidungen zu treffen, zum Teil nur in einzelnen Lebensbereichen, aber zum Teil auch in vollem Umfang, was ihre Lebenssituation angeht.
Unser Staat stellt ihnen Betreuer an die Seite, die versuchen sollen, in ihrem Sinne diese Entscheidungen zu treffen, für sie Behördengänge wahrzunehmen, Anträge zu stellen und zu klären, in welchen Einrichtungen sie am besten betreut und aufgehoben sind. Das ist eine ganz existenzielle Aufgabe, die von den Betreuern geleistet wird.
Wir haben durchaus hauptamtliche berufsmäßige Betreuer, die dafür auch ordentlich bezahlt werden und sich meist mit den schwierigen und komplexen Fällen befassen. Wir wären gar nicht in der Lage, all die Betreuungsfälle, die wir haben, und all die Betreuer, die wir benötigen, als hauptberufliche gut bezahlte Betreuer zu organisieren. Auch haben wir Zweifel, ob das wirklich im Sinne der Betroffenen ist.
Wir sind auch der Auffassung, dass das, was in den letzten Jahren zunehmend auf- und ausgebaut wurde, nämlich ehrenamtlich bereite Menschen zu gewinnen, die sich den Angelegenheiten einer anderen Person sehr eng und mit viel Empathie und großer Verantwortung annehmen, der bessere Weg ist und es viele Betreuungssituationen gibt, die auch von ehrenamtlichen Mitmenschen durchaus gemeistert und im Sinne der Betroffenen wahrgenommen werden können.
Deshalb war es gut und richtig, dass wir in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz auch mit dieser quantitativen Entwicklung vor Augen Wert darauf gelegt haben, die Betreuungsvereine zu fördern und zu unterstützen.
Diese Betreuungsvereine beschäftigen zum Teil selbst hauptamtliche Betreuer, aber das wichtige zweite Standbein ist es tatsächlich, auch ehrenamtliche Betreuer zu gewinnen, sie ein Stück in ihrer Arbeit zu begleiten, zu unterstützen und zu beraten und ihnen damit Sicherheit zu geben und Supervision und Fortbildung zu bieten.
Ich glaube, es ist ein guter Weg, diese Zukunftsaufgabe im Sinne aller Beteiligten vernünftig anzugehen, ganz besonders im Sinne der Betroffenen, die Hilfe und Unterstützung in ihrem Alltag brauchen. So weit, so gut.
Dieser Ausbau erfolgte in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des bisherigen Landesgesetzes zur Ausführung des Betreuungsgesetzes. Wir haben es uns in Rheinland- Pfalz auch etwas kosten lassen.
Frau Ministerin, ich bin deshalb der Überzeugung, dass es richtig ist, dass wir jetzt den Zeitpunkt hierfür gekommen halten, den Deckel ein Stück weit auf die quantitative Entwicklung zu legen und auch mehr den Blick auf die qualitative Entwicklung zu richten. Daher trägt die CDU dieses Gesetz mit.
Trotzdem möchte ich des Umfangs der Information willen noch einmal diese Ausgangszahlen nennen. 2008 hat das Land Mecklenburg-Vorpommern versucht zu vergleichen, wie die Situation des Betreuungsrechts in den unterschiedlichen Bundesländern aussieht und wie viel die Länder in diese wichtige Aufgabe investieren. Da hat Rheinland-Pfalz einen guten Spitzenplatz inne mit fast 2,5 Millionen Euro, die wir pro Jahr investieren. Baden-Württemberg, das von der Einwohnerzahl deutlich größer ist, hat etwa 1,2 Millionen investiert, und alle weiteren 14 Bundesländer liegen bei unter 1 Million Euro.
Der Unterschied wird noch einmal deutlich, wenn man es auf pro Kopf der Einwohner umrechnet. Hier will ich jetzt nur die beiden Extreme benennen. Ich sage einmal, Bayern lässt sich diese Aufgabe 1 Cent pro Einwohner kosten und Rheinland-Pfalz immerhin 61 Cent pro Einwohner, also das 61-Fache.
Ich weiß aber sehr wohl, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind. Im Prinzip müsste man die Kosten noch mit dazurechnen, die auch im Justizbereich für diese Aufgaben anfallen.
Wir haben es in der Vergangenheit mitgetragen, weil wir die Notwendigkeit gesehen haben, den Menschen vernünftige Betreuer anbieten zu können, die sie auch brauchen.
Wir wollen jetzt gerne die vertiefende Aufgabenwahrnehmung, also weg von der Quantität hin zur Qualität, mittragen. Wir halten es allerdings für richtig und sind dankbar, dass unsere Anregung von den übrigen Fraktionen aufgenommen worden ist, dass wir in die Erarbeitung dieser Rahmenvereinbarung und dieser Qualitätsvereinbarung mit diesen einzelnen Betreuungsvereinen natürlich auch die kommunalen Spitzenverbände einbinden.
Insbesondere die Landkreise und die kreisfreien Städte haben in ihren Behörden das Betreuungsrecht verankert und sind insbesondere für die Wahrnehmung des Beschwerdemanagements zuständig.
(Glocke des Präsidenten)
Sie sind, wenn Familien mit der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben nicht zufrieden sind, eine wichtige Anlaufstelle.
Ganz herzlichen Dank, dass dies mit wahrgenommen wird. Wir freuen uns auch, wenn der Entschließungsantrag mitgetragen wird, und sind gerne bereit, die Ergänzung vorzunehmen. Natürlich geht es um die Betreuungsvereine. Vielen Dank für den Hinweis. Wir hoffen, dass wir mit diesem Ziel, gemeinsam für unsere Menschen, die der Betreuung bedürfen, ein gutes System in Rheinland-Pfalz aufbauen können.
Danke schön.
(Beifall der CDU und des Abg. Dr. Schmitz, FDP)
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Rede am 03.02.2010 "Leiharbeit nicht für Lohndumping"
AKTUELLEN STUNDE: „Leiharbeit nicht für Lohndumping und Abbau von Stammbelegschaften missbrauchen (Eröffnung von Schlecker XL-Märkten in Rheinland-Pfalz)“ auf Antrag der Fraktion der SPD Abg.
Das komplette Pleanarprotokoll vom 03.02.2010 finden sie hier.
Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Auch für die CDU – sowohl im Bund als auch im Land – ist es ein unsägliches Verfahren, das hier von der Firma Schlecker praktiziert wird. Es ist wirklich Lohndumping und Ausbeutung von Tausenden von Mitarbeitern aus Gründen des Gewinnstrebens in einer Art und Weise, die auch von uns nicht akzeptiert wird.
(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der FDP)
Auch wir werden alle Möglichkeiten ins Auge fassen, dagegen vorzugehen.
(Ministerpräsident Beck: Das werden wir ja sehen im Bundesrat!)
Sehr geehrte Frau Sahler-Fesel, Sie haben auch noch einmal dargelegt, dass die Zeitarbeit durchaus ein wichtiger Faktor für diese Wirtschaftsentwicklung hier ist. Ich denke, man sollte daran erinnern, 2003 wurde von Rot- Grün die damals noch im Gesetz befindliche Beschränkung der Zeitarbeit aufgehoben, weil damals auch gesehen wurde, mit diesen Mitteln können wir den nur schwer anspringenden Arbeitsmarkt schneller in Bewegung setzen. Das hat sich als richtig erwiesen. Deshalb wollen wir in jedem Fall eine grundsätzliche Verteufelung der Zeitarbeit vermeiden und lehnen das auch absolut ab.
(Vereinzelt Beifall bei der CDU)
Wir brauchen die Zeitarbeit als wichtiges Instrument, um den Arbeitsmarkt auch weiter möglichst schnell wieder in Gang zu bringen und den Arbeitgebern Möglichkeiten zu bieten, Produktionsspitzen und saisonale Aufträge aufzufangen und schnell wieder in die Produktion einzusteigen. Wir wissen alle, dass wir etwa 1,5 % Wachstum in Deutschland brauchen, damit wir allein unseren Stand an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern halten, weil das etwa dem entspricht, was wir an Produktivitätsverbesserungen durch unsere qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder erwirken. Wir wissen nicht erst seit der Krise, wie schwierig es ist, über diese Schwelle hinüber Wachstum zu generieren, aber wenn es uns gelingt, muss es auch sehr schnell seinen Niederschlag im Arbeitsmarkt finden. Deshalb brauchen wir auch die Zeitarbeit.
Allerdings möchte ich noch einmal einige Fakten benennen. Interessanterweise gibt es auch noch andere Unternehmen außer Schlecker, die sich dieses meines Erachtens falschen Systems bedienen, eigentlich eine Art Scheinzeitarbeit etablieren, um zu ihrem Vorteil Lohnkosten zu sparen und aus der Tarifpflicht herauszukommen. Da ist zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt Westliches Westfalen zu nennen – sie gründete eine eigene Zeitarbeitstochter, um Küchenkräfte zu verschieben – oder die „Frankfurter Rundschau“. Die Beilagen werden nach Information des Deutschen Journalistenverbandes jetzt nur noch von der Tochterfirma Pressedienst GmbH geliefert, und mit Sicherheit nicht mehr zu den tariflichen Bedingungen, wie das vorher der Fall war.
Sehr geehrte Damen und Herren der SPD, das ist fast Ihr Verlag, wenn wir richtig informiert sind,
(Widerspruch bei der SPD)
sind Sie immerhin mit 40 % an dem Verlag beteiligt. Das ist ja nicht wenig.
(Beifall bei der CDU – Schweizer, SPD: Was reden Sie da für einen Mist? Das ist glatt gelogen!)
Dann schauen wir uns noch einmal an, was ver.di macht.
(Schweizer, SPD: Sie schrecken vor nichts mehr zurück!)
Wenn es nach dem Willen von ver.di geht, werden die Beschäftigten ihrer Bildungsstätten laut eines Artikels im „SPIEGEL“ schon bald in eine neue Gesellschaft ausgelagert und zu schlechteren Konditionen weiterbeschäftigt.
(Hartloff, SPD: Wir haben mal zur Rettung der „Rundschau“ beigetragen, nicht mehr und nicht weniger!)
Ich denke, wir haben einige, die wir ins Auge fassen müssen. Deshalb bin ich ausgesprochen dankbar, dass Frau Ministerin von der Leyen zugesagt hat, das Gesetz zu überprüfen und zu klären, ob es Lücken gibt, die geschlossen werden müssen, um diese missbräuchliche Verwendung von Zeitarbeit wirklich abzubauen.
(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Ja, das ist eine schöne Nullnummer!)
Allerdings sollten wir bei aller Diskussion auch die Fakten zur Kenntnis nehmen. Diese Fakten sprechen auch nach der neuesten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit gegen einen systematischen Ausbau der Zeitarbeit und gegen einen systematischen Abbau von Stammbelegschaft und Ersatz durch Leiharbeiter. Ich denke, Sie kennen diese Studien.
Man muss auch festhalten, dass ein Großteil der Leiharbeiter über diese Leiharbeit tatsächlich überhaupt nur eine Chance hat, beschäftigt zu werden und auch durch den Klebeeffekt dazubleiben.
Ich will noch einmal zu den Fakten kommen. Der aktuelle Bericht belegt, dass bei der Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes nur 2 % der Betriebe, die Zeitarbeit nutzen, gleichzeitig Beschäftigung abgebaut und Zeitarbeit aufgebaut haben. Die „Methode Schlecker“ ist damit die absolute Ausnahme.
Die weiteren Fakten: 52 % der Zeitarbeiter waren zuvor arbeitslos. 9 % waren ohne Berufserfahrung. Viele von ihnen haben erst über die Zeitarbeit den Sprung in die Festeinstellung geschafft; denn es gibt den Klebeeffekt. Laut IAB schaffen 15 % den Sprung in die Anstellung beim Entleihunternehmen. Ich denke, diese Chance müssen wir diesen Menschen auch weiterhin bewahren.
(Glocke des Präsidenten)
Herr Ministerpräsident, wenn Sie die Zeitarbeit mit Ihren Anträgen deshalb überreglementieren wollen, dann führt dies für diese Mitarbeiter zu verlorenen Chancen.
(Ministerpräsident Beck: Überreglementierung, was ist das denn?)
Das wollen wir nicht. Vielen Dank.
(Pörksen, SPD: Das war doch wieder typisch Wischiwaschi! Das war ein ganz entschiedenes Wischiwaschi, nichts anderes!)
Im weiterem Verlauf der Aktuellen Stunde: Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben Ursula von der Leyen schon in ihrem früheren Aufgabenbereich als eine Ministerin kennen gelernt, die tut, was sie sagt, und die nicht nur daherredet.
(Pörksen, SPD: Das erleben wir gerade!)
Ich bin der festen Überzeugung, sie wird ihre Aussage, dass sie dieses Gesetz auf Lücken überprüfen und diese Lücken schließen wird, auch in Taten umsetzen. Es wäre schön, wenn diese Gesetzesänderung eine breite Mehrheit fände. Ich bin davon überzeugt, meine Damen und Herren.
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Sie haben recht, so ist Frau Dreyer!)
Frau von der Leyen hat dies schon in der vergangenen Legislaturperiode gezeigt und wird dies auch jetzt tun.
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz fordert schon jetzt auf, gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen. Ich sage Ihnen: Ich finde es richtig, dass in diesem Gesetz die Tarifautonomie bisher Vorrang hat. Diesen Vorrang möchte ich weiterhin gewahrt wissen;
(Ministerpräsident Beck: Jetzt kommt der Rückwärtsgang!)
denn es ist nicht gut, wenn über Gesetze in Tarifvereinbarungen hineinregiert wird. Ich teile Ihre Meinung, wenn Sie sagen, dass es Tarifabschlüsse in der Leiharbeitsbranche gibt, die wirklich unterirdisch sind. Das, was die Christlichen Gewerkschaften abzuschließen bereit waren, ist für viele Menschen schlichtweg nicht nachvollziehbar. Ich erwarte auch – darauf deutet für mich das hin, was der Bundesverband für Zeitarbeit gemeinsam mit dem DGB erklärt hat –, dass man diese Unsitten abstellt, dass man einen großen gemeinsamen Tarifverbund anstrebt und einen einheitlichen Tarifvertrag schafft, mit dem man diese Missstände in den Griff bekommt. Damit käme man ihrem Ziel, einen vernünftigen Lohn für die Leiharbeit festzusetzen, ein Stück weit entgegen.
Zur Reduzierung der Entleihdauer kann man schon jetzt feststellen, dass die meisten lediglich für drei Monate entliehen sind, wenige für ein Jahr und noch viel weniger, nämlich eine verschwindend geringe Minderheit, für eine längere Zeit. Das heißt, bislang ist das eine Ausnahmeentscheidung. Aber wir teilen Ihre Einschätzung, dass der Fall Schlecker der Anlass sein muss, um weitere Ausnahmen zu verhindern und alles Notwendige zu veranlassen. In dem Sinne hoffe ich, dass wir gemeinsam Erfolg haben.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
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Rede am 11.12.2009 "Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen"
Dritter Bericht über die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen gemäß § 13 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 15/3127) auf Antrag der Fraktion der SPD
Das komplette Pleanarprotokoll vom 11.12.2009 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen soll Benachteiligungen von behinderten Menschen beseitigen und verhindern. Die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
Die CDU hat diese Leitlinien des Landesgesetzes voll und ganz mitgetragen und deshalb dieses Gesetz mitbeschlossen, weil wir mit der Landesregierung und mit der Mehrheitsfraktion diese Auffassungen voll und ganz teilen. Wir müssen dazu kommen, dass Menschen mit Behinderungen soweit wie möglich ihr ganz normales Leben in dieser Gesellschaft führen können. Sie müssen teilhaben können an den Entwicklungen, die diese Gesellschaft nimmt. Sie müssen teilhaben können am alltäglichen Leben, an sozialer Kommunikation, am Leben mit Freunden, Familien und vielem mehr.
Wir sind dankbar, dass die Landesregierung regelmäßig, wie dies unser Gesetz vorsieht, über die Situation der Menschen mit Behinderungen im Land Rheinland-Pfalz berichtet und uns damit auch einen guten Einblick in die Veränderungen, die sich durch dieses Gesetz ergeben sollten, ermöglicht. Ich kann feststellen, wir haben den Eindruck, Rheinland-Pfalz ist hier durchaus auf einem sehr guten Weg und sicherlich für andere Bundesländer vorbildlich. Dafür möchte ich an dieser Stelle, auch wenn es für eine Opposition eher ungewöhnlich ist, Danke sagen.
(Beifall bei CDU und SPD)
Ich will das kurze Resümee des Berichtes ein Stück weit an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren und bei den Kindern beginnen. Es hat mich sehr gefreut, dass wir selbst für die kleinsten, nämlich Kinder im Krippenalter, Modellprojekte haben, die versuchen, eine Integration zu ermöglichen. Ich glaube, wir können alle bestätigen, dass der Umgang von Kindern miteinander vorbehaltlos geschieht, und zwar egal ob ein Kind eine Behinderung, eine Erkrankung oder einen Migrationshintergrund hat. In der Enquete-Kommission haben wir erfahren, Kinder sind in der Regel vorbehaltlos und lernen so einen ganz selbstverständlichen Umgang miteinander. Man ist ohne Probleme miteinander bereit, die Defizite des jeweils anderen zu unterstützen und ihm zu helfen. Das gilt nicht nur bei den gesunden Kindern den Kindern mit körperlichen Behinderungen gegenüber, sondern auch diese haben ihre Stärken, mit denen sie den Kindern ohne erkennbare Behinderungen zur Seite stehen können.
Es gibt gute Entwicklungen bei der Integration im Bereich der Kindertagesstätten. Es gibt verschiedene Modelle. Wir haben rein integrative Projekte. Wir haben Gruppen, in denen eine Einzelintegration stattfindet. Wir haben auch Sondereinrichtungen, die entsprechend der besonderen Bedürfnisse und Belange der Kinder diese nach ihren Bedürfnissen betreuen.
Das wird im Bereich der Schule fortgesetzt. Hier wurde das Ziel gesetzt, möglichst die Beschulung in den Regelschulen zu erreichen. Wir haben damals gesagt, und ich wiederhole es heute, dass dies ein wichtiges Ziel ist. Im Mittelpunkt müssen die Bedürfnisse der Betroffenen stehen. Diese müssen in jedem Fall erfüllt werden. Soweit eine Regelschule aufgrund ihrer personellen oder räumlichen Situation nicht in der Lage ist, diese Bedürfnisse zu erfüllen, sollte die bessere Schule die Förderschule sein und die Möglichkeit darstellen, weiterhin die Kinder mit entsprechenden Behinderungen mit besonderen pädagogischem und anderen Dingen zu fördern. Der Mensch mit seiner Behinderung und seinen Erfordernissen muss bei der Entwicklung unserer Politik für diese Menschen im Mittelpunkt stehen. Wir kennen den Wahlspruch behinderter Menschen: „Nichts über uns ohne uns“. Das muss auch für die Politik im Land Rheinland- Pfalz gelten.
Wir haben im Bereich des Übergangs von Schule zu Beruf recht positive Entwicklungen. Die Eingliederungsmaßnahmen schlagen sich hier gut nieder. Ich möchte kurz auf das eingehen, was im Moment schwierig ist. Das ist eine Entwicklung, die nicht in den Händen des Landes liegt, die sich aber in Einrichtungen des Landes nicht sehr positiv niederschlägt. Das sind die Berufsförderungswerke, die in besonderer Weise Qualifizierungen überbetrieblicher Art durchführen und durch eine veränderte Förderpolitik auch seitens der Arbeitsagentur zurzeit mit Belegungsproblemen kämpfen.
Es freut mich, dass dies sehr offen angesprochen wird. Ich meine, wir haben alle das Ziel, sehr gute Einrichtungen, die vorhanden sind, weiter in ihrem Bestand zu sichern. Diesem Ziel treten wir gerne zur Seite. Auch aus unserer Sicht leisten diese eine hervorragende Arbeit.
Wir haben aber auch die Alternative für Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nur sehr schwer zurechtkommen, in den Werkstätten für Behinderte oder in der Zwischenstufe, in Integrationsfirmen, ihre Arbeitserfahrung machen zu können, für sie selbst hiermit einen erfüllten Tag zu erreichen, Erfolgserlebnisse zu erzielen und durchaus auch ein Stück mehr finanzielle Eigenständigkeit zu erreichen. Das ist eine positive Entwicklung, die sich auch in den Zahlen niederschlägt.
Bei den Integrationsfirmen können wir auch feststellen, dass sie sich zunehmend am Markt etablieren. Das geschieht zum Teil mit sehr interessanten und kreativen Ideen. Ich nenne als Beispiele Tankstellen, Autowaschanlagen, Wäschereien, aber es gibt auch eine Mensa, die von einem Integrationsbetrieb geführt wird. Dort hat sich also mittlerweile eine ganz vielfältige Landschaft etabliert. Sie zeigt, in wie vielen Bereichen behinderte Menschen durchaus Kompetenzen und Leistungen in diese Gesellschaft sehr gewinnbringend einbringen können.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal den Blick auf eine Gruppe richten, die in diesem Bericht bisher nicht so vorkommt, wie ich mir das manchmal wünschen würde. Viele der Kinder mit Behinderungen, der jungen Erwachsenen mit Behinderungen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Werkstätten für Behinderte wohnen zu Hause. Viele von ihnen werden zu Hause von ihren Eltern versorgt.
Ich bin froh, dass zwischenzeitlich Probleme, die wir früher im Hinblick auf die Ausstattung von Hilfsmitteln haben, vonseiten der Krankenversicherungen deutlich besser geregelt werden. Hier und da muss man noch einmal ein bisschen nachhelfen, aber wir haben den Eindruck, die Einsicht ist vorhanden, dass dies für viele die optimale Betreuungsmöglichkeit ist. Alle von uns kennen sicherlich solche Familien, die diese Aufgabe gerne und mit großer Liebe, aber auch mit großem Verantwortungsbewusstsein ihren Kindern, ihren Familienmitgliedern mit Behinderung gegenüber leisten. Deshalb möchte ich diesen an dieser Stelle einmal ein ausdrückliches herzliches Dankeschön für diese aufopfernde Arbeit sagen.
(Beifall der CDU und der FDP)
Wir erleben aber auch, dass mittlerweile dank einer besseren Medizin Menschen mit Behinderungen ein höheres Lebensalter erreichen. Sie kommen sogar in den Genuss, von Werkstätten mit behinderten Menschen verrentet zu werden. Das ist ein Phänomen, das man früher überhaupt nicht kannte, weil ihre Gesundheit sie oft dies nicht erleben ließ. Ich finde, das ist eine sehr positive Entwicklung, aber sie stellt natürlich auch wieder neue Fragen an die Behindertenpolitik und an die Gesellschaft. Wie gehen wir damit um? Welche Möglichkeiten haben diese Menschen? Dazu hätte ich mir in diesem Bericht gerne einige Aussagen gewünscht. Das haben wir auch schon in früheren Diskussionen miteinander erörtert.
Natürlich gibt es Tagesförderstätten, die aber in der Regel nicht für ältere Behinderte gedacht sind. Vielleicht gibt es da aber Entwicklungen, die sich in diesem Bericht noch nicht wiederfinden. Da wäre ich für eine entsprechende Information durch die Ministerin sehr dankbar.
Wichtig ist es, dass natürlich auch diese Menschen vor Vereinsamung bewahrt werden müssen, die vielleicht passieren kann, weil ihnen eine hinreichende Mobilität fehlt und andere Erschwernisse, die neben der Behinderung auch das Alter mit sich bringt, sie einschränken.
Ich will zum Schluss natürlich auch auf das Thema eingehen, das uns gemeinsam ein bisschen umtreibt. Das ist die Entwicklung der Behindertenhilfe weg von sehr großen Einrichtungen hin zu möglichst kleinen, überschaubaren Einrichtungen. Wir haben diese Entwicklung in den vergangenen 15 bis 20 Jahren vor allen Dingen in der Psychiatrie erleben können. Wir haben sie auch positiv für die Betroffenen erleben können. Deshalb will ich auch vorwegstellen, dass wir dieser Entwicklung grundsätzlich nicht negativ gegenüberstehen, aber auch hier mahnen wir an, dass im Mittelpunkt dieser Veränderungen die Bedürfnisse der Betroffenen stehen müssen.
Wir kennen und erleben, dass sich unsere stationären Einrichtungen auch weiterentwickelt haben. Auch dort gibt es Wohngruppen ähnlich wie Familienverbände, aber diese Einrichtungen haben auch viele zentrale positive Angebote, angefangen vom Hallenbad mit Ergotherapie, Gymnastikraum mit entsprechenden Angeboten, bis hin zur Kunstwerkstatt, in der man sich kreativ betätigen kann. Das sind sehr positive Angebote.
Ich meine, die Möglichkeit in einer eigenen Wohnung, in einer betreuten Wohngruppe leben zu können, sollte nicht dazu führen, dass es nachher sehr schwer wird, diese zentralen Angebote in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit sollten wir den Behinderten weiter offenhalten. Wir müssen auch dort weiter die stationären Angebote belassen, wo die besonderen Bedürfnisse oft schwerst mehrfachbehinderter Menschen eine vernünftige und eine ihnen gerecht werdende Betreuung nur in diesen Einrichtungen ermöglichen wird.
(Glocke der Präsidentin)
Wir hoffen, wir befinden uns auch hier insgesamt auf einem guten Weg, der weiter die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt stellt. Wir sind gerne bereit, diesen Weg weiter kritisch konstruktiv zu begleiten.
Herzlichen Dank.
(Beifall der CDU)
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Rede am 10.12.2009 "Zukunft der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Rheinland-Pfalz"
Aussprache über die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Marianne Grosse und Peter Dröscher (SPD), Zukunft der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in Rheinland- Pfalz Abg.
Das komplette Pleanarprotokoll vom 10.12.2009 finden sie hier.
Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es handelt sich tatsächlich um eine durchaus schwierige Situation; das verkennen wir gar nicht. Heute Morgen in der Fragestunde sind die Fakten noch einmal dargelegt worden. Auch Frau Grosse, meine Vorrednerin, hat sie richtig beschrieben.
Natürlich haben wir auch schon im Plenum über dieses Thema debattiert. Seinerzeit habe ich die Beschlussfassung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für absolut gerechtfertigt gehalten und halte sie auch nach wie vor für gerechtfertigt. Zwar kann man aus grundlegenden und nicht leichtfertigen verfassungsrechtlichen Überlegungen den Kompromiss wählen, für eine spezielle Aufgabe, nämlich die Umsetzung der Hartz-IVGesetzgebung für die ARGEn, eine Ausnahme von dem sehr grundsätzlichen Demokratiegebot, das unsere Verfassung beinhaltet, vorzusehen.
(Vizepräsident Bauckhage übernimmt den Vorsitz)
Wenn wir allerdings anfangen, in dieser Art und Weise unsere Verfassung wie einen Schweizer Käse zu durchlöchern, dann ist sie nicht mehr die Verfassung, auf die wir auch in Zukunft aufbauen wollen.
(Beifall bei der CDU)
Die Grundlage der Verfassung muss also unangetastet bleiben. Wir sind aber der Überzeugung, dass es Möglichkeiten gibt, diese Aufgabenwahrnehmung auch verfassungsgemäß zu lösen.
Ich teile Ihre kritische Bewertung des jetzt vorliegenden Eckpunktepapiers aus dem Arbeitsministerium. Die Festlegung der getrennten Aufgabenwahrnehmung und die dort beschriebene Ausführung werden tatsächlich Schwierigkeiten mit sich bringen. Auch nach unserer Auffassung widerspricht dies dem richtigen Ziel, für die etwa 6,5 Millionen betroffenen Menschen in unserem Lande, um die es geht, möglichst eine einzige Anlaufstelle zu kreieren und ihnen die Leistung aus einer Hand zu gewähren.
Ich sage Ihnen jetzt einmal meine ganz persönliche Auffassung. Ich könnte mir sehr gut vorstellen – das haben wir vonseiten der CDU-Landtagsfraktion schon vorgetragen und auch beantragt –, dass wir die Zahl der Optionskommunen nicht nur erweitern, sondern diese Aufgabe generell den Kommunen übertragen. Das finden wir ja schon bei vielen anderen bundesgesetzlichen Aufgaben, die die Kommunen im Auftrag für den Bund wahrnehmen. Dabei handelt es sich um gar kein neues Konstrukt. Wir finden dies in der Jugendhilfe, in der Grundsicherung und zum Beispiel beim Elterngeld. Die ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser Aufgaben wird über den Bundesrechnungshof hervorragend kontrolliert. So etwas ist durchaus möglich. Wenn dies nicht ginge, könnten wir es ja auch nicht bei den Optionskommunen so wahrnehmen.
Nach unserer Überzeugung muss es eine Lösung geben – wir werden auch versuchen, darauf hinzuwirken –, die möglichst nah bei den Menschen die Aufgabe angeht. Gerade Langzeitarbeitslose – diese Erkenntnis haben auch die ARGEn – haben häufig viele Probleme in ihren Familien zu lösen. Es ist nicht nur die Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit hat häufig auch Ursachen in fehlenden Berufsabschlüssen, aber auch in Verschuldungsproblemen und Suchtproblemen. Es gibt also vielfältige Problemlagen, für die gerade die Kommunen vor Ort Beratungsangebote vorhalten. Durch diese im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit vielen Wohlfahrtsverbänden vor Ort organisierten Angebote können sie diese Probleme sehr gut lösen.
Ich weiß, dass die Diskussion im Fluss ist. Ich bin für alles dankbar, was dazu führen wird, zum Schluss eine möglichst optimale Aufgabenwahrnehmung hinzubekommen. Es sollte wirklich nicht so sein, dass wir doppelte Bescheide haben und zweimal Klagewege und Widerspruchswege eröffnen. Das wäre für die Betroffenen erneut schwieriger. So etwas kann nicht in unserem Sinne sein.
Wir sollten an dieser Stelle auch darauf achten, dass der Staat gerade bei einer so wichtigen Aufgabe möglichst geschlossen gegenüber den Kommunen auftritt. Diese Möglichkeit wäre vorhanden. Dann könnte man vor Ort sicherlich auch Kooperationen schließen – auch das gibt es heute schon –, damit nicht jeder kleine Kreis bzw. jede kleine kreisfreie Stadt die Aufgabe schultern muss. Bei den Gesundheitsämtern praktizieren wir es auch schon, dass Gesundheitsämter an einem Standort die Aufgaben für benachbarte Kommunen mit wahrnehmen. Es gibt Möglichkeiten, dies zu regeln, sodass es auch vernünftige – – –
(Hartloff, SPD: Da reden Sie jetzt aber manches schön!)
– Ich sage Ihnen, was nach meiner Meinung denkbar und möglich ist. Die Gegebenheiten sind da. Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass wir auf diesem Weg noch ein Stück weiterkommen. Auf Bundesebene muss sich mit Sicherheit noch etwas bewegen. Wir bleiben aber an diesem Thema dran. Unser Ziel muss eine möglichst zentrale Aufgabenwahrnehmung sein, die die Bedürfnisse der Betroffenen optimal wahrnimmt und die ihre Probleme auch gut lösen kann, indem sie sie sehr gut fordert, aber auch fördert. Das muss unser Ziel sein.
(Glocke des Präsidenten)
Daran werden wir mit unseren Kollegen im Bundestag vernünftig weiterarbeiten, denke ich. Vielen Dank.
(Beifall der CDU)
Im weiterem Verlauf der Aussprache:
Abg. Frau Thelen, CDU: Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Ministerin! Ich glaube nicht, dass es nur dieses Entweder-oder gibt. Ich glaube es nicht, und ich teile die Auffassung des Kollegen Schmitz, dass, wenn man sich in diese Gräben vergräbt, es tatsächlich nachher zu der schlechtesten Lösung kommen wird, die wir alle nicht wollen.
(Frau Brede-Hoffmann, SPD: Glauben heißt nicht wissen!)
Deshalb auch ein Stück der Appell, gemeinsam konstruktiv diesen dritten Weg noch einmal zu untersuchen. Jetzt lassen Sie es uns noch einmal durchexerzieren.
(Zuruf der Abg. Frau Grosse, SPD)
Wir haben eine Arbeitslosenversicherung. Für diese Arbeitslosenversicherung – das ist das SGB III – ist die BA zuständig. Punkt, in Ordnung, keine Frage. Dann kam Hartz IV, Rot-Grün hat es vorgetragen, es ist auch mitgetragen worden.
Dann haben wir gesagt, wir wollen die Langzeitarbeitslosen, die erwerbsfähig sind, die all die Problemlagen zum Teil haben, wie ich sie eben beschreiben habe, in einer eigenen Einrichtung fördern und fordern.
Damit das funktioniert, wurde dann das Kooperationsmodell der ARGEn ausgedacht und damit die Mischverwaltung begründet, die vom Verfassungsgericht für nicht in Ordnung gehalten wird. Der Staat, diese Bundesrepublik, hat nun den Auftrag, bis zum Ende dieses Jahres eine verfassungskonforme Regelung zu finden.
Wir haben also eine Gruppe, die wir betreuen müssen. Wir müssen sie nicht über die BA betreuen, das haben wir doch ein Stück weit in der Hand.
Selbst wenn Sie zu Recht sagen, wir können als Bundesgesetzgeber nicht direkt Kommunen beauftragen, richtig, das machen wir auch bei der Sozial- und Jugendhilfe nicht, das machen wir auch beim Elterngeld nicht. Da werden die Länder beauftragt, die die Aufgaben weitergeben. Dafür haben wir Landesausführungsgesetze. Das funktioniert doch verfassungsrechtlich.
(Dr. Schmitz, FDP: Eben!)
Warum soll dann jetzt nicht die Möglichkeit bestehen, im Rahmen des SGB II die Länder für zuständig zu erklären, bei sich selbst eine vernünftige Wahrnehmung dieser Aufgaben zu organisieren? Dann wäre der Weg offen, diese unmittelbare Hilfe an den Menschen den Kommunen zu übertragen, ihnen die Freiräume einzuräumen, die nötig sind, um Kooperationen zu schaffen.
Dann haben wir die Hilfe aus einer Hand. Dann könnte man auch noch klären, ob wir auf Landesebene nicht eine Stelle schaffen, die die überregionale Arbeitsvermittlung ein Stück in die Hand nimmt, weil irgendwo die Grenzen der Kommunen erreicht sind.
Das ist meines Erachtens ein dritter Weg, den man wirklich unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten müsste gehen können.
(Ministerpräsident Beck: Dann bewegen Sie doch die Bundesregierung!)
Ich habe aber nicht den Eindruck, dass aufseiten der Länder Bereitschaft bestand, diesen Weg zu überprüfen. Deshalb auch meine Bitte, auch an Sie hier als Vertreterin des Landes Rheinland-Pfalz in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz: Lassen Sie doch noch einmal dort überprüfen, ob das nicht ein gangbarer Weg ist. Ich denke einmal, diese Chance hätten wir, die sollten wir nutzen.
Unser Ziel muss es sein, durch wirklich größtmögliche Kooperation darauf zu achten, dass es eine Hilfe aus einer Hand gibt. Auch ich will die getrennte Aufgabenwahrnehmung nicht, auch ich bin nicht begeistert von dem Eckpunktepapier. Ich glaube, es zeigt in die falsche Richtung.
Auch wir sind nicht immer die Ausfüllungsvasallen unserer Kolleginnen und Kollegen im Bund. Aber ich denke, wir sind gemeinsam ein Stück in der Verantwortung zu schauen, wie wir die beste Lösung für alle zusammen hinbekommen.
Danke schön.
(Beifall der CDU und bei der FDP)
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Rede am 09.12.2009: "Förderung der Pflege-, Betreuungs-, und Wohnqualität in Heimen und anderen Wohnformen"
Landesgesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität in Heimen und anderen Wohnformen (Heim- und Wohnformenqualitätsgesetz – HWQG)
Das komplette Pleanarprotokoll vom 09.12.2009 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Folge der Föderalismusreform des Jahres 2006 ist die Zuständigkeit für das Heimrecht auf die Länder übergegangen.
Das bis zum neuen Landesgesetz geltende Bundesgesetz entspricht zudem auch nicht mehr den Vorstellungen vom Leben älterer, behinderter, pflegebedürftiger Menschen in stationären Einrichtungen. Wir, die CDU, waren daher der Auffassung, dass wir dringend ein Landesgesetz brauchen, das diesen Erwartungen gerecht wird, das den Verbraucherschutz stärkt, Transparenz in Betreuung und Pflege verbessert, Mitwirkung fördert, Vielfalt und Weiterentwicklung flexibel ermöglicht und damit auch Lebensqualität für die betroffenen Menschen gewährleistet.
Die Notwendigkeit eines Landesgesetzes hatte zunächst auch die Landesregierung so gesehen und verschiedentlich die Einbringung eines Landesgesetzes angekündigt. Da diesen Worten keine Taten folgten, hat die CDU-Landtagsfraktion im Januar dieses Jahres ein eigenes Landesgesetz zur Förderung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität in Heimen und anderen Wohnformen eingebracht.
Unser Gesetz orientiert sich am bisherigen Bundesgesetz und entwickelt es dort fort, wo dies zur Sicherung der Qualität und aufgrund veränderter Erwartungen der Verbraucher sowohl hinsichtlich der Transparenz, aber auch der Mitwirkungsmöglichkeiten sinnvoll ist. Es lässt dabei der Entwicklung neuer Betreuungsformen hinreichenden Gestaltungsraum.
Die interne Anhörung, die die CDU-Fraktion zu diesem Gesetz mit Experten von der Liga der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege, vom Deutschen Pflegeverband und mit Vertretern auch von Verbraucherschützern durchgeführt hat, hat eine sehr positive Resonanz auf dieses Gesetz erbracht. Aufgrund unseres Vorgehens sah sich dann allerdings die Landesregierung ein Stück weit im Zugzwang. Es bestand seitens der Landtagsmehrheit keine Bereitschaft, auf der Grundlage unseres eingebrachten und vorliegenden Gesetzentwurfs weiter zu diskutieren und dann im Verfahren eigene Erwartungen oder eigene Ziele in unser Gesetz mit einzubringen, um daraus dann gegebenenfalls ein gemeinsames Gesetz zu entwickeln.
Man war allerdings bereit, unser Gesetz zumindest nicht abzulehnen und es damit aus dem Verfahren zu nehmen, sondern es zu belassen und die Möglichkeit einzuräumen, es dann mit dem später noch angekündigten Regierungsentwurf mitzuberaten. Dem haben wir gerne zugestimmt, um dann auch die Möglichkeit zu haben, beide Gesetze in einer Anhörung von den Experten bewerten zu lassen und nicht zwei verschiedene Anhörungen durchführen zu müssen.
Die Landesregierung hat ihren Gesetzentwurf im Juni dieses Jahres in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf machte im Vergleich zu anderen Landesgesetzen und dem bisherigen Bundesgesetz nicht mehr die Einrichtungsform, sondern den Umfang der nötigen Betreuung zum Anknüpfungspunkt der folgenden heimaufsichtlichen Regelungen, also durchaus ein Paradigmenwechsel, den wir uns auch sehr genau angeschaut haben. Neues ist nicht nur deshalb gut, weil es neu ist. Es muss auch gut gemacht sein. Da haben wir ein Stück weit unsere Zweifel. Unsere erste Bewertung fiel nicht sehr positiv aus.
In der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung am 25. Juni im Plenum haben mein ehemaliger Kollege Erwin Rüddel und ich kritisch den zwar versprochenen, aber nicht erreichten Bürokratieabbau, den verpflichtenden Einsatz Ehrenamtlicher, schwierige, weil unklare Abgrenzungen der einzelnen Wohnformen, die gesetzliche Festlegung auf Platzzahlen, die unklare Einbeziehung selbstbestimmter Wohngemeinschaften und anderes mehr benannt.
Unsere Skepsis wurde in der Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses nicht nur geteilt, sondern noch übertroffen. Beide Gesetze wurden den Experten zur Stellungnahme vorgelegt. Diese Experten, die sicherlich die Mehrheitsverhältnisse in diesem Haus kennen, bezogen sich in ihren Bewertungen hauptsächlich auf den Regierungsentwurf.
Die Kritik und die geäußerten Befürchtungen bei Inkrafttreten des Gesetzes in der vorgelegten Fassung waren in ihrem Maß so erheblich, wie ich es selten bei einer Anhörung zu einem Regierungsentwurf erlebt habe: Die Fragen der Abgrenzung zwischen unterschiedlichen Betreuungsangeboten, die Sorge, dass viele der bislang entstandenen Angebote in der bisherigen Weise nicht mehr möglich sein werden, weil sie den hiermit verbundenen Anforderungen nicht entsprechen, aber auch weil diese Anforderungen nicht der Lebenswirklichkeit in Rheinland-Pfalz entsprechen, die Anforderungen, die die fast zwangsweise Beglückung von Heimbewohnern durch Ehrenamtliche vorsahen, Anforderungen, Heimkonzepte transparent zu machen, auch wenn sie im Zweifel von der Konkurrenz dankbar aufgenommen worden wären, Platzbegrenzungen in betreuten Wohnformen, die schwer nachzuvollziehen sind und jeden Spielraum fehlen lassen, deutliche Reduzierung von Wohngruppen, Unterstellung des betreuten Wohnens unter das Heimrecht wegen vertraglicher Verbindungen der Anbieter verschiedener Leistungen, Besuche der Heimaufsicht in selbst organisierten und selbstbestimmten Wohngemeinschaften normaler, gesunder, aber älterer Menschen und vieles mehr, um die wichtigsten Kritikpunkte und Befürchtungen zu nennen.
Auch wir haben aus der Anhörung eine entscheidende Konsequenz für unseren Gesetzentwurf gezogen und einen entsprechenden Änderungsantrag für unseren § 1 Abs. 7 eingebracht, der klarstellt, dass auch das Angebot verschiedener Leistungen aus einer Hand möglich ist, wenn die Betroffenen hierüber informiert und damit einverstanden sind. Es gibt schließlich viele Träger, die neben normalen Einrichtungen auch Formen des betreuten Wohnens anbieten und die im Fall weiterer Betreuungswünsche diese Betreuungswünsche und Dienstleistungen mit anbieten. Oft genug ziehen die Menschen genau aus diesen Gründen in diese Wohnungen, weil sie wissen, das ist ein guter Träger, der bietet gute Leistungen an, ich möchte sie von ihm haben, auch wenn ich später pflegebedürftig bin.
Sehr geehrter Herr Kollege Dröscher, Sie haben für die SPD die schwierige Aufgabe übernommen, wesentliche Kritikpunkte aus der Anhörung in das Gesetz der Landesregierung einzuarbeiten. Ich kann Ihnen heute bestätigen, dass Ihnen das an einigen Stellen durchaus gut gelungen ist.
(Beifall der SPD)
Trotzdem sehen wir uns nicht in der Lage, dem Gesetz der Landesregierung zuzustimmen. Wir sehen in dem Gesetz eine Ausdehnung staatlicher Aufsicht über Wohnformen älterer, pflegebedürftiger und behinderter Menschen, die diese in ihren freien Entscheidungsspielräumen deutlich einschränken. Damit wir nicht falsch verstanden werden, wir wollen Sicherheit für Menschen, die sich in große Abhängigkeit Dritten gegenüber begeben, deren Schutz auch die Rechtfertigung für die besondere Beaufsichtigung dieser Dritter durch den Staat rechtfertigt. Deshalb sind wir auch in diesen Fällen für deutlich ausgedehnte Maßnahmen des Verbraucherschutzes wie die unangemeldeten Besuche der Heimaufsicht, die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Prüfberichte, die Festlegung der Fachkraftquote und anderes mehr.
Je selbstständiger und selbstbestimmter die Menschen leben können und wollen, zum Beispiel in selbst organisierten Wohngemeinschaften, umso mehr muss auch der Staat diese Selbstständigkeit respektieren. Er kann natürlich auf Wunsch beratend zur Seite stehen. Aber unangemeldete Besuche der Heimaufsicht, die Überprüfung der häuslichen Hygiene, die Überprüfung einer ordentlichen Ernährung, wie es Ihr Gesetzentwurf auch nach den Änderungen in § 20 nach wie vor vorsieht, entsprechen nicht dem Verständnis der CDU von einer vernünftigen und angemessen Heimaufsicht.
(Beifall der CDU)
Sie schießen mit Ihren Regelungen auch hinsichtlich vieler Platzzahlvorgaben weit über das Ziel hinaus. Bei den betreuten Wohngruppen für behinderte Menschen ziehen Sie die Grenze bei acht Plätzen. Bei pflegebedürftigen Erwachsenen können es zwölf sein. Bei mehr Plätzen unterliegen sie allen Vorschriften wie die bisherigen Heime.
Flexibilität, die sich beispielsweise auch an den gegebenen räumlichen Möglichkeiten orientieren muss, fehlt gänzlich. Wir haben daher nach wie vor große Befürchtungen, dass dieses neue Gesetz die Wohnangebote für betreuungsbedürftige, behinderte und pflegebedürftige Menschen in Rheinland-Pfalz in einem Maß reglementiert, das deren Entwicklung hemmt, wenn nicht sogar zurückführt. Mit dieser Wirkung ist das Gesetz für die Lebenssituation vieler Menschen in Rheinland-Pfalz daher eher schädlich als nützlich. Wir brauchen aufgrund der demografischen Entwicklung eher mehr als weniger Freiheit für neue Wohnformen, eher mehr als weniger Vertrauen in die Anbieter.
Wir wollen Verbraucherschutz, aber mit großem Respekt vor den Verbrauchern und nicht deren Bevormundung. Wir werden die Wirkung des Gesetzes sehr genau beobachten, um möglichst korrigierend eingreifen zu können.
Unsere Ablehnung bezieht sich konsequenterweise auch auf den Änderungsantrag der FDP, dessen positive Wirkung wir sehr wohl respektieren.
(Glocke des Präsidenten)
Zum Entschließungsantrag der SPD:
(Glocke des Präsidenten)
Der erste ist überflüssig, weil er erledigt ist. Den zweiten tragen wir mit, weil er die Fachkräfte und deren Qualifizierung zum Ziel hat. Auch den Entschließungsantrag der FDP können wir gerne mittragen. Herzlichen Dank.
(Beifall der CDU)
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Rede am 08.10.2009: "Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte in der Pflege in Rheinland-Pfalz"
AKTUELLEN STUNDE
„Verbraucherfreundliche Qualitätsberichte in der Pflege in Rheinland-Pfalz – Aktuelle Diskussion um die Bewertungskriterien der Prüfungen“ auf Antrag der Fraktion der SPD
Das komplette Pleanarprotokoll vom 08.10.2009 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin Frau Ministerin Dreyer für ihre sachliche Darstellung ausdrücklich dankbar. Auch wir hatten den Eindruck, dass die Kritik des MDK über das Ziel hinausgeschossen ist. Der Bericht hat den Eindruck vermittelt, als habe die Kommission, die die Kriterien erarbeitet hat, bewusst in Kauf genommen, dass nachher möglichst optimale Ergebnisse herauskommen. Ich möchte diese Unterstellung überhaupt nicht teilen, und ich bin – auch nach dem, was man bisher hört – der festen Überzeugung, dass man versucht hat, einen Weg zu finden, um Transparenz für den Verbraucher herzustellen.
Es scheint nicht optimal gelungen zu sein. Wir müssen es weiter beobachten. Es müssen alle bereit sein, dieses System notfalls nachzubessern, damit das, was wir alle wollen, nämlich Klarheit für den Verbraucher, erreicht wird, was für ein Heim er vorfindet, wo es seine Stärken hat, wo seine Schwächen. Das müssen wir herausbekommen. Das muss dann im Zweifel nicht morgen passieren, sondern vielleicht mit etwas nachdrücklicher Überlegung dann übermorgen. Aber Hauptsache ist, die Verbraucher bekommen die Aussage, die sie alle auch für richtig halten.
In diesem Sinne sage ich herzlichen Dank und wünsche uns alle auf dem weiteren Weg viel Erfolg.
(Beifall bei der CDU)
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Rede am 26.06.2009: "Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens"
Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens
Das komplette Pleanarprotokoll vom 26.06.2009 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU Landtagsfraktion begrüßt den Antrag der SPD, ausbeuterische Kinderarbeit in der Weise zu bekämpfen, dass sich der Landtag eine Selbstverpflichtung auferlegt und die Bitte und die Erwartung an die Landesregierung formuliert, dies in gleicher Weise zu tun, eine Selbstverpflichtung, die darauf abzielt, bei all den Produkten, die wir beschaffen – es sind durchaus erhebliche Summen, die dafür verausgabt werden –, darauf zu achten, dass sie nicht durch ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt worden sind.
Ich hatte vor Jahren das – ich sage einmal – zweifelhafte Vergnügen, bei dem Vortrag anwesend zu sein, den der CDU-Stadtverband Andernach organisiert hatte und bei dem der Kinderrechtsexperte von Misereor, Herr Benjamin Pütter, die dramatischen Situationen in indischen Steinbrüchen geschildert und mit Videos und Dias belegt hat.
Ich kann Ihnen sagen, wir waren wirklich erschüttert. Es ist ein Leid von Kindern, das wirklich kaum vorstellbar ist. Es sind Bedingungen, die wirklich entsetzlich sind und bei denen sich jeder Christ, jeder zivilisierte Mensch sagen muss, es kann nicht sein, dass wir auch als Abnehmer von Produkten, die dort hergestellt werden, im Prinzip diesen Markt in Gang halten. Ich glaube deshalb, dass es ein guter Ansatzpunkt ist, den Markt auch als Mittel zu nutzen, diese Art der Herstellung zu verändern.
Uns geht es vor allen Dingen darum, natürlich auch mithilfe von Zertifikaten dafür zu sorgen, dass den Kindern statt der Steinbrucharbeit, statt des Herstellens von Fußbällen, statt Teppiche zu knüpfen – Herr Kollege Klöckner hat eben einige Beispiele genannt – ein Schulbesuch ermöglicht wird. Nur so werden auch diese Familien aus diesen Teufelskreisen herauskommen und irgendwann in der Lage sein, für sich besser zu sorgen, ohne ihre Kinder in dieser Art und Weise im Prinzip ihres Lebens, ihrer Jugend und ihrer Kindheit ein Stück zu berauben.
Wir haben damals versucht, es in Andernach über die Änderung der Friedhofssatzung zu bewerkstelligen. Das ist nicht gelungen, weil die Ermächtigung für diese Satzungen nur gestalterische Einflussnahmen für die Kommune ermöglicht. Auch da könnte man sicherlich überlegen, ob wir uns nicht als Landesgesetzgeber des Themas noch einmal annehmen. Mein Eindruck ist, dass diese Diskussion, die von vielen geführt wird, nicht zuletzt von den Kirchen, von denen wir alle auch Briefe erhalten haben – da bin ich ausgesprochen dankbar, dass mit einer breiten gesellschaftlichen Gruppe versucht wird, das Thema auch in das Bewusstsein von uns Menschen als Kunden zu bringen –, dazu beitragen wird, zum Beispiel auch die Produzenten von Grabsteinen dazu zu bewegen, aus eigenem Interesse und eigener Überzeugung dafür zu sorgen, dass ihre Produkte, die sie anbieten, nicht aus ausbeuterischer Kinderarbeit stammen, sondern von zertifizierten Bergwerken, die es gibt, also Steinbruchbetrieben, die ihre Zertifikate haben. Wenn sie die Zertifikate haben, gibt es in der Regel für die Kinder auch bessere alternative Angebote.
Unsere Hoffung ist, dass es ein weiterer Schritt auf dem Weg ist, diese fürchterliche Situation für viele Kinder auf der Welt zu verbessern. Wir hoffen auf weitere Kommunen, die mitgehen, auf weitere Betriebe und weitere Branchen, die bereit sind mitzumachen. Es gibt auch bei großen Firmen positive Entwicklungen. Es stand kürzlich in der Zeitung. Nicht nur das Thema „Kinderarbeit“ treibt die Unternehmen um. Es ist aber ein sehr schönes Beispiel, deshalb möchte ich es nennen. Die Firma Pelikan hat es auch ein Stück verstanden. Sie hat die Produktion ihrer Bleistifte, die in Millionenmengen produziert werden, umgestellt und benutzt hierfür nicht mehr Tropenholz. Ich denke, so werden wir mit vielen kleinen Beispielen dazu beitragen können, die Situation von Kindern insgesamt auf unserer Welt ein Stück zu verbessern. Wir sind gerne bereit, diesem Antrag zuzustimmen.
Vielen Dank.
(Beifall der CDU und bei der SPD)
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Rede am 25.06.2009: "Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)"
Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe (LWTG)
Gesetzentwurf der Landesregierung
Das komplette Pleanarprotokoll vom 25.06.2009 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sind uns im Ziel einig, ich glaube aber noch relativ uneinig in der richtigen Form der Wege zum Ziel, alten Menschen, die Betreuungs- und Hilfebedürfnisse haben, und behinderten Menschen mit entsprechenden Bedürfnissen in einer Art und Weise zu helfen, die auch ihre Wünsche berücksichtigt. Hier liegt für mich einer der Hauptkritikpunkte an dem Entwurf, den wir von der Landesregierung vorgelegt bekommen haben.
Meine Damen und Herren, dieser beginnt bei § 1. Ich bitte Sie, einmal zuzuhören, weil es das Ziel des Gesetzes ist, ältere Menschen, volljährige Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige volljährige Menschen – dann kommen sechs Punkte – in ihrer Würde zu unterstützen, ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu fördern usw.
Dass wir dies als Gesetzgeber und Staat für Menschen ein Stück begleiten und unterstützen müssen, die dazu nicht in der Lage sind, ist keine Frage, und dass wir das für die tun müssen, die aufgrund ihres Alters Gebrechen haben und deshalb nicht in der Lage sind, ist auch keine Frage.
Hier sind als eine Personengruppe ausschließlich ältere Menschen genannt. Ich möchte gern einmal wissen, wann für die Landesregierung der ältere Mensch beginnt. Wenn ich einmal davon ausgehe, dass man ab 60 Jahre ein älterer Mensch ist, so gehören im Moment 25 Parlamentarier diesem Hohen Hause an, für die dieses Gesetz in Zukunft gilt und die dann gefordert werden, ihr Leben selbstbestimmt an ihrem Wohl und ihren Wünschen orientiert zu gestalten. Ich habe es bewusst überspitzt formuliert, weil ich denke, nur so wird deutlich, worum es uns geht.
Frau Ministerin, Sie haben eben selbst gesagt, die selbstbestimmten Wohngemeinschaften fallen nicht unter das Gesetz. Das ist nicht richtig.
§ 6 regelt selbstbestimmte Wohngemeinschaften. Das sind diejenigen, die man sich sehr gut vorstellen kann, wenn man jenseits der 60 ist, vielleicht keine Lust mehr hat, alleine zu leben, weil der Partner nicht mehr da ist. Man hat Interesse, seinen Haushalt gemeinsam zu organisieren. Man kauft sich mit zwei Pärchen und sechs Singles eine schöne große Villa, engagiert gemeinsam eine Putzfrau und einen Gärtner.
Meine Damen und Herren, dann müssen Sie sich damit auseinandersetzen, dass dieses Gesetz für Sie Gültigkeit hat; denn Sie haben ein Kriterium überschritten. Nach diesem Gesetz fallen nur selbstbestimmte Wohngemeinschaften nicht darunter, wenn sie bis maximal acht Bewohner haben. Also acht plus fällt unter das Gesetz, und damit unterliegen sie der Aufsicht und der Überwachung.
Dass das durchaus ernst gemeint ist, können Sie § 20 des Gesetzes entnehmen. Dieser enthält die allgemeinen Bestimmungen über die Prüfung von Einrichtungen. Konsequenterweise gibt es dort in Absatz 5 den Hinweis, dass die zuständige Behörde, also klassisch die Heimaufsicht, gemeinschaftliche Wohnformen prüfen kann, um festzustellen, ob es sich um eine Einrichtung im Sinne des § 4 oder des § 5 handelt, also um ein klassisches Heim oder eine betreute Wohngruppe.
(Glocke des Präsidenten)
Alle Seniorengemeinschaften, WGs von Seniorinnen und Senioren, egal, wie rüstig und fit sie sind, müssen damit rechnen, dass die Heimaufsicht sie besucht, sich ihre Wohnung anschaut, die Plätze zählt, um zu klären, ob das Gesetz für sie gilt oder nicht. Konsequenterweise gibt es dann noch in § 20 den Absatz 6. Darin steht, zur Überwachung in gesundheitlicher, hygienischer und pflegerischer Hinsicht stehen die in den Absätzen 1 bis 5 – Sie wissen, Absatz 5 ist die Wohngemeinschaft – genannten Befugnisse auch den Gesundheitsämtern und den von ihnen mit der Prüfung beauftragten Personen zu. Das heißt, sie dürfen auch noch damit rechnen, dass das Gesundheitsamt sie als Senioren-WG besucht, um zu schauen, ob sie sich vernünftig ernähren und die Hygiene einwandfrei ist. I
ch denke, Sie verstehen, dass wir diese Vorschriften schlichtweg für überzogen halten.
Herr Kollege Dröscher, bei allem guten Wollen, ein gutes gemeinsames vernünftiges Gesetz auf den Weg zu bringen, müssen diese Kritikpunkte heute angesprochen werden dürfen.
Ich habe den Eindruck, das Gesetz ist in weiten Teilen von einer Art Grundmisstrauen gegen alles geprägt, was als Träger Einrichtungen für Dritte betreibt. Dieses Grundmisstrauen äußert sich in einer Fülle von Anforderungen, Frau Ministerin, die bürokratische Aufwände bei den Betroffenen nach sich ziehen, die bislang so nicht bestehen. Die Vertreter dieser Verbände haben jetzt schon große Sorgen, dass sie unter diesen Lasten in Zukunft gar nicht mehr in der Lage sein werden, diese Betreuungsformen und diese Wohnformen überhaupt noch anbieten zu können. Damit hätte das Gesetz sein Ziel verfehlt.
Sie wissen alle, wir haben eine alternde Gesellschaft. Wir werden, wenn die großen geburtenstarken Jahrgänge in die Pflegegeneration hineinwachsen, mit den bisherigen klassischen Angeboten die Probleme überhaupt nicht mehr handhaben können. Wir brauchen eine Fülle von Wohnformen, die zwischen ganz allein und selbstständig zu Hause und voll versorgt im Heim leben liegen werden. Diese müssen wir jetzt testen und ausprobieren. Da sind einige auf einem guten Weg. Wenn wir diese jetzt mit einer Fülle von Anforderungen, Erwartungen und Reglementierungen belasten, habe ich die große Sorge, dass sich einige Träger aus diesen Angeboten und Versuchen zurückziehen werden. Das kann nicht in unserem Sinne sein, und zwar von niemandem in diesem Hause.
Ich habe die große Bitte, dass wir uns sehr genau mit dem Gesetz auseinandersetzen und uns Zeit für die Anhörung nehmen. Dabei will ich sehr genau hinterfragen, wie bei den Trägern diese Verpflichtung zur Teilhabe ankommt. Auch da habe ich den Eindruck, dass wir ein Stück über das Ziel hinausschießen.
§ 8 legt fest, was die Einrichtungen tun sollen, um sich in die Wohnquartiere zu öffnen, um Ehrenamtliche zu akquirieren, um ihre Bewohner bei der Teilhabe am Leben zu unterstützen.
Frau Ministerin, aber ich vermisse sehr, dass darin verlangt wird, dass diese Art der Betreuung und der Hilfe sich ausschließlich an den Wünschen der Betroffenen orientiert.
(Pörksen, SPD: An wem denn sonst?)
Ich will keine Zwangsbeglückung. Wenn ich alleine mein Buch lesen will, dann will ich keine Riesenorganisation von ehrenamtlichen Besuchdiensten, sondern ich will einen gewissen Schutz meiner Privatsphäre und das für jeden Menschen, der das für sich, egal in welcher Einrichtung, auch so wünscht. Es ist meines Erachtens an dieser Stelle ein Stück weit genauso überzogen wie im Bereich der Aufsichts- und Überwachungsrechte und - pflichten, die sie einräumen.
Ich habe sehr die Hoffnung, dass wir auf eine Formulierung kommen, mit der wir und vor allen Dingen die Menschen in Rheinland-Pfalz in Zukunft gut leben können.
Danke schön.
(Beifall der CDU)
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Rede am 25.06.2009: "Zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming"
Zur Umsetzung von Gender-Mainstreaming in Rheinland-Pfalz
Antrag der Fraktion der SPD
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung und Frauenförderung
Das komplette Pleanarprotokoll vom 25.06.2009 finden sie hier.
Abg. Frau Thelen, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich danke für die Geduld. Es geht um den Antrag zum Gender-Mainstreaming.
Durch Beschluss des Landtags vom 14. November 2008 ist der Antrag an den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung – federführend –, an den Sozialpolitischen Ausschuss, den Ausschuss für Bildung und Jugend, den Ausschuss für Europafragen, den Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau, den Ausschuss für Medien und Multimedia, den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, den Haushalts- und Finanzausschuss, den Innenausschuss und den Rechtsausschuss überwiesen worden.
Das ist wirklich eine ungewöhnlich breite Überweisung. Sie hat aber ihren logischen Hintergrund in der Tatsache, dass es sich hierbei um eine Querschnitsaufgabe im Rahmen der Gleichstellungs- und Genderpolitik handelt, die selbstverständlich alle Politikbereiche berührt.
Der Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung hat den Antrag in seiner 20. Sitzung am 26. Februar 2009 und in seiner 21. Sitzung am 19. März 2009 beraten.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 19. März 2009 beraten, der Rechtsausschuss in seiner 28. Sitzung am 24. März 2009.
Der Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner Sitzung am 23. April 2009 beraten, der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr am 23. April 2009 und der Ausschuss für Bildung und Jugend ebenfalls am 23. April 2009.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 25. Sitzung am 23. April 2009 beraten, der Haushalts- und Finanzausschuss in seiner 41. Sitzung am 30. April, der Ausschuss für Europafragen in seiner 24. Sitzung ebenfalls am 30. April und der Ausschuss für Medien und Multimedia auch am 30. April.
Der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau hat den Antrag am 5. Mai beraten.
Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird angenommen. –
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall im Hause)
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