Hedi Thelen, MDL RLP

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Guten Tag, heute ist der 07.02.2012 - 18:37
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Folgende Kleine Anfragen finden Sie hier:

 

 

Überwachungsmaßnahmen der Vulkanfelder in der West- und Osteifel

Die Kleine Anfrage 84 der Abgeorneten Hedi Thelen vom 24. Juni 2011 hat folgenden Wortlaut:

Nach den Ergebnissen eines wissenschaftlichen Symposiums zu aktiven magmatischen Prozessen im Untergrund der Eifel vom 15. Januar 2011 in Mendig sind die Vulkanfelder der Eifel seit ca. 650 000 Jahren aktiv. Nach internationalen Vereinbarungen/Kriterien werden Vulkanfelder mit Eruptionen, die nach dem Ende der letzten Eiszeit erfolgt sind, als aktiv angesehen. Die beiden jüngsten Vulkanausbrüche der Eifel (Laacher-See-Vulkan vor 12 900 Jahren und Ulmener Maar vor 11 000 Jahren) fallen in diese Kategorie.

Zwar gebe es nach dem gegenwärtigen Wissensstand keine Hinweise für einen aktuell bevorstehenden Vulkanausbruch. Allerdings sei die Datenlage unvollständig. In guten untersuchten Vulkangebieten können bevorstehende Eruptionen schon Jahrzehnte vorher erkannt werden. Das setzt jedoch voraus, dass die bereits vorhandenen und sich ständig weiter entwickelnden Untersuchungsund Beobachtungsmethoden auch konsequent angewendet werden.

Die beteiligten Wissenschaftler sehen daher dringenden Handlungsbedarf auf folgenden Feldern: Quantifizierung der Vulkangefahren, systematisches Monitoring und Risikoanalyse. Die Vorträge der Wissenschaftler im Rahmen des Symposiums, an dem ein maßgeblicher Vertreter des Landesamtes für Geologie und Bergbau teilgenommen hat, haben eindeutige Empfehlungen für notwendige wissenschaftliche Untersuchungen beinhaltet.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Überwachungsmaßnahmen werden seitens der Landesregierung geplant?
  2. In welchem Umfang werden hierfür Mittel im kommenden Doppelhaushalt 2012/2013 eingestellt?
  3. Für welche konkreten Maßnahmen sollen welche Beträge eingesetzt werden?
  4. Wann sollen die ersten kontinuierlichen Untersuchungen in welcher Form starten?

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2011 wie folgt beantwortet:

Im Memorandum der Teilnehmer des wissenschaftlichen Symposiums vom 15. Januar 2011 stellen diese fest, dass „grundsätzlich ein Gefährdungspotenzial hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit einer Vulkaneruption in der Eifel besteht“, jedoch „nach gegenwärtigem Wissensstand keine Hinweise auf einen aktuell bevorstehenden Vulkanausbruch“ existieren. Sie sehen mit Blick auf die internationalen wissenschaftlichen Vereinbarungen, nach der die beiden jüngsten Vulkanausbrüche vor über 10 000 Jahren in die Kategorie „aktiv“ einzuordnen sind, eine unvollständige Datenlage sowie Handlungsbedarf für weitere wissenschaftliche Untersuchungen.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3: Als Beitrag zur Erweiterung der wissenschaftlichen Erkenntnis beabsichtigt das Land, das regionale seismische Messnetz und das Gasmessnetz in der Eifel zu erweitern. Darüber hinaus werden geodätische Daten herangezogen, die im periodischen Vergleich ebenfalls einen Beitrag zum systematischen Monitoring liefern können.

Es ist vorgesehen, im Landeshaushalt 2012/2013 Mittel für die Beschaffung einer Gas-Dauermessstelle und mehrerer seismischer Messstationen sowie für Leistungen Dritter bereitzustellen. Über die Höhe der Mittel ist im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden.

Zu Frage 4: Den erhebenden Stellen liegen bereits entsprechende Datensätze zu den Parametern vor, die für eine Beobachtung vulkanischer Aktivitäten in Frage kommen. Diese Datensätze werden gesichert und über einen möglichst langen und repräsentativen Zeitraum weiter erhoben, um eventuelle Veränderungen dokumentieren zu können.

In Vertretung:

Ernst-Christoph Stolper

Staatssekretär

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Informationsbroschüre des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur zum Thema „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“

Die Kleine Anfrage 3408 der Abgeordneten Bettina und Dickes Hedi Thelen vom 28. Januar 2011 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wann wurde die oben genannte Broschüre im Ministerium erarbeitet?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die Empfehlung, dass Schulen muslimischen Mädchen das Tragen einer Schwimm-Burka empfehlen sollen, hinsichtlich ihrer integrationspolitischen Wirkung?
  3. Teilt die Landesregierung die von Lehrkräften und Schulleitern in der Presse geäußerten Einsprüche (AZ, RP jeweils vom 20. Januar 2011), dass die Handlungsempfehlungen bezüglich des Sportunterrichts, der Klassenfahrten sowie des Ramadans praktisch nicht umzusetzen seien?
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Einschätzung, dass wichtige Themenkomplexe in der Informationsbroschüre der Landesregierung, wie z. B. religiös begründete Gewalt und Essensvorschriften, wie sie beispielsweise im Handlungsleitfaden des Berliner Senats enthalten sind, fehlen?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Februar 2011 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Das Faltblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche in der Schule“ wurde gemeinsam vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen und der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzeptes der Landesregierung herausgegeben. Es ist das Ergebnis der Arbeit einer vom Landesbeirat für Migration und Integration im Handlungsfeld Religion einberufenen Arbeitsgruppe, der Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, der katholischen und der evangelischen Kirche, der jüdischen Gemeinden, einiger Nichtregierungs-Organisationen und Musliminnen und Muslime angehört haben. Es reiht sich ein in eine Vielzahl von Bemühungen, die Diskussion über den Islam zu versachlichen.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Faltblatt ist – wie oben dargestellt – von der Arbeitsgruppe Religion im Rahmen der Umsetzung des Integrationskonzepts erarbeitet worden. Erste Überlegungen, ein Faltblatt zu erstellen, gab es schon bei der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe im April 2008, ein entsprechender Beschluss wurde im Dezember 2008 gefasst. Die inhaltlichen Arbeiten begannen allerdings später, sodass ein erster Entwurf des Faltblatts erst Anfang 2010 vorlag. Nach Abschluss des Diskussions- und Abstimmungsprozesses in den Miniterien und der Arbeitsgruppe konnte der Druckauftrag Ende letzten Jahres erteilt werden, sodass das Faltblatt Anfang Dezember sowohl an die Schulen als auch an den Ausschuss für Bildung und Jugend verteilt wurde.

Zu Frage 2: Die Frage 2 unterstellt, dass im Faltblatt muslimischen Mädchen empfohlen wird, grundsätzlich einen sogenannten Burkini beim Schwimmunterricht zu tragen. Das ist falsch. Vielmehr wird deutlich gemacht, dass Sport- und Schwimmunterricht zum Bildungsauftrag der Schule gehört. Es wird Bezug genommen auf höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der – wenn Schulen organisatorisch nicht in der Lage sind, Sport- und Schwimmunterricht getrennt anzubieten – der Konflikt zwischen dem staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs.1 Grundgesetz) und dem Recht auf Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) in der Weise zu lösen ist, dass der Glaubensfreiheit Vorrang eingeräumt wird. Eine Befreiung ist aber aus pädagogischen, gesundheitlichen und sozialen Gesichtspunkten (um nur die wesentlichen zu nennen) nicht wünschenswert. So hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass es einem muslimischen Mädchen durchaus zuzumuten ist, spezielle Badekleidung zu tragen, damit der Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und Schulpflicht angemessen gelöst werden kann. Integrationspolitisch ist es besser, wenn auch muslimische Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen, sei es auch in einem Burkini, als sie hiervon befreien zu müssen.

Zu Frage 3: Im Faltblatt „Muslimische Kinder und Jugendliche“ werden Empfehlungen und Hinweise für Schulen gegeben, die bereits in der Vergangenheit auf direkte Anfragen an Schulen weitergegeben wurden. Es nimmt an vielen Stellen Bezug auf die entsprechende höchstrichterliche Rechtsprechung. Es greift Beispiele aus der gelebten schulischen Praxis auf und macht deutlich, dass „die Anregungen zu den verschiedenen Handlungsfeldern keine Patentrezepte (sind), sondern Grundlage und Leitfaden für das Erarbeiten von Lösungen, die Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern jeweils gemeinsam für ihre Schule finden müssen.“ Es hat an keiner Stelle verbindliche Vorgaben formuliert, die an allen Schulen gleichermaßen umzusetzen sind. Es orientiert sich inhaltlich eng an der „Handreichung für Schule und Elternhaus“, die unter dem Titel „Religiös begründete schulpraktische Erfahrungen“ auf der Homepage des Bundesinnenministeriums veröffentlicht ist. Diese Handreichung wurde vom Plenum der Deutschen Islam-Konferenz, die beim Bundesinnenministerium angesiedelt ist, im Juni 2009 beschlossen; namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung haben an dieser Sitzung teilgenommen. Geleitet wurde sie vom damaligen Bundesinnenminister Dr. Schäuble. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Frau Staatsministerin Dr. Böhmer, gehörte nach Auskunft des Bundesinnenministeriums dem Plenum als staatliche Vertreterin an.

Fünf Themenbereiche werden im Faltblatt angesprochen:

  • – Sport- und Schwimmunterricht (der im Übrigen ausweislich des Lehrplans Sport in unseren Schulen i. d. R. ab Klassenstufe 7 nach Möglichkeit nach Geschlechtern getrennt angeboten werden soll und i. d. R. auch wird), 
  • Schulfahrten, 
  • Sexualerziehung, 
  • religiöse Feiertage und 
  • Ramadan.

Unter keinem dieser Kapitel sind verbindliche Vorgaben festgeschrieben, sondern sie enthalten Empfehlungen, Hinweise und Orientierungen, die man vor Ort anwenden kann, aber nicht anwenden muss.

Zu Frage 4: Das vorliegende Faltblatt ist als kurze praktische Handlungsempfehlung für die Schulen angelegt, in der die wichtigsten schulischen Alltagsprobleme thematisiert werden. Die im Faltblatt behandelten Handlungsfelder sind ausgewählt worden, weil diese öfter von Schulen nachgefragt wurden. Es liegt auf der Hand, dass man in einer Broschüre größeren Umfangs – wie z. B. in der angesprochenen Berliner Broschüre „Schule und Islam“ – mehr Themen aufgreifen kann. Die vom Landesbeirat für Migration und Integration eingesetzte Arbeitsgruppe Religion hat sich bewusst auf eine kurze Information im Rahmen eines Faltblatts beschränkt.

Doris Ahnen

Staatsministerin

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Sozialausgaben der Landkreise

Die Kleine Anfrage 3331 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 19. November 2010 hat folgenden Wortlaut:

Der lokalen Presse war zu entnehmen, dass die Sozialausgaben für das Jahr 2011 deutlich ansteigen. Die Schlüsselzuweisungen des Landes aber sinken. Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hoch sind die zu erwartenden Sozialausgaben im Land, den kreisfreien Städten und den Landkreisen in 2011 und im Vergleich zu den letzten fünf Jahren (aufgegliedert nach den Landkreisen und kreisfreien Städten)?
  2. Wie hoch sind hierbei jeweils die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Sozialhilfe und die Hilfe zur Pflege?
  3. Wie hoch sind die Schlüsselzuweisungen des Landes für die einzelnen kreisfreien Städte und Landkreise für 2011 und im Vergleich zu den letzten fünf Jahren?
  4. Wie hoch ist die Kreisumlage in den einzelnen Landkreisen?
  5. Wie schätzt die Landesregierung die künftige Entwicklung der o. a. Sozialausgaben in den kommenden Jahren ein? 6. Inwieweit werden hiervon die Kommunen und das Land betroffen sein?

Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport finden sie hier.

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Therapie kindlicher Gewaltopfer

Die Kleine Anfrage 3260 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 5. Oktober 2010 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wer kommt für die Therapien und ggf. Unterkunftskosten von Kindern und Jugendlichen auf, die Opfer von Gewalt geworden sind? 
  2. Ist es richtig, dass missbrauchte Jugendliche, die alt genug für eine Lehre sind, dem Staat 75 % ihrer Ausbildungsvergütung überlassen müssen, um die Therapie und Unterkunft zu bezahlen? Wenn ja, auf welcher Grundlage erfolgt dies? 
  3. Wie hoch ist die Summe der Gelder, die für Therapie und Unterkunft von Kindern, die Opfer von Gewalt geworden sind, aufgebracht werden muss? 
  4. Wie groß ist die Zahl von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer Therapie befinden (bitte – soweit möglich – aufgegliedert nach Alter [0 bis 5 Jahre, 6 bis 10 Jahre, 10 bis 15 Jahre, älter als 15 Jahre])? 
  5. Wie viele davon befinden sich in einer Ausbildung oder gehen einer Arbeit nach?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Sofern Kinder oder Jugendliche Opfer einer Gewalttat im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) geworden sind, haben sie Anspruch auf Versorgung nach den Bestimmungen des Opferentschädigungsgesetzes. Der Leistungsumfang richtet sich dabei nach den Rechtsvorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG). Zur Gewährung von Versorgung ist grundsätzlich das Land verpflichtet, in dem die Schädigung eingetreten ist (§ 4 OEG).

Auch Kinder und Jugendliche bekommen als anerkannte Opfer von Gewaltverbrechen Heilbehandlung und alle Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zum Beispiel Psychotherapie, als kostenfreie Sachleistung. In der Regel werden diese von der Krankenkasse im Rahmen eines Auftragsverhältnisses erbracht. Kindern können darüber hinaus nichtärztliche sozialpädiatrische/heilpädagogische Leistungen im Rahmen der Heilbehandlung gewährt werden, wenn diese zur Behandlung der Folgen der Schädigung notwendig sind (§ 11 Abs. 1 Nr. 10 BVG, § 1 Abs. 14 OEG).

Unterkunftskosten von Kindern und Jugendlichen als anerkannte Opfer von Gewaltverbrechen können beim Vorliegen der Voraussetzungen – je nach Lage des Einzelfalls unter Beachtung von Einkommen und Vermögen – im Rahmen der Leistungen der Fürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (§§ 25 bis 27 j BVG) mit übernommen werden.

Sofern eine außerfamiliäre Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt geworden sind, im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe notwendig ist, kann das auf der Grundlage von § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Vollzeitpflege), § 34 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen), § 35 a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) oder § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (Hilfe für junge Volljährige) geschehen. Hier gelten die Kostenregelungen des Achten Buches Sozialgesetzbuch. Kostenträger ist das örtlich zuständige Jugendamt. Die Eltern werden im Rahmen von Einkommen und Vermögen nach §§ 93 ff. des Achten Buches Sozialgesetzbuch herangezogen.

Zu 2.: Im Rahmen der Leistungen der Fürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (§§ 25 bis 27 j BVG) können Kinder und Jugendliche als Opfergeschädigte im Sinne des Opferentschädigungsgesetzes besondere Hilfen im Einzelfall erhalten (zum Beispiel Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, gegebenenfalls auch in einer stationären oder teilstationären Einrichtung). Der Umfang dieser Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Unterschied zwischen dem anzuerkennenden Bedarf und dem einzusetzenden Einkommen und Vermögen (§ 25 c BVG). Einkommen im Sinne der Vorschriften der Fürsorge sind alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert, mithin auch die eventuelle Ausbildungsvergütung des Jugendlichen (§ 25 d BVG). Für den Einsatz und für die Verwertung von Vermögen des Leistungsberechtigten gelten besondere Schongrenzen (§ 25 f BVG).

Einen pauschalen Einsatz von 75 Prozent des Einkommens oder der Ausbildungsvergütung sehen die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes hingegen nicht vor.

Wenn ein sexuell missbrauchter Jugendlicher in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht ist, trifft es zu, dass er bis maximal 75 Prozent vom (Netto-)Einkommen zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden kann. Nach § 94 Abs. 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch hat der Jugendliche oder junge Volljährige das volle Einkommen als Kostenbeitrag einzusetzen, nachdem die Abzüge des § 93 des Achten Buches Sozialgesetzbuch vorgenommen wurden. Allerdings ist grundsätzlich vom Nettoeinkommen auszugehen, von dem aber notwendige Ausgaben, die mit der Erzielung des Einkommens verbunden sind (Fahrtkosten, Berufsbekleidung etc.), abzuziehen sind. In jedem Fall ist jedoch ein Härtefall zu prüfen und Schulden sind ebenfalls zu berücksichtigen. Ein spezielle, die besondere Situation von missbrauchten Jugendlichen berücksichtigende Regelung gibt es nicht.

Zu 3.: Der Landesregierung liegen keine Angaben zur Höhe der Kosten für medizinische Therapiemaßnahmen im Bereich des Opferentschädigungsgesetzes und des Achten Buches Sozialgesetzbuch vor, da diese grundsätzlich von den Krankenkassen durchgeführt werden.

Auch der AOK Rheinland-Pfalz als der größten von vier (von 69) Krankenkassen, die der Aufsicht des Landes unterstehen, liegen keine Daten vor, da es sich dabei um keine standardisierte Statistik handelt. Es wäre eine aufwendige Datenerhebung notwendig gewesen, die in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich war.

Zu 4.: Zur Zahl von Kindern und Jugendlichen, die sich in Therapie befinden, gibt es ebenfalls keine statistischen Angaben.

Zur Altersstruktur von anerkannten berechtigten beschädigten Kindern und Jugendlichen nach dem Opferentschädigungsgesetz können folgende Zahlen für Oktober 2010 mitgeteilt werden: Berechtigte beschädigte Kinder und Jugendliche insgesamt: 73

  • davon 0 bis 5 Jahre 4
  • davon 6 bis 10 Jahre 3 
  • davon 11 bis 15 Jahre 11 
  • davon 16 bis 21 Jahre 55.

Zu 5.: Entsprechende Daten liegen der Landesregierung nicht vor.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Geologische Überwachungsmaßnahmen im nördlichen Rheinland-Pfalz V; Aufbau eines angemessenen Katastrophenschutzes

Die Kleine Anfrage 3130 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 19. Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:

Bezugnehmend auf die Antwort zu meiner Kleinen Anfrage 3075 vom 23. Juni 2010 durch die Landesregierung mit Drucksache 15/4790 vom 15. Juli 2010 frage ich die Landesregierung:

  1. Ist ein Stab mit einschlägigen Wissenschaftlern gebildet, der einen abgestuften Katastrophenschutzplan erarbeitet?
  2. Bis wann soll der abgestufte Katastrophenschutzplan fertiggestellt sein?
  3. Wann sollen die Schulungen für die entsprechenden Einsatzkräfte beginnen?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. August 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Es besteht derzeit kein Anlass, einen Stab mit einschlägigen Wissenschaftlern zur Erarbeitung eines abgestuften Katastrophenschutzplanes für besondere Maßnahmen zu bilden.

Das Ministerium des Innern und für Sport hat bereits im Juli 2002 die „Empfehlungen für die Planung von Evakuierungen im Rahmen von vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes“ erstellt. Diese Empfehlungen richten sich als Planungshilfe an die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes, sie beinhalten sowohl Maßnahmen auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes für Unfälle, die sich auf die Umgebung kerntechnischer Anlagen auswirken können, als auch für alle anderen denkbaren Lagen wie z. B. drohende Vulkanausbrüche. Die Empfehlungen werden derzeit durch eine Bachelorarbeit ergänzt und vertieft.

Spezielle Katastrophenschutzpläne für Vulkanausbrüche außerhalb des Themenbereichs Evakuierungen sind nach derzeitigen Erkenntnissen nicht erforderlich, entscheidend ist nach Auffassung der Landesregierung die rechtzeitige und schnelle Evakuierung der Bevölkerung aus dem möglichen Schadensgebiet.

Evakuierungsplanungen und -maßnahmen fallen in den Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, d. h., die Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise sind die zuständigen Stellen, bei kreisübergreifenden Lagen ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) für koordinierende Maßnahmen zuständig.

Die ADD hat kürzlich die Landkreise und die kreisfreien Städte aufgefordert, ihre jeweiligen Evakuierungspläne zu überarbeiten. Der Präsident der ADD hat bei der letzten Landräte-Konferenz nochmals ausdrücklich auf die Erforderlichkeit dieser Maßnahme hingewiesen.

Die Landesregierung hat sich darüber hinaus dieses Themenbereichs bereits mehrfach in ihren regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Interministeriellen Koordinierungsstabes (Krisenstab der Landesregierung) angenommen.  

Zu 2. und 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

In Vertretung:

Roger Lewentz

Staatssekretär

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Geologische Überwachungsmaßnahmen im nördlichen Rheinland-Pfalz IV

Die Kleine Anfrage 3129 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 19. Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:

Bezugnehmend auf die Antwort zu meiner Kleinen Anfrage 3075 vom 23. Juni 2010 durch die Landesregierung mit Drucksache 15/4790 vom 15. Juli 2010 frage ich die Landesregierung:

  1. Durch wen, wann und wo fanden in den letzten zehn Jahren (2000 bis 2010) Messungen bestimmter Gase wie Schwefelwasserstoff, Kohlendioxyd, Radon, Methan und Helium statt?
  2. Zu welchen Ergebnissen führten diese?
  3. Ist der Landesregierung bekannt, dass seitens der Wissenschaft die Verbesserung der Basisdaten gewünscht wird, um Veränderungen erkennen und einsortieren zu können?
  4. Wie, durch wen und bis wann soll diesem Anliegen Rechnung getragen werden?

Die Antwort dess Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau finden sie hier.

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Geologische Überwachungsmaßnahmen im nördlichen Rheinland-Pfalz III

Die Kleine Anfrage 3128 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 19. Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:

Bezugnehmend auf die Antwort zu meiner Kleinen Anfrage 3075 vom 23. Juni 2010 durch die Landesregierung mit Drucksache 15/4790 vom 15. Juli 2010 frage ich die Landesregierung:

  1. Ist geplant, eine Laserniveaumessung durchzuführen? 
  2. Wenn ja, ab wann und durch wen? 
  3. Wenn nein, warum nicht? 
  4. Welche seismischen Messstationen bestehen zurzeit in der Region Vulkaneifel und Osteifel und wie genau arbeiten diese?
  5. Welche Ergänzungen wären nach Auffassung einschlägiger Wissenschaftler erforderlich?
  6. Bis wann werden diese Ergänzungen vorgenommen?
  7. Steht für die Überwachung und Auswertung der Messstationen genügend Personalkapazität im Land zur Verfügung?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. August 2010 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3 und 6: Laserniveaumessungen sind eine Methode, die im Rahmen einer systematischen Überwachung des Vulkanismus der Eifel zur Anwendung kommen könnte. Wie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 15. Juli 2010 auf die Kleine Anfrage 3075 (Drucksache 15/4790) ausgeführt, sind die Prüfungen bezüglich der Einrichtung und des Umfangs eines an das tatsächlich vorhandene Risikopotenzial angemessen angepassten Monitorings noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 4: Die Region Vulkaneifel und Osteifel wird durch seismische Beobachtungen an acht seismischen Messstationen der Universität zu Köln und durch eine Messstation des Landesamtes für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) unmittelbar überwacht. Zusätzlich betreibt die Universität zu Köln in der Eifel derzeit zwei mobile Stationen. Jede der in der Eifel seitens des LGB und der Universität zu Köln betriebenen Erdbebenmessstationen ist für sich in der Lage, seismische Ereignisse ab einer Magnitude >1 zu detektieren. Zu Frage 5: Seitens einschlägiger Wissenschaftler wird eine Verdichtung des staatlichen Messnetzes vorgeschlagen, um die Messergebnisse insbesondere im Hinblick auf die Bestimmung der Herdtiefe von Mikrobeben mit Magnituden <2 verfeinern zu können.

Zu Frage 7: Ja.

Hendrik Hering

Staatsminister

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Unterrichtsausfall

Kleine Anfrage Nr. 3118 – Unterrichtsausfall am Kurfürst-Salentin-Gymnasium Andernach

Kleine Anfrage Nr. 3119 – Unterrichtsausfall am Bertha-von-Suttner-Gymnasium Andernach

Kleine Anfrage Nr. 3120 – Unterrichtsausfall an der Hermann-Gmeiner-Realschule in Mendig

Kleine Anfrage Nr. 3121 – Unterrichtsausfall an der August-Horch Berufsbildende Schule in Andernach

Kleine Anfrage Nr. 3122 – Unterrichtsausfall an der Förderschule Elisabeth-Schule in Andernach

Kleine Anfrage Nr. 3123 – Unterrichtsausfall an der Geschwister-Scholl-Realschule plus in Andernach

Kleine Anfrage Nr. 3124 – Unterrichtsausfall an der St. Thomas Realschule plus in Andernach

Kleine Anfrage Nr. 3125 – Unterrichtsausfall an der Realschule plus Pellenz in Plaidt

Die Kleinen Anfragen 3118 bis 3125 der Abgeordneten Hedi Thelenvom 15. Juli 2010 haben folgenden Wortlaut:

(Die Kleinen Anfragen sind wortgleich und betreffen die o. a. Schulen.)

Die Unterrichtsstatistik wies zum 10. September 2009 einen deutlichen Unterrichtsausfall aus.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. In welchen Fächern fiel im Schuljahr 2008/2009 Unterricht in welchem Umfang aus? 
  2. In welchen Fächern fiel im Schuljahr 2009/2010 Unterricht in welchem Umfang aus? 
  3. In welchen Fächern fällt der Unterricht im Schuljahr 2010/2011 in welchem Umfang aus? Soweit hierzu noch keine Aussage getroffen werden kann, bitte ich um Mitteilung, ab wann hierzu eine Aussage möglich ist. 
  4. Bitte geben Sie das Stunden-Soll und Stunden-Ist im vergangenen und jetzigen Schuljahr an. Welche Fächer sind insbesondere vom Unterrichtsausfall betroffen bzw. werden im kommenden Schuljahr betroffen sein? 
  5. WelcheAnstrengungen hat die Landesregierung unternommen,um denUnterrichtsausfall zu beseitigen und mit welchem Erfolg?

Die Antwort des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft, Jugend und Kultur finden sie hier.

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Wir machen´s einfach - Anzeige in der RZ vom 6. Juli 2010, Nummer 2

Die Kleine Anfrage 3098 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 6. Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:

Vor dem Hintergrund der Aussagen in o. a. Anzeige frage ich die Landesregierung:

  1. Wie viele offene Stellen waren in den einzelnen Agenturen für Arbeit in Rheinland-Pfalz und in Rheinland-Pfalz insgesamt zum 30. Juni 2010 gemeldet?
  2. Wie viele Arbeitslose waren in den einzelnen Agenturen für Arbeit in Rheinland-Pfalz und in Rheinland-Pfalz insgesamt zum 30. Juni 2010 gemeldet?
  3. Wie hoch ist die Differenz?
  4. Wie viele und welche der Stellen unter 1. fallen nach Auffassung der Landesregierung unter den Begriff „Zukunftsfähige Jobs“?
  5. Wie definiert die Landesregierung „Zukunftsfähige Jobs“?
  6. Was empfiehlt die Landesregierung den Arbeitslosen, die in Rheinland-Pfalz keine „Zukunftsfähigen Jobs“ finden?

Die Antwort des Chefs der Staatskanzlei finden sie hier.

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Wir machen´s einfach - Anzeige in der RZ vom 6. Juli 2010

Die Kleine Anfrage 3096 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 6. Juli 2010 hat folgenden Wortlaut:

Vor dem Hintergrund der o. a. Anzeige habe ich folgende Fragen an die Landesregierung:

  1. Wie oft und in welchen Medien/Zeitungen erscheint die Anzeige „Immer ein gutes Gefühl. Rheinland-Pfalz“?
  2. Wie teuer ist diese Anzeigenkampagne insgesamt?
  3. Ist diese Anzeige Teil einer Gesamtmedienkampagne?
  4. Wenn ja, mit welchen Anzeigen, Radiowerbungen, Fernsehwerbungen oder weiteren Medien wird diese Kampagne mit welchen Aussagen und in welchem Zeitraum durchgeführt?
  5. Wie teuer ist die Kampagne insgesamt?
  6. Welche Zielsetzung verfolgt diese Werbekampagne?

Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Die Ausgabeermächtigung für die Standortkampagne wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009/2010 (Kapitel 02 01 Titel 536 03) vom Landtag Rheinland-Pfalz beschlossen.

Zu 1.:

  • Rhein-Zeitung 25. Juni 2010 & 6. Juli 2010
  • Trierischer Volksfreund 25. Juni 2010 & 6. Juli 2010 
  • Rheinpfalz 25. Juni 2010 &6. Juli 2010 
  • Rhein Main Presse 25. Juni 2010 & 6. Juli 2010 
  • Handwerksblatt Rheinland-Pfalz 15. Juli 2010 
  • Lesezirkel Rheinland-Pfalz 19. Juli 2010 bis 20. September 2010 
  • Bild Mainz 28. Juni 2010 
  • FAZ 25. Juni 2010 & 28. Juni 2010 
  • Financial Times D 25. Juni 2010 
  • Handelsblatt 25. Juni 2010 & 28. Juni 2010    

Zu 2.: 136 484,10 Euro.

Zu 3.: Ja.

Zu 4.:

  • Anzeigenwerbung siehe Beantwortung Frage 1. 
  • Onlinewerbung vom 7. Juli 2010 bis 30. September 2010 („Online Marketing Service GmbH & Co. KG“ und „Wer kennt wen“). 
  • Radiowerbung vom 12. Juli 2010 bis 16. August 2010 (RPR1). 
  • Großflächenwerbung an Bahnhöfen vom 20. Juli 2010 bis 2. August 2010 (Mainz, Kaiserslautern, Trier, Koblenz, Ludwigshafen, Bingen, Neuwied, Andernach, Neustadt, Speyer, Worms, Bad Kreuznach, Bonn, Wiesbaden, Frankfurt, Mannheim, Karlsruhe). 
  • Air Berlin vom 1. August 2010 bis 3. Oktober 2010. Displaywerbung in allen in Frankfurt landenden Flugzeugen.

Zu 5.: 184 636,04 Euro.

Zu 6.: Die Kampagne soll, wie im Text beschrieben, neugierig auf Rheinland-Pfalz machen, auf die schöne Landschaft, die Familienfreundlichkeit, insbesondere auf die kostenfreien KiTa-Plätze, die Ganztagsschulen und das kostenfreie Erststudium sowie auf die dynamische Wirtschaftregion aufmerksam machen.

Martin Stadelmaier

Staatssekretär

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Geologische Überwachungsmaßnahmen im nördlichen Rheinland-Pfalz II

Die Kleine Anfrage 3075 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 24. Juni 2010 hat folgenden Wortlaut:

Bezugnehmend auf die Antwort zu meiner Kleinen Anfrage 2534 – Drucksache 15/4000 – vom 13. November 2009 frage ich die Landesregierung:

  1. Wie reagiert die Landesregierung auf die aktuell festgestellten verstärkten vulkanischen Aktivitäten in der Eifel?
  2. Welche notwendigen Untersuchungen und Beobachtungen haben die an der Erforschung der Vulkaneifel beteiligten Wissenschaftler in ihren allgemeinen Empfehlungen benannt?
  3. Von wem werden diese Untersuchungen und Beobachtungen zurzeit durchgeführt?
  4. Hat sich die Zusammenarbeit des Landesamtes für Geologie und Bergbau mit einem Hochschulinstitut, um in bestimmten Risikogebieten der Vulkaneifel die bisher singulär durchgeführten Untersuchungen zu bündeln und in ein systematisches Monitoring zu überführen, konkretisiert?
  5. Welche Hochschulinstitute sind angesprochen worden?
  6. Wie lautet das Ergebnis der Prüfung, ob mit dem LGB als zuständige Fachbehörde, dem Ministerium des Innern und für Sport und externen Partnern dieses systematische Monitoring als Frühwarnsystem implantiert werden kann?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juli 2010 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Im Mai 2010 wurden dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) von mehreren externen Wissenschaftlern Beobachtungen über verstärkte vulkanische Erscheinungen in der Eifel mitgeteilt. Dabei handele es sich nach deren Aussagen um eine Häufung von extrem leichten seismischen Ereignissen im ersten Halbjahr 2010, H2S-Dedektionen in drei von insgesamt zehn beprobten Ameisennestern eines begrenzten Gebietes sowie visuell wahrgenommene Zunahmen von Gasaustritten in Form von Mofetten.

Die Landesregierung nimmt diese Informationen zum Anlass, die bislang überwiegend unspezifizierten Informationen durch das LGB verifizieren zu lassen.

Zu Frage 2: Die Wissenschaftler haben in allgemeinen Empfehlungen die messtechnische Überwachung der Erdoberfläche in Bezug auf mögliche Hebungen, eine möglichst kontinuierliche Messung bestimmter Gase wie Schwefelwasserstoff, Kohlendioxid, Radon, Methan und Helium sowie die Einrichtung zusätzlicher seismischer Messstationen vorgeschlagen.

Zu Frage 3: Die Seismik der Region wird über die Seismikmessnetze des Landeserdbebendienstes Rheinland-Pfalz und des Geologischen Landesamtes Nordrhein-Westfalen sowie durch die Erdbebenmessstation Bensberg der Universität zu Köln überwacht. Gasmessungen finden in unregelmäßigen Abständen durch die Universität Duisburg-Essen statt. Zu den Fragen

4 und 5: Bislang wurden vom LGB Gespräche mit Wissenschaftlern des Deutschen GeoForschungsZentrums in Potsdam, der Universität Duisburg-Essen, der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, der Universität zu Köln und des Karlsruher Instituts für Technologie geführt. Die Gespräche sind noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 6: Die Prüfungen bezüglich der Einrichtung eines systematischen Monitorings sind noch nicht abgeschlossen.

In Vertretung:

Prof. Dr. Siegfried Englert

Staatssekretär

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Umschulung von Arbeitslosen zum Altenpfleger bzw. zur Altenpflegerin

Die Kleine Anfrage 3040 der Abgeordneten Anke Beilstein und Hedi Thelenvom 28. Mai 2010 hat folgenden Wortlaut:

Die Bundesagentur für Arbeit verlangt grundsätzlich von Berufsschulen, die Umschüler in ihre Altenpflege-Ausbildungsgänge aufnehmen wollen, besondere Zertifizierungen mit einem Zusatzmodul AZWV. Die in unserer Region in Frage kommenden berufsbildenden Schulen in Cochem, Mayen und Daun verfügen über entsprechende Zertifizierungen nicht, sodass maximal fünf Personen pro Schule im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung von der BA gefördert werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung die grundsätzliche Forderung der Bundesagentur für Arbeit nach einer umfassenden Zertifizierung auch für staatliche Berufsschulen in Rheinland-Pfalz? 
  2. Gibt es bereits berufsbildende Schulen in Rheinland-Pfalz, die über die entsprechenden Zertifizierungen verfügen? 
  3. Ist die Landesregierung bereit, interessierte Berufsschulen bei Zertifizierungsverfahren zu unterstützen? 
  4. Sieht die Landesregierung andere Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der BA über Einzelfälle hinaus, Förderungen für dreijährige Umschulungsmaßnahmen zu erhalten?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Juni 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Landesregierung sieht in den Regelungen des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zur Weiterbildung und der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) grundsätzlich einen Beitrag zur Qualitätssicherung der Maßnahmen für arbeitslos gewordene Menschen. Die Güte des Bildungsangebotes ist eine wichtige Voraussetzung, damit der Wiedereinstieg am Arbeitsmarkt gelingen kann. Bildungsgutscheine dürfen deshalb nur bei einem für die Förderung zugelassenen extern zertifizierten Träger der beruflichen Weiterbildung eingelöst werden. Diese Regelung findet auch dann Anwendung, wenn staatliche Schulen oder staatlich anerkannte Ersatzschulen die berufliche Weiterbildung durchführen. Für Rheinland-Pfalz hat die Regelung aber bisher keinerlei Auswirkungen gezeigt, da gemäß § 12 der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung für Umschulungen in der Altenpflege sogenannte Einzelfallzulassungen ausgesprochen werden können.

Die Einzelfallzulassungen ermöglichen staatlichen Schulen und staatlich anerkannten Schulen, Umschulungsmaßnahmen durchzuführen.

Zu 2.: In Rheinland-Pfalz gibt es keine berufsbildende Schule, die über eine entsprechende Zertifizierung verfügt.  

Zu 3.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass der überwiegende Teil der Kriterien der Ausbildungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung zur Trägerzertifizierung bereits in den einschlägigen rechtlichen Regelungen für die staatlichen und die staatlich anerkannten Schulen in Rheinland-Pfalz festgeschrieben und damit schon umgesetzt ist. Das stellt sich in anderen Ländern ebenso dar. Deshalb befasst sich derzeit der Unterausschuss Berufliche Bildung der Konferenz der Kultusminister der Länder mit der Frage, ob vor dem Hintergrund bestehender schulrechtlicher Regelungen in den Ländern eine Zertifizierung staatlicher und staatlich anerkannter Schulen grundsätzlich notwendig ist beziehungsweise welche Kriterien eine Zertifizierung von Schulen vorsehen müsste. Stellvertretend für den Unterausschuss Berufliche Bildung ist der Vertreter des Freistaates Bayern beauftragt, mit der Anerkennungsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit entsprechende Gespräche zu führen. Eine Entscheidung soll zeitnah herbeigeführt werden. Unabhängig davon arbeitet derzeit der von der Bundesagentur für Arbeit eingesetzte Anerkennungsbeirat aktuelle Empfehlungen rund um die Frage der Zertifizierung aus.

Zu 4.: Dreijährige berufliche Weiterbildungsmaßnahmen für Altenpflegerinnen und Altenpfleger werden auch künftig in Rheinland-Pfalz in ausreichender Zahl möglich sein. Landesweit können schon jetzt durch die Möglichkeiten der Einzelfallzulassung bis zu fünf angehende Altenpflegerinnen oder Altenpfleger pro Klasse in allen staatlichen und staatlich anerkannten berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz weitergebildet werden.

Sobald die Zertifizierungsproblematik bei den berufsbildenden Schulen gelöst ist, können auch mehr als fünf Personen in einer Klasse weitergebildet werden. Es handelt sich dann um eine sogenannte Gruppenmaßnahme.

In jedem Fall wird der in Rheinland-Pfalz erfolgreich beschrittene Weg einer beruflichen Weiterbildung von Altenpflegerinnen und Altenpflegern im regulären Ausbildungssystem weiterbestehen. Damit ist sichergestellt, dass die Weiterbildungen wohnortnah in sehr guter Qualität durchgeführt werden können. Das entspricht auch den Interessen der Umschülerinnen und Umschüler und ist wichtig für die Wirksamkeit der Weiterbildungsmaßnahmen.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Situation der Hebammen in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 3003 der Abgeordneten Hedi Thelen und Dr. Peter Enders vom 27. Mai 2010 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die Belastung durch die gestiegenen und zum 1. Juli 2010 erneut steigenden Versicherungsprämien für freiberufliche Hebammen in Rheinland-Pfalz?
  2. Wie viele Hebammen sind in Rheinland-Pfalz betroffen?
  3. Welche Folgen für die Tätigkeit von Hebammen in Rheinland-Pfalz und für die Hebammen-Versorgung von Müttern und Kindern ergeben sich aus der aktuellen Entwicklung?
  4. Welche politische Lösung gibt es, um die Situation der Hebammen in Rheinland-Pfalz zu verbessern und ihre Tätigkeit zur Versorgung von Müttern und Kindern zu sichern?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juni 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Protest der Hebammen bezieht sich auf die auf 3 689 € pro Jahr gestiegenen Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung für freiberuflich tätige Hebammen, die auch Entbindungen vornehmen. Freiberuflich tätige Hebammen, die ausschließlich Geburtsvorbereitung und Nachsorge anbieten, sind von der Erhöhung der Versicherungsprämien nicht betroffen. Diese Versicherungsprämien liegen bei weniger als 200 € und damit erheblich niedriger.

Hebammen und Entbindungspfleger üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, der auch entsprechend vergütet werden sollte.

Die Landesregierung kann die Höhe der von den Hebammen geltend gemachten Prämiensteigerungen und deren Ursachen nicht selbst überprüfen. Private Versicherungsunternehmen unterliegen nicht der Aufsicht des Landes.

Die privaten Versicherungsunternehmen kalkulieren die Prämien eigenverantwortlich anhand der Schadensquoten ihrer Kundinnen und Kunden. Auch die für die Versicherungsaufsicht zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht führt keine staatliche Preiskontrolle durch.

Der Anstieg der Prämien ist nach den der Landesregierung vorliegenden Informationen in erster Linie darauf zurückzuführen, dass die Gerichte den betroffenen Patientinnen und Patienten in den letzten Jahren deutlich höhere Schadensersatzsummen zuerkennen.

Zu 2.: Nach den Schätzungen der Krankenkassen bieten mehr als 120 Hebammen und Entbindungspfleger Geburtshilfe an. Nur diese Hebammen und Entbindungspfleger sind von einer Prämienerhöhung betroffen.

Zu 3.: Möglicherweise erwägen einzelne Hebammen, die bisher nur in geringem Umfang Geburtshilfe angeboten haben, ihre Tätigkeit in diesem Bereich zu beenden und sich künftig auf die Geburtsvorbereitung und Nachsorge zu beschränken.

Die Zahl der in Rheinland-Pfalz im ambulanten und stationären Bereich tätigen Hebammen und Entbindungspfleger im Verhältnis zu den Frauen im gebärfähigen Alter ist in den letzten Jahren gestiegen. Die Versorgung lag im Jahr 2001 bei 92,1 Hebammen je 100 000 Frauen im gebärfähigen Alter. Nach den aktuellsten Daten lag sie im Jahr 2006 bei 102 Hebammen.

Eine flächendeckende Versorgung von Müttern und Kindern mit Hebammenhilfe ist auch weiter gewährleistet.

Zu 4.: Die Vergütung, die Hebammen von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, wird nicht auf Landesebene festgesetzt, sondern auf Bundesebene. Außerdem werden die Vergütungen nicht mehr durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung festgesetzt, sondern seit dem Jahr 2007 zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Berufsverbänden der Hebammen vertraglich vereinbart. Der Bundesgesetzgeber hat die Honorarverhandlungen im Jahr 2007 den Vertreterinnen und Vertretern der Selbstverwaltung übertragen und die Hebammen damit den anderen Leistungserbringern gleichgestellt. Für Streitfälle hat der Gesetzgeber eine Schiedsstelle als Konfliktlösungsmechanismus eingerichtet. Diese Schiedsstelle wurde bereits von den Hebammen angerufen. Sie wird voraussichtlich Mitte Juni eine Entscheidung treffen.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen steht in engem Kontakt mit dem Berufsverband der Hebammen und unterstützt dessen Anliegen. Ein Gespräch mit der Vorsitzenden des Hebammenlandesverband Rheinland-Pfalz e. V. hat am 2. Juni 2010 stattgefunden.

Darüber hinaus hat die Ministerin Malu Dreyer die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes und die Vorsitzende der Schiedsstelle darum gebeten, die Forderungen der Hebammen angemessen zu berücksichtigen. Das Ministerium hat sich auch an Herrn Bundesgesundheitsminister Rösler gewandt mit der Bitte, dass sich auch die Bundesregierung für die Belange der Hebammen und Entbindungspfleger einsetzen möge.

Die Landesregierung erwartet, dass sich die Schiedsstelle ihrer Verantwortung bewusst ist und die Belange der Hebammen bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen wird.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Position der Landesregierung zu Reformforderungen bezüglich der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Die Kleine Anfrage 2931 vom 29. April 2010 der Abgeordneten Hedi Thelen und Dr. Josef Rosenbauer hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Befürwortet die Landesregierung einen Verzicht auf die Anrechnung von Vermögen bei der Grundsicherung für Arbeitslose, wie dies kürzlich in einem Beschluss des Präsidiums der Bundes-SPD gefordert worden ist?
  2. Sollte der Ministerpräsident politisch nicht ausreichend auf seine ablehnende Haltung hingewiesen haben, mit der er sich in der 11. Plenarsitzung schon gegen einen Antrag der CDU-Fraktion aussprach, der forderte, Leistungen zur Altersvorsorge durch Bildung von Wohneigentum oder von Vermögen hierfür in größerem Umfang von der Anrechnung freizustellen?
  3. Hält es die Landesregierung für gerecht, die Finanzierung der Forderung zur vollständigen Nichtanrechnung von Vermögen über Steuererhöhungen z. B. für Einkommen, Vermögen oder Erbschaften zu lösen?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Mai 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung, Stellungnahmen zu Beschlüssen von Parteien abzugeben. Das vorausgeschickt stelle ich fest, dass eine interne Erhebung der Bundesagentur für Arbeit ergeben hat, dass nur rund 0,2 Prozent aller Anträge auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende aufgrund von vorhandenem Vermögen abgelehnt werden. Den mit der Überprüfung verbundenen notwendigen bürokratischen Aufwand kann man daher angesichts der wenigen Fälle, in denen heute tatsächlich Vermögen herangezogen wird, zu Recht in Frage stellen.

Zu 2.: Der Antrag der CDU-Fraktion aus dem Jahr 2006 wurde abgelehnt, weil er weder begründet, noch entscheidungsreif war.

Zu 3.: Die Finanzierung einer Forderung zur vollständigen Nichtanrechnung von Vermögen müsste nach Auffassung der Landesregierung im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende gelöst werden.

Malu Dreyer

Staatsministerin  

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Schutz von Patientenforderungen gegenüber Ärzten

Die Kleine Anfrage 2916 der Abgeordneten Hedi Thelen und Dr. Peter Enders vom 22. April 2010 hat folgenden Wortlaut:

Auch wenn Patienten aufgrund von Behandlungsfehlern gegenüber den behandelnden Ärzten Schmerzensgeldansprüche richtig zugesprochen wurden, konnten diese zum Teil wegen der Insolvenz der Arztpraxis oder wegen fehlender Berufshaftpflichtversicherung nicht erfüllt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele niedergelassene Ärzte mussten in den letzten beiden Jahren in Rheinland-Pfalz Insolvenz anmelden?
  2. Wie viele dieser Ärzte praktizieren weiter?
  3. Nach welchen Vorschriften sind niedergelassene Ärzte grundsätzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen?
  4. Von wem wird wie überprüft, ob dies bei den niedergelassenen Ärzten der Fall ist?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz werden Insolvenzverfahren lediglich dann bekannt, wenn sie versucht, ausstehende Beiträge einzutreiben. Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz erhält pro Jahr etwa in vier bis fünf Fällen die Rückmeldung, dass ein Insolvenzverfahren besteht.

Nach Kenntnis der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz wurden bei niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten im Jahr 2008 neun Insolvenzverfahren und im Jahr 2009 fünf Insolvenzverfahren eingeleitet.

Zu 2.: Von diesen 14 Ärztinnen und Ärzten praktizieren neun Ärztinnen und Ärzte weiter.

Zu 3.: In § 21 der Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz ist geregelt, dass eine Haftpflichtversicherung abzuschließen ist (Zitat: „Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern.“).

Bei der Aufnahme in die zuständige Bezirksärztekammer müssen die Ärztinnen und Ärzte dann nochmals bestätigen, dass sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Eine weitere Überprüfung ist derzeit nicht möglich, da sich die Haftpflichtversicherer weigern, die Ärztekammern automatisch zu informieren, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Haftpflichtversicherung kündigt.

Aus den Sitzungen des Schlichtungsausschusses bei der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sind bisher zwei Fälle bekannt, bei denen keine ausreichende Haftpflichtversicherung bestand.

Im Klinikbereich haftet das Krankenhaus üblicherweise für die ärztliche Fehlbehandlung, allerdings nicht bei grober Fahrlässigkeit.

Zu 4.: Ärztinnen und Ärzte, die ihren Dienst in den Bereitschaftsdienstzentralen der Kassenärztlichen Vereinigung versehen möchten, müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter

Die Kleine Anfrage 2889 der Abgeordneten Dorothea Schäfer, Bettina Dickes und Hedi Thelen vom 6. April 2010 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Ausbildungsbetriebe gibt es in Rheinland-Pfalz für die Berufsausbildung Hauswirtschafterin bzw. Hauswirtschafter?
  2. Wie viele dieser Ausbildungsplätze gibt es in Rheinland-Pfalz, aufgegliedert nach Kreisen und kreisfreien Städten?
  3. Wie viele außerbetriebliche Ausbildungsplätze gibt es im Bereich Hauswirtschaft in Rheinland-Pfalz?
  4. Wie hat sich die Zahl der Ausbildungsplätze in den vergangenen fünf Jahren verändert?
  5. Wie viele Auszubildenden haben zuvor das BVJ bzw. die 10. Klasse einer Förderschule besucht?
  6. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen und zukünftigen Bedarf an Hauswirtschafterinnen/Hauswirtschaftern ein?

Die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen finden sie hier.

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Teilnahme von Ausländern an Sprach- und Integrationskursen in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 2833 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 15. März 2010 hat folgenden Wortlaut:

Integrationskurse im ganzen Land sollen dazu beitragen, die Kenntnisse von hier lebenden Ausländern und Mitbürgern mit Migrationshintergrund über unser Land und insbesondere über unsere Sprache zu verbessern.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. An welchen Orten wurden 2009 welche Integrationskurse von welchen Trägern angeboten? 
  2. Wie viele Personen (bitte jeweils gesondert für Frauen und Männer ausweisen) wurden jeweils aufgefordert, an diesen Integrationskursen teilzunehmen? 
  3. Wie viele der aufgeforderten Personen sind dieser Aufforderung nicht nachgekommen? 
  4. Wie viele der Teilnehmer haben die Integrationskurse vorzeitig abgebrochen? 
  5. Welche Konsequenzen werden üblicherweise aus dem Abbruch oder der Nichtteilnahme gezogen? 
  6. Wie viele Personen haben sich aus eigenem Interesse zur Teilnahme an Integrationskursen gemeldet?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit dem Schreiben vom 8. April 2010 wie folgt beantwortet:

Das Zuwanderungsgesetz aus dem Jahr 2005 sieht erstmals ein bundesgesetzlich geregeltes Grundangebot an Integrationsleistungen für alle Zuwanderinnen und Zuwanderer vor: die Integrationskurse.

Die Integrationskurse sind im Aufenthaltsgesetz geregelt. Danach ist „Ziel des Integrationskurses (…), den Ausländern die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte in Deutschland erfolgreich zu vermitteln“ (§ 43 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes).

Koordiniert und durchgeführt werden die Integrationskurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das sich dazu öffentlicher oder privater Kursträger bedient (§ 43 Abs. 3 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes). Nach § 8 der Integrationskursverordnung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auch für die Datenerhebung zuständig.

Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs kann zum einen von den Ausländerbehörden ausgesprochen werden, zum anderen von den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (§ 44 a Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes).

Da der Landesregierung die angefragten Daten nicht vorliegen, hat sie die zuständigen Stellen um entsprechende Auskünfte gebeten.

Zu 1.: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat die als Anlage beigefügte Auflistung zur Verfügung gestellt. Sie weist zum Stand 23. März 2010 die Orte in Rheinland-Pfalz aus, an denen Integrationskurse angeboten werden, und die jeweiligen Integrationskursträger. Eine Gesamtübersicht, differenziert nach den örtlich angebotenen Kursarten, steht laut Bundesamt nicht zur Verfügung. Nach der Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2009 wurden in Rhein 50 Alphabetisierungskurse, acht Jugendintegrationskurse und 16 Förderkurse. Die vollständige Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2009 wird voraussichtlich Anfang Mai 2010 zur Verfügung stehen.

Zu 2.: Nach der Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für den Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2009 wurden durch die Ausländerbehörden 1 020 Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet, darunter 24 Altzuwanderer und Deutsche. Von den Neuzuwanderern wurden 639 Personen verpflichtet, die aufgrund des Ehegattennachzugs nach Deutschland kamen.

Die Träger der Grundsicherung verpflichteten 692 Personen zur Teilnahme. Das Geschlecht der verpflichteten Personen weist die Statistik nicht aus.

Zu 3. und 4.: Nach § 8 Abs. 3 der Integrationskursverordnung hat der Kursträger die zuständige Ausländerbehörde oder den zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu unterrichten, wenn er feststellt, dass ein zur Teilnahme verpflichteter Ausländer nicht ordnungsgemäß am Integrationskurs teilnimmt.

Daten zur Nichtbefolgung der Teilnahmeverpflichtung und zu vorzeitigen Kursabbrüchen stehen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht zur Verfügung. Auch bei den Ausländerbehörden und der Bundesagentur für Arbeit werden diese Daten nicht statistisch ausgewertet.

Zu 5.: Aus Sicht der Ausländerbehörden stellt die Verletzung der Teilnahmepflicht bislang quantitativ kein größeres Problem dar. Es werden zwar Integrationskurse abgebrochen, jedoch können dafür oft plausible Gründe genannt werden (zum Beispiel Schwangerschaft, Krankheit oder Kinderbetreuung).

Den Ausländerbehörden steht ein nach Eingriffsintensität abgestuftes System zur Verfügung, um auf Verletzungen der Teilnahmepflicht angemessen reagieren zu können. Die Ausländerbehörden belehren die Ausländerinnen und Ausländer regelmäßig bereits bei der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs ausführlich über die möglichen Auswirkungen, sofern sie aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben, ihrer Teilnahmepflicht nicht nachkommen.

Wird dennoch eine Pflichtverletzung begangen, wird die betreffende Person in der Regel unter Beachtung der Hinweispflicht des § 44 a Abs. 3 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes zunächst erneut über mögliche rechtliche Konsequenzen und Sanktionen belehrt, bevor bei fortgesetzter Verweigerungshaltung weitergehende rechtliche Schritte ergriffen werden.

Eine aktuelle Umfrage des Ministeriums des Innern und für Sport bei den 36 Ausländerbehörden des Landes hat folgendes Bild ergeben:

  • Bei fünfzehn Ausländerbehörden ist bislang keine Verletzung einer Teilnahmepflicht bekannt geworden, die von einer Ausländerin oder einem Ausländer zu vertreten war. 
  • Insgesamt elf Ausländerbehörden haben auf Verletzungen der Teilnahmepflicht zunächst mit erneuten Belehrungen oder der konkreten Androhung von Bußgeldern reagiert. Zum Teil werden die Ausländerinnen und Ausländer vorgeladen und in einem persönlichen Gespräch von der Notwendigkeit der Teilnahme überzeugt. Diese Vorgehensweise hat sich überwiegend als ausreichend erwiesen, um wieder eine ordnungsgemäße Teilnahme zu erreichen. Eine größere Ausländerbehörde beabsichtigt nun, in zehn Fällen fortgesetzter Verweigerungshaltung Bußgeldbescheide zu erlassen und Zwangsgelder festzusetzen. 
  • Zehn Ausländerbehörden haben mitgeteilt, dass sie in unterschiedlicher Weise bereits von rechtlichen Sanktionen Gebrauch gemacht haben. Beispielsweise sind Gebührenbescheide über den voraussichtlichen Gesamtkostenbeitrag für den Integrationskurs nach § 44 a Abs. 3 Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes erlassen oder Bußgelder nach § 98 Abs. 2 Nr. 4 des Aufenthaltsgesetzes festgesetzt worden. 
  • Vereinzelt sind im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung auch Zwangsgelder angedroht und festgesetzt worden. Bei wiederholter und gröblicher Pflichtverletzung kann im Einzelfall auch eine Nichtverlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 8 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes in Frage kommen. Insgesamt sechs Ausländerbehörden haben in Anwendung des § 8 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes zunächst Aufenthaltserlaubnisse nicht verlängert, sondern lediglich eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wird in diesen Fällen erst beim Nachweis der ordnungsgemäßen Teilnahme erteilt.

Nach Angaben der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit wird bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende durch den Vermittler/Fallmanager mit dem jeweiligen Teilnahmeverpflichteten eine Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen. Nach den Erfahrungen der Träger wird der Teilnahmeverpflichtung in der Regel nachgekommen, da nur dann eine Integration in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt ermöglicht werden kann. In Fällen, in denen es zum Abbruch oder zur Nichtteilnahme kommt, prüfen die Vermittler/Fallmanager das weitere Vorgehen im jeweiligen Einzelfall und besprechen es mit den Betroffenen.

Die Träger der Grundsicherung können das Arbeitslosengeld II kürzen, sofern die Teilnahme an einem Integrationskurs in einer Eingliederungsvereinbarung vorgesehen ist und dagegen verstoßen wird. Die Leistungen werden im ersten Schritt um 30 von Hundert gekürzt (§ 44 a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit §§ 15 und 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch).

Zu 6.: Nach § 44 des Aufenthaltsgesetzes haben in der Regel Ausländerinnen und Ausländer, die erstmals eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, Anspruch auf die Teilnahme an einem Integrationskurs. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben einen solchen Anspruch nach § 9 des Bundesvertriebenengesetzes. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann im Rahmen der verfügbaren Kursplätze weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zulassen, auch wenn sie keinen Anspruch auf Kursteilnahme (mehr) haben (§ 44 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes). Die Integrationskursgeschäftsstatistik des Bundesamtes für Migration und Integration weist im Zeitraum 1. Januar bis 30. September 2009 aus, dass in Rheinland-Pfalz 2 597 Zulassungen für Altzuwanderer und Deutsche erteilt wurden (darunter 661 Deutsche), 504 Berechtigungen an Neuzuwanderer und 1 044 Zulassungen für Kurswiederholer.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Betriebsrätliches Schnellinformationssystem

Die Kleine Anfrage 2731 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 4. Februar 2010 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Warum hat die Landesregierung ein betriebsrätliches Schnellinformationssystem gefördert, das nach aktueller Sachverständigeneinschätzung gegen geltende Datenschutzbestimmungen verstößt? 
  2. Warum hat die Landesregierung ein betriebsrätliches Schnellinformationssystem gefördert, das nach aktueller Sachverständigeneinschätzung gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verstößt? 
  3. Warum hat die Landesregierung ein betriebsrätliches Schnellinformationssystem gefördert, das nach aktueller Sachverständigeneinschätzung offenbar gegen das Kartell- und Vergaberecht verstößt? 
  4. Warum hat die Landesregierung ein betriebsrätliches Schnellinformationssystem gefördert, das nach aktueller Sachverständigeneinschätzung gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstößt?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Die Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen unterstellt, dass sich alle Sachverständigen, die im Sozialpolitischen Ausschuss am 21. Januar 2010 gehört wurden, zu den Punkten Datenschutz, informationelles Selbstbestimmungsrecht, Kartell- und Vergaberecht und Betriebsverfassungsrecht einheitlich geäußert hätten.

Das war aber nicht der Fall. Im Gegenteil, die Ausführungen der Sachverständigen widersprachen sich in diesen Punkten erheblich. Außerdem handelte es sich bei den Ausführungen einiger Sachverständiger, die vermeintliche Verstöße zu finden glaubten, lediglich um Allgemeinplätze, um unbelegte Behauptungen oder um die Darstellung von theoretischen Möglichkeiten, die nichts mit dem konkreten Projekt zu tun haben.

Weder die Behauptung von möglichen Rechtsverstößen noch sehr einseitige Rechtsauffassungen sind aber ein Beleg für Rechtsverstöße. Nach den der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen hat das betriebsrätliche Schnellinformationssystem weder gegen Datenschutzbestimmungen, gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen das Kartell- und Vergaberecht oder gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen.

Zu 1.: Wie bereits mehrfach vorgetragen, verstößt das betriebsrätliche Schnellinformationssystem nicht gegen geltende Datenschutzbestimmungen.

In der Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss am 21. Januar 2010 haben verschiedene Sachverständige – einschließlich des Landesbeauftragten für Datenschutz – ihre Auffassungen zur Anwendung der geltenden Datenschutzbestimmungen dargelegt. Es gab zwar unterschiedliche Auffassungen zur Anwendung der Datenschutzbestimmungen, aber kein Sachverständiger hat explizit einen Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen nachgewiesen.

Ein Verstoß gegen personenbezogene Daten wurde ebenso wenig nachgewiesen wie ein Verstoß gegen Unternehmensdaten. Zum Beispiel hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausgeführt, dass es keine durchgreifenden datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Erhebung und Verarbeitung der durch das betriebsrätliche Schnellinformationssystem erhobenen personenbezogenen Daten gab. Zu den Unternehmensdaten hat er ausgeführt, dass für diese Angaben das Bundesdatenschutzgesetz oder das Landesdatenschutzgesetz nur dann gilt, wenn es sich um personenbezogene Daten handelt, wenn sie also Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen betreffen.

Soweit es also um Unternehmensdaten geht, wären nur Unternehmensdaten von Einzelkaufleuten als personenbezogene Daten natürlicher Personen anzusehen. Inhabergeführte Unternehmen, bei denen aufgrund der Größe des Unternehmens auf die persönliche Situation des Inhabers rückgeschlossen werden könnte, waren aber nicht am Schnellinformationssystem beteiligt.

Das habe ich bereits mit Schreiben vom 15. Dezember 2009 dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr mitgeteilt (verteilt als Vorlage 15/4517).

Weder das Bundesdatenschutzgesetz noch das Landesdatenschutzgesetz sind auf die im Rahmen des betriebsrätlichen Schnellinformationssystems erhobenen Unternehmensdaten anwendbar. Somit kann auch kein Verstoß dagegen vorliegen.

Zu 2.: Nach Auffassung der Landesregierung verstößt das betriebsrätliche Schnellinformationssystem nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Auch bei diesem Punkt hatten die Sachverständigen bei der Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss eine unterschiedliche und zum Teil sehr differenzierte Meinung. Das ist vor allem darauf zurückzuführen, dass dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung für Unternehmen noch sehr neu ist und es dazu eine Vielzahl von ungeklärten Fragen gibt, die bisher weder in der Rechtsprechung noch in der Rechtslehre hinreichend geklärt sind.

Die Vielzahl der ungeklärten Fragen in dieser Rechtsmaterie mögen sich dazu eignen, unterschiedliche Rechtsauffassungen darzulegen und zu begründen. Sie belegen aber keinen Rechtsverstoß. Aus Sicht der Landesregierung konnte aufgrund der Rechtslage kein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Unternehmen dargelegt werden.

Zu 3.: Bei der Anhörung im Sozialpolitischen Ausschuss am 21. Januar 2010 haben alle Gutachter – mit einer Ausnahme – einhellig erklärt, dass das Kartellrecht nicht einschlägig sei. Dieser Auffassung schließt sich die Landesregierung an.

Hinsichtlich des Vergaberechts hat die Landesregierung bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass auch dazu kein Verstoß gesehen wird. Das arbeitsmarktpolitische Projekt „Schnellinformationssystem Chancen- und Risikenbegleitung der Betriebsräte in der aktuellen Krise 2009“ wurde als Zuwendung bewilligt. Eine Vergabe des Projekts mit all seinen Inhalten an andere Projektträger in Rheinland-Pfalz wäre aus Sicht der Landesregierung nicht zielführend gewesen, da andere Dienstleister nicht diesen engen Zugang zu den Betriebsräten haben – also nur ein Dienstleister zur Umsetzung des Gesamtprojekts in Betracht kam. Hier war gerade der Zugang zu den Betriebsräten gefragt, um neben den Daten, die die Arbeitgeberseite zur Verfügung stellt, auch die Einschätzungen der Arbeitnehmerseite zu berücksichtigen.

Im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Projekte wird überwiegend im Rahmen des Zuwendungsrechts gearbeitet. Zuwendungen gewährt das Land an Stellen außerhalb der Landesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Im vorliegenden Fall war die Anwendung von Zuwendungsrecht haushaltsrechtlich das richtige Instrumentarium, da dem Land daran liegt, ein unmittelbar eigenes, von der öffentlichen Hand wegen der öffentlichen Bedeutung als förderfähig und förderungswürdig anerkanntes Interesse des Zuwendungsempfängers zu fördern.

Zu 4.: Das betriebsrätliche Schnellinformationssystem verstößt nach Auffassung der Landesregierung nicht gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

Diese Auffassung wurde auch von der Mehrheit der anwesenden Sachverständigen – unter anderem auch den anwesenden Betriebsräten – bei der Anhörung im Ausschuss vertreten. Betriebsräte unterliegen gemäß § 79 des Betriebsverfassungsgesetzes einer besonderen Geheimhaltungspflicht.

Geheimhaltungspflichtig sind Informationen dann, wenn sie tatsächlich objektiv feststellbare Tatbestände (Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse) betreffen, durch deren Weitergabe das Unternehmen Vermögensnachteile erleiden kann und diese Informationen vom Unternehmen ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet worden sind. Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich nur auf Tatsachen, die nicht offenkundig und nur einem eng begrenzten Personenkreis bekannt sind.

Das betriebsrätliche Schnellinformationssystem bezog sich nicht auf Betriebsgeheimnisse. Vielmehr waren die abgefragten Daten entweder nicht unmittelbar betriebsbezogen oder aber sie waren nicht Gegenstand der Auskunftsansprüche des Betriebsrats. Es ging hier ausschließlich um Einschätzungen des Betriebsrates, die dieser aus besonderer Sachnähe und Sachkenntnis abgeben kann.

Ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz liegt nicht vor. Das wurde auch bereits mehrfach in den Ausschüssen dargelegt.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Refinanzierung von Investitionskosten für Alten- und Pflegeheime in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 2664 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 18. Dezember 2009 hat folgenden Wortlaut:

Baumaßnahmen für Alten- und Pflegeheime werden gemäß § 82 SGB XI i. V. m. § 75 SGB XII über den Investitionskostenanteil im Heimentgelt refinanziert. Dieser wird zwischen dem Leistungsanbieter und dem Sozialhilfeträger vereinbart. Für Rheinland- Pfalz bedeutet das, dass das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen als überörtlicher und die Landkreise bzw. kreisfreien Städte als örtliche Sozialhilfeträger entsprechend zuständig sind. Hieraus ergeben sich für Rheinland-Pfalz folgende Fragen:

  1. Gibt es in Rheinland-Pfalz wie auch in anderen Bundesländern (z. B. Hessen, Saarland und Nordrhein-Westfalen) beschlossene und vereinbarte Rahmenregelungen nach § 79 Abs. 1 SGB XII sowie Verfahren zur Vereinbarung eines Investitionskostenanteils im Heimentgelt für Alten- und Pflegeheime? 
  2. Von welchem Wert pro Platz (in Euro) gehen die örtlichen Sozialhilfeträger bei der Refinanzierung von Baumaßnahmen in der Altenhilfe nach § 75 Abs. 5 SGB XII aus? 
  3. Seit wann besteht dieser Wert als Verhandlungsgröße und wie wird er angesichts veränderter Preise in der Baubranche (Lohnentwicklungen, Mehrwertsteuererhöhung, Material- und Energiekosten pp.) sach- und fachgerecht angepasst? 
  4. Von welchen Eckdaten gehen die zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger bei der Berechnung des Investitionskostenanteils aus (Abschreibungssatz, Instandhaltung, Fremdkapitalzinsen, Eigenkapitalzinsen, Eigenkapitalquote) und wie werden diese inhaltlich begründet? 
  5. Wie schätzt das MASGFF die Situation für Leistungsanbieter in Rheinland-Pfalz, die unmittelbar vor einer Baumaßnahme stehen, im Vergleich zu der Situation von Leistungsanbietern in den Nachbarländern Nordrhein-Westfalen und Saarland ein? (Im Saarland beträgt der derzeit anerkannt Baukostenwert 88 325 Euro pro Platz – 2007 – und in Nordrhein-Westfalen 85 250 Euro pro Platz – 2008/2009 –.)

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Januar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Rahmenregelungen zur Refinanzierung von Investitionskosten für Alten- und Pflegeheime konnten bislang in Rheinland-Pfalz aufgrund der unterschiedlichen Positionen der Vertragsparteien nicht verbindlich vereinbart werden. Unter den Beteiligten besteht jedoch Einvernehmen sowohl über den Ablauf des Verfahrens als auch über die Inhalte zur Ermittlung der Höhe der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen.

Zu 2.: Bei dem Abschluss von Vereinbarungen nach § 82 Abs. 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 75 Abs. 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden in der Regel Herstellungs- und Einrichtungskosten pro vollstationärem Dauer- und Kurzzeitpflegeplatz von bis zu 75 126 Euro oder pro teilstationärem Pflegeplatz von bis zu 37 563 Euro berücksichtigt.

Zu 3.: Diese Werte entsprechen den im Rahmen der ursprünglichen Förderung nach dem Landespflegehilfegesetz maßgeblichen Baukostenhöchstwerten und wurden zuletzt zum 1. Januar 2002 angepasst. Der Bauindex ist seit der Festlegung dieses Baukostenhöchstwertes gestiegen. Dabei ist aber zu beachten, dass dieser noch zu Zeiten festgelegt wurde, in denen eine öffentliche Förderung stattfand und daher auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) galt, die die Baumaßnahmen verteuert. Zudem besteht in begründeten Einzelfällen, beispielsweise bei so genannten „Niedrig-Energie-Häusern“, in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe jederzeit die Möglichkeit, von den vorgenannten Höchstwerten abzuweichen.

Zu 4.: Im Rahmen des Abschlusses von Vereinbarungen nach § 82 Abs. 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 75 Abs. 5 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch werden folgende Eckdaten – jeweils bezogen auf die individuell berücksichtigungsfähigen Herstellungs- und Einrichtungskosten – zugrunde gelegt:

  • bis zu 1,12 Prozent jährlich für Instandhaltungen und Instandsetzungen, 
  • bis zu durchschnittlich 3,6 Prozent jährlich an Abschreibungen, 
  • marktübliche Zinsen für Fremdkapital für die im Rahmen des Finanzierungsplanes abgestimmte Darlehenssumme, 
  • Verzinsung des eingebrachten Eigenkapitals (in der Regel mindestens 20 Prozent der Herstellungs- und Einrichtungskosten) mit zurzeit 2,5 Prozent jährlich und alternativ 
  • orts- und vertragsübliche Miet-/Pachtaufwendungen bis zur vergleichbaren (Gesamt-)Höhe.

Die Eckdaten wurden ursprünglich in langjährigen Verhandlungen zwischen Leistungsanbietern und Leistungsträgern gemeinsam entwickelt und gelten seitdem unverändert weiter.

Zu 5.: Nachteile für rheinland-pfälzische Leistungsanbieter im Vergleich zu Leistungsanbietern in den Nachbarländern Nordrhein-Westfalen und Saarland sind nicht zu erkennen. Nach wie vor werden in Rheinland-Pfalz Alten- und Pflegeheimplätze unter Einhaltung der vorgenannten Höchstwerte errichtet. In begründeten Einzelfällen besteht in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe zudem die Möglichkeit, von den Höchstwerten abzuweichen.

Malu Dreyer

Staatsministerin  

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Keine Veröffentlichung von „Pflegenoten“ in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 2643 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 11. Dezember 2009 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie begründet die Landesregierung ihre Bitte an die Pflegekassen, die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten zunächst nicht zu veröffentlichen, vor dem Hintergrund des Auftrages des Sozialgesetzbuches XI (Soziale Pflegeversicherung) und den damit verbundenen Intentionen?
  2. Wie stellen sich die bisherigen Erfahrungen mit den Qualitätsprüfungen dar?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zur Verbesserung des Verfahrens in Zusammenarbeit aller Beteiligten?
  4. Was ist zum weiteren Vorgehen geplant?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Dezember 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Landesregierung begrüßt dem Grunde nach ausdrücklich die Veröffentlichung der Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen. Erstmals wird es möglich, Informationen über die Qualität von Einrichtungen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zugänglich zu machen. Die Ergebnisse sind ein wichtiger Baustein für die Entscheidung, einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Einrichtung auszuwählen. Die zeitnahe Veröffentlichung der Prüfberichte ist der Landesregierung daher wichtig.

Große Sorgen bereiten der Landesregierung aber Hinweise, dass zahlreiche ambulanten Dienste schlechte Noten erhalten, obwohl die tatsächliche Qualität der Pflegeeinrichtung deutlich besser sei.

Zum jetzigen Zeitpunkt liegen Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen Rheinland-Pfalz vor, wonach mehr als die Hälfte der geprüften ambulanten Dienste im Kernbereich „pflegerische Leistungen“ die Note „mangelhaft“ erhalten. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung hat eine Tendenz zu negativen Bewertungen festgestellt, die so nicht der Realität entsprächen.

Damit würde man der Arbeit dieser Dienste und der gut qualifizierten und motivierten Pflegekräfte nicht gerecht. Auch der Grundsatz „ambulant vor stationär“ könnte ins Gegenteil verkehrt werden, wenn sich – auf einer breiten Datenbasis – die Feststellungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen Rheinland-Pfalz bestätigten.

Aus Sicht der Landesregierung gibt es zwei denkbare Ursachen für die aufgetretene Problematik. Bewahrheitet es sich, dass die Prüfergebnisse Mängel aufzeigen, müssen die Vereinbarungspartner der Transparenzvereinbarungen gemeinsam nach Wegen suchen, das System zu verbessern.

Stellt sich hingegen heraus, dass der tatsächlichen Qualität widersprechende, schlechte Ergebnisse für ambulante Pflegedienste ausschließlich ein rheinland-pfälzisches Problem sind, gilt es für alle Beteiligten, schnellstmöglich für Abhilfe zu sorgen. Auch dann wäre eine Veröffentlichung zum gegenwärtigen Zeitpunkt unverantwortlich.

Die Bitte an die Landesverbände der Pflegekassen, einen Aufschub der Veröffentlichung von Transparenzberichten zu prüfen, wurde auch dahingehend kommentiert, dass die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen vermeiden wolle, dass schlechte Ergebnisse öffentlich werden. Das trifft nicht zu. Wenn ein Dienst schlecht pflegt, dann muss sich das auch in den Ergebnissen widerspiegeln. Wenn aber ein Pflegedienst gut pflegt und dennoch ein schlechtes Ergebnis erzielt, dann muss nach den Ursachen geforscht werden.

Der Auftrag des Elften Buches Sozialgesetzbuch, Ergebnisse von Prüfberichten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen zu veröffentlichen, ist gut und richtig. Die Landesverbände der Pflegekassen in Rheinland-Pfalz werden diesem Auftrag letztlich auch insgesamt nachkommen. Weil es aber ernst zu nehmende Hinweise gibt, dass die bis heute vorliegenden Ergebnisse nicht die tatsächliche Qualität der ambulanten Pflegedienste in Rheinland-Pfalz abbilden, hat die Landesregierung entsprechend gehandelt.

Zu 2.: Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen Rheinland-Pfalz führt seit Jahren Qualitätsprüfungen durch und veröffentlicht die zusammengefassten Ergebnisse in Jahresberichten. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen hat bei seinen Prüfungen stets Verbesserungsbedarfe in Pflegeeinrichtungen festgestellt. Die Prüfberichte werden jährlich im Landespflegeausschuss dahingehend diskutiert, welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Qualität von Einrichtungen stets zu verbessern.

Beispielsweise wurde eine Zielvereinbarung zwischen allen Beteiligten zur Verbesserung der Pflegequalität in Rheinland-Pfalz abgeschlossen und mit konkreten Maßnahmen hinterlegt. Der Landespflegeausschuss hat vor Kurzem eine Initiative zur Dekubitusprophylaxe und -versorgung angestoßen, die sich an die professionelle Pflege, die Angehörigenpflege und die Schnittstellen zur Pflege – besonders Ärztinnen und Ärzte – wenden wird.

Zu 3.: Die Vereinbarungspartner – die so genannte Pflegeselbstverwaltung – haben sich darauf verständigt, den Prozess zu evaluieren. Die Evaluation ist mittel- und langfristig angelegt. Kurzfristig werden jedoch die Vorabauswertungen Aufschluss darüber geben, ob vor der Veröffentlichung Maßnahmen notwendig sind, um Systemmängel zu beheben.

Änderungen der Transparenzvereinbarungen finden im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Vereinbarungswegs statt. Kommt es zu keiner Einigung, sieht das Gesetz die Anrufung einer Schiedsstelle vor.

Zu diskutieren sind mögliche Verbesserungen, beispielsweise durch eine andere Gewichtung von Qualitätsbereichen.

Zu 4.: Stellt sich heraus, dass die Transparenzberichte gravierende Mängel aufweisen, müssen die Partner der Transparenzvereinbarungen gemeinsam nach Wegen suchen, das System möglichst schnell zu verbessern. Sobald die Ergebnisse der Vorabauswertung vorliegen, brauchen wir ein einheitliches Vorgehen der Landesverbände der Pflegekassen – landes- und bundesweit. Mit den Landesverbänden in Rheinland-Pfalz und dem GKV-Spitzenverband steht die Landesregierung in engem Kontakt, um zeitnah nach Vorliegen der Ergebnisse der Schnellauswertung reagieren zu können.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Landeseigene Druckereien

Die Kleine Anfrage 2551 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 28. Oktober 2009 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung: 

  1. In welchem Umfang wurden von den Druckereien der Behörden des Landes (Staatskanzlei, Ministerien und nachgeordnete Landesbehörden) Druckaufträge für die jeweilige Verwaltung/Behörde durchgeführt (bitte die Jahresbeträge seit 2006 angeben)? 
  2. In welchem Umfang wurden von den o. a. Druckereien Druckaufträge für Dritte (aufgegliedert nach anderen öffentlichen Auftraggebern und nicht öffentlichen Auftraggebern) seit 2006 (bitte Jahreszahlen angeben) durchgeführt? 
  3. Wie groß war das auf diese beiden Bereiche entfallende Auftragsvolumen in absoluten Zahlen und prozentual an den Gesamtleistungen in den jeweiligen Jahren seit 2006? 
  4. Inwieweit (nach Stunden und Druckvolumen) werden die Druckmaschinen in den o. a. Druckereien für private Nutzung durch wen (Mitarbeiter, andere) zur Verfügung gestellt (bitte Auflistung seit 2006) und welche Nutzungsentgelte sind hierfür jeweils zu zahlen?

Die Antwort des Ministeriums des Innern und für Sport finden sie hier.

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Geologische Überwachungsmaßnahmen im nördlichen Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 2534 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 22. Oktober 2009 hat folgenden Wortlaut:

Die Wissenschaft ist sich einig, dass die Gefahr eines erneuten Vulkanausbruchs im Norden von Rheinland-Pfalz gegeben ist. Dies kann alsbald, aber auch erst in einigen tausend Jahren geschehen. Zum Schutz der Bevölkerung ist daher dringend eine hinreichende Überwachung erforderlich, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Seit wann, in welchem Umfang und durch wen werden die Anzeichen für vulkanische Aktivitäten, insbesondere im nördlichen Rheinland-Pfalz, wissenschaftlich untersucht?
  2. Welche Ergebnisse sind für die letzten Jahre festzuhalten und welche Schlüsse ziehen die einschlägigen Wissenschaftler hieraus für das akute und künftige Gefährdungspotenzial?
  3. Welche Empfehlungen geben die mit den Untersuchungen befassten Wissenschaftler für Umfang und Intensität der erforderlichen Untersuchungen in den nächsten Jahren?
  4. In welchem Maße soll den Empfehlungen gefolgt bzw. nicht gefolgt werden und welche Gründe sind aus Sicht der Landesregierung hierfür gegeben?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. November 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Eifel ist eines der jüngeren Vulkangebiete der Erde. Die Entstehung und Ausbildung der Vulkaneifel ist seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts Forschungsgegenstand von Geowissenschaftlern an deutschen und ausländischen Hochschulen und Forschungsinstituten. In Rheinland-Pfalz besteht seit mehreren Jahren eine intensive Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftlern der Universität Duisburg-Essen und dem Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB).

Die geologische Beobachtung der Vulkaneifel erfolgt im Rahmen der landesweiten Analyse von Georisiken durch den Landeserdbebendienst des LGB.

Zu Frage 2: Der letzte Vulkanausbruch in der Eifel liegt rd. 10 000 Jahre zurück.

Derzeit gibt es trotz Beobachtung bestimmter Phänomene, die grundsätzlich mit vulkanischer Tätigkeit einhergehen (z. B. Gasaustritte im Laacher See und mikroseismische Aktivitäten im Neuwieder Becken), keine fachlich begründeten Feststellungen für das Bevorstehen eines Vulkanausbruchs.

Zu den Fragen 3 und 4: In ihrer Mehrzahl haben die an der Erforschung der Vulkaneifel beteiligten Wissenschaftler nur allgemeine Empfehlungen zur weiteren Untersuchung und Beobachtung der o. g. Phänomene ausgesprochen.

Das LGB strebt in Zusammenarbeit mit einem Hochschulinstitut an, in bestimmten Risikogebieten der Vulkaneifel die bisher singulär durchgeführten Untersuchungen zu bündeln und in ein systematisches Monitoring zu überführen. Darüber hinaus wird derzeit geprüft, ob mit dem LGB als zuständiger Fachbehörde, dem Ministerium des Innern und für Sport und externen Partnern dieses systematische Monitoring als Frühwarnsystem implantiert werden kann.

Hendrik Hering

Staatsminister

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Ausbaumaßnahme im Anbindungsbereich der B 262 an die A 61 in der Gemarkung Mendig

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen 2481 vom 5. Oktober 2009 hat folgenden Wortlaut:

Vor einigen Wochen wurde o. a. Maßnahme dem Verkehr übergeben. Zwischenzeitlich nehmen die Klagen über eine verwirrende und damit gefährliche Verkehrsführung, die zudem nach wie vor Rückstaus verursache, zu.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Ist es geplant, die Anbindungsmaßnahme durch zusätzliche richtungslenkende Fahrbahnmarkierungen deutlicher zu gestalten?
  2. Ist geplant, durch Ergänzungen oder Veränderungen zusätzliche Klarstellungen im Bereich der Beschilderung zu erreichen? Wenn ja, durch welche?
  3. Wie hat sich nach den Erkenntnissen der Landesregierung der Verkehrsfluss einschließlich möglicher Rückstaus zu bestimmten Tageszeiten entwickelt? 
  4. Inwieweit ist geplant, die Situation durch eine Optimierung der Ampelschaltzeiten zu verbessern?
  5. Ist mittelfristig geplant, die Abfahrt von der A 61 aus Richtung Köln kommend kreuzungsfrei durch den Bau einer Abfahrtsrampe an die B 262 anzubinden?

Das Ministerium für Wirtschaft,Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Fahrbahnmarkierungsarbeiten in dem Ausbaubereich sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Sobald die Markierungsarbeiten vervollständigt sind, wird dies zu einer besseren Verkehrslenkung beitragen.

Zu Frage 2: Die wegweisende Beschilderung wurde entsprechend der neuen Verkehrssituation angepasst. Zur weiteren Verdeutlichung ist noch die Anbringung von Aufweitungstafeln (VZ 541) und von Fahrstreifentafeln (VZ 521) vorgesehen.

Zu Frage 3: Der Verkehrsfluss hat sich durch den Bau zusätzlicher Spuren gegenüber der Situation vor dem Ausbau deutlich verbessert. Rückstauungen vor der Lichtsignalanlage, insbesondere der Verkehre aus Mayen/Mendig in Richtung Autobahn, sind gleichwohl in Zeiten der Spitzenbelastungen noch nicht vollständig abgebaut. Gefährliche Rückstauungen – wie vor dem Ausbau – auf die Hauptfahrbahn der A 61 im Bereich der Autobahnausfahrt waren jedoch nicht mehr zu beobachten.

Zu Frage 4: Möglichkeiten für eine weitere Optimierung der Signalschaltzeiten werden nach einer Eingewöhnungsphase überprüft und Einstellungen ggf. nachgeregelt; maßgeblich dabei sind die Verkehrssicherheit sowie der Zu- und Abfluss von der bzw. zur Bundesautobahn.

Zu Frage 5: Im Rahmen der Prüfung verschiedener Ausbauvarianten wurde auch die Möglichkeit eines Baus einer direkten Abfahrtsrampe von der A 61 aus Richtung Köln an die B 262 Richtung Mayen untersucht. Bei der Prüfung erfolgte eine intensive Abwägung der vorhandenen Platzverhältnisse, der Aussicht auf die baurechtliche Umsetzbarkeit in einem angemessenen Zeitrahmen, der rasch zu verbessernden Verkehrssicherheit sowie der Kosten der einzelnen Varianten.

Im Ergebnis hat sich die umgesetzte Ausbauvariante als die derzeit konsensfähige und verkehrlich zweckmäßigste Lösung herausgestellt.

Hendrik Hering

Staatsminister

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Reisekostenübernahme für Lehrerinnen und Lehrer bei Klassenfahrten

Die Kleine Anfrage 2467 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 24. September 2009 hat folgenden Wortlaut:

Von Eltern wird beklagt, dass die Lehrerinnen und Lehrer, die ihre Kinder bei Klassenfahrten begleiten, die Reisekosten selbst tragen oder auf die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler umlegen müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wurden in früheren Jahren die Kosten der Lehrerinnen und Lehrer, die für ihre Klassenfahrten entstanden sind, diesen erstattet?
  2. Wann und aus welchen Gründen wurde diese Regelung geändert?
  3. Wie sieht die derzeitige Regelung aus und auf welche Rechtsgrundlagen stützt sie sich?
  4. Welche Erfahrungen liegen hinsichtlich der Bereitschaft von Lehrerinnen und Lehrern vor, unter diesen Umständen Klassenfahrten zu begleiten?
  5. Inwiefern wurden hierdurch Eltern zusätzlich belastet?
  6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie häufig im letzten Schuljahr die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern an Klassenfahrten aufgrund zu hoher Kosten abgesagt werden musste?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3: Die Reisekosten für Lehrkräfte bei Schulfahrten werden nach der Verwaltungsvorschrift „Reisekostenvergütung für Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aus Anlass von Schulfahrten“ vom 23. Juli 2003 (GAmtsBl. 2003, S. 654) erstattet.

In früheren Jahren wurden die Reisekosten nach jeweiliger Voranzeige durch die Schule und nach Eingang der Reisekostenanträge von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel erstattet. Für die Lehrkräfte war dieses Verfahren nicht ausreichend transparent, da für sie nicht erkennbar war, wann der Haushaltstitel erschöpft war. Dies hat paradoxerweise dazu geführt, dass weniger Reisekostenanträge gestellt wurden, so dass am Jahresende Haushaltsmittel verfallen sind.

Seit dem Jahr 2003 werden den Schulen jährlich Budgets zugewiesen, die sie eigenständig verwalten können. Die Zuteilung der Mittel erfolgt unter Berücksichtigung der bei den Schulen gebildeten Klassen. Die Zahl der Klassen wird mit einem Faktor multipliziert, der sich aus der Teilung der gesamten verfügbaren Reisekostenmittel durch die festgestellte Gesamtzahl der Klassen ergibt. Die Schulen können im Rahmen ihrer Budgets selbst entscheiden, für welche Fahrten in welchem Umfang Reisekosten verwandt werden. Die Reisekostenanträge selbst stellen die Lehrkräfte bei der Reisekostenstelle der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Birkenfeld.

Diese neue Regelung hat nur den Verteilungsmodus für die Haushaltsmittel geändert und betrifft nicht die Rechtsgrundlagen für die Erstattung. Die Schulen und die zuständigen Personalräte haben das neue Verfahren überwiegend positiv bewertet. Besonders hervorzuheben ist, dass nach einer weiteren Optimierung des Verfahrens besser gewährleistet ist, dass die vorhandenen Mittel ausgeschöpft werden. Schulen, die aufgrund ihrer Planung wissen, dass sie ihre Mittel nicht verbrauchen, melden diese zurück, so dass diese dann anderen Schulen, die entsprechenden Mehrbedarf haben, zur Verfügung gestellt werden können.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor, die auf eine zurückgehende Bereitschaft der Lehrkräfte, sich an Schulfahrten zu beteiligen, schließen ließen. Schulfahrten werden landesweit in beträchtlicher Zahl durchgeführt. Im Jahr 2008 wurden insgesamt 6 005 Fälle bei der Reisekostenstelle in Birkenfeld abgerechnet.

Zu Frage 5: Der Landesregierung liegen keine konkreten Erkenntnisse vor, inwiefern Eltern durch „Umlegung“ der Reisekosten für Lehrkräfte zusätzlich belastet werden. Ein sogenanntes „Umlegen“ dieser Kosten seitens der Schule ohne das Einverständnis aller Eltern ist nicht statthaft. Sofern Eltern sich bereit erklären, die Reisekosten der Lehrkräfte gemeinsam zu übernehmen, ist das Einverständnis aller Eltern erforderlich, ein Mehrheitsbeschluss in der Klassenelternversammlung reicht nicht aus.

Zu Frage 6: Der Landesregierung liegen hier keine Erkenntnisse vor. Sofern Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch besteht, sind die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bedingungen nicht von der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst. Sie werden gesondert erbracht. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Kinder nicht von den Klassenfahrten ausgeschlossen werden. Zusätzlich erhalten Kinder und Jugendliche aus Familien mit sehr niedrigem Einkommen seit Beginn dieses Schuljahres zusätzliche Leistungen für den Schulbedarf in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr, so dass auch hier eine deutliche Entlastung eingetreten ist.

Darüber hinaus werden Schülerinnen und Schüler aus einkommensschwächeren Familien häufig aus Mitteln der jeweiligen Fördervereine bei Schulfahrten unterstützt.

In Vertretung:

Vera Reiß

Staatssekretärin

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Land als Wettbewerber auf dem freien Markt für Druckerzeugnisse

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hedi Thelen 2458 vom 22. September 2009 hat folgenden Wortlaut:

Aufgrund von Klagen privater Druckereien über zunehmende Konkurrenz durch öffentliche Druckereien frage ich die Landesregierung:

  1. Unter welchen Bedingungen und gesetzlichen Regelungen kann sich die öffentliche Hand (Land und Kommunen) als Leistungsanbieter auf dem freien Markt bewegen?
  2. Unter welchen Gegebenheiten sollen öffentliche Leistungen an Privatfirmen vergeben werden?
  3. Welche Minsterien und nachgeordnete Behörden haben in den Jahren 2006 bis heute in welchem Umfang Druckaufträge an private Druckereien vergeben?
  4. Nach welchen Vergaberegeln?
  5. Welche Druckereien von Ministerien und nachgeordneten Behörden haben ihre Dienstleistungen auf dem freien Markt im Wettbewerb zu privaten Druckereien in den Jahren 2006 bis heute angeboten?
  6. In welchem Umfang wurden aufgrund dieser Angebote in den Jahren 2006 bis heute Druckaufträge für Dritte erledigt?

Die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau finden sie hier.

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Anerkennungsverfahren für Heilstollen

Die Kleine Anfrage 2452 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 17. September 2009 hat folgenden Wortlaut:    

Das rheinland-pfälzische Landesgesetz über die Anerkennung von Kurorten, Erholungsorten und Fremdenverkehrsgemeinden (Kurortegesetz) sieht bislang eine Anerkennung von Heilstollen nicht vor.  

Hierzu frage ich die Landesregierung:  

  1. In wie vielen Landesgesetzen in Deutschland wird die Anerkennung als Ort mit Heilstollenkurbetrieb ermöglicht?  
  2. Welche Bedingungen werden überwiegend zur Anerkennung als Heilstollenkurbetrieb in den entsprechenden Landesgesetzen gefordert?  
  3. Bis wann plant die Landesregierung eine Aktualisierung des Kurortegesetzes Rheinland-Pfalz?  
  4. Können Orte mit möglicherweise bestehenden „Heilstollen“ mit der grundsätzlichen Aufnahme der Anerkennung eines Heilstollenkurortes in das Kurortegesetz rechnen?  
  5. Von welchen Kommunen aus Rheinland-Pfalz liegen zwischenzeitlich Anfragen zur  Anerkennung als Kurort mit Heilstollen vor?  

Die Anwort des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau finden sie hier.

 

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Umsetzung des Kinderschutzgesetzes

Die Kleine Anfrage 2448 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 17. September 2009 hat folgenden Wortlaut:

Von einzelnen Personen wird berichtet, dass nach der Aufforderung zur Wahrnehmung einer Vorsorgeuntersuchung und einer ersten Erinnerung keine weiteren Maßnahmen erfolgten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Inwieweit gewährleistet das bisherige Verfahren, dass keine Familie durch ein Raster fällt?
  2. Worin können die Ursachen für die oben geschilderten Einzelfälle liegen? 
  3. Mit welchen Maßnahmen kann gewährleistet werden, solche Fälle in Zukunft auszuschließen?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit regelt die Sicherstellung eines verbindlichen Einladungs- und Erinnerungssystems zu den Früherkennungsuntersuchungen. Hierfür wurde auf Landesebene eine zentrale Stelle beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) eingerichtet. Das LSJV hat zentrale Aufgaben im Zusammenhang mit dem Einladungswesen an das Zentrum für Kindervorsorge beim Universitätsklinikum des Saarlandes in Homburg (ZfK) übertragen. Dieses versendet an die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter kurz vor Anstehen einer Früherkennungsuntersuchung ein Einladungsschreiben, dem der Vordruck einer Untersuchungsbestätigung beigefügt ist, die durch die Ärztin oder den Arzt an das ZfK zurückgesandt wird. Die Eltern erhalten ein Erinnerungsschreiben, wenn dem ZfK keine Untersuchungsbestätigung über die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung vorliegt. Geht auch trotz des Erinnerungsschreibens keine Untersuchungsbestätigung im ZfK ein, wird das örtlich zuständige Gesundheitsamt darüber informiert, dass die Früherkennungsuntersuchung nicht in Anspruch genommen wurde. Es erfolgt dann eine zeitnahe und gezielte Kontaktaufnahme durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter, um die Eltern zu motivieren, die Früherkennungsuntersuchung im Interesse eines gesunden Aufwachsens ihres Kindes zu nutzen. Wenn Eltern trotz dieser fachlichen Beratung des Gesundheitsamtes die Früherkennungsuntersuchung nicht nutzen, informiert das Gesundheitsamt das Jugendamt. Das Jugendamt hat dann die Aufgabe zu prüfen, ob ein Hilfebedarf vorliegt.

Das beschriebene Verfahren gilt für die Früherkennungsuntersuchungen der Untersuchungsstufen 4 bis 9. Es werden somit alle in Rheinland-Pfalz gemeldeten Kinder zu den betreffenden Früherkennungsuntersuchungen eingeladen und im Bedarfsfall erinnert. Zur Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) erfolgt nur eine Einladung an die gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter zur anstehenden Untersuchung für ihre Kinder.

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat eine Arbeitshilfe zur Kooperation zwischen Gesundheitsamt und Jugendamt im Rahmen des Landesgesetzes zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit veröffentlicht. Die Arbeitshilfe wurde in einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Jugendämter, der Gesundheitsämter sowie des Landes erarbeitet. Dort werden konkrete Hinweise zur Umsetzung des verbindlichen Einladungs- und Erinnerungssystems für die Jugendämter und Gesundheitsämter gegeben.

Zu den Fragen 2 und 3: Der Gesetzgeber hat mit dem gestuften Verfahren eines verbindlichen Einladungs- und Erinnerungswesens zu den Früherkennungsuntersuchungen ein dichtes Netz für ein gesundes Aufwachsen von Kindern geregelt. Damit das in der Praxis auch trägt, erfüllen die Gesundheits- und Jugendämter nach Einschätzung der Landesregierung ihre Aufgaben mit großem Engagement und Kompetenz. Die beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingerichtete Servicestelle Kindesschutz unterstützt die örtliche Praxis besonders durch die Erarbeitung von Arbeitshilfen und Fortbildungen. Fälle, bei denen nach den Einladungs- und Erinnerungsschreiben keine weiteren Maßnahmen durch das Gesundheitsamt und gegebenenfalls durch das Jugendamt ergriffen wurden, sind der Landesregierung nicht bekannt.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Wahrnehmung der U 4-Untersuchungen durch muslimische Familien

Die Kleine Anfrage 2447 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 17. September 2009 hat folgenden Wortlaut:

Bei einem Kongress der Kinderärzte in Neustadt/Weinstraße wurde vorgetragen, dass muslimische Mitbürger die empfohlene Untersuchung U 4, insbesondere mit ihren Mädchen, nicht wahrnehmen. Diese Untersuchungen dienen u. a. der Feststellung von sexuellem Missbrauch oder genitaler Verstümmelung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung hierzu vor? 
  2. Welche Gründe stehen seitens der muslimischen Eltern der Wahrnehmung dieser Untersuchung entgegen? 
  3. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung auf die Wahrnehmung der U 4-Untersuchung hinwirken?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1. und 2.: Der Landesregierung liegen keine Hinweise dafür vor, dass muslimische Mitbürgerinnen und Mitbürger die Früherkennungsuntersuchung U 4, vor allem mit ihren Mädchen, nicht wahrnehmen.

In der Anfrage wird gesagt, dass die Früherkennungsuntersuchung U 4 unter anderem der Feststellung von sexuellem Missbrauch oder genitaler Verstümmelung diene. Diese Aussage trifft so nicht zu. Weder bei der U 4 noch bei einer anderen der neun Früherkennungsuntersuchungen ist die Feststellung von sexuellem Missbrauch oder genitaler Verstümmelung expliziter Bestandteil der Untersuchung.

Die Früherkennungsuntersuchung U 4 findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt. Bei dieser Untersuchung wird das Kind eingehend körperlich untersucht. Dabei werden Körpergröße, Körpergewicht und Kopfumfang gemessen. Weiterhin werden Reflexe getestet, das Bewegungsverhalten und die motorische Entwicklung überprüft und das Nervensystem und das Hör- und Sehvermögen kontrolliert. Weiter werden die Hüftgelenke überprüft. Natürlich können auch die Früherkennungsuntersuchungen – gerade bei einer vom Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit intendierten regelmäßigen Teilnahme – dazu beitragen, Misshandlungen, sexuellen Missbrauch oder genitale Verstümmelung zu erkennen.

Zur Beteiligung an den Früherkennungsuntersuchungen ist bekannt, dass die Untersuchungen mit steigendem Alter der Kinder kontinuierlich schlechter wahrgenommen werden. In Rheinland-Pfalz nehmen etwa 97 Prozent der Kinder an der Untersuchung teil. Damit liegt die Beteiligung über dem bundesweiten Durchschnitt von etwa 93 Prozent.

Die Beteiligung hängt deutlich von sozioökonomischen Faktoren ab. Die Untersuchungen werden vor allem von Familien aus der unteren Bildungs- und Sozialschicht und von Familien mit Migrationshintergrund seltener genutzt. Diese Tatsache ergibt sich aus den bundesweiten Auswertungen im Rahmen der KiGGS-Studie und aus den Daten der rheinland-pfälzischen Schuleingangsuntersuchung.

Zu 3.: Mit dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit, das am 21. März 2008 in Kraft getreten ist, wurden die Voraussetzungen geschaffen, um die Beteiligung an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zu verbessern.

Alle Eltern mit Erstwohnsitz in Rheinland-Pfalz werden zu den Früherkennungsuntersuchungen U 4 bis U 9 eingeladen. Bei Nichtteilnahme erfolgt eine Erinnerung und eine Meldung an die Gesundheitsämter, wenn die Untersuchung weiter nicht wahrgenommen wird.

Erste Ergebnisse bestätigen, dass vor allem Familien aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen die Untersuchungen stärker wahrnehmen. Dazu zählen auch Familien mit Migrationshintergrund.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Umsetzung der Wahlen für die neuen kommunalen Beiräte für Migration und Integration

Die Kleine Anfrage 2449 der Abgeordneten Adolf Kessel und Hedi Thelen vom 16. September 2009 hat folgenden Wortlaut:

In den Kommunen laufen zurzeit die Vorbereitungen für die Wahlen zu den kommunalen Beiräten für Migration und Integration aufgrund der mit Wirkung vom 1. Januar 2009 geänderten Vorschriften der GemO und der LKO.

Hierzu fragen wir die Landesregierung:

  1. In welchen Kommunen wurden zwischenzeitlich entsprechende Satzungen von welchen kommunalen Gebietskörperschaften erlassen bzw. wo sind sie in Vorbereitung? 
  2. Welche Größenordnungen sind vorgesehen und wie soll die Aufteilung zwischen den gewählten und berufenen Mitgliedern erfolgen? 
  3. Für welche Wahlverfahren (Listen- oder Mehrheitswahl) haben sich die jeweiligen Kommunen entschieden? 
  4. Wo soll auch eine Briefwahl ermöglicht werden? 
  5. Hat man sich landesweit auf den Wahltag 8. November verständigt oder gibt es auch andere Wahltage? 
  6. Wie sollen die Wahlberechtigten über ihre Wahlmöglichkeiten informiert werden?

Die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen finden sie hier.

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Studiermöglichkeiten für Gehörlose

Die Kleine Anfrage 2151 der Abgeordneten Hedi Thelen und Marlies Kohnle-Grosvom 27. April 2009 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Gehörlose gibt es in Rheinland-Pfalz?
  2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Altersstrukturen und die regionale Verteilung vor?
  3. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den Bildungsgrad vor?
  4. Welche Studiermöglichkeiten gibt es zurzeit für Gehörlose in Rheinland-Pfalz und, soweit bekannt, im übrigen Deutschland?
  5. Gibt es für Gehörlose hinreichende Unterstützungsmöglichkeiten, um an normalen Universitäten zu studieren?
  6. Liegen Erkenntnisse über spezielle Studierangebote für Gehörlose im Ausland vor? Wenn ja, welche, wo und wie stellt sich das Angebot dar?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Mai 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung sind insgesamt 2 487 Menschen gemeldet, die gehörlos sind (Merkzeichen „Gl“ im Schwerbehindertenausweis).

Zu 2.: Hinsichtlich der Altersstruktur ergibt sich folgendes Bild:

  • bis 10 Jahre         86 Personen,
  • 11 bis 20 Jahre    130 Personen,
  • 21 bis 30 Jahre    242 Personen,
  • 31 bis 40 Jahre    358 Personen,
  • 41 bis 50 Jahre    409 Personen,
  • 51 bis 60 Jahre    341 Personen,
  • 61 bis 70 Jahre    312 Personen,
  • 71 bis 80 Jahre    318 Personen,
  • 81 bis 90 Jahre    241 Personen,
  • 91 bis 100 Jahre  46 Personen,
  • über 100 Jahre    4 Personen.

Die regionale Verteilung in den Zuständigkeitsbereichen der Ämter für Soziale Angelegenheiten (AsA) stellt sich wie folgt dar:

  • Zuständigkeitsbereich des AsA Koblenz: 776 Personen,
  • Zuständigkeitsbereich des AsA Landau:  1 033 Personen,
  • Zuständigkeitsbereich des AsA Mainz:     398 Personen,
  • Zuständigkeitsbereich des AsA Trier:       280 Personen.

Zu 3.: Der Landesregierung liegen zur Beantwortung dieser Frage keine Angaben vor.

Zu 4. und 5.: Für Studiermöglichkeiten für Gehörlose und für die Unterstützungsmöglichkeiten an Universitäten in Rheinland-Pfalz gilt grundsätzlich, dass das Hochschulgesetz es in § 2 Absatz 4 ausdrücklich als Aufgabe der Hochschulen definiert, dafür Sorge zu tragen, dass Studierende mit Behinderungen in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Ferner regelt § 26 Absatz 1 des Hochschulgesetzes, dass die Prüfungsordnungen die besonderen Belange Studierender mit Behinderung zur Wahrung ihrer Chancengleichheit berücksichtigen. Das wird im Rahmen der Hochschulgesetzesnovelle nochmals besonders betont werden.

Dazu kommt, dass im Rahmen der in Rheinland-Pfalz einem neuen Studiengang zwingend vorausgehenden Akkreditierung zu überprüfen ist, ob in der Studienorganisation die Belange von Studierenden mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Zudem wird durch die Einführung des Leistungspunktesystems ECTS und die Modularisierung die Studienorganisation wesentlich verbessert. Die Hochschulen sind dabei gebeten, eine individuelle und flexible Studiengestaltung durch eine Verknüpfung von Modulen nicht unangemessen einzuschränken. Die dadurch entstehenden Freiräume kommen auch Studierenden mit Beeinträchtigungen zugute.

Darüber hinaus ermöglicht das rheinland-pfälzische Studienkontenmodell den Studierenden die Beantragung von Bonusguthaben oder Bonuszeiten nach sozialen Kriterien, so auch bei studienzeitverlängernden Auswirkungen einer Behinderung oder schweren Erkrankung. Die Bonusguthaben oder Bonuszeiten verlängern die studienbeitragsfreie Studienzeit und stellen somit ein zusätzliches Studienguthaben dar.

n den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass die Hochschulen in Rheinland-Pfalz auf eine möglichst intensive individuelle Betreuung von behinderten Studierenden setzen – angefangen von der persönlichen Beratung von behinderten Studieninteressenten durch den Behindertenbeauftragen der Studienberatung über die Unterstützung beim Studienalltag bis hin zu individuellen Sonderregelungen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen, je nach spezifischer Behinderungsart.

Damit das Studieren auch für Menschen mit Behinderung ermöglicht wird, wurde das Netzwerk „Unterstützung von Menschen mit Behinderung und chronisch Kranker“ gegründet. Beauftragte der jeweiligen Hochschulen, das Studierendenwerk mit seiner psycho- sozialen Beratungsstelle und studentische Vertreter stehen mit ihren jeweiligen Schwerpunkten zur Verfügung.

Es wird personelle und technische Unterstützung, zum Beispiel Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher, angeboten. In den Studierendenwohnanlagen stehen behindertengerechte Appartements zur Verfügung.

Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Landesregierung die Hochschulen und Universitäten in Rheinland-Pfalz zu konkreten Angeboten für gehörlose Studierende befragt.

Zu den Maßnahmen der Hochschulen im Einzelnen haben die Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die Universität Trier und die Fachhochschule Worms konkrete Angaben gemacht. In den Antworten dieser Hochschulen wurde deutlich, dass diese sich intensiv um Unterstützung für alle Studierenden mit Behinderungen bemühen und daher auch Angebote für Gehörlose gemacht werden können, spezielle Bedürfnisse Gehörloser jedoch nicht oder selten artikuliert werden.

Zu den Antworten der Hochschulen im Einzelnen:

Johannes Gutenberg-Universität Mainz: Gehörlose Studierende können an der Universität Mainz durch den „Zentralen Service für behinderte Studierende“ unterstützt werden. Zivildienstleistende stehen gehörlosen oder gehörbeeinträchtigten Studierenden auf Anfrage im Rahmen ihrer zeitlichen Möglichkeiten zur Verfügung, beispielsweise für Transkription von Lehrveranstaltungsinhalten oder ähnliche Hilfsmaßnahmen. Für die Beantragung von Gebärden- und/oder Schriftdolmetscherinnen und Schriftdolmetschern im Rahmen eines an die kommunalen Sozialbehörden zu richtenden Antrags auf Eingliederungshilfe in Form der Kostenübernahme für ein Hilfsmittel unterstützt die universitäre Förderungs- und Sozialberatung gehörlose Studierende durch die Anfertigung der dafür erforderlichen Stellungnahmen.

Universität Trier: Die Universität Trier unterhält speziell für alle Studierenden mit Behinderungen ein Betreuungszentrum, das vom Studierendenwerk betrieben wird. Dort wird aufgrund des individuellen Behinderungsgrades eine adäquate Betreuung sichergestellt und gegebenenfalls die dafür notwendige technische Infrastruktur geschaffen. Die Universität stellt daher kein spezielles Studienangebot für behinderte Menschen bereit, sondern klärt im Bedarfsfall, wie die von Studierenden gewählten Studiengänge trotz einer Behinderung zu ermöglichen sind.

An der Universität Trier studiert stets eine ganze Reihe von behinderten und auch schwerstbehinderten Studierenden, die dort während des Studiums betreut werden. Darunter war in den vergangenen Jahren jedoch kein Fall eines gehörlosen Studierenden. Im Falle einer Anfrage eines gehörlosen Studierenden würde die Universität Trier mit dem Hörbehindertenzentrum Trier zusammenarbeiten, um eine adäquate Betreuung sicherzustellen. Die Übernahme der dabei anfallenden Kosten wäre im Einzelfall zu klären.

Fachhochschule Worms: Die Fachhochschule weist darauf hin, dass bereits durch die üblicherweise kleine Gruppengröße und durch die Vielzahl von Lehrveranstaltungen, die durch E-Learning-Komponenten angeboten wird, aus ihrer Sicht gute Studiermöglichkeiten gerade für Gehörlose bestehen. Darüber hinaus verweist sie – wie auch andere Hochschulen – auf die Möglichkeiten für Gehörlose, Dienste von Gebärdendolmetschern oder Schriftdolmetschern in Anspruch nehmen zu können. Informationen über Studiermöglichkeiten für Gehörlose in anderen Ländern liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu 6.: Der Landesregierung liegen keine Angaben über spezielle Studienangebote für Gehörlose im Ausland vor.

Ausweislich einer Informationsschrift des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) gibt es spezielle Fördermöglichkeiten für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten im Rahmen des Programms ERASMUS. Konkret können für diese Personengruppe für Studienaufenthalte (ERASMUS SMS) und für Auslandspraktika (ERASMUS SMP) auf Antrag der Hochschule Zuschüsse auf Basis der real entstehenden Kosten gewährt werden. Dabei handelt es sich allerdings um eine Subsidiärförderung; zudem muss für Studierende dabei der Durchschnittsfördersatz an der Hochschule für Studierende ohne Sonderbedürfnisse beachtet werden.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Förderanträge aus dem Bereich der Stadt Andernach und den Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz

Die Kleine Anfrage 2076 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 23. März 2009 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Für welche Vorhaben aus der Stadt Andernach und den Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz liegen der Landesregierung seit wann Förderanträge (ohne Anträge zum Konjunkturpaket II) vor? 
  2. Welche dieser Anträge sind bereits bewilligt, bewilligungsreif und welche noch nicht?
  3. Welche Schritte sind im letzteren Fall erforderlich, um diese Anträge zur Bewilligungsreife zu bringen?
  4. Wie hoch ist der jeweils beantragte und der bereits bewilligte oder zu erwartende Landeszuschuss?
  5. Zu welchen Terminen erfolgten und erfolgen die Zahlungen in welcher Höhe?
  6. In welcher Höhe mussten oder müssen die jeweiligen Zuwendungsempfänger für die beantragten Landeszuschüsse in Vorlage treten oder eine Vorfinanzierung vornehmen?

Die Antwort des Ministeriums der Finanzen finden sie hier.

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Erfahrungen mit dem Girls‘ Day

Die Kleine Anfrage 2091 der Abgeordneten Hedi Thelen und Jeannette Wopperer vom 26. März 2009 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele rheinland-pfälzische Schulen bieten zeitgleich bzw. zeitversetzt ein in der Zielsetzung mit dem Girls‘Day vergleichbares Programm für Jungen an?
  2. Inwiefern wurden an diesen Schulen Mädchen benachteiligt, weil sie sich zeitgleich mit den Jungen um Praktikumsplätze bewerben mussten? 
  3. Inwiefern konnte bisher sichergestellt werden, dass sich die Teilnehmerinnen des Girls‘Days tatsächlich mit einem frauenuntypischen Berufsbild auseinandergesetzt haben?
  4. Welche Maßnahmen will die Landesregierung ergreifen, um künftig auch Jungen für Berufe im sozialen Bereich wie z.B.Grundschullehrer, Erzieher oder Altenpfleger zu interessieren?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. April 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Anzahl der Schulen, die ein dem Girls’Day vergleichbares Programm für Jungen anbieten, ist der Landesregierung nicht bekannt. Dazu wäre eine Befragung aller rheinland-pfälzischen Schulen erforderlich; dies ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht zu leisten.

Zu Frage 2: Am Girls’Day werden Aktionen für Mädchen in „frauenuntypischen“ Berufen angeboten. An diesem Tag können auch Schulen für Jungen Aktionen zur Berufsorientierung in „frauentypischen Berufen“ organisieren. Hier findet eine klare geschlechtsspezifische Zuordnung von Berufsbereichen für Mädchen und Jungen statt: Mädchen nehmen Einblick in sogenannte „Männerberufe“ und die Jungen in sogenannte „Frauenberufe“. Somit erhalten die Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen eine klare Botschaft für diesen Tag. Es liegen keine Erkenntnisse über die Benachteiligung von Mädchen vor.

Zu Frage 3: Angebote zu Aktionen am Girls’Day werden mehrheitlich in die bundesweite Aktionslandkarte eingetragen. Um den Anspruch des Girls’Days „Mädchen erhalten Einblicke in technikorientierte Berufe“ sicherzustellen, prüft die Bundeskoordinierungsstelle vor der Veröffentlichung die Ausrichtung der angebotenen Aktionen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Aktion nicht veröffentlicht werden.

Zu Frage 4: Die Landesregierung fördert seit 2001 die Fachstelle Jungenarbeit Rheinland-Pfalz/Saarland, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk „Neue Wege für Jungs“ ist und vielfältige Maßnahmen im Bereich der Jungenpädagogik durchführt. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungen, die in der Kinder- und Jugendarbeit allgemein und im Bereich der Kindertagesstätten insbesondere auf eine geschlechtergerechte und geschlechtssensible Pädagogik zielen.

In der Zeit von Januar bis Juli 2008 führte die Fachstelle Jungenarbeit in Kooperation mit der Regionalen Schule Friedrich von Bodelschwingh und vier Kindertagesstätten der VG Puderbach das Projekt „Sozial engagierte Jungs“ durch. Jungen der Klassenstufen 9 und 10 im Alter von 14 bis 17 Jahren arbeiteten ehrenamtlich ein- bis zweimal in der Woche drei bis vier Stunden nachmittags in Tageseinrichtungen für Kinder mit. Sie lernten soziale und pädagogische Arbeitsfelder kennen und bekamen einen Einblick in ein Arbeitsumfeld, das nach wie vor zu den sogenannten Frauenberufen zählt. In Kooperation mit der Fachstelle ist geplant, ab Herbst 2009 das Projekt „Sozial engagierte Jungs“ an zehn weiteren Standorten in Rheinland-Pfalz umzusetzen.

Ein grundlegender Baustein für die Sensibilisierung von Lehrkräften, außerschulischen Fachkräften und Eltern ist das Modellprojekt „Die geschlechtsbewusste Grundschule – Jungenförderung in der Ganztagsschule“, das Anfang 2008 gestartet ist und eine Laufzeit von drei Jahren haben wird. Die Umsetzung des Modellprojekts erfolgt in Kooperation zwischen den Schulen und der Fachstelle Jungenarbeit. An drei Ganztagsgrundschulen werden seit Schuljahresbeginn 2008/2009 Strukturen und Konzepte für eine gezieltere Förderung von Jungen entwickelt und erprobt, die auf möglichst viele Grundschulen (vor allem auf die GTS-Grundschulen) übertragen werden können. Der Modellversuch ist positiv gestartet, es besteht eine große Offenheit für das Projekt und ein großes Interesse. Der Modellversuch endet 2010.

In der Weiterentwicklung der Ganztagsschule sowie der Jugendhilfe wird der Bereich der Jungenförderung in den nächsten Jahren ein Schwerpunktthema darstellen.

Die Landesregierung hat im Rahmen ihrer Qualitätsoffensive „Menschen pflegen“ ein besonderes Augenmerk darauf gelegt, motivierte junge Männer für eine qualifizierte Pflegeausbildung zu gewinnen. Als Ergebnis dieser Bemühungen konnte der Anteil der männlichen Auszubildenden an den Schulen des Gesundheitswesens in Rheinland-Pfalz in den letzten sieben Jahren von 17 % männliche Schüler im Schuljahr 2000/2001 auf 20 % männliche Schüler im Schuljahr 2007/2008 leicht gesteigert werden. Die Qualitätsoffensive wird weitergeführt.

In Vertretung: Michael Ebling

Staatssekretär

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Hilfen für Kinderlose durch Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung

Die Kleine Anfrage 2038 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 5. März 2009 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ungewollte Kinderlosigkeit eine schwere Belastung bedeutet und deshalb entsprechende Hilfsmaßnahmen geboten sind, um Kinderwünsche Wirklichkeit werden zu lassen? 
  2. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es auch aus Gründen der demographischen Entwicklung geboten ist, ungewollter Kinderlosigkeit entgegenzuwirken? 
  3. Welche Bedeutung hat für die Landesregierung vor diesem Hintergrund eine bessere Unterstützung von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung? 
  4. Warum folgt sie bislang insbesondere nicht der Initiative des Freistaates Sachsen, Maßnahmen der künstlichen Befruchtung aus Landesmitteln zu fördern?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. März 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Experten schätzen, dass etwa 14 Prozent aller Paare in Deutschland ungewollt kinderlos sind. Die Belastungen, die damit für die betroffenen Frauen und Männer verbunden sind, nimmt die Landesregierung sehr ernst.

Es gibt unterschiedliche Gründe für eine ungewollte Kinderlosigkeit: Einerseits gibt es körperliche Ursachen für die Unfruchtbarkeit von Paaren. Anderseits steigt der Einfluss der nicht-medizinischen Gründe deutlich, die eine natürliche Zeugung verhindern.

Frauen werden immer noch zu oft gezwungen, sich entweder für die Familie oder den Beruf zu entscheiden. Die Familiengründung wird daher in eine Lebensphase verschoben, in der die Fruchtbarkeit von Mann und Frau kontinuierlich abnimmt. Frauen können im Alter von Anfang 20 deutlich leichter schwanger werden als im Alter von Ende 30 oder Anfang 40. Auch die Zeugungsfähigkeit der Männer sinkt mit steigendem Lebensalter.

Kinderlosigkeit steht also auch in einem engen Zusammenhang mit gesellschaftlichen Bedingungen und Entwicklungen, die die Chance für Kinder insgesamt zurückgedrängt haben.

Die Politik ist vorrangig dafür verantwortlich, die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Familien und Kinder so zu verbessern, dass Paare ihren Kinderwunsch verwirklichen. Im Vordergrund stehen dabei die Initiativen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. In Rheinland-Pfalz gibt es entsprechende gemeinsame Programme und Aktionen des Wirtschafts-, Bildungs- und Familienministeriums. Stichworte sind dabei: flexiblere Arbeitszeiten, Auditierungsverfahren in Betrieben, Betreuungsangebote für Kinder, Ganztagsschulen und die vielfältigen Maßnahmen der Initiative „Viva Familia“.

Zu 2.: Die demographische Entwicklung ist kein Argument, die Zahl der künstlichen Befruchtungen zu fördern. Es ist nicht Aufgabe des Staates, eine bestimmte Zahl von Geburten zu erreichen. Die sogenannte Reproduktionsmedizin, also die Hormonbehandlungen und die In-vitro-Fertilisation sind keine harmlosen Eingriffe – sie sind physisch und psychisch besonders für die Frau, aber auch für den Mann, eine Belastung.

Dazu gehören die Auswirkungen der notwendigen Hormonbehandlung, die erhöhte Wahrscheinlichkeit von Mehrlingsschwangerschaften und ganz besonders die doch außerordentlich geringe Erfolgswahrscheinlichkeit, die mit jedem neuen Versuch sinkt und damit zu einer weiteren Belastung führt. Auch die vielfältigen ethischen Fragen, die mit der künstlichen Befruchtung einhergehen, sind noch nicht gelöst. So bleibt offen, was langfristig mit den befruchteten und entwicklungsfähigen Eizellen, die nicht implantiert wurden, geschehen soll.

Auch wird bisher kaum über die ethische Dimension der gewollten Mehrlingsschwangerschaften gesprochen, die das Risiko für eine Frühgeburt deutlich erhöhen. Schließlich fehlt eine Beantwortung der Frage aus ethischer Sicht, ob die Abtreibung von Embryonen im Mutterleib zur Minimierung der Risiken einer Mehrlingsschwangerschaft ethisch vertretbar ist. Diese und weitere Fragen sprechen jedenfalls nicht dafür, die künstliche Befruchtung als eine familienpolitische Maßnahme zu befürworten, um der demographischen Entwicklung entgegenzuwirken.

Zu 3.: Nach § 27 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) werden drei Versuche der künstlichen Befruchtung mit einem Anteil von 50 Prozent von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Diese Regelung gilt für verheiratete Frauen ab Vollendung des 25. Lebensjahres bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres. Auch bei den Männern gibt es eine Altersgrenze von allerdings 50 Jahren.

Auf Antrag des Saarlandes, dem die Länder Sachsen und Thüringen beigetreten sind, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 4. Juli 2008 eine Entschließung gefasst, nach der die Bundesregierung aufgefordert wird, die zum 1. Januar 2004 durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vorgenommenen Änderungen bei der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (§ 27 a SGB V) zurückzunehmen und den alten Rechtszustand herzustellen (Bundesratsdrucksache 434/08). Das hätte zur Folge, dass von der gesetzlichen Krankenversicherung wieder vier Versuche bei voller Kostenübernahme sichergestellt wären und im Übrigen die untere Altersgrenze von 25 Jahren und die obere Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen und 50 Jahren bei Männern wegfallen würden.

Der Abstimmung im Bundesratsplenum waren im Juni 2008 Beratungen in zwei Ausschüssen des Bundesrates vorausgegangen. In diesen Beratungen fand der Antrag keine Mehrheit. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wurde daraufhin gemeinsam mit dem Saarland ein Kompromissvorschlag erarbeitet, der die ursprüngliche Entschließung ersetzen sollte. Dieser Kompromiss enthielt die Forderung an die Bundesregierung, die Anzahl der Versuche unverändert bei drei zu belassen, hierfür aber die eingeführte Selbstbeteiligung in Höhe von 50 v. H. der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten (§ 27 a Abs. 3 Satz 3 SGB V) rückgängig zu machen und die Leistung wieder als Sachleistung zur Verfügung zu stellen.

Diese Fassung war nach Kenntnis der Landesregierung auf Unions-Länderseite weitestgehend abgestimmt und hätte auch weitgehend die Zustimmung der SPD-regierten Länder im Bundesratsplenum bekommen. Letztlich hat das Saarland jedoch kurzfristig und ohne Begründung den unveränderten alten Entschließungsantrag zur Abstimmung gestellt und dafür eine Mehrheit im Bundesrat erhalten.

Die Bundesregierung hat die Forderungen des Bundesrates vom 4. Juli 2008 nicht aufgegriffen.

Mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit der seit dem 1. Januar 2004 geltenden gesetzlichen Regelung der Kostenübernahme für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung haben sich bereits höchste deutsche Gerichte beschäftigt. So hat das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 3. März 2009 die Altersgrenze von 40 Jahren bei Frauen als verfassungsgemäß bestätigt. Mit Urteil vom 24. Mai 2007 hatte das Bundessozialgericht bereits die Altersgrenze des 50. Lebensjahres für Männer und mit Urteil vom 19. September 2007 die Begrenzung des Anspruchs für Leistungen der künstlichen Befruchtung auf 50 Prozent der Behandlungskosten als verfassungsgemäß angesehen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass das Gesetz die Gewährung medizinischer Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Personen beschränkt, die miteinander verheiratet sind (Urteil vom 28. Februar 2007).

Auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen der höchsten Gerichte hält die Landesregierung die derzeitige gesetzliche Regelung für ausreichend.

Zu 4.: Die Landesregierung hält die geltende gesetzliche Regelung für ausreichend.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Finanzierung von Integrationsbetrieben

Die Kleine Anfrage 2020 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 18. Februar 2009 hat folgenden Wortlaut:

Bislang erhalten Integrationsbetriebe in Rheinland-Pfalz neben den Förderungen der Agenturen oder ARGEn eine Förderung vom Land im Rahmen des sogenannten Minderleistungsausgleichs. Nach aktuellen Informationen soll die Landesförderung kurzfristig wegfallen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Leistungen zahlte die Landesregierung in den letzten drei Jahren für welche Fördertatbestände an welche Integrationsfirmen in Rheinland-Pfalz (bitte um Auflistung aller Firmen mit den jährlichen Förderbeträgen)?
  2. Gibt es über diese Förderbeträge zeitlich gebundene Zusagen, aufgrund derer die Integrationsbetriebe auch 2009 mit den Förderbeträgen kalkulieren konnten? 
  3. Hat sich an den Fördertatbeständen eine Änderung ergeben, die die bisherigen Förderbeträge für die Zukunft in Frage stellt? 
  4. Trifft es zu, dass allein aufgrund mündlicher Anweisungen die Auszahlung der diesjährigen Förderbeträge nicht erfolgt? 
  5. Wann können die Integrationsbetriebe mit den Förderbeträgen des Landes für 2009 rechnen?

Die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen finden sie hier.

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Barrierefreiheit im ÖPNV

Die Kleine Anfrage 1983 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 5. Februar 2009 hat folgenden Wortlaut:

Trotz eines seit Jahren bestehenden Landesgleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen sind mir aktuell Klagen bekannt geworden, dass im öffentlichen Personennahverkehr die Barrierefreiheit immer noch nicht ausreichend gegeben ist.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Verpflichtungen haben die Träger des öffentlichen Personennahverkehrs für die Einhaltung und Sicherstellung von Barrierefreiheit in ihren Beförderungsmitteln? 
  2. Hält die Landesregierung die bisherigen Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes hierfür für ausreichend? 
  3. Wie beurteilt die Landesregierung die derzeitige Lage im Land? 
  4. In welcher Weise gedenkt die Landesregierung tätig zu werden, um die Barrierefreiheit im Bereich des ÖPNV besser voranzubringen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. März 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Gemäß § 9 Abs. 1 Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen (LGGBehM) sind öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsvorschriften barrierefrei zu gestalten.

Dem entsprechend enthält das Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (Nahverkehrsgesetz – NVG) eine Regelung, wonach bei der Planung und Ausgestaltung der Verkehrsinfrastruktur, der Beschaffung von Fahrzeugen und der Gestaltung der Angebote des ÖPNV die Belange von Menschen, die in ihrer Mobilität beeinträchtigt sind, besonders berücksichtigt werden sollen (§ 3 Abs. 7 NVG). Danach sind vor allem bei Neubauten bzw. Neufahrzeugen die Voraussetzungen für die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Bereits bestehende Anlagen und vorhandene Fahrzeuge sollen schrittweise entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik so weit wie möglich und nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip vertretbar barrierefrei umgestaltet werden.

Im Hinblick auf die Nahverkehrsplanung sind nach der bundesrechtlichen Regelung im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) die Belange behinderter Menschen in Nahverkehrsplänen mit Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen, wie eine möglichst weit reichende Barrierefreiheit erreicht werden kann, zu verknüpfen (§ 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Bei der Aufstellung der Nahverkehrspläne wirken die örtlich tätigen Verbände behinderter Menschen beratend mit (§ 8 Abs. 3 Nr. 9 NVG).

Die Verkehrsunternehmen im Eisenbahnverkehr sind im Übrigen verpflichtet, Programme für eine möglichst weit reichende barrierefreie Gestaltung ihrer Anlagen und Fahrzeuge zu erarbeiten. Bei den Eisenbahnen des Bundes sind diese Programme vom Eisenbahnbundesamt zu genehmigen.  

Zu Frage 2: Nach Auffassung der Landesregierung sind die genannten Regelungen ausreichend, um das gesetzte Ziel zu erreichen. Sie werden im Verwaltungsvollzug durch die kommunalen Aufgabenträger sowie im Rahmen der Landesförderung umgesetzt.

Zu Frage 3: Die kommunalen Aufgabenträger sowie das Land kommen ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nach. Das Land fördert die Barrierefreiheit im ÖPNV im Rahmen des Ausbaus der Infrastruktur. Ein Schwerpunkt bei der Förderung von ÖPNV-Anlagen ist der barrierefreie Umbau von Bahnhöfen. Eine Anpassung der Bahnsteighöhen erfolgt sukzessive im Rahmen der Modernisierung der Bahnhöfe. Die Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit ist in aller Regel nur durch eine Kombination von fahrzeug- und infrastrukturseitigen Maßnahmen möglich.

Hierzu sind in der Vergangenheit deutliche Fortschritte erreicht worden. Von rd. 400 Bahnhöfen im Land sind zwischenzeitlich an 190 Bahnhöfen Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt worden. 77 derartige Maßnahmen sind derzeit in Planung, 14 in Bau.

Zu Frage 4: Verantwortliche Aufgabenträger für den ÖPNV sind nach dem NVG die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese sorgen im Zuge der Bestellung von Nahverkehrsleistungen, z. B. bei Ausschreibungen, für die Barrierefreiheit der zukünftig einzusetzenden Fahrzeuge. Ferner werden im Zusammenwirken mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie den Busunternehmen weitere Verbesserungen verfolgt.

Die Landesregierung setzt sich intensiv für eine weitere Verbesserung eines barrierefreien Zugangs zur Nutzung des ÖPNV ein. Die derzeit auf Landesebene im Gesetzgebungsverfahren befindliche Nachfolgeregelung zum Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs- Gesetz (GVFG) sieht auch weiterhin die Beteiligung kommunaler Behindertenbeiräte und -beauftragter oder von Behindertenverbänden im Rahmen der Finanzierung von Verkehrsprojekten und -maßnahmen vor.

Im Übrigen ist die Landesregierung, gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen, mit den Vertretern der behinderten Menschen im Gespräch, um deren Interessen sowohl bei der Bestellung von Verkehrsleistungen als auch beim Ausbau der Infrastruktur sicherzustellen.

Hendrik Hering

Staatsminister

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Integration in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 1970 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 5. Februar 2009 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie beurteilt die Landesregierung das schlechte Abschneiden von Rheinland-Pfalz in einer Untersuchung des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung zur Lage der Integration in Deutschland?
  2. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesen Ergebnissen? 
  3. Wie evaluiert die Landesregierung die schulische und vorschulische Sprachförderung? 
  4. Hält die Landesregierung eine landesweite Durchführung des an der Mainzer Goethe-Grundschule erprobten Rucksackprojekts für türkischsprachige Eltern für sinnvoll?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Februar 2009 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Landesregierung hat die Studie des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung zur Lage der Integration in Deutschland mit Interesse zur Kenntnis genommen, auch wenn das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung bislang in der Integrationsund Migrationsforschung nicht hervorgetreten ist. Die Studie ist auch nicht besonders aktuell, denn sie bezieht sich auf Daten aus dem Jahr 2005. Seitdem hat sich einiges verändert, auch im Bereich der Integration.

Einen Teil der Einschätzungen der Studie teilt die Landesregierung. Zum Beispiel, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist, „das lange keines sein wollte“. Es hat aus Sicht der Landesregierung viel zu lange gedauert, bis sich bei den allermeisten politischen Kräften die Einsicht durchgesetzt hat, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist.

Die Integration der Zuwanderer kommt nicht von selbst – sie muss politisch begleitet, gesteuert und gefördert werden. Rheinland- Pfalz hat deshalb bereits vor 22 Jahren die Stelle der Ausländerbeauftragten eingerichtet und sie im Jahr 2006 in Beauftragte für Migration und Integration umbenannt.

Vor zwei Jahren hat die Landesregierung ihre Integrationspolitik auf eine neue Grundlage gestellt: Das Integrationskonzept des Landes „Verschiedene Kulturen – Leben gemeinsam gestalten“ gibt der Integrationspolitik in Rheinland-Pfalz die Richtung der nächsten Jahre vor. Im Oktober 2008 hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen eine erste Bilanz zur Umsetzung dieses Konzepts vorgelegt.

Außerdem beteiligt sich Rheinland-Pfalz zusammen mit den anderen Ländern am Nationalen Integrationsplan. Auch dazu liegt mit dem 1. Fortschrittsbericht eine eindrucksvolle Zwischenbilanz vor.

Die Landesregierung teilt auch die Einschätzung der Studie, dass „nicht die ethnische Herkunft vorrangig die Qualität der Integration bestimmt. Vielmehr existieren Faktoren des Scheiterns, die im sozialen Milieu begründet sind und unterschiedliche starke Auswirkungen auf die Gruppen haben.“ Diese entscheidende Aussage wird in der öffentlichen Diskussion viel zu wenig zur Kenntnisgenommen. Integrationsprobleme sind soziale Probleme. Integrationsprobleme gibt es nicht nur bei Zugewanderten, sondern auch bei Einheimischen. Die soziale Lage wird natürlich durch einwanderungsbedingte Schwierigkeiten oft verschärft, etwa durch mangelnde Kenntnis der deutschen Sprache oder durch Diskriminierung. Zur sozialen Lage macht die Studie leider keine näheren Angaben.

Das Ranking der Länder ist im Einzelnen nicht nachvollziehbar. Für das Ergebnis spielen die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der einzelnen Länder eine zentrale Rolle. Darauf gibt die Studie an verschiedenen Stellen immerhin einige Hinweise.

Rheinland-Pfalz ist noch immer geprägt vom Zuzug relativ gering qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihren Familien. In den neuen Ländern dagegen fehlt diese Gastarbeitergeneration. Zu DDR-Zeiten, so die Studie, kamen „vorwiegend hoch motivierte Personen“, nach der Wiedervereinigung vorwiegend Menschen, die dort einen sicheren Job hatten, also im Wesentlichen Hochqualifizierte und Selbstständige. Länder mit vergleichsweise hochentwickelter Dienstleistungs- und Forschungslandschaft – etwa Hessen mit dem internationalen Banken- und Flughafenstandort Frankfurt – schneiden vergleichsweise gut ab, weil sich dort besonders viele hochqualifizierte Menschen aus der ganzen Welt niederlassen.

Der einzige Faktor dazu in der Studie ist der Anteil der Migrationsbevölkerung an der Gesamtbevölkerung: Länder mit hohem Migrantenanteil erhalten einen Bonus. Rheinland-Pfalz hat dagegen einen im Vergleich niedrigen Migrantenanteil und schneidet in der Studie schon deshalb schlechter ab als andere Länder.

Bei der Einbürgerungsquote – einem Indikator, den die Studie nicht heranzieht – lag Rheinland-Pfalz im Jahr 2007 auf dem zweiten Platz.

Zu 2.: Es bleibt noch viel zu tun, um die gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verwirklichen. Die Landesregierung arbeitet deshalb intensiv daran, das Integrationskonzept des Landes umzusetzen – gemeinsam mit den Migrantinnen und Migranten und ihren Organisationen und gemeinsam mit allen gesellschaftlichen Partnerinnen und Partnern.

Daneben begleitet und unterstützt die Landesregierung die Arbeit der Enquete-Kommission „Integration und Migration“, die weitere Empfehlungen für die Integrationspolitik in Rheinland-Pfalz erarbeiten wird.

Zu 3.: Schulische Sprachförderung ist Bestandteil der Unterrichts- und Qualitätsentwicklung jeder einzelnen Schule in Rheinland-Pfalz. Im Rahmen ihrer Unterrichtsarbeit sind die Schulen gehalten, ein Förderkonzept für die sprachliche Förderung von Schülerinnen und Schülern zu entwickeln. Darüber hinaus ist jeweils über den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler formalisiert Rechenschaft abzulegen. Der individuelle sprachliche Lernfortschritt der geförderten Schülerinnen und Schüler wird halbjährlich in einem sogenannten Förderpass dokumentiert. Die Kontrolle erfolgt über die Schulleitung, zum Beispiel auch bei den Zeugnissen. Beim Bildungserfolg von Jugendlichen mit Migrationshintergrund besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Auch wenn sich die Abiturientenquote mit 13,9 Prozent (und 2,1 Prozent bei der Fachhochschulreife) erheblich verbessert hat, liegt sie immer noch signifikant zu niedrig. Jugendliche mit Migrationshintergrund besuchen noch zu selten Schularten, die direkt zur allgemeinen Hochschulreife führen (Gymnasium und Integrierte Gesamtschule). Allerdings nutzen doch etliche die Möglichkeiten, das Abitur oder die Fachhochschulreife über das Berufsbildungswesen zu erreichen. Die Landesregierung hat einen Schwerpunkt bei der frühen Förderung gesetzt, um schulische Misserfolge aufgrund von Sprachschwierigkeiten möglichst nicht entstehen zu lassen. Die flächendeckende Sprachförderung im Elementarbereich im Zuge des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ verbessert deutlich die schulischen Startchancen der Kinder mit Migrationshintergrund. Dieses Fördermittel wird auch bei Rückgang der Schülerzahlen nicht vermindert. Darüber hinaus bestehen im Grundschulbereich rund 30 Sprachfördernetzwerke, die von ausgebildeten Sprachfördermoderatorinnen und Sprachfördermoderatoren geleitet werden. Die vorschulische Sprachförderung wird wie folgt evaluiert: Die Frankfurter Sprachwissenschaftlerin Elke Montanari hat für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur eine Begleitstudie zu den Sprachfördermaßnahmen in den Kindertagesstätten für die Jahre 2005/2006 durchgeführt. Die Auswirkungen der Sprachfördermaßnahmen sind bezogen auf die sprachlichen Entwicklungen der Kinder und auf den sozialen Umgang miteinander als sehr positiv zu werten: Der Zuwachs an sprachlichen Kompetenzen fördert einen Zuwachs sozialer Kompetenzen.

Die Studie hält fest, dass

  • sich die Sprachförderung positiv auf das gesamte Gruppengeschehen auswirkt, da sich die geförderten Kinder stärker beteiligen, 
  • die Kommunikation mit dem Erzieher oder der Erzieherin leichter wird, 
  • das Selbstbewusstsein der Kinder gestärkt wird, 
  • weniger Konflikte auftreten, da sich die Kinder verbal besser äußern können, 
  • insgesamt die soziale Integration gestärkt wird, 
  • die Sprachförderkräfte überwiegend gut qualifiziert sind und sich für die Kinder einsetzen. 
  • 95 Prozent der Einrichtungen von positiven Reaktionen der Eltern auf die Sprachförderung berichten. 65 Prozent der Einrichtungen berichten auch von Auskünften der Eltern über ein verbessertes Sprechen oder verbesserte Verständigung des Kindes.

Daneben unterstützt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur das Forschungsvorhaben der Uni Koblenz- Landau zu den Sprachfördermaßnahmen.

Der Antrag zum Evaluationsprojekt „Was wirkt wie?“ wurde zum 1. September 2008 bewilligt. Es geht darum, Bedingungen ausfindig zu machen, unter denen Sprachförderung im Vorschulalter am besten gelingt. Die Erhebungen werden bis zum Sommer 2011 dauern, anschließend werden die Ergebnisse ausgewertet.

Zu 4.: Das „Rucksack-Projekt“ mit einer Laufzeit von zwei Jahren wird seit Beginn des Schuljahres 2008/2009 an der Ganztagsgrundschule Goetheschule in Mainz mit Unterstützung von „Arbeit und Leben“ GmbH durchgeführt.

Etwa 40 Eltern mit Migrationshintergrund und zwölf Begleiterinnen und Begleiter nehmen an der Schulung zur individuellen Sprachförderung auf der Grundlage der im Unterricht behandelten Themen teil. Dieses Projekt befindet sich noch in der Probephase und kann aufgrund der bisherigen kurzen Laufzeit noch nicht evaluiert werden.

Neben dem „Rucksack-Projekt“ gibt es zahlreiche anderweitige Projekte, die die Einbeziehung von Eltern mit Migrationshintergrund zum Ziel haben.

Malu Dreyer

Staatsministerin  

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Umsetzung der Selbstverpflichtungen der Länder aus dem nationalen Integrationsplan

Die Kleine Anfrage 1845 der Abgeordneten Hedi Thelen und Michael Hörter vom 14. November 2008 hat folgenden Wortlaut:

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie ist der Stand in Rheinland-Pfalz bei der verbindlichen Einführung von Sprachstandtests?
  2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, die Schulabbrecherquote der Jugendlichen bis 2012 an den Durchschnitt aller Schülerinnen und Schüler anzugleichen?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Elternarbeit zu intensivieren?
  4. Was tut die Landesregierung, um verstärkt pädagogisches Personal mit Migrationshintergrund zu gewinnen?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2008 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung: Die Kultusministerkonferenz hat festgelegt, dass zum Personenkreis der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund gehören:

  1. Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit, 
  2.  deutsche Schülerinnen und Schüler, die im Ausland geboren sind,
  3. deutsche Schülerinnen und Schüler, deren überwiegend gebrauchte Familiensprache nicht Deutsch ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Bei der Schulanmeldung der Pflichtkinder, die fast ein Jahr vor der Einschulung stattfindet, müssen die Eltern mit einer Bescheinigung nachweisen, dass ihr Kind einen Kindergarten besucht. Ist dies nicht der Fall, führt die Schule das Einschätzverfahren zum Sprachförderbedarf durch. Dieses Verfahren wurde von Frau Prof. Kammermeyer (Universität Koblenz-Landau, Campus Landau) und ihrem Team entwickelt, erprobt, evaluiert und standardisiert. Die letzte Auswertung aus dem Jahr 2007 ergab eine Kindergartenbesuchsquote von 99,2 %, d. h. 313 von 39 400 Kindern waren nicht im Kindergarten. Von diesen 313 Kindern hatten 130 Kinder Sprachförderbedarf. Davon waren weniger als die Hälfte (61) Kinder mit Migrationshintergrund. Im Kindergartenjahr 2007/2008 standen außerdem für rund 14 500 Kinder Sprachfördermaßnahmen zur Verfügung.

Die aktuelle Statistik des Einschätzverfahrens beim diesjährigen Anmeldedurchgang befindet sich noch in der Auswertung.

Zu Frage 2: Die Quote der Schülerinnen und Schüler, die die Schulen ohne Hauptschulabschluss verlassen, liegt in Rheinland-Pfalz mit 7,5 % unter dem Bundesdurchschnitt. 2007 verließen nach Angaben des Statistischen Landesamtes 12,8 % der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund die Schule ohne Hauptschulabschluss. Darin sind allerdings auch die Absolventinnen und Absolventen der Förderschulen mit den Schwerpunkten sozial-emotionale Entwicklung (G) und Lernen (L) enthalten. Rechnet man diese heraus, beträgt die Quote 7,6 % und liegt damit fast im Durchschnitt aller Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss.

Gleichwohl bleibt die deutliche Reduzierung der Schulabbrecherquote ein zentrales Ziel der Landesregierung. Vor diesem Hintergrund wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen: Die landesweite Einführung von Sprachfördermaßnahmen in den Kindertagesstätten und ihre Fortsetzung in den Grundschulen und weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I, zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der Berufsorientierung, Arbeitsweltklassen, in denen letztes Jahr 95 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund den Hauptschulabschluss schafften, und die landesweite Einführung des Praxistages sind hier zu nennen. In der geplanten Realschule plus werden diese Maßnahmen weiter forciert. Die deutliche Reduzierung der Anzahl von Schülerinnen und Schülern ohne Schulabschluss ist auch ein Kernanliegen der geplanten Schulstrukturreform. Mit dem Projekt „Keiner ohne Abschluss“ geht die Landesregierung bewusst neue Wege und erhofft sich weitere Hinweise zur individuellen Förderung von abschlussgefährdeten Jugendlichen.

Zu Frage 3: Die Elternarbeit hat in Rheinland-Pfalz einen hohen Stellenwert. Rheinland-Pfalz ist eines der wenigen Bundesländer, das konstitutiv Elternvertreterinnen und -vertreter mit Migrationshintergrund auf allen Ebenen der Elternvertretung hat. Die Entwicklungsgespräche zwischen Eltern und Kindertagesstättenpersonal, die mehrsprachigen Elterninformationen und die Verankerung einer kooperativen und regelmäßigen Elternarbeit mit umfangreichen Informationsrechten auf Elternseite sind selbstverständlich und werden – auch in der Fortbildung – immer weiterentwickelt. Das Fortbildungscurriculum für Erzieherinnen und Erzieher, auf das sich Landesregierung und Trägerorganisationen verständigt haben, sieht im Pflichtbereich ausdrücklich das Themenmodul „Kooperation, Kommunikation und Koordination“ vor, das insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätte und Grundschule sowie die Erziehungs- und Bildungspartnerschaft zwischen Kindertagesstätte und Eltern zum Inhalt hat. Im Jahr 2007 wurden in diesem Themenmodul ca. 1 400 Personen fortgebildet.

Ebenso hat der Landeselternbeirat für die Schulen und Eltern eine gute Vorlage für Eltern-Schüler-Lehrergespräche erarbeitet. Inzwischen helfen vor Ort auch Mitglieder von Ausländerbeiräten bzw. Beiräten für Migration und Integration, Muttersprachenlehrkräfte sowie Ehrenamtliche bei Sprachschwierigkeiten in solchen Gesprächen. Darüber hinaus haben sich die Migrantenverbände gegenüber der KMK zur Kooperation verpflichtet.

Zu Frage 4: Der Landesregierung ist es sehr daran gelegen, pädagogisches Personal mit Migrationshintergrund für eine Tätigkeit in Kindertagesstätten zu gewinnen, ungeachtet der originären Zuständigkeit der Träger im Kita-Bereich.

In der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes ist geregelt: „Mit Zustimmung des Jugendamtes kann zusätzliches Erziehungspersonal eingesetzt werden, insbesondere wenn […] bei einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund eine geeignete Fachkraft mit interkultureller Kompetenz eingesetzt werden soll.“ (§ 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4)

Zum Einsatz interkultureller Fachkräfte hat der Landesjugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 20. Februar 2006 die „Empfehlungen für zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz“ verabschiedet, die als Orientierungshilfe in der Praxis große Akzeptanz gewonnen haben.

Insgesamt sind in 201 Einrichtungen 213 zusätzliche Fachkräfte für Kinder mit Migrationshintergrund und in 127 Einrichtungen 138 zusätzliche Fachkräfte für Aussiedlerkinder tätig.

Im Schuljahr 2007/2008 haben 147 Lehrkräfte muttersprachlichen Unterricht in Sprache und Kultur ihrer Herkunftsländer für über 13 000 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund als freiwilliges Unterrichtsangebot erteilt.

Im Schulbereich kann – wie geschehen – für ein Lehramtsstudium gezielt geworben werden. Die Einstellungsmöglichkeiten müssen sich aber nach den gemäß der Leistungen geordneten Bewerberlisten und dem Fächerbedarf richten. Eine Bevorzugung von ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern ist nicht möglich.

Auch Nicht-EU-Ausländern ermöglicht das Land Rheinland-Pfalz regelmäßig nach § 9 Absatz 3 LBG die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Ableistung des Vorbereitungsdienstes. Auf diesem Weg qualifiziert Rheinland-Pfalz pädagogisches Personal mit Migrationshintergrund für die Lehramtstätigkeit.

In Vertretung:

Vera Reiß

Staatssekretärin

 

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Behinderteneinrichtungen in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 1778 der Abgeordneten Bettina Dickes, Dorothea Schäfer Hedi Thelen vom 6. Oktober 2008 hat folgenden Wortlaut:

Behinderteneinrichtungen in Rheinland-Pfalz sollen in den nächsten Jahren laut Presseberichten schrittweise dezentralisiert werden. Dies führt zu großer Unsicherheit bei den Angehörigen von Menschen mit Behinderung.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Sollen alle Behinderteneinrichtungen im Land – unabhängig vom Grad der Behinderung der Bewohnerinnen und Bewohner – dezentralisiert werden?
  2. Bis wann soll der Prozess abgeschlossen sein?
  3. Inwieweit sind Eltern bzw. Betreuer der Menschen mit Behinderung in diesen Prozess eingebunden?
  4. Laut Aussagen von Eltern fühlen sich ihre Kinder in den Einrichtungen gerade auch wegen der vielen Freizeitangebote und der Möglichkeit, sich innerhalb der Einrichtung frei bewegen zu können, sehr wohl. Wie soll in kleinen dezentralen Einrichtungen ein speziell auf die Bedürfnisse behinderter Menschen abgestimmtes Freizeitangebot gewährleistet werden?
  5. Soll im Zuge der Dezentralisierung das Budget für die Betreuung erhöht werden – z. B. vor dem Hintergrund, dass künftig mehr Betreuungskräfte nötig sein werden, wenn an jedem dezentralen Standort eine Nachtbetreuung nötig ist und hier Synergieeffekte nicht genutzt werden können?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. Oktober 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Die Verwirklichung größtmöglicher Teilhabe steht neben Gleichstellung und Selbstbestimmung im Mittelpunkt der rheinlandpfälzischen Politik von und für Menschen mit Behinderungen.

In Gesprächen mit Einrichtungsträgern, zum Beispiel bei konzeptionellen Veränderungen, Standortveränderungen, Modernisierungs- oder Sanierungsbedarfen, wird deshalb auch stets erörtert, ob Einrichtungen oder Einrichtungsteile dezentralisiert werden können.

Dabei werden stets die regionalen Gegebenheiten oder Besonderheiten berücksichtigt und vor allem die Verantwortlichen in den Kommunen von Anfang an eingebunden.

Es handelt sich dabei um eine prozesshafte Umstrukturierung, die nur im Einvernehmen mit den behinderten Menschen, ihren Angehörigen oder Betreuerinnen und Betreuern, den Beschäftigten und den Einrichtungsträgern erfolgreich verwirklicht werden kann.

Landespolitisches Ziel ist es, solche Prozesse besonders für Einrichtungen anzustoßen, die aufgrund ihrer Größe oder Lage nicht den Anforderungen an ein Leben mitten in der Gemeinde entsprechen. Dabei ist das Wunsch- und Wahlrecht zu beachten.

Zu 2.: Zum jetzigen Zeitpunkt kann kein konkretes Datum genannt werden, bis wann dieser Prozess abgeschlossen sein wird.

Zu 3.: Die Bewohnerinnen und Bewohner werden an erster Stelle gefragt, wo und wie sie leben wollen. Sie dürfen nicht gegen ihren Willen oder aufgrund von Einschränkungen, die sie in ihrem Lebensalltag haben, umziehen (müssen). Entscheidend ist, dass sie in dem Lebensumfeld leben können, das sie sich wünschen, da das ihre „Heimat“ ist. Dabei werden auch die Angehörigen und die Betreuerinnen und Betreuer mit einbezogen.

Zu 4.: Die erforderlichen Angebote der Behindertenhilfe müssen da sein, wo die Menschen leben, das heißt, sie müssen die Angebote an ihrem ursprünglichen Lebensmittelpunkt vorfinden.

Ziel ist die Schaffung einer gemeindenahen, für Menschen mit Behinderungen geeigneten Infrastruktur, verbunden mit den entsprechenden Angeboten. Das gilt auch für Freizeitangebote.

Im Rahmen der Prüfung der dezentralen Standorte wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass ausreichende und vielfältige Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderungen vorhanden sind.

Zu 5.: Im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gilt das Individualprinzip, das heißt, maßgebend ist der jeweilige persönliche Bedarf.

Eine Nachtbetreuung ist immer ein personenbezogenes Unterstützungsangebot, sodass es unerheblich ist, ob es in einer zentralen oder dezentralen Einrichtung zur Verfügung steht. Bei Nachtwachen oder Nachtbereitschaften entstehen durch flexible Dienstpläne und die Nutzung technischer Hilfsmittel und anderer Alternativen nicht zwangsläufig Mehrkosten.

Malu Dreyer

Staatsministerin

 

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Realeinkommenslücke

Die Kleine Anfrage 1635 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 29. Juli 2008 hat folgenden Wortlaut:

Ein wesentlicher Indikator für die Wirtschaftskraft jedes Landes ist das reale Bruttoinlandsprodukt je Einwohner. Bereits von der Enquete-Kommission „Zukunft der Arbeit“ musste festgestellt werden, dass das Realeinkommen der Rheinland-Pfälzer deutlich unter dem Durchschnitt der alten Bundesländer lag.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie hat sich das reale Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in Rheinland-Pfalz seit 2004 pro Jahr in absoluten Zahlen und prozentual entwickelt?
  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung das reale Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in allen Bundesländern (nach Ländern aufgeschlüsselt) seit 2004 pro Jahr in absoluten Zahlen und prozentual entwickelt?
  3. Wie stellt sich nach Kenntnis der Landesregierung der jährliche Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer und aller Bundesländer seit 2004 dar?
  4. Wie groß ist nach Kenntnis der Landesregierung die Realeinkommenslücke der Rheinland-Pfälzer seit 2004 gegenüber dem Durchschnitt der alten Bundesländer?
  5. Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung der letzten Jahre?

Die Antwort des Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau finden sie hier.

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Erwerbstätigkeit in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 1636 der abgeordneten Hedi Thelenvom 29. Juli 2008 hat folgenden Wortlaut:

Das Statistische Landesamt stellt den besonderen Zuwachs bei der Zahl der Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz heraus. Seit Mitte der 90er Jahre könne nur Baden-Württemberg einen höheren Zuwachs verzeichnen als Rheinland-Pfalz.

Deshalb frage ich die Landesregierung:

  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl der Erwerbstätigen in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern insgesamt und umgerechnet auf 1 000 Einwohner seit 1998 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren, in absoluten Zahlen und prozentual)?
  2. An welcher Stelle liegt nach Kenntnis der Landesregierung Rheinland-Pfalz bei den auf 1 000 Einwohner bezogenen Zahlen der Erwerbstätigen im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern und im Vergleich aller Bundesländer?
  3. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Rheinland-Pfalz und den anderen Bundesländern insgesamt und umgerechnet auf 1 000 Einwohner seit 1998 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Jahren, in absoluten Zahlen und prozentual)?
  4. An welcher Stelle liegt nach Kenntnis der Landesregierung Rheinland-Pfalz bei den auf 1 000 Einwohner bezogenen Zahlen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Vergleich zu den westdeutschen Bundesländern und im Vergleich aller Bundesländer?

Die Antwort des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen finde sie hier.

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Zuwanderungssituation in Rheinland-Pfalz

Die Kleine Anfrage 1634 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 29. Juli 2008 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Zuwanderung nach Rheinland-Pfalz seit 2005 entwickelt (aufgeschlüsselt nach Herkunftsland: Ausland oder Bundesland)?
  2. Wie hat sich die Abwanderung aus Rheinland-Pfalz seit 2005 entwickelt nach Zielland, bisheriger Herkunftsstadt und Landkreis?
  3. Welche Erkenntnisse liegen über Zu- und Abwanderungsgründe vor? 
  4. Wie hat sich der Wanderungssaldo seit 2005 in Rheinland-Pfalz und den übrigen Bundesländern entwickelt?

Die Anwort des Ministeriums des Innern und für Sport finden sie hier.

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Mindestanforderungen an haushaltsnahe Dienstleistungen für ältere Menschen

Die Kleine Anfrage 1625 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 22. Juli 2008 hat folgenden Wortlaut:

Auch in den nächsten Jahren wird die Zahl der Seniorenhaushalte in Rheinland-Pfalz deutlich zunehmen. Viele von ihnen benötigen zur Bewältigung ihres Alltags Hilfe, die sie sich meistens privat suchen müssen. Nordrhein-Westfalen plant, diese Suche zu erleichtern, indem in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Qualitätskriterien entwickelt wurden, die es ermöglichen, eine jeweils passende und vertrauenswürdige Person zu finden. Die Daten der suchenden Personen und der Dienstleister werden in einer Datenbank gespeichert und können dadurch gut zugeordnet und immer wieder aktualisiert werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Sind der Landesregierung die Pläne aus Nordrhein-Westfalen bekannt? 
  2. Gibt es in Rheinland-Pfalz Pläne, eine solche Erleichterung für Senioren zu schaffen?
  3. Wenn ja, wie sehen die Pläne aus?
  4. Wenn nein, warum nicht?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. August 2008 wie folgt beantwortet:

Zu 1. bis 4.: In Rheinland-Pfalz gibt es bereits zahlreiche, zum Teil zertifizierte und vernetzte Angebote der haushaltsnahen Dienstleistungen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen für ältere Menschen werden in großer Zahl von ambulanten Pflegediensten in Rheinland-Pfalz angeboten. Eine Vielzahl dieser Dienstleister sind nach DIN ISO 9001-2000 zertifiziert.

Das Landesprojekt „Haushaltsassistenz für die Pflege“ soll in Rheinland-Pfalz flächendeckend für hilfe- und pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige ein finanzierbares Angebot personen- und haushaltsnaher Dienstleistungen einschließlich sozialer Betreuung bei ambulanten Diensten umsetzen.

Für ältere Menschen gibt es in Rheinland-Pfalz daneben verschiedene Ansätze der Qualitätssicherung von Dienstleistungen. So organisieren die Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz mit ihren Mitgliedern „Handwerksservice aus einer Hand“. Mehrere kommunale Seniorenbeiräte haben in Zusammenarbeit mit den regionalen Gewerbe- oder Marketingvereinen ein Qualitätssiegel für „Seniorenfreundlichen Service“ im Einzelhandel entwickelt, mit dem geprüfte Dienstleister im Einzelhandel sich als seniorenfreundliches Unternehmen präsentieren dürfen. Die kommunalen Seniorenbeiräte haben die Unternehmen in einer Broschüre veröffentlicht. Weitere kommunale Seniorenbeiräte wollen das Projekt Seniorenfreundlicher Service umsetzen.

Mit den 135 Beratungs- und Koordinierungsstellen wurde auf Grundlage des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur mit finanzieller Förderung des Landes ein niedrigschwelliges, flächendeckendes und bundesweit einmaliges Beratungs- und Unterstützungsangebot für Rat und Hilfe suchende pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen geschaffen. Die Beratungs- und Koordinierungsstellen helfen bei allen Fragen im Bereich der Pflege und rund um das Alter. Durch die Initiierung einer Vielzahl von Projekten sind wertvolle niedrigschwellige Angebote in den Regionen entstanden. Die Beratungs- und Koordinierungsstellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Pflegeinfrastruktur in Rheinland-Pfalz.

Beratungs- und Koordinierungsstellen haben umfangreiche Kenntnisse über die regionalen Angebots- und Nutzerstrukturen und die Nachfrage- und Bedarfssituation älterer oder pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen. Darüber hinaus tragen besonders die Beratungs- und Koordinierungsstellen durch die Kontakte und die Zusammenarbeit mit Diensten und Einrichtungen und sonstigen Akteuren in der Pflege, der Gesundheitsversorgung, der Prävention und der Rehabilitation dazu bei, dass regionale Vernetzungsstrukturen entstehen können.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beratungs- und Koordinierungsstellen kennen die Anbieter und Dienstleister entsprechender Dienstleistungen in ihrer Region. Die Erstellung einer Datenbank ist aufgrund der bereits vorhandenen Beratungsstruktur entbehrlich.

Künftig werden in Rheinland-Pfalz die bewährten Beratungs- und Koordinierungsstellen zu Pflegestützpunkten weiterentwickelt.

Haushaltsnahe Unterstützungsleistungen finden zum Teil auch in Nachbarschaft und Ehrenamt statt. Diese Unterstützungsleistungen gilt es noch auszubauen. Das ehrenamtliche Engagement darf nicht durch Mindestanforderungen belastet werden.

Die in der Kleinen Anfrage angesprochene Datenbank ist in Nordrhein-Westfalen noch in keiner der fünf Modell-Kommunen (Aachen, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Mülheim) realisiert. Die Suche nach Dienstleistern ist auch immer eine Vertrauenssache und wird eher durch persönliche Empfehlung aus dem Umfeld weitergegeben.

Malu Dreyer

Staatsministerin

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Situation der Kindergärten im Wahlkreis 11, Andernach, Mendig, Pellenz

Die Kleine Anfrage 1581 der Abgeordneten Hedi Thelen vom 26. Juni 2008 hat folgenden Wortlaut:

Ich frage die Landesregierung:

  1. Wie viele Gruppen gab es in den einzelnen Kindertagesstätten im Wahlkreis 11 vor den Sommerferien und wie ist die Prognose mit Beginn des neuen Schuljahres?
  2. Welche Größe hatten die einzelnen Gruppen vor den Sommerferien und wie ist die Prognose für den Beginn des neuen Schuljahres?
  3. Welche Form hatten die einzelnen Gruppen (geöffnete Gruppe, altersgemischte Gruppe, Regelgruppe . . .)?
  4. Wie viele Zweijährige und wie viele Schulkinder wurden vor den Sommerferien in den einzelnen Kindertagesstätten betreut?
  5. In welchen Kindertagesstätten werden nach den Sommerferien in welcher Gruppenform neue Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen?
  6. In welchen Kindertagesstätten wurde in den letzten drei Jahren eine Gruppe geschlossen bzw. wird zum neuen Schuljahr eine Gruppe geschlossen?
  7. In welchen Kindertagesstätten wurde in den letzten drei Jahren in welcher Form eine neue Gruppe geöffnet bzw. wird es ab dem neuen Schuljahr eine weitere Gruppe geben?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. Juli 2008 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 3: Anzahl und Form der vom Landesjugendamt im März 2008 genehmigten Gruppen in den einzelnen Kindertagesstätten in der Stadt Andernach und den beiden Verbandsgemeinden Mendig und Pellenz (Kreisjugendamt Mayen-Koblenz) sind in der Anlage ausgewiesen. Die Daten stammen aus der Genehmigungsdatenbank des Landesjugendamtes und wurden den zuständigen Jugendämtern vor der Weitergabe zur Autorisierung vorgelegt.

Zu den Fragen 2 und 4: Die Zahl der Kinder in den von der Kleinen Anfrage erfassten 110 Gruppen wird von der Landesregierung weder in der Summe noch für einzelne Gruppen oder einzelne Altersjahrgänge (Zweijährige, Schulkinder) erhoben. Auch prognostiziert die Landesregierung diese Werte nicht für den Beginn des neuen Kindergartenjahres. Eine Auswertung der jährlich zum 15. März erstellten amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik zur Beantwortung beider Fragen ist nicht zulässig. Eine Weitergabe von Tabellen, deren Tabellenfelder nur einen einzigen Fall aufweisen, ist nach § 103 Abs. 1 SGB VIII aus Gründen des Datenschutzes nicht differenzierter als auf Regierungsbezirksebene zulässig.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die beiden betroffenen Jugendämter um Auskunft gebeten: Eine Beantwortung war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich; lediglich zu Frage 4 sind die Antworten für die städtischen Einrichtungen in Andernach in der Anlage ausgewiesen.

Zu Frage 5: Die von den beiden zuständigen Jugendämtern auf Anfrage mitgeteilten Einrichtungen und Gruppenformen, in denen nach den Sommerferien neue Plätze für Kinder unter drei Jahren angeboten werden sollen, sind in der Anlage ausgewiesen. Diese Angebotserweiterungen sind Gegenstand der kommunalen Bedarfsplanung nach § 80 SGB VIII und § 9 Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz. Diese werden von den Jugendhilfeausschüssen in öffentlicher Sitzung beraten und in geeigneter Form bekannt gegeben. Für nähere Informationen verweise ich auf die Kindertagesstätten-Bedarfspläne der Stadt Andernach und des Kreises Mayen-Koblenz.

Zu den Fragen 6 und 7: Die Kindertagesstätten, die in den letzten drei Jahren eine Gruppe geschlossen oder zusätzlich eröffnet haben, sind in der Anlage ausgewiesen (auf Grundlage der Daten zu den Fragen 1 und 3). Hierbei wird als Gruppenschließung gezählt, wenn sich die Zahl der in einer Einrichtung insgesamt genehmigten Gruppen im fraglichen Zeitraum verringert hat. Eine Gruppe geöffnet (im Sinne von „eröffnet“) haben diejenigen Einrichtungen, deren Gruppenzahl im März 2008 über der des Juli 2005 liegt. Die Form der zusätzlichen Gruppen ergibt sich im Anhang aus der Gegenüberstellung der Einrichtungsstrukturen für die beiden Zeitpunkte, ebenso die Einrichtungen, die Gruppen geöffnet (im Sinne von „für Kinder anderen Alters geöffnet“) haben. Für den Ausblick auf das neue Kindergartenjahr wurden die beiden betroffenen Jugendämter befragt. Sofern eine Beantwortung erfolgte, ist sie ebenfalls im Anhang ausgewiesen.

In Vertretung: Michael Ebling

Staatssekretär

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Aktuelles

CDU-Neujahrsgespräch 2012 in Leutesdorf
Arbeitnehmerinteressen bei der CDU-Landtagsfraktion in guten Händen
Mehr Chancen für benachteiligte Jugendliche
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist Ziel der CDU
Neuer Bundesvorstand der CDU Frauen-Union
Lage behinderter Menschen und die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen

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