Sicherer Surfspaß für Kinder
Mehr Sicherheit für Kinder, die im Internet surfen, wünscht sich Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Die Ministerin begrüßt deshalb den Service Klick-Tipps von jugendschutz.net und der Stiftung MedienKompetenz Forum Südwest. Klick-Tipps will gute Kinderseiten bekannt machen und Kinder wie bei einem Verkehrsleitsystem schnell zu kindgerechten Internetseiten zu führen. Seit zwei Jahren werden wöchentlich aktuelle Empfehlungen auf http://www.klick-tipps.net/ veröffentlicht. Diesen Service kann jeder Anbieter von dort aus kostenlos und sehr leicht in seine eigene Webseite einbinden.
(R)AUSwege aus dem Extremismus
Immer gelingt es rechtsextremistisch orientierten Gruppierungen junge Menschen für sich zu gewinnen, weil sie auf die komplexen Lebenssituationen vermeintlich einfache Antworten parat haben. Dabei sind sie nach wie vor ausländerfeindlich, antisemitisch und antidemokratisch eingestellt. Sie vertreten nicht die Gebote unserer Verfassung und müssen daher bekämpft werden. Besonders wichtig ist es, junge Menschen vor einem Zugriff durch Rechtsextremisten zu bewahren und ihnen, wenn sie in deren Fänge geraten sind, Auswege hieraus zu weisen. In gleicher Weise brauchen Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen Hilfen. Wichtig ist es, weitere Geschwister vor ähnlichen Orientierungen zu bewahren und die Eltern im Umgang im ihren Jugendlichen zur Seite zu stehen und gemeinsam die Abkehr hiervon zu erreichen. Folgende Hilfsangebote stehen hierfür in Rheinland-Pfalz zur Verfügung:
(R)AUSwege aus dem Extremismus Beratung und Hilfe kostenlos und anonym, Hotline 0800 4546 000 für Alle, die aus dem (Rechts)extremismus aussteigen wollen
Elterninitiative gegen Rechts Hilfen für Eltern von rechtsextremistisch orientierten Jugendlichen Beratungstelefon 06131 / 96 75 20 Elterninitiative(at)lsjv.rlp.de (Gefördert vom Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz im Rahmen des Aktionsprogramms "Jugend für Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" Gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Rahmen des Programms entimon, gemeinsam gegen Gewalt und Rechtsextremismus)
Grundsätzliche Infos und Kommunikationsplattform gegen Rechtsextremismus: www.komplex-rlp.de
Das Jugendschutzgesetz
Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes wurden die Gesetze zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zusammengeführt. Zeitgleich zum 1. April 2003 ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder in Kraft getreten, der eine einheitliche Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in den elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) schafft. Durch Verzahnungsregelungen in beiden Gesetzen wird sichergestellt, dass Bundes- und Ländereinrichtungen nach einheitlichen Schutzstandards entscheiden.
Bund und Ländern ist es gelungen, sich auf übergreifende Regelungen zu verständigen – ohne Rücksicht auf die Gesetzgebungszuständigkeiten – die im Jugendschutz bis zu diesem Zeitpunkt in den elektronischen Medien zwischen Telediensten und Mediendiensten getrennt waren. Es wurde ein Schutzrahmen geschaffen, der den heutigen gesellschaftlichen und technischen Herausforderungen entspricht. Er begegnet zudem den Gefährdungen für die Erziehung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, die die neue und vielfältige Medienwelt mit Computerspielen und Internetangeboten mit sich bringt. Kinder und Jugendliche sollen so besser vor den negativen Einflüssen und vor allem auch vor Gewaltdarstellungen in den Medien geschützt werden.
Das Jugenschutzgesetz finden Sie hier.
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