Wozu Frauenpolitik in Rheinland-Pfalz?
Das Grundgesetz legt die Gleichberechtigung der Geschlechter in Artikel 3 fest. In gleicher Weise ist die Gleichberechtigung in der rheinland-pfälzischen Landesverfassung verankert. Um diese Gleichberechtigung zu erreichen, gibt es neben den Gleichstellungsgesetzen des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz den Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung, der entsprechende Maßnahmen initiiert und begleitet und die Abteilung Frauen im Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend.
Dass die Gleichstellung von Frauen und Männern noch lange nicht erreicht ist, zeigt die Praxis in vielen Bereichen des täglichen Lebens:Frauen verdienen nach wie vor im Durchschnitt weniger als Männer. Quer durch alle Wirtschaftsbereiche verdienen Arbeiterinnen im Durchschnitt ein Viertel weniger als ihre männlichen Kollegen. Dies ist laut Statistischem Bundesamt eine seit Jahren unveränderte Entwicklung. Frauen erhalten im Rentenalter noch nicht einmal die Hälfte der durchschnittlichen Männerrente.Frauen sind kaum in Vorständen, Aufsichtsräten oder Führungsfunktionen in Wirtschaft und Gesellschaft zu finden.
Die Landtagsseite zum Ausschuss für Gleichstellung und Frauenförderung mit der Liste der Mitgliedern und der Termine finden sie hier.
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