Die Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 02. Dezember 2010 hat folgenden Wortlaut:
Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt, oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten nach § 53 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Leistungen der Eingliederungshilfe, we nn und so lange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehört insbesondere, den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zu ermöglichen oder sie so weit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen. Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz hat 2007 einen stetigen Kostenanstieg der Eingliederungshilfe festgestellt und eine Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe gefordert.
Wir fragen die Landesregierung:
Wie hat sich die Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz seit 2005 hinsichtlich des Hilfebedarfs entwickelt?
Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung? Welche Faktoren sind ausschlaggebend?
Wie hat sich die Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz seit 2005 konzeptionell und strukturell hinsichtlich der Hilfeerbringung entwickelt?
Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung? Welche Faktoren sind ausschlaggebend?
Wie hat sich die Zahl der Hilfeempfänger in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren insgesamt sowie differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten entwickelt?
Wie teilen sich diese Fallzahlen nach Hilfearten insgesamt sowie differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten auf?
Wie hat sich die Aufteilung der Zahl der Hilfeempfänger auf ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfeformen entwickelt?
Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung? Welche Faktoren sind ausschlaggebend?
Wie haben sich die Gesamtausgaben für Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Wie beurteilt die Landesregierung diese Entwicklung? Welche Faktoren sind ausschlaggebend?
Wie teilen sich diese Kosten nach Kostenträgern (bei kommunaler Kostenträgerschaft insgesamt sowie differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten) auf?
Wie teilen sich diese Kosten nach Hilfearten insgesamt und für die jeweiligen Kostenträger (bei kommunaler Kostenträgerschaft insgesamt sowie differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten) auf?
Wie teilen sich diese Kosten nach ambulanten, teilstationären und stationären Hilfeformen insgesamt sowie für die jeweiligen Kostenträger (bei kommunaler Kostenträgerschaft insgesamt sowie differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten) auf?
Wie hat sich die Höhe der Ausgaben pro Hilfeempfänger insgesamt sowie aufgeteilt nach Kostenträgern (bei kommunaler Kostenträgerschaft insgesamt und differenziert nach Kreisen und kreisfreien Städten) entwickelt?
Wie hat sich die Höhe dieser Ausgaben nach Hilfearten entwickelt?
Wie haben sich die Höhe dieser Ausgaben nach ambulanten, teilstationären und stationären Hilfeformen entwickelt?
Worin sieht die Landesregierung Leistung und Erfolge der Eingliederungshilfe?
Worin sieht die Landesregierung spezifische Probleme der Eingliederungshilfe?
Wie beurteilt die Landesregierung die weitere konzeptionelle und strukturelle Entwicklung der Eingliederungshilfe?
Wie beurteilt die Landesregierung die weitere Bedarfsentwicklung für die Eingliederungshilfe?
Wie beurteilt die Landesregierung die weitere Kostenentwicklung für die Eingliederungshilfe?
Welche Ziele verfolgt die Landesregierung zur weiteren Entwicklung der Eingliederungshilfe und zur Kostenentwicklung für das Land und die Kommunen?
Wie haben sich die in den Verhandlungen zu den Rahmenverträgen nach § 79 SGB XII vereinbarten Modellprojekte hinsichtlich der Leistungserbringung und der Kosten, differenziert nach den jeweiligen Projekten, entwickelt?
Wie ist der Stand der Verhandlungen?
Für die Fraktion:
Hans-Josef Bracht
Ehrenamtliche Orts- und Stadtbürgermeister
Die Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:
Wir fragen die Landesregierung:
1.Wie viele ehrenamtliche Orts- und Stadtbürgermeister in Rheinland-Pfalz sind hauptberuflich im öffentlichen Dienst beschäftigt?
2. Wie viele dieser ehrenamtlichen Orts- und Stadtbürgermeister werden von ihrem Dienstherren freigestellt und wie hoch ist dieser Freistellungsumfang (bitte Staffelung nach Einwohnerzahl der Gemeinde:
mit mehr als 500 bis 1 000 Einwohnern
mit mehr als 1 000 bis 3 000 Einwohnern
mit mehr als 3 000 bis 5 000 Einwohnern
mit mehr als 5 000 bis 7 500 Einwohnern
mit mehr als 7 500 Einwohnern)?
3. Wie viele ehrenamtliche Orts- und Stadtbürgermeister sind hauptberuflich in der freien Wirtschaft beschäftigt?
4. Wie viele dieser ehrenamtlichen Orts- und Stadtbürgermeister werden von ihrem Arbeitgeber freigestellt und wie hoch ist dieser Freistellungsumfang (bitte Staffelung nach Einwohnerzahl der Gemeinde:
mit mehr als 500 bis 1 000 Einwohnern
mit mehr als 1 000 bis 3 000 Einwohnern
mit mehr als 3 000 bis 5 000 Einwohnern
mit mehr als 5 000 bis 7 500 Einwohnern
mit mehr als 7 500 Einwohnern)?
5. Wie viele ehrenamtliche Orts- und Stadtbürgermeister sind bereits hauptberuflich im Ruhestand?
6. Wie viele ehrenamtliche Orts- und Stadtbürgermeister sind noch berufstätig (bitte gestaffelt nach Alter über 40, über 50, über 60)?
7. Wie bewertet die Landesregierung die Ergebnisse aus den Fragen 1 bis 6?
Lage und Entwicklung der Kommunen in Rheinland-Pfalz
Die Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 25. Juni 2010 hat folgenden Wortlaut:
Die Handlungs- und Gestaltungsfreiheit der rheinland-pfälzischen Kommunen ist in den letzten Jahren stark eingeschränkt worden. Ursachen sind:
Die Wirtschaftskrise und die damit verminderten Gewerbesteuereinnahmen, die Übertragung von Aufgaben des Bundes und des Landes auf die Kommunen, ständige Eingriffe in den kommunalen Finanzausgleich, die steigende Befrachtung kommunaler Aufgaben mit überzogenen, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren und Standards und eine Vielzahl neuer Gesetze, die den Kommunen entweder neue Aufgaben ohne angemessenen finanziellen Ausgleich oder höhere Ausgaben verursachen. Die Schere zwischen den Leistungen des Landes an die kommunalen Gebietskörperschaften einerseits und dem ständigen Aufgaben- und Ausgabenzuwachs andererseits klafft ständig weiter auseinander.
Dies hat zu einer dramatischen Verschlechterung der Haushaltslage der Städte, Gemeinden und Landkreise in Rheinland-Pfalz geführt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der unausgeglichenen Haushaltspläne der rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften für die Jahre 2000 bis 2010, aufgegliedert nach Gebietskörperschaftsgruppen, entwickelt (2000 bis 2009, soweit erfasst, Rechnungsergebnisse; 2009 und 2010 Haushaltspläne)?
2. Wie wurden die Haushaltslücken gedeckt?
3. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Anzahl unausgeglichener Haushaltspläne in 2010 und in der Planung für 2011 ein?
4. Wie ist zum 31. Dezember 2009 der Gesamtstand der Schulden der Gemeinden des Landes nach Kenntnis der Landesregierung im Vergleich der Flächenländer?
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kassenkredite der kommunalen Gebietskörperschaften in den Jahren 2000 bis 2010 im Vergleich der Flächenländer entwickelt?
6. Wie hat sich die Pro-Kopf-Verschuldung der Kommunen in den Jahren 2000 bis 2009, aufgegliedert nach großen kreisangehörigen Städten, kreisfreien Städten, verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden entwickelt?
7. Wie entwickelte sich der Gesamtfehlbetrag der rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften, aufgegliedert nach Gebietskörperschaftsgruppen, in den Jahren 2000 bis 2009?
8. Wie schätzt die Landesregierung die Entwicklung der Gesamtfehlbeträge der rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften für die Jahre 2010 und 2011?
9. Wie entwickelte sich der Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklagen der rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften, aufgegliedert nach Gebietskörperschaftsgruppen in den Jahren 2000 bis 2009?
10. Wie hoch ist der Gesamtbetrag der allgemeinen Rücklagen der rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften, aufgegliedert nach Gebietskörperschaftsgruppen, nach ihren Haushaltsplanungen für das Jahr 2010?
11. Wie entwickelten sich die landesdurchschnittlichen Realsteuerhebesätze der rheinland-pfälzischen Städte und Gemeinden für die Jahre 2000 bis 2010, aufgegliedert nach Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer?
12. Wie viele Städte und Gemeinden erhöhten jeweils in den Jahren 2000 bis 2010 ihre Realsteuerhebesätze, aufgegliedert nach Grundsteuer und Gewerbesteuer?
13. Wie entwickelte sich der Gesamtbetrag der Verbundsteuern des Landes und der bereinigten Finanzausgleichsmasse in den Jahren 2000 bis 2010?
14. Wie hat sich das Verstetigungsdarlehen seit seiner Einrichtung entwickelt?
15. Warum wird der aktuelle Stand des Verstetigungsdarlehens nicht in der Haushaltsrechnung des Landes ausgewiesen?
16. Wie entwickelte sich der Anteil der allgemeinen Zuweisungen an der Finanzausgleichsmasse in den Jahren 2000 bis 2010?
17. Wie entwickelte sich der Anteil der Schlüsselmasse des für die Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts entscheidenden Betrages im Landeshaushaltsplan in den Jahren 2000 bis 2010?
18. Wie entwickelte sich die Schlüsselmasse abzüglich der Leistungen, die die kommunalen Gebietskörperschaften selbst zur Finanzausgleichsmasse erbringen, in den Jahren 2000 bis 2010?
19. Wie entwickelten sich die Gesamtsteuereinnahmen des Landes und die Gesamtsteuereinnahmen der rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften in den Jahren 2000 bis 2010 (absolute Höhe und prozentuale Änderung)?
20. Wie entwickelte sich der für die Berechnung der Schlüsselzuweisung A maßgebliche Betrag in den Jahren 2000 bis 2010 (Betrag und Veränderungsrate)?
21. Wie entwickelte sich der für die Schlüsselzuweisungen A gezahlte bzw. zu zahlende Betrag zur bereinigten Finanzausgleichsmasse und zu den Verbundsteuern des Landes in den Jahren 2000 bis 2010?
22. Wie haben sich die durchschnittlichen Umlagesätze für die Verbandsgemeinden bzw. für die Kreise bei den Ortsgemeinden in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?
23. Wie hoch waren in den Jahren 2000 bis 2010 die höchsten Umlagesätze in den Verbandsgemeinden und in den Kreisen?
24. Wie entwickelten sich die wichtigsten Ausgabenblöcke der rheinland-pfälzischen kommunalen Gebietskörperschaften von 2000 bis 2010, aufgegliedert nach Investitionen, Sachausgaben, sozialen Leistungen und Personal?
25. Wie sieht die Landesregierung die Entwicklung dieser Ausgaben auf der Grundlage der der Kommunalaufsicht vorliegenden kommunalen Haushaltspläne im Jahr 2010?
26. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen aus der Hundesteuer in den Jahren 2000 bis 2009 entwickelt?
27. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen aus der Vergnügungssteuer in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?
28. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen aus der Jagdsteuer in den Jahren 2000 bis 2009 entwickelt?
29. Wie haben sich die Einnahmen der Kommunen aus der Jagdverpachtung in den Jahren 2000 bis 2009 entwickelt?
30. Wie haben sich die Aufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Schülerbeförderung (§ 16 a FAG) in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?
31. Wie haben sich die Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte zum Ausgleich von Beförderungskosten gemäß § 16 a FAG in den Jahren 2000 bis 2009 entwickelt?
32. Wie haben sich die Aufwendungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Beförderung zu den Kindergärten in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?
33. Wie haben sich die Zuweisungen an Landkreise und kreisfreie Städte zum Ausgleich von Beförderungskosten zu den Kindergärten in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?
34. Wie hoch sind die personellen und finanziellen Mehraufwendungen der Kommunen aus kostenwirksamen Gesetzen, zum Beispiel aus: – dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, – dem Betreuungsgesetz, – der Vierten Landesverordnung zum AGBSHG, – dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz, – dem Landeswassergesetz und – dem Landesabfallgesetz, aufgeteilt nach Gebietskörperschaftsgruppen?
35. Wie bewertet die Landesregierung die personellen und finanziellen Mehraufwendungen der Kommunen bei der Einführung der Ganztagsschulen und der Realschule plus im Land?
36. Wie groß beziffert die Landesregierung das sich aus der ohne ausreichenden personellen und finanziellen Ausgleich für zusätzliche Aufgaben ergebende Personaldefizit, aufgeteilt nach Gebietskörperschaftsgruppen?
37. Welche Aufwendungen sind durch die Wahl und die Arbeit der Beiräte für Integration und Migration in Kommunen mit über 5 000 ausländischen Einwohnern entstanden?
38. Wie hoch sind die Gesamtaufwendungen aller rheinland-pfälzischen Musikschulen in öffentlicher Trägerschaft im Jahr 2009 gewesen, wie hoch war der kommunale Anteil, wie hoch der Zuschussanteil des Landes?
39. Wie hat sich der Zuschussbedarf kommunaler Musikschulen in den Jahren 2000 bis 2010 absolut und in Relation zur jeweiligen Schülerzahl entwickelt?
40. Welche Aufwendungen sind den Kommunen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Landespflegegesetz in den Jahren 2000 bis 2010 entstanden?
41. Welche Mehraufwendungen, insbesondere Vorfinanzierungskosten, sind den Landkreisen und kreisfreien Städten durch die Übertragung der dem Land obliegenden Aufgaben der Hilfen in besonderen Lebenslagen nach der Vierten Landesverordnung zur Durchführung des AGBSHG, aufgegliedert nach Aufwendungen für den Personalmehrbedarf und sonstigen Aufwendungen im Jahr 2009 entstanden?
42. In welcher Höhe wurde den betroffenen Kommunen ein finanzieller Ausgleich gewährt?
43. Hält die Landesregierung die Höhe des Ausgleichs für angemessen?
44. Welche Mehraufwendungen, insbesondere Vorfinanzierungskosten, sind für die Landkreise und kreisfreien Städte im Jahr zu erwarten?
45. Wie haben sich die Aufwendungen der Kommunen für Abschiebung und Ausweisung von Ausländern von 2000 bis 2010 entwickelt?
46. In welcher Höhe erhalten die Kommunen einen finanziellen Ausgleich für die Abschiebung und Ausweisung von Ausländern?
47. Hält die Landesregierung die Höhe des Ausgleichs für angemessen?
48. Wie hat sich die Förderung des Landes im Bereich des Kreisstraßen- und des Gemeindestraßenbaus von 2000 bis 2009 entwickelt?
49. Wie hoch ist dabei der Anteil der GVFG-Mittel und wie hoch der Anteil der FAG-Mittel?
50. Wie groß ist der vorhandene Bewilligungsstau (Straßenkilometer und Investitionssumme)?
51. Wie groß ist der vorhandene Antragsstau (Straßenkilometer und Investitionssumme)?
52. Wie groß ist der vorhandene Auftragsstau bei der Bewilligung der Schulbaumittel?
53. Wie groß ist die Zeitspanne zwischen Bewilligung und Auszahlung der Mittel?
54. Wie beurteilt die Landesregierung den vorliegenden Antrags- und Bewilligungsstau?
55. Wie haben sich die Zuweisungen des Landes an die Landkreise als untere Behörden der allgemeinen Landesverwaltung entwickelt?
56. Hält die Landesregierung die Höhe des Ausgleichs für ausreichend?
57. Inwieweit ist eine Anpassung erforderlich?
58. Wie haben sich die Aufwendungen der Kommunen im Bereich der Agrarförderung nach der Agrarverwaltungsreform entwickelt?
59. Wie wurde der Mehraufwand der Kommunen durch die Agrarverwaltungsreform personell bzw. finanziell ausgeglichen?
60. Hält die Landesregierung diesen Ausgleich für ausreichend?
61. Wie haben sich die Forsthaushalte der waldbesitzenden Gemeinden in den Jahren 2000 bis 2010 entwickelt?
62. Wie beurteilt die Landesregierung die weitere Entwicklung?
63. Wie hoch sind die Aufwendungen des Landes bzw. der Kommunen für die Beförsterung des Waldes?
64. Wie bewertet die Landesregierung die Leistungen der waldbesitzenden Kommunen zur Erhaltung der Kulturlandschaft und des Naturhaushaltes?
65. Ist die Landesregierung bereit, ein Moratorium im Bereich der Gesetzgebung und des Erlasses von Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zu beschließen und bis Ende der Legislaturperiode keine neuen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien zu verabschieden, die zu weiteren, erheblichen Belastungen der Kommunen führen?
66. Ist die Landesregierung bereit, die kommunalen Aufgaben auf das zum öffentlichen Wohl notwendige Maß zurückzuführen, weitere Befrachtungen zu unterlassen und insbesondere eine umfassende Aufgabenanalyse durchzuführen und die Kommunen von solchen Aufgaben zu entpflichten, die nicht mehr erforderlich erscheinen?
67. Ist die Landesregierung bereit, Einrichtungs-, Ausstattungs- sowie Personalstandards zur Erfüllung kommunaler Aufgaben einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse zuzuführen und zunächst bis zum Ende der Legislaturperiode solche Verordnungen und Richtlinien auszusetzen, mit denen überzogene bürokratische Standards begründet werden und deren zeitlich befristete Aussetzung vertretbar erscheint?
68. Ist die Landesregierung bereit, im Interesse der rheinland-pfälzischen Kommunen Standards zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren?
Die Große Anfrage der CDU Fraktion vom 12. Juni 2008 hat folgenden Wortlaut:
Wir fragen die Landesregierung:
Allgemeine Personalsituation
1. Wie ist die durchschnittliche, tatsächliche (reale) Verfügungsstärke der rheinland-pfälzischen Polizeidienststellen insgesamt sowie aufgeteilt nach
Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie
nach Polizeiwachen, Polizeiinspektionen, Polizeidirektionen, Verwaltung in den Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen und Kriminaldirektionen, der Bereitschaftspolizei an den jeweiligen Standorten, des Landeskriminalamtes, Landespolizeischule/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und des Wasserschutzpolizeiamtes und dessen jeweiligen Dienststellen, der Autobahnpolizei in den jeweiligen Dienststellen sowie der Polizei-Hubschrauberstaffel
im Jahr 2008 im Vergleich zu den jeweiligen stellenplanmäßigen Soll- und Ist-Stärken? Aus der Aufzählung soll auch hervorgehen, wie viele Beamtinnen und Beamte tatsächlich im Wechselschichtdienst eingesetzt sind. Mitgezählt werden sollen nur Beamtinnen und Beamte, die tatsächlich in der jeweiligen Dienststelle im Berichtszeitraum dem Dienststellenleiter zur Verrichtung des Dienstes in dieser Dienststelle zur Verfügung standen. Die Zahl der Beamtinnen und Beamten, die wegen Beurlaubung und dauernder Dienstunfähigkeit nicht einsatzfähig sind, soll getrennt aufgeführt werden. Aus der Aufstellung soll auch die Entwicklung der Zahlen in den letzten fünf Jahren hervorgehen.
2. Nach welchen Kriterien errechnet sich die Soll-Stärke? Wie hat sich die Soll-Stärke bei den in Frage 1 genannten Dienststellen in den letzten fünf Jahren entwickelt?
3. Nach welchem Schlüssel werden die Personalzuweisungen an die einzelnen Dienststellen vorgenommen, sind Änderungen vorgesehen und wenn ja, mit welcher Begründung?
4. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind in den letzten zehn Jahren aus dem Wechselschichtdienst umgesetzt und mit anderen Aufgaben betraut worden, ohne dass sie für den Wechselschichtdienst nicht mehr einsatzfähig waren? Inwieweit wurden sie durch andere Beamtinnen und Beamte ersetzt?
5. Für welche neuen Herausforderungen mussten seit dem Jahr 2000 Polizeibeamte eingesetzt werden (neue Polizeidienststellen, Leitstellen, Sonderkommissionen, Arbeitsgemeinschaften, Verkehrssicherheitsarbeit etc.)?
6. Wann wurden diese neuen Aufgaben jeweils begründet, wie lange haben sie angedauert und wie viel Personal ist eingesetzt? Welche Auswirkungen hatte der Personalbedarf auf den Wechselschichtdienst in den einzelnen Dienststellen?
7. Wie hoch war die Zahl der unvorhersehbaren Abgänge (vorzeitigen Abgänge) in den Jahren 2003 bis 2008 jährlich und erwartet die Landesregierung durch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit der Polizeikräfte hierbei eine Veränderung in diesem bzw. den kommenden Jahren bis 2020?
8. Wie hoch wird die Zahl der Abgänge in den nächsten zehn Jahren sein (einschließlich der unvorhersehbaren bzw. vorzeitigen Abgänge)?
9. Welchen Personalbestand hält die Landesregierung bei der Polizei für die nächsten zwanzig Jahre für notwendig? Haben sich insoweit Veränderungen zu den Zahlen aus dem Beschluss des Landtags vom 3. April 2003 – Drucksache 14/2791 – ergeben?
10. Welche Neueinstellungen sind erforderlich, um diesen Personalbestand zu erreichen (bitte aufgeteilt nach Jahren bis 2020)?
11. Wo und nach welchem Modell wird die flexible Arbeitszeit durchgeführt und welche Erfahrungen wurden damit gemacht?
12. Wie wurden die seit dem Jahr 1991 beschlossenen Angestelltenprogramme im Bereich der rheinland-pfälzischen Polizei jeweils umgesetzt und wie viele Angestellte und Arbeiter sind derzeit beschäftigt (bitte aufgeteilt auf die in Frage 1 genannten Polizeidienststellen angeben)?
13. Wie viele Frauen bekleiden bei der Polizei Führungspositionen (bitte aufgeschlüsselt nach gehobenem/höheren Dienst und Angestellten)?
14. Wie viele Frauen befinden sich derzeit in Mutterschutz? Wie viele Frauen und Männer befinden sich in Elternzeit?
15. Wie viele Polizeibeamtinnen/Polizeibeamte gehen einem genehmigten Zweitjob nach?
Altersstruktur, Dienstunfähigkeit
16. Wie hoch ist das jeweilige Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten insgesamt sowie aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt? Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung angesichts der Anhebung der Altersgrenze in § 208 des Landesbeamtengesetzes in den kommenden 15 Jahren?
17. Wie hoch ist das Durchschnittsalter der Beamtinnen und Beamten im Wechselschichtdienst insgesamt sowie aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen? Wie haben sich diese Zahlen innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt?
18. Wie hat sich die Zahl der dienstunfähigen sowie der eingeschränkt dienstfähigen Beamtinnen und Beamten in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte aufgeteilt nach den in Frage 1 aufgeführten Dienststellen)?
19. Wie groß ist der durchschnittliche Krankenstand im Jahr 2007 insgesamt sowie aufgeteilt nach Altersstufen (z. B. in Zehnjahresschritten) absolut wie prozentual? Wie hat sich der Krankenstand in den letzten fünf Jahren entwickelt?
20. Welche Auswirkungen auf den Krankenstand bzw. auf die Zahl der dienstunfähigen und eingeschränkt dienstfähigen Beamten erwartet die Landesregierung durch die Anhebung der Altersgrenze in § 208 des Landesbeamtengesetzes?
Überstunden, besondere Belastungen
21. Wie viele Überstunden sind im Jahr 2007 (inklusive der Vorträge aus den Vorjahren) insgesamt sowie aufgeteilt nach Schutzpolizei und Kriminalpolizei sowie aufgeteilt nach Polizeiwachen, Polizeiinspektionen, Polizeidirektionen, Verwaltung in den Polizeipräsidien, Kriminalinspektionen und Kriminaldirektionen, der Bereitschaftspolizei an den jeweiligen Standorten, des Landeskriminalamtes, Landespolizeischule/Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei, und des Wasserschutzpolizeiamtes und dessen jeweiligen Dienststellen, der Zentralstelle für Polizeitechnik, der Autobahnpolizei in den jeweiligen Dienststellen sowie der Polizei-Hubschrauberstaffel zu verzeichnen?
22. Was plant die Landesregierung, um die angefallenen Überstunden abzubauen bzw. auszugleichen? Wie soll der Anfall von Überstunden in der Zukunft gesenkt werden?
23. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Wechselwirkung von Überstunden zu Krankenstand und „Stimmung“ innerhalb der Polizei?
24. Wie hoch sind die Belastungen der Polizei (Einsatzstunden, Verletzungen etc.) durch Einsätze bei Fußballspielen, aufgeteilt nach den einzelnen Ligen?
25. Wie hoch schätzt die Landesregierung die Kosten für diese Einsätze? Gibt es Pläne, die Fußballvereine verstärkt an diesen Kosten zu beteiligen?
26. Wie hoch waren die Belastungen der Polizei durch Einsätze bei Großveranstaltungen bzw. Demonstrationen (z. B. Nature One, Rock am Ring, 1.-Mai-Kundgebungen, rechts- bzw. linksextremistische Demonstrationen usw.) in den vergangenen fünf Jahren?
Verschiedenes
27. Trifft es zu, dass die neuesten Dienstfahrzeuge ohne Radio und Sprecheinrichtungen für Mobiltelefone sowie ohne Navigationssystem angeschafft wurden? Wenn ja, warum?
28. Trifft es zu, dass die neuen Dienstfahrzeuge ohne den sogenannten „Geigenkasten“ (Aufbewahrungsbox für Maschinenpistolen) beschafft wurden? Wenn ja, warum?
29. Gibt es Planungen, in Streifenwagen Online-Arbeitsplätze einzurichten? Wenn ja, in welcher Anzahl und zu welchem Zeitpunkt?
Die Große Anfrage der CDU Fraktion vom 9. Mai 2008 hat folgenden Wortlaut:
Wir fragen die Landesregierung:
Wie hoch ist der Prozentsatz der Jungen an den zum Beginn der Grundschulzeit zurückgestellten Kindern (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Wie hoch ist der Anteil der Jungen an den Schülerinnen und Schülern, die nach der Grundschule auf die Hauptschule, Regionale Schule, Duale Oberschule, Realschule, das Gymnasium, die Integrierte Gesamtschule wechseln (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Wie hoch ist der Anteil der Jungen an den Schülerinnen und Schülern, die Klassen wiederholen (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Wie hoch ist Anteil der Jungen an den Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss, mit Hauptschulabschluss, mit Realschulabschluss, mit Fachabitur und mit Abitur (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Welche Ergebnisse haben die bisherigen Schulleistungsvergleichsstudien PISA hinsichtlich der Sprach-, Lese- und Schreibkompetenz der 15-jährigen Jungen in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu ihren gleichaltrigen Mitschülerinnen ergeben?
Welche Ergebnisse hat die Iglu-Studie hinsichtlich der Lesekompetenz von Jungen und Mädchen im Vergleich ergeben?
Welches Ergebnis hat die Mathematikgesamterhebung Rheinland-Pfalz (MARKUS) hinsichtlich der Leistungen von Jungen und Mädchen im Vergleich ergeben?
Wie hoch ist der Anteil der männlichen Lehrkräfte an den Grundschulen, Hauptschulen, Regionalen Schulen, Dualen Oberschulen, Realschulen, Gymnasien sowie Integrierten Gesamtschulen (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Welche Hinweise gibt die Schulstatistik hinsichtlich möglicher Leistungsunterschiede in der Schule zwischen Mädchen und Jungen mit und ohne Migrationshintergrund?
Wie hoch ist jeweils der Anteil der Mädchen und Jungen beim gelegentlichen Schulschwänzen und bei den regelmäßigen Schulschwänzern?
Auf welche Art und Weise und seit wann wirbt die Landesregierung mit welchem Erfolg bei männlichen Studierenden bzw. Studieninteressierten für das Lehramt an Grundschulen?
In welcher Art und Weise werden in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Grundschullehrerausbildung auch jungenspezifische Verhaltensweisen berücksichtigt (seit 2001, jeweils nach Jahren aufgegliedert)?
13. a) Welche speziellen Unterrichtsmaterialien für die Unterrichtung von Jungen, insbesondere in Grundschulen, gibt es in Rheinland-Pfalz (seit 2001)? b) Falls es diese Materialien nicht gibt: Inwieweit hält die Landesregierung die Entwicklung solcher Materialien für erforderlich?
Inwieweit berücksichtigt die Auswahl der Unterrichtsinhalte an Grundschulen in Rheinland-Pfalz die spezifischen Interessen von Jungen, zum Beispiel an Themen wie Rittern, Burgen oder der Lektüre von Zeitungsartikeln über Fußball etc.?
Welche speziellen Leseförderprogramme gibt es für Jungen in Rheinland-Pfalz?
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das geschlechtsspezifische Abschneiden von Schülerinnen und Schülern bei Lesewettbewerben vor?
Wie bewertet die Landesregierung die Einführung von getrenntem Unterricht in verschiedenen Lernphasen, um die Motivation und die Bereitschaft von Jungen zu Lernanstrengungen zu fördern?
In welcher Art und Weise beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz an dem vom Bundesbildungsministerium konzipierten Projekt „Neue Wege für Jungs“, mit dem soziale Kompetenzen insbesondere von Jungen gestärkt werden sollen? Arbeitslosenquote
Wie hoch ist die Arbeitslosenquote unter den männlichen 15- bis 25-Jährigen im Vergleich zu den weiblichen 15- bis 25-Jährigen (seit 2001, jeweils nach Jahren aufgegliedert)?
Die Große Anfrage der CDU FRaktion vom 9. Mai 2008 hat folgenden Wortlaut:
Wir fragen die Landesregierung:
Wie hoch ist der Prozentsatz der Jungen an den zum Beginn der Grundschulzeit zurückgestellten Kindern (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Wie hoch ist der Anteil der Jungen an den Schülerinnen und Schülern, die nach der Grundschule auf die Hauptschule, Regionale Schule, Duale Oberschule, Realschule, das Gymnasium, die Integrierte Gesamtschule wechseln (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Wie hoch ist der Anteil der Jungen an den Schülerinnen und Schülern, die Klassen wiederholen (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Wie hoch ist Anteil der Jungen an den Schülerinnen und Schülern ohne Abschluss, mit Hauptschulabschluss, mit Realschulabschluss, mit Fachabitur und mit Abitur (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Welche Ergebnisse haben die bisherigen Schulleistungsvergleichsstudien PISA hinsichtlich der Sprach-, Lese- und Schreibkompetenz der 15-jährigen Jungen in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu ihren gleichaltrigen Mitschülerinnen ergeben?
Welche Ergebnisse hat die Iglu-Studie hinsichtlich der Lesekompetenz von Jungen und Mädchen im Vergleich ergeben?
Welches Ergebnis hat die Mathematikgesamterhebung Rheinland-Pfalz (MARKUS) hinsichtlich der Leistungen von Jungen und Mädchen im Vergleich ergeben?
Wie hoch ist der Anteil der männlichen Lehrkräfte an den Grundschulen, Hauptschulen, Regionalen Schulen, Dualen Oberschulen, Realschulen, Gymnasien sowie Integrierten Gesamtschulen (seit 2001, nach Schuljahren aufgegliedert)?
Welche Hinweise gibt die Schulstatistik hinsichtlich möglicher Leistungsunterschiede in der Schule zwischen Mädchen und Jungen mit und ohne Migrationshintergrund?
Wie hoch ist jeweils der Anteil der Mädchen und Jungen beim gelegentlichen Schulschwänzen und bei den regelmäßigen Schulschwänzern?
Auf welche Art und Weise und seit wann wirbt die Landesregierung mit welchem Erfolg bei männlichen Studierenden bzw. Studieninteressierten für das Lehramt an Grundschulen?
In welcher Art und Weise werden in Rheinland-Pfalz im Rahmen der Grundschullehrerausbildung auch jungenspezifische Verhaltensweisen berücksichtigt (seit 2001, jeweils nach Jahren aufgegliedert)?
13. a) Welche speziellen Unterrichtsmaterialien für die Unterrichtung von Jungen, insbesondere in Grundschulen, gibt es in Rheinland-Pfalz (seit 2001)? b) Falls es diese Materialien nicht gibt: Inwieweit hält die Landesregierung die Entwicklung solcher Materialien für erforderlich?
Inwieweit berücksichtigt die Auswahl der Unterrichtsinhalte an Grundschulen in Rheinland-Pfalz die spezifischen Interessen von Jungen, zum Beispiel an Themen wie Rittern, Burgen oder der Lektüre von Zeitungsartikeln über Fußball etc.?
Welche speziellen Leseförderprogramme gibt es für Jungen in Rheinland-Pfalz?
Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das geschlechtsspezifische Abschneiden von Schülerinnen und Schülern bei Lesewettbewerben vor?
Wie bewertet die Landesregierung die Einführung von getrenntem Unterricht in verschiedenen Lernphasen, um die Motivation und die Bereitschaft von Jungen zu Lernanstrengungen zu fördern?
In welcher Art und Weise beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz an dem vom Bundesbildungsministerium konzipierten Projekt „Neue Wege für Jungs“, mit dem soziale Kompetenzen insbesondere von Jungen gestärkt werden sollen? Arbeitslosenquote
Wie hoch ist die Arbeitslosenquote unter den männlichen 15- bis 25-Jährigen im Vergleich zu den weiblichen 15- bis 25-Jährigen (seit 2001, jeweils nach Jahren aufgegliedert)?
Gruppengrößen und Personalbesetzung in den Kindergärten
Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 29.11.2007
In den rheinland-pfälzischen Kindergärten wird wichtige vorschulische Bildungs- und Betreuungsarbeit geleistet. Angesichts der vorliegenden Erkenntnisse zur kindlichen Bildung und Entwicklung steigen die Ansprüche an die fachliche Qualität und an die pädagogische Leistung. Vor diesem Hintergrund wird die Frage diskutiert, inwiefern die geltenden Bestimmungen und die entsprechenden Rahmenbedingungen es ermöglichen, die Kinder optimal zu fördern. An der einschlägigen Diskussion beteiligen sich derzeit örtliche Elterninitiativen und insbesondere der Landeselternausschuss Kindertagesstätten. Qualitätssicherung ist ein zentraler Auftrag der Kindertagesstättenpolitik. Vor diesem Hintergrund soll geklärt werden, inwieweit die Arbeitsbedingungen der Kindergärten den gesetzlichen Aufgaben entsprechen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Wie gestalten sich aktuell die durchschnittlichen Gruppengrößen in den rheinland-pfälzischen Kindergärten ohne Berücksichtigung altersgemischter Gruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie viele Gruppen dieser Art existieren insgesamt sowie unterteilt nach Größenbereichen von unter 15, 16 bis 20, 21 bis 25?
Wie gestalten sich aktuell die durchschnittlichen Gruppengrößen in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit unter drei Kindern anderer Altersgruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie viele Gruppen dieser Art existieren insgesamt sowie unterteilt nach Größenbereichen von unter 15, 16 bis 20, 21 bis 25? In welchem Umfang und inwieweit wurden die Gruppengrößen im Zusammenhang mit der Aufnahme reduziert?
Wie gestalten sich aktuell die durchschnittlichen Gruppengrößen in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit Aufnahme ab drei Kindern anderer Altersgruppen gemäß § 2 Absatz 3 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie viele Gruppen dieser Art existieren insgesamt sowie unterteilt nach Größenbereichen von unter 15, 16 bis 20, 21 bis 25? In welchem Umfang und inwieweit wurden die Gruppengrößen gemäß Vorgabe der Landesverordnung reduziert?
Wie gestalten sich aktuell die durchschnittlichen Gruppengrößen in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit zusätzlicher Aufnahme von Kleinkindern (im Alter von unter zwei Jahren und insgesamt) gemäß § 2 Absatz 3 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie viele Gruppen dieser Art existieren insgesamt sowie unterteilt nach Größenbereichen von unter 15, 16 bis 20, 21 bis 25? In welchem Umfang und inwieweit wurden die Gruppengrößen gemäß Vorgabe der Landesverordnung reduziert?
Wie viele Kindergartengruppen existieren insgesamt?
Wie viele davon sind altersgemischt, wie viele davon betreuen auch Kinder unter zwei Jahren?
Wie gestalten sich aktuell die durchschnittlichen Gruppengrößen in den rheinland-pfälzischen Kindergärten insgesamt (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie viele Gruppen existieren insgesamt nach Größenbereichen von unter 15, 16 bis 20, 21 bis 25?
Bei wie vielen Kindergartengruppen wird der in § 2 Absatz 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes vorgesehene Höchstwert von 25 Kindern erreicht? Bei wie vielen Gruppen mit einem überwiegenden Anteil an Ganztagsplätzen (Ganztagsgruppen) wird der in § 2 Absatz 2 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes vorgesehene Höchstwert von 22 Kindern erreicht?
Bei wie vielen Gruppen wird der vorgegebene Höchstwert von 25 Kindern überschritten? Bei wie vielen Gruppen wird der bei einem überwiegenden Anteil an Ganztagsplätzen vorgegebene Wert von 22 Kindern überschritten?
Wie lange dauern diese Überschreitungen bereits an, für welchen Zeitraum sind sie genehmigt?
Wie viele entsprechende Genehmigungen wurden insoweit für wie viele Gruppen im laufenden Jahr und in den beiden vergangenen Jahren erteilt?
Wie gestaltet sich aktuell die durchschnittliche Personalbesetzung (Erziehungskräfte pro Gruppe) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten ohne Berücksichtigung altersgemischter Gruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich aktuell die durchschnittliche Personalbesetzung (Erziehungskräfte pro Gruppe) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit unter drei Kindern anderer Altersgruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich aktuell die durchschnittliche Personalbesetzung (Erziehungskräfte pro Gruppe) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen bei Aufnahme ab drei Kindern anderer Altersgruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich aktuell die durchschnittliche Personalbesetzung (Erziehungskräfte pro Gruppe) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit zusätzlicher Aufnahme von Kleinkindern (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie gestaltet sie sich speziell bei Gruppen, die auch Kinder unter einem Alter von zwei Jahren aufgenommen haben?
Wie gestaltet sich aktuell die durchschnittliche Personalbesetzung (Erziehungskräfte pro Gruppe) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit Aufnahme von drei oder vier Kindern zwischen dem vollendeten zweiten und dritten Lebensjahr nach § 2 Absatz 3 der Landesverordnung (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie viele dieser Gruppen existieren? In welchem Umfang und inwieweit wurde die Personalbesetzung gemäß Vorgabe der Landesverordnung erhöht?
Wie gestaltet sich aktuell die durchschnittliche Personalbesetzung (Erziehungskräfte pro Gruppe) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit Aufnahme von fünf oder sechs Kindern zwischen dem vollendeten zweiten und dritten Lebensjahr nach § 2 Absatz 3 der Landesverordnung (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)? Wie viele dieser Gruppen existieren? In welchem Umfang und inwieweit wurde die Personalbesetzung gemäß Vorgabe der Landesverordnung erhöht?
Wie gestaltet sich aktuell die durchschnittliche Personalbesetzung (Erziehungskräfte pro Gruppe) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten insgesamt (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich demzufolge aktuell die Betreuungsrelation (Kinder pro Erziehungskraft) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten ohne Berücksichtigung altersgemischter Gruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich demzufolge aktuell die Betreuungsrelation (Kinder pro Erziehungskraft) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit unter drei Kindern anderer Altersgruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich demzufolge aktuell die Betreuungsrelation (Kinder pro Erziehungskraft) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen ab drei Kindern anderer Altersgruppen (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich demzufolge aktuell die Betreuungsrelation (Kinder pro Erziehungskraft) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit zusätzlicher Aufnahme von Kleinkindern (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich demzufolge aktuell die Betreuungsrelation (Kinder pro Erziehungskraft) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit Aufnahme von drei oder vier Kindern zwischen dem vollendeten zweiten und dritten Lebensjahr (Differenzierung nach Teilzeit- und Vollzeitgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich demzufolge aktuell die Betreuungsrelation (Kinder pro Erziehungskraft) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten bei altersgemischten Gruppen mit Aufnahme von fünf oder sechs Kindern zwischen dem vollendeten zweiten und dritten Lebensjahr (Differenzierung nach Teilzeit- und Vollzeitgruppen und insgesamt)?
Wie gestaltet sich demzufolge aktuell die Betreuungsrelation (Kinder pro Erziehungskraft) in den rheinland-pfälzischen Kindergärten insgesamt (Differenzierung nach Teilzeit- und Ganztagsgruppen und insgesamt)?
Bei wie vielen Gruppen der rheinland-pfälzischen Kindergärten sind aktuell die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 5 der Landesverordnung zum Einsatz zusätzlichen Erziehungspersonals mit Zustimmung des Jugendamts erfüllt, weil a) die Öffnungszeit u. a. zur ganztägigen Betreuung von Kindern mehr als sieben Stunden täglich beträgt, b) Kinder aufgenommen werden, für die ein höherer Betreuungsaufwand besteht, c) die Kindergartenleitung teilweise oder ganz für die Leitungsarbeit freigestellt werden soll, d) bei einem hohen Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund eine geeignete Fachkraft mit interkultureller Kompetenz eingesetzt werden soll, e) zur besonderen Förderung von Aussiedlerkindern eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden soll, f) zur Vermittlung der französischen Sprache in Kindergärten eine französische Erziehungskraft eingesetzt werden soll? Bei vielen Gruppen sind die Voraussetzungen nach § 2 Absatz 5 der Landesverordnung zur Vereinbarung eines einrichtungsbezogenen Personalschlüssels wegen gleichzeitigen Vorliegens mehrerer Voraussetzungen, bei wie vielen zur Personalanpassung wegen schwachen Nachmittagsbesuchs erfüllt?
Bei wie vielen Gruppen und inwieweit wurden die entsprechenden Möglichkeiten nach § 2 Absatz 5 der Landesverordnung umgesetzt? Aus welchen Gründen erfolgte die Umsetzung bei wie vielen Gruppen nicht?
Betriebliche Kindertagesstätten sind ein besonders wirkungsvoller Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bieten sie doch arbeitsplatznahe Kinderbetreuung. Betriebliche Kinderbetreuung kann sich darüber hinaus positiv auf Arbeitsmotivation und Arbeitsleistung auswirken, so dass betriebliche Kindertagesstätten auch aus dieser Sicht empfehlenswert sind. Das Engagement von Unternehmen für betriebliche Kinderbetreuung ist lobenswert, allerdings wird häufig über Hindernisse berichtet, die der Verwirklichung betrieblicher Kinderbetreuung im Wege stehen.
Es ist wichtig, die Vorteile betrieblicher Kinderbetreuung umfassend bewusst zu machen und ihre Rahmenbedingungen attraktiv zu gestalten, damit sich ihre strukturelle Bedeutung in einem wachsenden Angebot niederschlägt. Für den vorgesehenen Ausbau der Betreuung für Kleinkinder können betriebliche Kindertagesstätten von besonderer Bedeutung sein. Bislang hat die betriebliche Kinderbetreuung in der Kindertagesstättenpolitik der Landesregierung keine besondere Rolle gespielt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Zahl der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz, die Betriebe oder öffentliche Einrichtungen im Sinne von §10 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz tragen oder betreiben, in den letzten fünf Jahren bis heute entwickelt (Differenzierung nach Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und insgesamt)?
2. Inwieweit handelt es sich insoweit um
a) Krippen,
b) Kindergärten,
c) Horte und
d) andere Einrichtungen
gemäß § 1 Kindertagesstättengesetz (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)?
3. Wie hat sich die Zahl der insoweit
a) vorhandenen Gruppen,
b) vorhandenen Plätze und
c) betreuten Kinder
entwickelt (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)?
4. In welchen Jugendamtsbezirken liegen die jeweiligen
a) Einrichtungen,
b) Gruppen,
c) Plätze und
d) Kinder
in Rheinland-Pfalz? Wie verteilen sie sich auf städtische und ländliche Regionen?
5. Wie haben sich die Anteile der Kindertagesstätten von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen jeweils und insgesamt an der Gesamtzahl der Kindertagesstätten entwickelt (Differenzierung nach Jugendamtsbezirken und insgesamt)?
6. Welche Anteile gelten insoweit insbesondere für den Bereich
a) Krippen,
b) Kindergärten,
c) Horte und
d) anderer Einrichtungen
gemäß § 1 Kindertagesstättengesetz (Differenzierung wie zuvor)?
7. Wie stellen sich die Anteile der insgesamt
a) vorhandenen Gruppen,
b) vorhandenen Plätze und
c) betreuten Kinder
dar (Differenzierung wie zuvor)?
8. Wie hoch liegen jeweils und insgesamt die absoluten Zahlen und Anteile derjenigen Betriebe und öffentlichen Einrichtungen, die in Rheinland-Pfalz
a) eigene Kindertagesstätten haben und
b) Kinderbetreuung im Sinne von § 10 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz anbieten
(Differenzierung nach Einrichtungsarten, Jugendamtsbezirken und insgesamt)?
9. In welchem Umfang haben Betriebe und öffentliche Einrichtungen gemäß § 10 Abs. 4 Kindertagesstättengesetz Belegungen von Plätzen in Kindertagesstätten des Bedarfsplanes vereinbart (Differenzierung nach Einrichtungsarten, Jugendamtsbezirken und insgesamt)?
10. Für wie viele Kindertagesstätten von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen mit wie vielen Gruppen, Plätzen und betreuten Kindern wird Landesförderung nach § 10 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz geleistet (Differenzierung nach Einrichtungsarten, Jugendamtsbezirken und insgesamt)? Wie wird die Nicht-Förderung begründet?
11. Für wie viele Plätze in Kindertagesstätten wird Förderung nach § 10 Abs. 4 Kindertagesstättengesetz geleistet (Differenzierung nach Jugendamtsbezirken, Einrichtungsarten und insgesamt)?
12. Wie hoch (Arbeitsplatzzahl) liegen das Größenspektrum und der Größendurchschnitt der Betriebe und öffentlichen Einrichtungen mit eigenen Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz? In welchen Bereichen sind eigene Kindertagesstätten besonders stark bzw. besonders schwach vertreten?
13. Zu welchen Bereichen (Branchen) gehören die Betriebe und öffentlichen Einrichtungen mit eigenen Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz? In welchen Bereichen sind eigene Kindertagesstätten besonders stark bzw. besonders schwach vertreten? Welche Dienststellen des Landes haben betriebliche Kindertagesstätten (mit wie vielen Gruppen und Plätzen), welche nicht?
14. Inwieweit hält die Landesregierung das gegenwärtige Angebot an betrieblicher Kinderbetreuung für angemessen und bedarfsgerecht?
15. Welche Hindernisse, etwa baulicher oder finanzieller Art stehen der Verwirklichung betrieblicher Kinderbetreuung in der Praxis im Wege? Welche Kostenanteile und durchschnittlichen Realkosten pro Betreuungsplatz haben Betriebe oder öffentliche Einrichtungen mit eigenen Kindertagesstätten zu tragen? Inwieweit benötigen insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen stärkere Hilfestellungen und Unterstützung, welches Konzept verfolgt die Landesregierung hierfür?
16. In wie vielen und welchen Fällen wurde geplanten betrieblichen Kindertagesstätten keine Betriebserlaubnis erteilt? Welche Gründe gab es dafür und welche Folgen sind damit verbunden?
17. Welche Bedeutung hat die betriebliche Kinderbetreuung für den vorgesehenen Ausbau der Kleinkinderbetreuung und zur Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf?
Als Nachwirkung der Ereignisse des Zweiten Weltkrieges und der damit verbundenen Benachteiligung der deutschstämmigen Bevölkerung kommen nach wie vor Zuwanderer aus verschiedenen Herkunftsgebieten, die seit 1993 im Bundesvertriebenengesetz (BVFG) als „Spätaussiedler“ bezeichnet werden, nach Deutschland, um sich hier ein neues Leben aufzubauen. In den letzten Jahren haben sich die Integrationsvoraussetzungen für diesen Personenkreis infolge geringer Sprachkenntnisse, oft unzureichender beruflicher Qualifikation und der schlechteren wirtschaftlichen Situation negativ entwickelt.
Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Zehntausend Spätaussiedler – vor allem aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion – aufgenommen. Diese Menschen gilt es, als Bürger in die Gesellschaft zu integrieren, damit sie bei uns eine neue Heimat finden.
Mit der Großen Anfrage soll die Situation der in Rheinland-Pfalz lebenden Spätaussiedler im Hinblick auf ihre Integration näher beleuchtet werden, Stärken und Schwachstellen erörtert und Hinweise auf Änderungen bei der Integrationsarbeit gegeben werden. Viele Spätaussiedler beziehen noch heute einen wesentlichen Anteil ihrer Identität aus ihrer deutsch-russischen Geschichte. Einem Großteil der Deutschen sind diese Geschichte und das schwere Kriegsfolgenschicksal der Russlanddeutschen jedoch unbekannt. Nur das Wissen um diese Geschichte kann aber ein besseres Verständnis für die besonderen Probleme im Hinblick auf Sprachschwierigkeiten, Kultur und den Konflikt im Aufnahmeland wecken.
Die erfolgreiche Integration der Spätaussiedler ist für die Zukunft und den inneren Frieden unseres Bundeslandes von großer Bedeutung.
Zum Gelingen des Integrationsprozesses sind neben Bund und Land auch die Kommunen, Kirchen, karitativen Verbände, der Bund der Vertriebenen und die Landsmannschaften, Vereine und zahllose Ehrenamtliche notwendig. Wir fragen die Landesregierung:
I. Allgemeines
1. Wie viele Spätaussiedler (einschließlich nicht deutscher Ehegatten und Nachkommen) sind seit dem 1. Januar 1993 in Rheinland- Pfalz aufgenommen worden (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsland und BVFG-Status)?
2. Wie verteilen sich derzeit die aufgenommenen Spätaussiedler auf Städte und Gemeinden?
3. Wo gibt es Siedlungsschwerpunkte (an bestimmten Orten bzw. in bestimmen Stadtteilen) und weshalb? Konnte bzw. kann die Landesregierung regulierend eingreifen? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
4. Wie viele Spätaussiedler sind derzeit in einem Übergangswohnheim oder in vergleichbaren Gemeinschaftsunterkünften untergebracht? Wie lange beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Übergangswohnheim?
5. Gibt es Überlegungen, Spätaussiedler zukünftig ohne Aufenthalt in Übergangswohnheimen aufzunehmen?
6. Wie wird sich nach den Erkenntnissen der Landesregierung der Zuzug von Spätaussiedlern in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren entwickeln?
II. Sprachliche Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen
7. Welche Möglichkeiten bestehen sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene, an Deutschkursen teilzunehmen? Gibt es gegebenenfalls Wartezeiten?
8. Wie werden diese Sprachkurse finanziert (Verhältnis öffentliche Mittel, Eigenanteil etc.)?
9. In welcher Höhe standen in den vergangenen fünf Jahren öffentliche Mittel zur Finanzierung von Sprachkursen zur Verfügung und was ist in den folgenden Jahren vorgesehen?
10. Wer bietet in Rheinland-Pfalz Deutschkurse für Spätaussiedler an?
11. Hält die Landesregierung das Angebot im Hinblick auf die Sprachdefizite für ausreichend? Wie ist es um Kinderbetreuungsmöglichkeiten und sozialpädagogische Betreuung bestellt?
12. Wie prüft die Landesregierung die Kompetenz, Zielsetzung, Durchführung, Qualität und den Erfolg der Sprachkurse?
13. Welche Probleme treten nach Auffassung der Landesregierung bei der sprachlichen Integration von Spätaussiedlern auf? Wie viele Sprachkursteilnehmer brechen den Kurs vorzeitig ab und weshalb?
III. Schulische und berufliche Abschlüsse
14. Wie erfolgt die Anerkennung von Schul- und Berufsabschlusszeugnissen und wer ist dafür zuständig? Welche Schwierigkeiten treten hierbei auf?
15. Besteht nach Erkenntnissen der Landesregierung ein Zusammenhang zwischen Einreisealter bzw. vorhandenem Schulabschluss und einer erfolgreichen Integration? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen gibt es hieraus?
16. Welche Erfolge wurden bei der schulischen Integration von Spätaussiedlern und Jugendlichen erzielt und wo treten Probleme auf?
17. Gibt es spezielle Programme oder Maßnahmen, schulpflichtigen Spätaussiedlern Nachhilfeunterricht zu erteilen? Wenn ja, wie ist dies organisiert und finanziert? Wenn nein, warum nicht?
18. An welchen Schulen in Rheinland-Pfalz können schulpflichtige Spätaussiedler die Sprache ihres Herkunftlandes in Wort und Schrift lernen? Wie beurteilt die Landesregierung diese Möglichkeit?
19. Welchen Anteil stellen jugendliche Spätaussiedler nach Erkenntnissen der Landesregierung an den Hauptschulen und der DOS im Land? Wie viele jugendliche Spätaussiedler haben in den letzten fünf Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen?
20. Welchen Anteil an den Ausbildungsverträgen im Handwerk haben nach Erkenntnissen der Landesregierung die jugendlichen Spätaussiedler?
IV. Auffälligkeiten bei Straftaten
21. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob im Bereich der Kriminalität Auffälligkeiten von jugendlichen Spätaussiedlern im Vergleich zur übrigen Bevölkerung bestehen? Wenn ja, sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen krimineller Entwicklung und fehlgeschlagener Integration, insbesondere von Jugendlichen?
22. Mit welchen Maßnahmen – z. B. SOKOs – ist die Polizei in den letzten sieben Jahren mit welchen regionalen und inhaltlichen Schwerpunkten vorgegangen? Welche Erfolge konnten damit erzielt werden?
23. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob im Bereich Alkohol- und Drogenkonsum Auffälligkeiten von jugendlichen Spätaussiedlern im Vergleich zu anderen Jugendlichen bestehen? Wenn ja, welche präventiven Abhilfemaßnahmen werden diesbezüglich getroffen?
24. Welchen Anteil an den Drogentoten in Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren hatten Spätaussiedler? Wie unterscheidet sich ihr Drogenkonsum von dem anderer Bevölkerungsgruppen?
25. In welchem Verhältnis stehen strafrechtlich relevantes Verhalten junger Spätaussiedler und Drogenkonsum?
26. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, ob im Bereich der Spätaussiedler HIV/AIDS eine Rolle spielt?
27. Welche speziellen Probleme gibt es im Strafvollzug mit Spätaussiedlern?
V. Gesellschaftliche Integration
28. Welche Rolle spielen der Bund der Vertriebenen bzw. die Landsmannschaften bei der Integration der Spätaussiedler in Rheinland- Pfalz seit 1991?
29. Wie hat sich die staatliche Förderung in diesem Bereich seit 1991 entwickelt?
30. Welche Initiativen kommunaler, kirchlicher, karitativer Träger oder von Vereinen, die sich speziell der Integration von Spätaussiedlern annehmen, gibt es in Rheinland-Pfalz? Wie werden sie von der Landesregierung unterstützt?
31. Werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe auf den Umgang mit jugendlichen Spätaussiedlern besonders vorbereitet? Wenn ja, wie geschieht dies?
32. Was unternimmt die Landesregierung, um die Akzeptanz von Spätaussiedlern bei der einheimischen Bevölkerung zu steigern sowie die vorhandenen, integrationshemmenden Vorurteile abzubauen?
VI. Berufliche Integration
33. Welche Möglichkeiten bestehen, um die Integration von Spätaussiedlern in den Arbeitsmarkt zu erleichtern?
34. Wie hoch ist nach Erkenntnissen der Landesregierung die Arbeitslosigkeit jugendlicher und erwachsener Spätaussiedler? Gibt es regionale Schwerpunkte?
VII. Mortalitätsraten
35. Wie hoch ist die Mortalitätsrate von Spätaussiedlern (jeweils aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen)?
36. Gibt es Abweichungen bei einzelnen Mortalitätsraten von Aussiedlern, wie z. B. der Mortalität infolge von Lungen-, Leberund Magenkrebs (jeweils aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen)? Wenn ja, worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen?
37. Gibt es Abweichungen bei der Mortalitätsrate von Aussiedlern aufgrund nicht natürlicher Todesursachen (jeweils aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen)? Wenn ja, worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen?
Aktuelle Situation der Tagespflege in Rheinland-Pfalz
Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 27.06.2007
Die Vereinbarung der großen Koalition zum Ausbau der Betreuung von Kleinkindern sieht vor, das Platzangebot für die Betreuungvon Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahren in den nächsten Jahren bedarfsgerecht auszubauen. Die Förderung der Kinder soll dabei auch in Tagespflege vorgenommen werden können. Hierfür ist es wichtig, für die Tagespflege entsprechendeArbeitsbedingungen bereitzustellen, damit sie insbesondere auch im ländlichen Raum als Betreuungsalternative zum institutionellenAngebot fungieren kann. Die Tagespflege wird in Rheinland-Pfalz bislang nicht gleichberechtigt gefördert. Es liegen Informationenvor, wonach Tagespflegepersonen über unverhältnismäßige Anforderungen und wachsende Belastungen klagen. Der TageselternvereinRheinland-Pfalz tritt für mehr soziale und finanzielle Anerkennung ein.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Wie viele Tagespflegepersonen mit Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII sind aktuell in Rheinland-Pfalz tätig? Wie hoch schätztdie Landesregierung die Zahl der Pflegepersonen ohne Pflegeerlaubnis ein?
Wie verteilt sich diese Zahl auf die Jugendamtsbezirke?
Wie viele Kinder welcher Altersgruppe werden insoweit in Rheinland-Pfalz aktuell in Tagespflege betreut und gefördert?
Wie verteilt sich diese Zahl auf die Jugendamtsbezirke?
Wie viele Kinder werden durchschnittlich in den bestehenden Tagespflegestellen betreut? Wie stellt sich die Betreuungsdauerdar? In welchem Umfang sind in Rheinland-Pfalz Tagespflegeverhältnisse bestehend, die auch eine Betreuung über Nacht beinhalten?
Welches Bild ergibt sich für die einzelnen Jugendamtsbezirke?
Inwieweit werden die Tagespflegeverhältnisse durch das Jugendamt vermittelt (absolute Zahlen und Anteile)? Inwieweit kommendie Tagespflegeverhältnisse ohne Hinzuziehung des Jugendamts zu Stande?
Wie verteilen sich die Zahlen auf die Jugendamtsbezirke (Differenzierung wie zuvor)?
Welche Voraussetzungen haben die Tagespflegepersonen in Rheinland-Pfalz aufgrund bundes- bzw. landesspezifischer Regelungoder Programmen zur Erteilung der Pflegeerlaubnis konkret nachzuweisen? Inwieweit sind die Voraussetzungen gegeben?Welche Kriterien müssen zur Erlangung einer Erlaubnis für Über-Nacht-Betreuung erfüllt werden?
Welche Anforderungen werden in Rheinland-Pfalz hinsichtlich der qualifizierten Lehrgänge gemäß § 43 Abs. 2 SGB VIII konkretgestellt?
Wie sollen die in § 43 Abs. 2 SGB VIII geforderten Kenntnisse in anderer Weise nachgewiesen werden, wie es die entsprechendeBestimmung vorsieht?
Inwieweit wird bei den zu stellenden Anforderungen nach der Zahl der betreuten Kinder oder der Art der Vermittlung differenziert?Inwieweit wäre dies sinnvoll?
Inwieweit will die Landesregierung von der in § 43 Abs. 4 SGB VIII vorgesehenen Ermächtigung Gebrauch machen, eine Pflegeerlaubnisauch für weniger als fünf Kinder zuzulassen?
Inwieweit werden die Kosten der Tagespflegetätigkeit ganz oder teilweise vom Jugendamt getragen?
Welches Bild ergibt sich hierbei für die einzelnen Jugendamtsbezirke?
Welche Voraussetzungen müssen dafür jeweils erfüllt sein? Welche Folgen sind damit verbunden?
Welche Vergütungen erhalten Tagespflegekräfte in Rheinland-Pfalz durchschnittlich pro Stunde und Kind?
Entwicklung der Unterrichtsversorgung an den Schulen in Rheinland-Pfalz im Schuljahr 2006/2007
Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 27.04.2007
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie stellte sich die Unterrichtsversorgung an jeder der allgemein bildenden Schulen zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik (14. September 2006) und zum 1. Februar 2007 im Vergleich dar? Bitte die Angaben entsprechend der Gliederung in der Landtagsvorlage 15/643 vornehmen.
2. Wie stellte sich die Unterrichtsversorgung an jeder der berufsbildenden Schulen zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik (4.Oktober 2006), zum 1. November 2006 und zum 1. Februar 2007 dar? Bitte die Angaben entsprechend der Gliederung in der Landtagsvorlage 15/684 mit der Ergänzung vornehmen, dass auch der Unterrichtsausfall am Stichtag 4. Oktober 2006 in Lehrerstellen angegeben wird.
3. Wie stellte sich die Unterrichtsversorgung an den einzelnen Schulformen in jeder berufsbildenden Schule zum Stichtag der amtlichen Schulstatistik (4. Oktober 2006), zum 1. November 2006 und zum 1. Februar 2007 dar? Bitte die Frage entsprechend Frage 2 beantworten.
Art und Umfang der Prostitution und Situation der männlichen und weiblichen Prostituierten in Rheinland-Pfalz
Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 12.03.2007
Die Lebenssituation von Frauen und Mädchen in der Prostitution ist oft von großerNot gekennzeichnet: Sie erleidenGewalt durch Zuhälter und Freier, werden ausgebeutet, entwürdigt und gesellschaftlich ausgegrenzt.
Hohe gesundheitliche Risiken und Krankenheiten gehören ebenso zu ihrem Alltag wie Abhängigkeiten verschiedenster Art. Zudem fehlt ihnen jegliche Aussicht auf eine lebenswerte Zukunft.
Die Sach- und Rechtslage für die Prostitution hat sich durch das Prostitutionsgesetz und die Änderung des Infektionsschutzgesetzes seit 2002 deutlich geändert. Die über die Wirkungen des Prostitutionsgesetzes erstellten Berichte geben nur unzureichend die Situation in Rheinland-Pfalz wieder, die wir durch die nachstehenden Frage erhellen wollen.
1. Umfang der Prostitution
1.1 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl von Prostituierten (soweitmöglich getrennt nach Männern und Frauen) in Rheinland-Pfalz vor?
1.2 Wie viele sind hiervon in der gesetzlichen Sozialversicherung gemeldet?
1.3 Wie viele sind als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer gemeldet?
1.4 Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer ein?
1.5 Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über minderjährige Prostituierte in Rheinland-Pfalz vor?
1.6 Wie hoch schätzt die Landesregierung die Dunkelziffer ein?
1.7 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Herkunft der Prostituierten vor? Wie viele kommen aus europäischenund wie viele aus nicht europäischen Staaten?
1.8 Wie viele Prostituierte kommen aus Deutschland?
2. Straßenprostitution
2.1 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl der Personen vor, die der Prostitution auf der Straße nachgehen (soweit möglich getrennt nach Frauen und Männern)?
2.2 Wo ist die Straßenprostitution aufgrund welcher gesetzlicher Regelungen erlaubt, wo nicht?
2.3 Gibt es besondere gesetzliche Bedingungen für die Prostitution inWohnwagen, Wohnmobilen oder dergleichen?
2.4 Wo und unter welchen Bedingungen ist diese Art der Prostitution erlaubt?Wo nicht?
3. Prostitution in Bordellen
3.1 In welcher Form und wo unterliegen Bordelle einer Genehmigung?Wo nicht?
3.2 Wer ist für die Genehmigung zuständig?
3.3 Für wie viele Bordelle gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz Genehmigungen? Sind darüber hinaus Bordelle bekannt?
3.4 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl der Personen vor (getrennt nach männlichen und weiblichen Prostituierten), die in Bordellen der Prostitution nachgehen?
4. Wohnungs- und Bestellprostitution
4.1 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die so genannte Wohnungsprostitution vor?
4.2 Unter welchen Bedingungen und wo ist diese zulässig, wo nicht?
4.3 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Prostitution als Callgirl, Callboy oder Callguy vor? Wie viele Personen gehen dieser Art der Prostitution nach?
5. Zuhälter
5.1 Welche Erkenntnisse liegen über die Arbeit von Zuhältern vor?
5.2 Wie viele Prostituierte sind nach Einschätzung der Landesregierung an Zuhälter gebunden?
6. Gründe für die Prostitution
6.1 Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Motive für die Ausübung der Prostitution vor?
6.2 Wie viele Personen gehen der Prostitution nach, um ihre Drogensucht zu finanzieren?
6.3 Wie viele Personen gehen der Prostitution nach, insbesondere als Callboy, Callgirl oder Callguy, um sich ihr Studium zu finanzieren?
6.4 Wie viele Personen gehen der Prostitution nach, um sich und ihre Familien aufgrund bestehender Armut zu finanzieren?
7. Dienstleistungsmarkt
7.1 Welche Erkenntnisse (z. B. aus Studien) gibt es über die Inanspruchnahme der Dienste von Prostituierten (soweitmöglich getrennt nach männlichen und weiblichen Prostituierten)?
7.2 Welche Erkenntnisse liegen über den wirtschaftlichen Umfang dieses Marktes vor?
8. Schwarzarbeit oder Alternative zu ALG II
8.1 Welche Erkenntnisse liegen über die Zahl der Prostituierten vor, die in Bordellen abhängig beschäftigt, aber nicht der Sozialversicherung gemeldet ist?
8.2 In welchem Umfang wurde diese Form der Schwarzarbeit in den letzten fünf Jahren durch wen verfolgt?
8.3 In welchem Umfang wurden Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren eingeleitet?
8.4 In welchem Umfang wurden Bußgelder festgesetzt und in welchem Umfang tatsächlich gezahlt?
8.5 Aufgrund der Legalisierung der Prostitution durch das Prostitutionsgesetz gab es in Einzelfällen Agenturen und Argen, die insbesondere Frauen auf eine Berufstätigkeit als Prostituierte verwiesen haben.Gab es entsprechende Fälle in Rheinland-Pfalz?
8.6 Ist gewährleistet, dass ein solcher Verweis trotz Legalisierung heute und in Zukunft unzulässig ist?
9. Zwangsprostitution
9.1 In welchem Umfang wurden in den letzten fünf Jahren Fälle von Zwangsprostitution festgestellt?
9.2 Wie viele Razzien wurden u. a. zur Feststellung von Zwangsprostitution in den letzen fünf Jahren durchgeführt?
9.3 Inwieweit hat sich die durch das Prostitutionsgesetz ab 2002 geänderte Rechtslage ausgewirkt?
9.4 In wie vielen Fällen wurden Ermittlungen aufgenommen?
9.5 In wie vielen Fällen erfolgten Anzeigen?
9.6 In wie vielen Fällen erfolgten Verurteilungen?
9.7 Wie viele Frauen waren hiervon betroffen?
9.8 Wie viele der betroffenen Frauen waren Deutsche, wie viele sind aus EU-Ländern und wie viele aus welchen Nicht-EULändern hierhin gelockt worden?
9.9 Was ist mit den Frauen nach den Razzien geschehen?
9.10 Wie viele waren bereit, in den Ermittlungen und im Gerichtsverfahren auszusagen?
9.11 Wie viele wurden zu welchem Zeitpunkt vor, während oder ohne ein Verfahren wieder in ihre Herkunftsländer ausgewiesen (bitte unterscheiden nach freiwilliger und nicht freiwilliger Ausreise)?
9.12 Welche Hilfen wurden betroffenen Frauen angeboten und wie viele machten hiervon Gebrauch?
10. Strafrechtliche und polizeiliche Verfolgung
10.1 In welchem Umfang wurde in den letzten fünf Jahren gegen rechtswidrige Formen der Prostitution durch wen vorgegangen?
10.2 In welchem Umfang und in welcher Form wurde in den letzten fünf Jahren gegen Zuhälter vorgegangen?
10.3 Inwieweit hat das Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes der Polizei den Zugang zu den Bordellen erschwert?
10.4 Gibt es in polizeilichen Dienststellen Spezialreferate für die Verfolgung von Zwangsprostitution?
11. Gesundheitsversorgung (Angaben bitte soweit möglich getrennt nach männlichen und weiblichen Prostituierten)
11.1 Welche Erkenntnisse gibt es über die Verbreitung von Drogensucht bei den Prostituierten?
11.2 Welche Erkenntnisse gibt es über die Verbreitung von Geschlechtskrankheiten bei den Prostituierten?
11.3 Welche Erkenntnisse gibt es über dieVerbreitung von anderen ansteckendenKrankheiten, z. B.Hepatitis B, bei Prostituierten?
11.4 Welche Erkenntnisse gibt es über die Verbreitung von HIV-Infektionen und AIDS bei den Prostituierten?
11.5 Wie hat sich die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (Fortfall des Gesundheitszeugnisses) auf die o. a. Erkenntnisse ausgewirkt?
11.6 Wie hat sich die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Gesundheitsschutz der Freier/Kunden und Kundinnen und deren Partner/Partnerinnen und Angehörige ausgewirkt?
11.7 Wie bewertet die Landesregierung die von Prostituierten ausgehenden gesundheitlichen Gefährdungen der Bevölkerung?
12. Ausstiegshilfen
12.1 Welche Ausstiegshilfen werden den Prostituierten in Rheinland-Pfalz wo und durch wen geboten?
12.2 Inwieweit wurden diese Hilfen auch ausländischen Prostituierten gewährt?
12.3 Wie vielen Prostituierten gelang mit welchen Hilfen in den letzten fünf Jahren der Ausstieg?
12.4 Wie bewertet die Landesregierung denWunsch nach Ausstieg aus der Prostitution?
12.5 Wie bewertet die Landesregierung Umfang undWirkung der bestehenden Ausstiegshilfen?
13. Situation in Europa
13.1 In welchen europäischen Staaten ist die Prostitution seit wann gänzlich verboten?
13.2 Inwieweit findet eine Zusammenarbeit der rheinland-pfälzischen Polizei über Landes- und Bundesgrenzen hinwegmit anderen Polizeibehörden statt?
Voraussetzungen und Handlungsbedarf zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung
Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 14.12.2006
Kinder sollen gesund aufwachsen und sich positiv entwickeln können. Sie müssen vor Vernachlässigung und Misshandlung geschützt sein. Dafür bedarf es eines breiten Spektrums an Maßnahmen mit dem Ziel, das Kindeswohl zu stärken und zu schützen. Angesichts aktueller Geschehnisse in den letzten Wochen haben verschiedene Länder wie Hessen, Bayern und das Saarland Landeskonzepte zum besseren Schutz von Kindern durch bessere Früherkennung und Etablierung eines Informations- und Kontrollsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls unter Beteiligung der Ärzteschaft und unter Heranziehung der Gesundheits- und Jugendämter vorgestellt. Rheinland-Pfalz nimmt zwar an einem regional begrenzten Modellprojekt zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung teil, verpflichtende Früherkennungsuntersuchungen, wie von anderen Ländern gefordert, werden aber abgelehnt. Auf Landesebene ist kein durchgreifendes Konzept zur Verbesserung des Kindesschutzes ersichtlich. Damit bleibt die hiesige Landesregierung hinter anderen Regierungen zurück.
Vor diesem Hintergrund soll die vorliegende parlamentarische Initiative dazu beitragen, dass in Rheinland-Pfalz alle politischen und rechtlichen Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung ausgeschöpft werden. Ausgangspunkt hierfür soll eine Analyse der Voraussetzungen, der Möglichkeiten und des Handlungsbedarfs sein.
Wir fragen die Landesregierung:
I. Früherkennungsuntersuchungen
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Stellenwert der Früherkennungsuntersuchungen nach SGB V?
2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung für die Entwicklung der Teilnahmezahlen und Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen in Rheinland-Pfalz ?
3. Welche Erkenntnisse hat sie über die Sozialstruktur der Teilnehmer und der Nichtteilnehmer?
4. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung auf
a) Bundesebene und
b) Landesebene
zur Steigerung der Teilnahmequote an den Früherkennungsuntersuchungen?
5. Was hat die Landesregierung insoweit unternommen, was bleibt zu tun?
6. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung auf
a) Landesebene und
b) Bundesebene
zur verbindlichen Gewährleistung der Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen?
7. Was hat die Landesregierung insoweit unternommen, was bleibt zu tun?
8. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung auf
a) Landesebene und
b) Bundesebene
zur Aufnahme spezifischer Untersuchungsinhalte in Bezug auf Vernachlässigung und Misshandlung?
9. Was hat die Landesregierung insoweit unternommen, was bleibt zu tun?
10. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung auf
a) Landesebene und
b) Bundesebene
zur Neubestimmung der Untersuchungsintervalle?
11. Was hat die Landesregierung insoweit unternommen, was bleibt zu tun?
12. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung auf
a) Landesebene und
b) Bundesebene
zur Erfassung der Nichtteilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen und zur Reaktion darauf?
13. Was hat die Landesregierung insoweit unternommen, was bleibt zu tun?
II. Vorsorge, Frühwarnung
14. Welche Rolle kommt nach Auffassung der Landesregierung Familien im Rahmen eines Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu?
15. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, die Familien in Wahrnehmung dieser Rolle zu stärken und diese Rolle auszubauen?
16. Welche landesweit wirksamen Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
17. Welcher Handlungsbedarf besteht?
18. Welche Rolle kommt nach Ansicht der Landesregierung der Ärzteschaft und Fachkräften und Einrichtungen des Gesundheitswesens
im Rahmen eines Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu?
19. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, diese Personen und Stellen in Wahrnehmung dieser Rolle zu stärken und diese Rolle auszubauen?
20. Welche landesweit wirksamen Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
21. Welcher Handlungsbedarf besteht?
22. Welche Rolle kommt nach Auffassung der Landesregierung den Krankenversicherungen im Rahmen eines Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu?
23. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, die Krankenversicherungen in Wahrnehmung dieser Rolle zu stärken und diese Rolle auszubauen?
24. Welche landesweit wirksamen Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
25. Welcher Handlungsbedarf besteht?
26. Welche Rolle kommt nach Auffassung der Landesregierung der freien Jugendhilfe, insbesondere Kindertagesstätten und anderen
Einrichtungen und Organisationen für Kinder, im Rahmen eines Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu?
27. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, diese Einrichtungen und Stellen und ihr Personal in der Wahrnehmung dieser Rolle zu stärken und diese Rolle auszubauen?
28. Welche landesweit wirksamen Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
29. Welcher Handlungsbedarf besteht?
30. Welche Rolle kommt nach Auffassung der Landesregierung der öffentlichen Jugendhilfe, insbesondere den Jugendämtern und
ihrem Personal, im Rahmen eines Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu?
31. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Jugendhilfe in Wahrnehmung dieser Rolle zu stärken und diese Rolle auszubauen?
32. Welche landesweit wirksamen Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
33. Welcher Handlungsbedarf besteht?
34. Welche Rolle kommt nach Auffassung der Landesregierung den Schulen und ihrem Personal im Rahmen eines Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu?
35. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, die Schulen in Wahrnehmung dieser Rolle zu stärken und diese Rolle auszubauen?
36. Welche landesweit wirksamen Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
37. Welcher Handlungsbedarf besteht?
38. Welche Rolle kommt nach Auffassung der Landesregierung dem öffentlichen Gesundheitsdienst, insbesondere den Gesundheitsämtern, im Rahmen eines Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu?
39. Welche Möglichkeiten und Notwendigkeiten sieht die Landesregierung in Rheinland-Pfalz, den öffentlichen Gesundheitsdienst in Wahrnehmung dieser Rolle zu stärken und diese Rolle auszubauen?
40. Welche landesweit wirksamen Maßnahmen werden hierzu ergriffen?
41. Welcher Handlungsbedarf besteht?
III. Vernetzung
42. Welche datenrechtlichen Voraussetzungen müssen für ein wirksamens und vernetztes Vorsorge- und Frühwarnsystem zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung gegeben sein?
43. Welcher Handlungsbedarf besteht?
44. Welche strukturellen Voraussetzungen müssen für ein wirksames und vernetztes Vorsorge- und Frühwarnsystem zur Sicherstellung des Kindeswohls und zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung gegeben sein?
45. Welcher Handlungsbedarf besteht?
46. Ist die Landesregierung bereit, den Absichten des Saarlandes und des Freistaates Bayern zu folgen und ein (gesetzliches) landesweites Informationssystem aufzubauen, in dem über eine zentrale Stelle ein Abgleich zwischen den vorhandenen Kindern und den Teilnehmern an Früherkennungsuntersuchungen vorgenommen wird, die Erziehungsberechtigten im Falle der Nichtteilnahme eine Einladung zur Wahrnehmung und ein Beratungsangebot des Gesundheitsamts erhalten und im Falle erneuter Nichtteilnahme die Jugendämter informiert werden?
47. Wenn nein, warum nicht?
48. Ist die Landesregierung bereit, entsprechend der Ankündigung des Freistaates Bayern den Datenaustausch zwischen allen zuständigen Stellen auf den Prüfstand zu stellen?
49. Wenn nein, warum nicht?
50. Welches sind die besonderen Problem- und Zielgruppen eines vernetzten, interdisziplinären Vorsorge- und Frühwarnsystems zur Sicherstellung des Kindeswohls? Welcher Sachstand ist beim Aufbau eines solchen Netzes in Rheinland-Pfalz erreicht?
Die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit finden sie hier:
Haushaltslage und Haushaltsentwicklung des Landes Rheinland-Pfalz
Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 28.09.2006
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie hoch sind zum Jahresende 2005 und voraussichtlich zum Jahresende 2006 die Schulden am Kreditmarkt des Landeshaushaltes (Kernhaushalt), der Landesbetriebe, der Mainzer Universitätskliniken zur Finanzierung des Landesanteils der Investitionen nach dem Hochschulbauförderungsgesetz, die Schulden des Landes für die private Vorfinanzierung von Landesstraßen, Wasseranlagen und Hochbauten?
2. Welche Verschuldung des Landes je Einwohner ergibt sich daraus?
3. Wie hoch sind zum Jahresende 2005 und voraussichtlich zum Jahresende 2006 die Kredite, die die „plp-Management GmbH & Co KG“ zum Kauf oder im Rahmen der Aktivierung von Landesvermögen aufgenommen hat?
4. Wie hoch sind im Jahr 2005 und voraussichtlich im Jahr 2006 die Zinszahlungen, die die „plp-Management GmbH & Co KG“ leisten muss?
5. Wie hoch sind zum Jahresende 2005 und voraussichtlich zum Jahresende 2006 die Kredite zur Finanzierung von Krankenhausbauten, die aus dem Landeshaushalt zu verzinsen und zu tilgen sind?
6. Wie hoch sind im Jahr 2005 und voraussichtlich im Jahr 2006 die Zinszahlungen, die aus den Krediten am Kreditmarkt für den Landeshaushalt (Kernhaushalt), für die private Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen, für die Kredite der Mainzer Universitätsklinik zu leisten sind, sowie die Zinszahlungen der Landesbetriebe für deren Kredite am Kreditmarkt?
7. Wie hoch ist der Anteil aller dieser Zinszahlungen an den Steuereinnahmen des Landeshaushaltes, inklusiv und ohne Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen, an den bereinigten Gesamteinnahmen und den bereinigten Gesamtausgaben in den Jahren 2005 und 2006?
8. Wie hoch ist in den Jahren 1991, 1995, 2000, 2005 und voraussichtlich im Jahr 2006 der durchschnittliche Zinssatz für die Kredite am Kreditmarkt des Landeshaushaltes (Kernhaushalt)?
9. Welchen Anteil an den Steuereinnahmen, inklusiv LFA und Bundesergänzungszuweisungen, und an den bereinigten Gesamtausgaben sollten nach Auffassung der Landesregierung die Zinszahlungen des Kernhaushaltes sowie die aus dem Kernhaushalt zu finanzierenden Zinszahlungen aus der privaten Vorfinanzierung, der Landesbetriebe und der Universitätsklinik nicht überschreiten, um den Haushalt des Landes ausreichend gestaltbar zu halten?
10. Welche jährlichen Einnahmeverluste oder ggf. Zahlungsverpflichtungen des Kernhaushaltes ergeben sich aus den seit dem Jahr 2003 bis zum voraussichtlichen Ist 2006 vollzogenen Vermögensverkäufen und Vermögensaktivierungen?
11. Wie hoch ist zum Jahresende 2005 und voraussichtlich zum Jahresende 2006 die Vorbelastung künftiger Haushalte
– aus Verpflichtungsermächtigungen, die in Anspruch genommen wurden,
– aus verbindlichen Vorabzusagen für Bewilligungen (Bewilligungen und Vorabzusagen für Bewilligungen gegliedert nach Haushaltstiteln),
– aus Zinszahlungen für die Kredite des Kernhaushaltes, der Landesbetriebe, der Universitätsklinik, der privaten Vorfinanzierungen?
12. Wie hoch ist zum Jahresende 1991, 2005 und voraussichtlich zum Jahresende 2006 das Vermögen das Landes aus Forderungen an staatliche und sonstige öffentliche Institutionen und an Private, an Beteiligungen, Immobilien und an sonstigem Vermögen (jeweils aufgegliedert)?
13. In welchem Umfang wurde seit 1991 Vermögen des Landes veräußert oder aktiviert (nach Jahren aufgeteilt)?
14. In welchem Umfang hat der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) seit seiner Gründung bis voraussichtlich 2006 jährlich Immobilien des Landes veräußert?
15. In welcher Höhe hat der LBB in den gleichen Jahren jährliche Investitionsausgaben getätigt?
16. In welchem Umfang und für welche Zwecke beabsichtigt die Landesregierung die Veräußerung von Landesvermögen ab dem Jahr 2007?
17. Welche Einnahmen und welche Ausgaben entstanden für den Landeshaushalt seit 2005 und voraussichtlich 2006 (Soll) aus den Beteiligungen und dem Kreditvermögen des Landes?
18. Welche jährlichen Ausgaben wurden seit 1991 bis 2006 (Soll) durch Stiftungen mit Beteiligung des Landes aus deren Kapital oder Kapitalerträgen zur Förderung von Kultur, Sozialem, Wissenschaft und Forschung und Wirtschaft in Rheinland-Pfalz getätigt?
19. Welche jährlichen Ausgaben tätigt seit ihrer Gründung die Investitions- und Strukturbank des Landes (ISB) aus den Erträgen oder der Substanz ihres Kapitals (aufgegliedert nach Verwendungszwecken)?
20. Wie viele Personalstellen und welche entsprechenden Personalkostenansätze (zum Zeitpunkt der Ausgliederung) wurden seit
1991 im Zuge von Ausgliederungen von Teilen der Verwaltung in Landesbetriebe, Anstalten oder rechtlich selbstständige Einrichtungen jeglicher Art im Kernhaushalt nicht mehr veranschlagt?
21. In welcher Höhe wurden seit 1991 Investitionsausgaben, allgemeine Verwaltungskosten oder Ausgaben für Zuwendungen (zum Zeitpunkt der Ausgliederung) aus dem Kernhaushalt in Landesbetriebe, Anstalten oder rechtlich selbstständige Einrichtungen ausgelagert?
22. In welchem Umfang veränderten sich in den Jahren 2005 und 2006 (Soll) die im Kernhaushalt veranschlagten Einnahmen und die Ausgaben durch die Einrichtung eines Globalhaushaltes der Universität?
23. In welchem Umfang verändern sich nach dem Haushaltsentwurf der Landesregierung für 2007 und 2008 die im Kernhaushalt veranschlagten Einnahmen und Ausgaben durch die angekündigte Einrichtung von Globalhaushalten für alle Hochschulen des Landes?
24. Wie entwickelte sich die Investitionsquote des Landeshaushaltes von 1991 bis 2006 (Soll) mit und ohne die Investitionen der Landesbetriebe?
25. Wie hoch waren die Steuereinnahmen des Landeshaushaltes je Einwohner ohne und mit Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen im Vergleich zu den anderen Flächenländern in den Jahren von 1991 bis 2005 und 2006 (Soll)?
26. Wie entwickelten sich von 1991 bis 2006 (Soll) die nichtsteuerlichen Einnahmen des Landes mit gesonderter Ausweisung der Einnahmen aus Vermögensveräußerungen?
27. Wie entwickelten sich die zweckgebundenen Zuweisungen an das Land jährlich seit 1991 bis 2006 (Soll) durch den Bund, durch die Europäische Union und andere Stellen?
28. Wie entwickelten sich im gleichen Zeitraum die für die Inanspruchnahme der zweckgebundenen Zuweisungen erforderlichen Landesergänzungsmittel bei Mischfinanzierungen und ihr Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben?
29. Wie hoch sind 2005 und voraussichtlich 2006 die genannten zweckgebundenen Zuweisungen im Verhältnis zu den Steuereinnahmen, inklusiv Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen?
30. Welche Ausgaben des Landeshaushaltes wurden seit 1991 von den originären Landesmitteln auf die Haushaltstitel im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) übertragen?
31. Wie entwickelten sich die Nettozahlungen (nach Abzug von Erstattungen) aus dem Landeshaushalt nach Bundessozialhilfegesetz, für Wohngeld, für Landesblindengeld und für die Kosten bzw. Kostenerstattungen, die aus der Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern fällig wurden, von 2000 bis 2005 bzw. 2006 (Soll)?
32. Welcher Anteil der Steuereinnahmen inklusiv LFA und BEZ ergibt sich aus diesen Zahlungen?
33. Wie entwickelten sich die Investitionsausgaben des Landes für die Bereiche Verkehrswege und Verkehrsanlagen, Schulen, Hochschule und Wissenschaft, Förderung der Wirtschaft, Umweltschutz und Polizei von 1991 bis 2005 und 2006 (Soll)?
34. Wie entwickelten sich die gesamten Ausgaben des Landes für die in der vorgenannten Frage genannten Bereiche?
35. Wie entwickelte sich die Zahl der Landesbediensteten in der Staatskanzlei und in den Ministerien des Landes seit 1991 bis 2006 (Stand zum Zeitpunkt der Beantwortung, gegliedert nach Ressorts)?
36. Welche Ausgaben des Landeshaushaltes entfielen in den Jahren 1991, 1995 sowie 2000 bis 2006 (Soll) auf Presse- und Öffentlichkeitsarbeit?
37. Wie entwickelte sich seit 1991 bis voraussichtlich 2006 die Höhe der Haushaltsreste?
38. Welches sind für das Haushaltsjahr 2005 die fünf Titel mit den größten Haushaltsresten?
39. Mit welchen Ursachen ist die Entwicklung der Haushaltsreste, besonders bei den umfangreichsten Titeln, im wesentlichen zu erklären?
40. Woraus setzen sich die laufenden Einnahmen und die laufenden Ausgaben des Landeshaushaltes im Einzelnen zusammen?
41. In welchen Jahren inklusiv 2006 (Soll) und in welcher Höhe übersteigen seit 1991 die laufenden Ausgaben die laufenden Einnahmen?
42. Wie ist das Verhältnis von laufenden Einnahmen und laufenden Ausgaben im Entwurf der Landesregierung für den Haushalt 2007/2008?
43. In welchen Jahren von 1991 bis 2006 (voraussichtliches Ist) überstieg um welchen Betrag die jeweilige Neuverschuldung (mit und ohne Landesbetriebe) im Ist die Summe der eigenfinanzierten Investitionen?
44. In welchem Umfang wurden in den Jahren 1991 bis 2006 Darlehen und Kredite, die das Land ausreicht, als Investitionen veranschlagt?
45. Welche zusätzliche Vorbelastung künftiger Haushalte durch steigende Pensionsleistungen für Landesbeamte im Ruhestand prognostiziert die Landesregierung für die kommenden zehn Jahre?
46. Wie hoch ist zum Stand Ende 2005 und voraussichtlich 2006 das Vermögen des Pensionsfonds?
47. Wie hoch sind in 2005 und voraussichtlich in 2006 die Zuführungen aus dem Landeshaushalt und die Zinszahlungen des Landes an den Pensionsfonds?
48. Woraus setzt sich 2005 und voraussichtlich 2006 das Vermögen des Pensionsfonds zusammen?
49. Wie werden sich die Einzahlungen in den Pensionsfonds und das Vermögen des Pensionsfonds bis zum Jahr 2030 voraussichtlich entwickeln?
50. Ab wann und in welcher Höhe soll der Landeshaushalt zur Finanzierung der Pensionsleistungen nach Auffassung der Landesregierung bzw. nach geltenden Regelungen durch Einnahmen aus dem Pensionsfonds verstärkt werden?
51. Wird der Pensionsfonds dann die Mittel für seine Zahlungen an den Landeshaushalt aus laufenden Zinseinnahmen, aus laufenden Zuführungen aus dem Landeshaushalt oder auch aus dem Verkauf oder der Aktivierung seines Vermögens aufbringen?
52. Welche Zinserträge erzielte der Pensionsfonds in den Jahren 2005 und voraussichtlich 2006 aus der Anlage seines Vermögens aus den Zuwendungen des Landes?
53. Wie hoch waren im Jahr 2005 und voraussichtlich 2006 die Zinszahlungen, die das Land für die Kreditsumme leistete, die seinenbisherigen Zahlungen an den Pensionsfonds entspricht?
Die Antwort des Ministeriums der Finanzen finden sie hier:
Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in Rheinland-Pfalz
Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 28.06.2006
Der Bericht der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit zur Arbeitsmarktsituation in Rheinland-Pfalz stellte für April 2006 fest, dass die Zahl der Arbeitslosen im Rechtskreis des SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erneut zugenommen habe. – Als wichtigsten Grund für diese Entwicklung nennt der Bericht die Tatsache, dass zunehmend mehr Menschen wegen geringer Einkommen aus Minijobs, Selbständigen-Tätigkeiten oder wegen eines niedrigen Arbeitslosengeldes I hilfebedürftig im Sinne der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind. Eine ähnliche Feststellung hatte bereits der Arbeitsmarktbericht für Februar 2006 getroffen. Für das Jahr 2005 war festgestellt worden, dass die Zahl der Leistungsbezieher von Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich oberhalb der vorliegenden Schätzungen gelegen habe.
Die Umsetzung des Vierten Gesetzes über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) hat im Ergebnis zu nicht geplanten Mehrkosten geführt und darüber hinaus Defizite bei der Eingliederung von Leistungsempfängern in Arbeit und bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch deutlich gemacht. Städte und Landkreise stellen Zusatzbelastungen fest. Es wird politisch zunehmend über grundlegenden Reformbedarf diskutiert. Die vorliegende Anfrage soll die Situation in Rheinland-Pfalz in Zusammenhang mit „Hartz IV“ klären. Vor diesem Hintergrund soll die Landesregierung Position zu den Ergebnissen der Reform und zum Reformbedarf beziehen.
1. Wie hat sich die Zahl der Personen und Bedarfsgemeinschaften (mit Mitgliederentwicklung), die Arbeitslosengeld II beziehen, in Rheinland-Pfalz im Laufe des Jahres 2005 und in 2006 bis jetzt (aktuellste verfügbare Zahl) entwickelt (Differenzierung nach Landkreisen, kreisfreien Städten und insgesamt)?
2. Wie hat sich die Zahl der Zu- und Abgänge in den und aus dem Leistungsbezug in 2005 und in 2006 bisher allgemein sowie insbesondere in Beschäftigung entwickelt (Differenzierung wie vor)?
3. Wie hat sich die Struktur der Leistungsempfänger nach Altersgruppen, Familienstand und Geschlecht entwickelt (Differenzierung wie vor)?
4. Welche Erkenntnisse liegen insbesondere vor über die Zunahme der Zahl von Bedarfsgemeinschaften durch die eigene Wohnungsnahme junger Erwachsener (Differenzierung wie vor)?
5. Wie hat sich die Struktur der Leistungsempfänger nach Beschäftigungsstatus entwickelt (Differenzierung wie vor)?
6. Wie hat sich insbesondere die Zahl der Arbeitslosen mit und ohne zusätzlichen ALG IBezug als Bezieher von Arbeitslosengeld II gegenüber der Zahl derjenigen entwickelt, die ergänzend zu vorliegender Beschäftigung oder Selbständigen-Tätigkeit Arbeitslosengeld II beziehen (Differenzierung wie vor)?
7. Wie hat sich die Zahl derjenigen Bezieher von Arbeitslosengeld II entwickelt, die a) nach zuvorigem Bezug von Arbeitslosengeld, b) nach zuvorigem Bezug von Sozialhilfe und c) ohne vorherigen Bezug derartiger sozialer Leistungen Arbeitslosengeld II beziehen (Differenzierung wie vor)?
8. Wie hat sich die Zahl derjenigen Empfänger von Arbeitslosengeld II entwickelt, die Arbeitsgelegenheiten wahrnehmen (Differenzierung wie vor)?
9. Wie viele Empfänger von ALG II konnten bislang als Erntehelfer eingesetzt werden? Welche Erfahrungen wurden damit gemacht? Wie viele Erntehelfer aus anderen Bundesländern wurden in Rheinland-Pfalz eingesetzt? Welche Anteile erreichen die eingesetzten ALG IIBezieher aus Rheinland-Pfalz an der Gesamtzahl im Vergleich zu anderen Bundesländern?
10. In welchem Umfang konnten diese Personen in reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden (Differenzierung wie vor)?
11. Wie hat sich die Zahl derjenigen Bezieher von Arbeitslosengeld II entwickelt, die Bildungs-, Qualifizierungs- oder Trainingsmaßnahmen absolvieren bzw. andere Eingliederungsleistungen erhalten (Differenzierung wie vor)?
12. In welchem Umfang konnte hier eine Integration in reguläre Beschäftigung erreicht werden (Differenzierung wie vor)? Wie haben sich die Vermittlungszahlen insgesamt entwickelt (Differenzierung wie vor)?
13. Wie hat sich die Zahl der Empfänger von Sozialgeld nach SGB II im Laufe des Jahres 2005 und in 2006 bis jetzt entwickelt (Differenzierung wie vor)?
14. Wie haben sich die Ausgaben für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie für Zuschläge und Zuschüsse im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende jeweils und die der Grundsicherung für Arbeitsuchende insgesamt 2005 und in 2006 bis jetzt entwickelt (Differenzierung wie vor)?
15. Wie verteilen sich diese Ausgaben auf die Kostenträger (Differenzierung wie vor)?
16. Inwiefern sind Entlastungen bzw. Belastungen in welchem Umfang festzustellen (Differenzierung wie vor)?
17. Wie stellt sich die Bilanz des Landes Rheinland-Pfalz hinsichtlich Belastungen und Entlastungen im Bundesvergleich dar?
18. Wie stellt sich die Situation gegenüber den abgegebenen Prognosen und Zusagen dar?
19. Wie haben sich die Ausgaben für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit gegenüber den Versorgungsleistungen entwickelt? Wie stellt sich diese Ausgabenentwicklung gegenüber der Höhe der vorgesehenen bzw. zur Verfügung gestellten Mittel dar?
20. In welcher Höhe sind Leistungen des Bundes an Kostenträger für Arbeitslosengeld II und seine korrespondierenden Leistungen in Rheinland-Pfalz geflossen (Differenzierung wie vor)?
21. Welche Entlastungswirkungen wurden dadurch erreicht (Differenzierung wie vor)?
22. Wie beurteilt die Landesregierung die bisherigen Ergebnisse der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe und des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt insgesamt?
23. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Zahl und der Struktur der Leistungsbezieher?
Worin sieht sie die Ursachen hierfür? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
24. Wie beurteilt die Landesregierung die Ausgabenentwicklung für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld? Worin sieht sie die Ursachen hierfür? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
25. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Ausstattung, Personalstruktur, Organisation, Arbeitsformen, Arbeitsproblemen und Arbeitsergebnissen der Arbeitsgemeinschaften nach SGB II gegenüber den entsprechenden Stellen der am Optionsmodell teilnehmenden Körperschaften und welche Beurteilung gibt sie dazu ab? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
26. Inwieweit entsprechen die Arbeitsergebnisse den Intentionen des Förderns und Forderns mit dem Ziel der baldmöglichsten und nachhaltigen Integration in reguläre Beschäftigung?
27. Inwiefern werden Arbeitspraxis, Maßnahmen- und Ausgabengestaltung der Arbeitsgemeinschaften und der entsprechenden Stellen der am Optionsmodell teilnehmenden Körperschaften der Intention des Förderns und Forderns und der Priorität der Eingliederung in Arbeit gerecht?
28. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über Probleme bei der Leistungsgewährung und der Integration von Beziehern von Arbeitslosengeld II
in den Arbeitsmarkt? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
29. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Missbrauchsgrößenordnungen, Missbrauchsformen und Missbrauchsentwicklungen und zu Problemen bei der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch im Zusammenhang mit Arbeitslosengeld II? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
30. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das Funktionieren von Anreiz- und Sanktionsmechanismen zur Arbeitsaufnahme? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
31. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zu Folgen der „Hartz IV“-Reform für andere Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte und deren Träger? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
32. Wie beurteilt die Landesregierung die Folgen der „Hartz IV“-Reform angesichts der Kostenentwicklung für andere soziale Leistungsbereiche? Welchen Handlungsbedarf leitet sie hieraus ab?
33. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur Zuständigkeitsverteilung im Zusammenhang mit „Hartz IV“ zwischen Bund und Kommunen?
34. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur Sicherstellung einer wirksamen und nachhaltigen kommunalen Entlastung und im Sinne einer gerechten Verteilung der hierfür einzusetzenden Mittel? Wie beurteilt die Landesregierung die kommunale Finanzsituation im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende?
35. Wie beurteilt die Landesregierung den Zuschnitt der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf die wirklich Bedürftigen und einen angemessenen Bedarf? Welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus ab?
Die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit finden sie hier:
Rauchen gefährdet nachweislich die Gesundheit und ist eine der häufigsten vermeidbaren Einzelursachen für einen frühzeitigen Tod.
Die Weltgesundheitsorganisation hat sich während der Vierten Ministeriellen Konferenz „Umwelt und Gesundheit" im Juni 2004 in Budapest mit Fragen zur Eindämmung des Tabakkonsums befasst, zu Präventionsmaßnahmen aufgerufen und dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche rauchfrei aufwachsen zu lassen.
Gemäß der Übergreifenden Schulordnung von Rheinland-Pfalz ist Schülerinnen und Schülern das Konsumieren von alkoholischen Getränken sowie das Rauchen in den Schulen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen kann die Schulleitung der Sekundarstufe II im Einvernehmen mit dem Schulelternbeirat für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II zulassen.
Lehrerinnen und Lehrer werden gebeten, nicht in Gegenwart der Schülerinnen und Schüler zu rauchen, ein generelles Rauchverbot gibt es nicht.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung bezüglich der Gesundheitsgefährdung, die vom Rauchen ausgeht, besonders für Kinder und Jugendliche?
2. Wie hoch ist in Rheinland-Pfalz das durchschnittliche Alter der Kinder beim Konsum der ersten Zigarette?
3. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, inwieweit Nikotin als „ Einstiegsdroge" in den illegalen Drogenkonsum fungieren kann?
4. Mit welchen Ergebnissen verlaufen/greifen die Präventionsmaßnahmen; wie viele Schulen sind rauchfrei und auf welchem Weg wurde dieser Zustand erreicht? Welche Schulen in Rheinland-Pfalz streben zurzeit an, rauchfrei zu werden?
5. In welchen Schulen in Rheinland-Pfalz wurde mit welcher Begründung Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufe II eine Ausnahme für das Rauchen auf dem Schulgelände erteilt?
6. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit von Aufklärungsangeboten und Präventionsmaßnahmen durch bestehende Raucherecken oder Raucherzimmer an Schulen geschwächt werden?
7. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass rauchende Lehrerinnen und Lehrer ein schlechtes Beispiel für die Schülerinnen und Schüler abgeben und ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht werden?
8. Weshalb weigert sich die Landesregierung bisher, ein ausnahmsloses Rauchverbot (für Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer und das Personal) in Rheinland-Pfalz einzuführen?
9. Wie stellt sich die Situation in anderen Bundesländern dar? In welchen Bundesländern ist das Rauchen an Schulen verboten oder wird ein solches Verbot geplant?
10. Welche Regelungen gelten in anderen europäischen Ländern? In welchen Ländern ist das Rauchen an Schulen erlaubt, wo gibt es Rauchverbote?
Die Antwort des Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend finden sie hier:
Leistung und Potenziale der Tagespflege in Rheinland-Pfalz
Große Anfrage der CDU Landtagsfraktion vom 07.09.2005
Die Tagespflege nimmt im Gesamtgefüge der Jugendhilfe einen wichtigen Platz ein. Sie stellt eine bewährte und anerkannte Betreuungsform für Kinder dar, die sich in besonderer Weise durch Familiennähe, Individualität und Flexibilität der Betreuung bei vergleichsweise günstigen Kosten auszeichnet. Aufgrund ihrer Organisation trägt sie dazu bei, dass Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbart werden können. Gerade für Kinder im Alter von unter drei Jahren ist nach entwicklungspsychologischen Erkenntnissen die Erziehung durch Tagespflegepersonen förderlich. Die kontinuierliche Beziehung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater eröffnet dem Kind mehr Aufmerksamkeit und Zuwendung. Darüber hinaus werden neue Wahl- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowohl für Eltern wie für Betreuungskräfte eröffnet. Ein Ausbau der Tagespflege, um ihren Stellenwert als Ergänzung institutioneller Betreuungseinrichtungen zu verbessern, erscheint notwendig. Andere Bundesländer sind hier Rheinland- Pfalz voraus.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Stellenwert der Tagespflege a) im Betreuungs- und Bildungsangebot für Kinder, b) für die Wahlfreiheit von Familien und c) für die Schaffung und Ermöglichung von Beschäftigung?
2. Wie viele Kinder werden in Rheinland-Pfalz nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung in Tagespflege betreut (Angaben differenziert nach Jugendamtsbezirken und insgesamt)? Wie haben sich diese Zahlen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Wie stellen sie sich gegenüber den Zahlen der Kinder in Kindertageseinrichtungen dar?
3. Welchen Altersgruppen sind die betreuten Kinder nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung zuzuordnen (Altersgruppen von unter drei Jahren, Kindergartenalter, Schulkinder)?
4. Welchen Anteil erreichen die in Tagespflege betreuten Kinder nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung im Vergleich zu den in Kindertagesstätten betreuten Kindern an der Kinderzahl insgesamt (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? Wie stellen sich diese Werte nach Altersgruppen dar?
5. Wie viele Tagespflegestellen und Betreuungsplätze sind nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz vorhanden (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
6. Wie viele Tagespflegepersonen gibt es nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesre - gierung in Rheinland-Pfalz (Differenzierung wie zuvor und insgesamt) ? Wie hat sich deren Zahl in den letzten fünf Jahren entwickelt?
7. Wie gestalten sich nach den Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung die Größe der Tagespflegestellen und die Zahl der jeweils betreuten Kinder (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)?
8. Wie ist nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung das gegenwärtige Tagespflegeangebot gegenüber dem Bedarf dafür einzuschätzen (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)?
9. In welchen Arbeits-, Betriebs- und Beschäftigungsformen wird Tagespflege nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung in Rheinland-Pfalz geleistet?
10. Wie gestaltet sich nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung die Vermittlung in Tagespflege (Differenzierung wie zuvor)? Wie wird Beratung erbracht? Welche Unterschiede und Defizite sind feststellbar?
11. Über welche Tätigkeits- und Qualifikationsvoraussetzungen verfügen die Tagespflegepersonen nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung? Wie wird Qualifizierung gefördert? Welche Unterschiede und Defizite sind feststellbar?
12. In welchem Spektrum bewegen sich nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung die Entgelte für Tagespflege in Rheinland-Pfalz pro Kind (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? Wie stellen sie sich gegenüber den Kosten institutioneller Kinderbetreuung dar?
13. In welchem Spektrum bewegen sich nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung die Elternbeiträge für Tagespflege in Rheinland-Pfalz pro Kind (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)? Wie stellen sie sich gegenüber den Kosten institutioneller Kinderbetreuung dar?
14. Wie sehen nach vorliegenden Erkenntnissen und darüber hinaus nach Einschätzung der Landesregierung die Kostenregelungen für Tagespflege in Rheinland-Pfalz aus (Differenzierung wie zuvor)? In welcher Höhe und in welchem Umfang beteiligen sich die kommunalen Körperschaften an den Kosten (Differenzierung wie zuvor und insgesamt)?
15. In welcher Höhe und in welchem Umfang beteiligt sich das Land daran? 16. Welche Maßnahmen ergreift bzw. unterstützt die Landesregierung, um eine stärkere Inanspruchnahme von Tagespflege zu erreichen? Welche Maßnahmen sind ihr darüber hinaus und aus anderen Bundesländern bekannt?
17. Welche Maßnahmen ergreift, unterstützt oder beabsichtigt die Landesregierung, um mehr Tagespflegepersonen zu gewinnen? Welche Maßnahmen sind ihr insoweit aus Rheinland-Pfalz und aus anderen Bundesländern bekannt?
18. Welche Maßnahmen ergreift, unterstützt oder beabsichtigt die Landesregierung, um die Qualität der Bildungs- und Betreuungsarbeit in Tagespflege zu verbessern? Welche Maßnahmen sind ihr insoweit aus Rheinland-Pfalz und aus anderen Bundesländern bekannt?
19. Welche Maßnahmen ergreift, unterstützt oder beabsichtigt die Landesregierung, um die Attraktivität der Tagespflege durch finanzielle Gleichbehandlung bei der Förderung in Form von Landesbeteiligung an den Personalkosten zur Entlastung von Eltern zu verbessern? Welche Maßnahmen sind ihr insoweit aus anderen Bundesländern bekannt?
20. Welche Maßnahmen ergreift, unterstützt oder beabsichtigt die Landesregierung, um die Situation von Tagespflegepersonen durch Zuschüsse direkter Art oder zur Altersversorgung zu verbessern? Welche Maßnahmen sind ihr insoweit aus Rheinland- Pfalz und aus anderen Bundesländern bekannt?
21. Sieht die Landesregierung weiterhin keinen Handlungsbedarf für speziell die Tagespflege betreffende Rechtsänderungen im Steuer- oder Sozialversicherungsrecht (Drucksache 14/2372, Antwort auf Frage 4)?
22. Glaubt die Landesregierung etwa nicht, dass eine Absetzbarkeit der Aufwendungen für Tagespflege einen entscheidenden Durchbruch für mehr Angebot und Wahrnehmung von Tagespflege bewirken würde?
23. Welches Potenzial sieht die Landesregierung in der Tagespflege, um vorhandene Lücken im Betreuungsangebot für Kinder zu schließen?
24. Welches Potenzial sieht die Landesregierung in der Tagespflege, um Betreuungszeiten auszubauen?
25. Welches Potenzial sieht die Landesregierung in der Tagespflege, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten für Fachkräfte zu schaffen?
26. Welches Potenzial sieht die Landesregierung in der Tagespflege, um Beschäftigungsmöglichkeiten für Eltern zu verbessern?
27. Welches Potenzial sieht die Landesregierung in der Tagespflege, um Bildung und Betreuung von Kindern inhaltlich und qualitativ weiterzuentwickeln?
Die Antwort des Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend finden sie hier: