Warum gibt es überhaupt Landtage in Deutschland
Schon die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland bringt den föderativen Charakter unseres Staates zum Ausdruck. Föderalismus ist ein Sammelbegriff für Formen der politischen und organisatorischen Zusammenfassung von mehr oder weniger selbständigen Gliedern, wie Staaten, Ländern, Regionen, in einem übergeordneten Ganzen. Der Name unseres Staates besagt, dass der republikanische deutsche Staat ein Bund ist, der sich aus mehreren verschiedenen Gebilden zusammensetzt. Die föderalistische Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist das Ergebnis der historischen Entwicklung. Der Staat der Bundesrepublik Deutschland wird gebildet aus dem Bund als dem Zentral- oder Oberstaat und den Ländern als den Glied- oder Unterstaaten, dies ist im Grundgesetz festgesetzt (Art. 20 ff GG).
Sowohl der Bund als auch die Länder haben als Regierungssystem das des repräsentativ-parlamentarischen Typus, das aus dem unmittelbar vom Bürger gewählten Parlament, dem Bundestag bzw. dem Landtag und den von den Parlamenten bestellten Regierungen, Bundeskanzler und Bundesminister, bzw. Ministerpräsident und Landesminister besteht.
Der Landtag Rheinland-Pfalz
Wahlergebnis der Landtagswahl 2011
http://www.wahlen.rlp.de/ltw/wahlen/2011/index.html
Aus der Landesverfassung
- Rheinland-Pfalz ist ein demokratischer und sozialer Gliedstaat Deutschlands
- Träger der Staatsgewalt ist das Volk.
- Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung. Er vertritt das Volk, wählt den Ministerpräsidenten und bestätigt die Landesregierung, beschließt die Gesetze und den Landeshaushalt, kontrolliert die vollziehende Gewalt und wirkt an der Willensbildung des Landes mit in der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten, in europapolitischen Fragen und nach Maßgabe von Vereinbarungen zwischen Landtag und Landesregierung.
- Der Landtag besteht aus vom Volk gewählten Abgeordneten. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden.
Aufgaben des Landtags:
Der Landtag als Landesparlament wählt die Landesregierung. Die Landesregierung kann über den Bundesrat Einfluss auf solche Bundesgesetze nehmen, die der Mitbestimmung des Bundesrates unterliegen. (Art. 50 ff GG). Die Kontrollbefugnisse des Landtags gegenüber der Landesregierung sind zunächst auf Landesangelegenheiten beschränkt, können aber auch das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat einbeziehen. Auf diese Weise kann der Landtag sich auch mit Bundesangelegenheiten befassen. Der Landtag kann Gesetzte für bestimmte Bereiche erlassen, dies sind Bereiche für die das Land ausschließlich zuständig ist (z.B. Schulgesetz) und Bereiche für die der Bund einen Rahmen gesetzt hat. Das Grundgesetz legt in den Art. 70 ff fest, ob die Länderparlamente oder der Bundestag für den Erlass von Gesetzen zuständig sind.
Link auf die Seite des Landtages von Rheinland-Pfalz: www.landtag.rlp.de
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